Betreff
Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH
Vorlage
251/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

Der Rat der Stadt Rheine beauftragt auf Empfehlung des Aufsichtsrates der Stadtwerke Rheine GmbH den Vertreter der Stadt Rheine in der Gesellschafterversammlung der Stadtwerke Rheine GmbH, Herrn Dr. Peter Lüttmann, folgenden Beschluss zu fassen:

Die Geschäftsführung der Stadtwerke Rheine GmbH wird ermächtigt, in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) folgende Beschlüsse zu fassen:

Der Gesellschaftervertreter der Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH wird angewiesen, in der Gesellschafterversammlung der der Regionalverkehr Münsterland GmbH (RVM) der Weisung an den Vertreter der Regionalverkehr Münsterland GmbH in der Gesellschafterversammlung der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH (VBK) über Änderungen des Gesellschaftsvertrages der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH gemäß der Anlage zuzustimmen.

Änderungen im Gesellschaftsvertrag, die sich aus den kommunalrechtlichen und/oder notariellen Prüfungen nachträglich ergeben, sind in dem Beschluss umfasst und legitimiert.


Begründung:

Die Stadt Rheine ist über die Verkehrsgesellschaft der Stadt Rheine mbH (VSR) mittelbar an der VBK über das Verkehrsunternehmen RVM beteiligt.

Mit dem Dritten Gesetz zur Weiterentwicklung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements im Land Nordrhein-Westfalen (3. NKF-Weiterentwicklungsgesetz - 3. NKFWG) wurden die Regelungen der Gemeindeordnung NRW (GO NRW) zur Rechnungslegung kommunaler Unternehmen in Privatrechtsform erleichtert, um eine einfachere Wirtschaftstätigkeit der Gemeinden zu ermöglichen. Die grundsätzliche gesetzliche Verpflichtung für die Auf-und Feststellung der Jahresabschlüsse und Lageberichte für große Kapitalgesellschaften ist hiermit entfallen. Stattdessen gilt die Unterscheidung zwischen den im HGB genannten vier Größenklassen: Kleinstkapitalgesellschaften, kleine Kapitalgesellschaften, mittelgroße Kapitalgesellschaften und große Kapitalgesellschaften. Dadurch können sich größenabhängige Erleichterungen in Bezug auf die Jahresabschlüsse kommunaler Beteiligungen ergeben. Eine entsprechend aufwändige und kostenintensive Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse und der Lageberichte nach den Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches für große Kapitalgesellschaften ist nunmehr nicht mehr in jedem Fall angezeigt.

Die Verkehrsbetrieb Kipp GmbH fällt nach den HGB-Größenmerkmalen unter die Größenklasse „kleine Kapitalgesellschaft“ im Sinne von § 267 Abs. 1 HGB.

Der gegenwärtige Gesellschaftsvertrag definiert in § 8 die Anforderungen an die Bilanzierung, konkret an den Jahresabschluss und den Lagebericht. Hiernach müsste aktuell nach den Vorgaben für große Kapitalgesellschaften bilanziert werden, wodurch eine Nachhaltigkeitsberichterstattung notwendig wäre. Durch die Nachhaltigkeitsberichterstattung ergeben sich signifikante Mehraufwände, die sich aus den sehr umfangreichen Arbeiten zur Erstellung und den erhöhten Aufwänden für die Wirtschaftsprüfung ergeben.

Die Änderungen des Gesellschaftsvertrages sind in einer Synopse als Anlage beigefügt.


Anlagen:

Anlage:       Synopse Gesellschaftsvertrag der Verkehrsbetrieb Kipp GmbH