Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine
1.
erteilt den Organen der Stadtsparkasse Rheine gem. §
8 Abs. 2 Buchst. f) Sparkassengesetz Nordrhein-Westfalen (SpkG NRW) für das
Jahr 2024 Entlastung.
2.
beschließt gem. § 8 Abs. 2 Buchst. g) SpkG NRW, den
Jahresüberschuss/Bilanzgewinn in Höhe von 1.422.970,08 Euro wie folgt zu
verwenden:
Entsprechend § 25 (1) c) SpkG NRW wird ein
Teilbetrag von 222.970,08 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt.
Entsprechend § 25 (1) b) SpkG NRW ist ein zweiter
Teilbetrag in Höhe von 1.200.000 Euro an den Träger im Sinne von § 25
(3) SpkG NRW auszuschütten.
Begründung:
Der Jahresabschluss der
Stadtsparkasse Rheine für das Jahr 2024 schließt mit einer Bilanzsumme von
1.632.445.603,05 Euro ab. Der ausgewiesene Jahresüberschuss und
Bilanzgewinn beträgt 1.422.970,08 Euro.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. c) SpkG NRW soll ein Teilbetrag
in Höhe von 222.970,08 Euro in die Sicherheitsrücklage eingestellt werden.
Entsprechend § 25 Abs. 1 Buchst. b) SpkG NRW soll ein zweiter Teilbetrag in Höhe von 1.200.000,00 Euro an den Träger im Sinne von § 25 Abs. 3 SpkG NRW ausgeschüttet werden.
Nach Abzug der Kapitalertragsteuer und des Solidaritätszuschlages ergeben sich für die Stadt Rheine Erträge in Höhe von 1.010.000 Euro.
Der Jahresabschluss 2024 sowie der Lagebericht dazu sind von der Prüfungsstelle des Sparkassenverbandes Westfalen-Lippe geprüft worden. Es wurde der uneingeschränkte Prüfungsvermerk erteilt. Der Verwaltungsrat der Stadtsparkasse Rheine hat in seiner Sitzung am 25. Juni 2025 den Lagebericht und den Jahresabschluss wie oben erläutert festgestellt.
Anlage:
Anlage: Jahresabschluss zum 31.12.2024