Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst folgende Beschlüsse:
Der Rat der
Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rheine
GmbH den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke
Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:
Die Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH wird
ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft der Stadt
Rheine mbH (VSR) folgende Beschlüsse zu fassen:
Der Gesellschaftervertreter der Verkehrsgesellschaft der
Stadt Rheine mbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der der
Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) der Weisung an den Vertreter der
Regionalverkehr Münsterland GmbH in der Gesellschafterversammlung der
Verkehrsbetrieb Kipp GmbH (VBK) über Änderungen des Gesellschaftsvertrages der
Verkehrsbetrieb Kipp GmbH gemäß der Anlage zuzustimmen.
Änderungen
im Gesellschaftsvertrag, die sich aus den kommunalrechtlichen und/oder
notariellen Prüfungen nachträglich ergeben, sind in dem Beschluss umfasst und
legitimiert.
Begründung:
Die Stadt Rheine ist über die
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) mittelbar an der VBK über das
Verkehrsunternehmen RVM beteiligt.
Mit dem
Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im
Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 3. NKFWG) wurden
die Regelungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Rechnungslegung kommunaler
Unternehmen in Privatrechtsform erleichtert, um eine einfachere
Wirtschaftstätigkeit der Gemeinden zu ermöglichen. Die grundsätzliche
gesetzliche Verpflichtung für die Auf-und Feststellung der Jahresabschlüsse und
Lageberichte für große Kapitalgesellschaften ist hiermit entfallen. Stattdessen
gilt die Unterscheidung zwischen den im HGB genannten vier Größenklassen:
Kleinstkapitalgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften, mittelgroße
Kapitalgesellschaften und große Kapitalgesellschaften. Dadurch können sich
größenabhängige Erleichterungen in Bezug auf die Jahresabschlüsse kommunaler
Beteiligungen ergeben. Eine entsprechend aufwändige und kostenintensive
Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte nach den
Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große
Kapitalgesellschaften ist nunmehr nicht mehr in jedem Fall angezeigt.
Die
Verkehrsbetrieb Kipp GmbH fällt nach den HGB-Größenmerkmalen unter die
Größenklasse „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.
Der gegenwärtige
Gesellschaftsvertrag definiert in § 8 die Anforderungen an die Bilanzierung,
konkret an den Jahresabschluss und den Lagebericht. Hiernach müsste aktuell
nach den Vorgaben für große Kapitalgesellschaften bilanziert werden, wodurch
eine Nachhaltigkeitsberichterstattung notwendig wäre. Durch die
Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich signifikante Mehraufwände, die
sich aus den sehr umfangreichen Arbeiten zur Erstellung und den erhöhten
Aufwänden für die Wirtschaftsprüfung ergeben.
Die Änderungen des
Gesellschaftsvertrages sind in einer Synopse als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage: Synopse Gesellschaftsvertrag der
Verkehrsbetrieb Kipp GmbH