Betreff
Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung "Technische Betriebe Rheine" zum 31.12.2024
Vorlage
230/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschläge/Empfehlungen:

1.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ nimmt den von der WIBERA Wirtschaftsberatung AG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft geprüften Jahresabschluss zum 31.12.2024 zur Kenntnis.

2.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt     Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

a.      Der Rat der Stadt Rheine stellt den Jahresabschluss zum 31.12.2024 abschließend mit einer Bilanzsumme von 166.153.815,76 € und einem Jahresüberschuss in Höhe von 7.056.515,44 € fest.

b.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, den Jahresüberschuss in Höhe von 7.056.515,44 € in voller Höhe an die Stadt Rheine auszuschütten.

c.      Der Rat der Stadt Rheine erteilt dem Betriebsausschuss für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung.

d.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt, einen Betrag bis zur Höhe des ausgeschütteten Jahresüberschusses in Höhe von 7.056.515,44 € als Kapitalrücklage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ zuzuführen.

3.        Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ erteilt der Betriebsleitung für das Geschäftsjahr 2024 Entlastung.


Begründungen:

Zu 1.:

Die WIBERA Wirtschaftsberatung Aktiengesellschaft, Niederlassung Bielefeld, hat den Jahresabschluss geprüft und als abschließendes Prüfungsergebnis erklärt (Auszug aus dem Bericht: Technische Betriebe Rheine, Rheine, Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024, Abschnitt B. II, Wiedergabe des Bestätigungsvermerks“):

„Wir haben den Jahresabschluss der Technische Betriebe Rheine, Rheine, – bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden – geprüft.

Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage der Gesellschaft zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024.

Gemäß § 322 Abs. 3 Satz 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses geführt hat.“

[…]

Bielefeld, den 12. Juni 2025

WIBERA Wirtschaftsberatung
Aktiengesellschaft
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft

Moritz Meyer                                   Sven Galbarski
Wirtschaftsprüfer                           Wirtschaftsprüfer

Zu 2.:

Gemäß § 5 der Betriebssatzung in Verbindung mit § 4 Buchstabe c) EigVO entscheidet der Rat der Stadt Rheine über die Feststellung des Jahresabschlusses … und die Behandlung eines Jahresverlustes und die Entlastung des Betriebsausschusses.

In Fortführung der bisherigen Praxis haben sich Stadt und TBR hinsichtlich der Zuführung zur Kapitalrücklage abgestimmt. Gemeinsames Ziel ist eine bedarfsgerechte Liquiditäts-ausstattung der TBR bei gleichzeitiger Vermeidung unnötiger Fremdkapitalkosten bei Stadt und TBR.

Es ist daher beabsichtigt, den ausgeschütteten Jahresüberschuss abhängig vom tatsächlichen Liquiditätsbedarf der TBR zurückzuführen. Dies bedeutet, dass die Zuführung in Tranchen erfolgen kann und auf den tatsächlichen Bedarf begrenzt wird.

Zu 3.:

Gemäß § 5 Abs. 5 S. 2 EigVO entscheidet der Betriebsausschuss über die Entlastung der Betriebsleitung.


Anlage 1:

Bericht Technische Betriebe Rheine, Rheine: Prüfung des Jahresabschlusses zum 31. Dezember 2024