Kennwort: "Schoppenkamp", der Stadt Rheine
I. Abwägungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
I. Abwägungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).
II. Offenlegungsbeschluss
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) der Entwurf Bebauungsplanes Nr. 345, Kennwort: "Schoppenkamp", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung und den wesentlichen, bereits vorliegenden umweltbezogenen Stellungnahmen öffentlich auszulegen ist.
Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Der räumliche Geltungsbereich wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch die nördliche Grenze des Flurstücks 41 und 253,
im Osten: durch die östliche Grenze des Flurstücks 253 bis zum Flurstück 254 und der östlichen Grenze des Flurstücks 213,
im Süden: durch die südliche Grenze des Flurstücks 213 und 372,
im Westen: durch die östliche Grenze des Flurstücks 331.
Der Geltungsbereich bezieht sich also auf Grundstücke, die zwischen der Mesumer Straße, dem Schoppenkamp, der Ringstraße und der Bahnstrecke Münster-Rheine liegen.
Folgende Flurstücke befinden sich im Geltungsbereich:
Vollständig: 41-50, 213, 253, 329 und 230
Teilweise: die Straße Auf dem Schloss (254) und die Ringstraße (372)
Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 23, Gemarkung Rheine Mesum.
Begründung:
Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 345 Kennwort: „Schoppenkamp“ hat das Ziel, den Siedlungsbereich von Mesum zu erweitern und neues Wohnbauland auszuweisen. In den bestehenden Baugebieten bzw. im Innenbereich von Mesum stehen kaum noch freie Grundstücke zur Verfügung. Die letzte größere zusammenhängende Wohnbaufläche in Mesum war das Gebiet „Mesum Nord III“, welches bereits vollständig entwickelt und bebaut ist. Für Mesum als „Zentrum“ des Südraums ist das Angebot neuer Wohnbauflächen wichtig, um gewachsene Strukturen zu erhalten und neue Impulse zu ermöglichen.
Vor diesem Hintergrund sollen weitere Wohnbauflächen bereitgestellt werden, um dem bestehenden und zukünftigen Bedarf nachkommen zu können.
Damit den vorgenannten Gründen Rechnung getragen werden kann und für eine nachhaltige, geordnete städtebauliche Entwicklung ist die Aufstellung eines Bebauungsplanes erforderlich.
Dieser ist gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches in einem 2-stufigen Bebauungsplan-verfahren aufzustellen.
Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 25. Juli 2022 bis einschließlich 19. August 2022 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben
Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 19. August 2022. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.
Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.
Auswirkungen auf
den kommunalen Klimaschutz:
Mit der Novellierung des Baugesetzbuches (geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Förderung des Klimaschutzes bei der Entwicklung in den Städten und Gemeinden vom 22.07.2011) soll den Erfordernissen des Klimaschutzes sowohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken, als auch durch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden (klimagerechte Stadtentwicklung). Dieser Grundsatz des § 1a Abs. 5 BauGB (ergänzende Vorschriften zum Umweltschutz) ist in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Eine zunehmende Flächenversiegelung hat zweifelsohne (stadt-)klimatische Auswirkungen. Im Rahmen der Umweltprüfung wurde daher das Schutzgut „Klima und Luft“ geprüft, die planbedingten Auswirkungen darauf ermittelt und die Erheblichkeit der Auswirkungen abgeschätzt.
Aufgrund der speziellen örtlichen Gegebenheiten sowie der städtebaulichen Planungsziele in diesem Planverfahren wird nicht von einer höheren Beeinträchtigung der klimatischen Verhältnisse im bebauten Siedlungsbereich des Stadtteils Mesum ausgegangen. Das Plangebiet liegt in einem zum Teil erschlossenen Siedlungsbereich. Die planerische Umnutzung von Flächen, hier überwiegend Acker, im bestehenden Siedlungsgebiet ist auch vor dem Hintergrund des § 1a (2) BauGB „Bodenschutzklausel“ und damit auch des Klimaschutzes sinnvoll, um als Maßnahme der Innenentwicklung eine Flächen-inanspruchnahme an anderer Stelle zu vermeiden (Stadt Rheine, 2022).
Voraussichtliche Beeinträchtigungen sind stärkere Erwärmung und langsamere Abkühlung der versiegelten Flächen. Hinsichtlich des Meso- und Makroklimas sind aufgrund der Kleinflächigkeit der Maßnahme keine Auswirkungen zu erwarten. Mindernde bzw. kühlende Auswirkungen auf das Mikroklima wird von den Gärten, den Dachbegrünungen und der als „Umweltwand“ bezeichneten Lärmschutzwand ausgehen.
Eine Anfälligkeit des geplanten Vorhabens gegenüber den Folgen des Klimawandels ist nach derzeitigem Kenntnisstand nicht zu erwarten.
Die Gefahr von Hochwassern ist gem. der Darstellung im Informationsdienst ELWAS im Geltungsbereich des Bebauungsplans nicht zu erwarten.
In der Stadtklimaanalyse hat das Plangebiet keine vorrangige Handlungspriorität.
Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu dem Bebauungsplan (Anlage 5) und den textlichen Festsetzungen (Anlage 4) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt sind.
Ein Auszug aus dem Entwurf des Bebauungsplanes liegt ebenfalls bei (Anlagen 2).
Anlagen:
Anlage 1: Abwägungsvorschläge
Anlage 2: Bebauungsplanübersicht
Anlage 3: Legende
Anlage 4: Textliche Festsetzungen
Anlage 5: Begründung
Anlage 6: ASP I
Anlage 7: ASP II
Anlage 8: Umweltbericht
Anlage 9: Schalltechnisches Gutachten
