Beschlussvorschläge/Empfehlungen:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt     Rheine dem Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2025 bis 2029 zuzustimmen.


Begründungen:

Allgemeines

Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden, das auf ihrem Gebiet anfallende Abwasser zu sammeln, zu reinigen und die dazu erforderlichen Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgaben dient in NRW das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Erstellung eines solchen Konzeptes ist gem. §§ 46 und 47 Landeswassergesetz (LWG) NRW eine Pflichtaufgabe der Gemeinden; ebenfalls die Fortschreibung nach spätestens sechs Jahren. Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK ist die Gemeinde verpflichtet, über die Umsetzung des ABK unterjährig zu berichten. Einzelheiten sind im Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW) zur Aufstellung von Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt.

Gem. § 1(2) der Betriebssatzung für die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ vom 10.11.2020 ist der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung u. a. die Abwasserbeseitigung.

Mit dem ABK legt die TBR der Bezirksregierung MS als zuständige Aufsichtsbehörde eine Übersicht über den Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung in Rheine, die zeitliche Abfolge und die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Es handelt sich um ein zentrales Steuerungs- und Aufsichtsinstrument, um sicherstellen, dass die Abwasserbeseitigung auf fachlich, rechtlich und wirtschaftlich vertretbare Weise erfolgt und mit den wasserwirtschaftlich übergeordneten Zielen übereinstimmt.

Das ABK aus 2018 hatte eine Laufzeit von 2019 bis 2024.

Sachstand Rheine

ABK 2019-2024

Das letzten ABK ist aus dem Jahr 2019. Im betrachteten Zeitraum wurden insgesamt 127 konkrete Einzelmaßnahmen und 26 allgemeine Maßnahmen (z. B. jährlich wiederkehrende Arbeiten wie Inliner-Sanierung, Hausanschlussinstandsetzung, Kanal-TV-Inspektion u. ä.), d. h. insgesamt 153 Maßnahmen eingestellt.

Grundlage aller Investitionsmaßnahmen sind verschiedene Instandhaltungs- und Erneuerungskonzepte (s. ABK-Erläuterungsbericht). Beispielhaft hier ist das Kanal-sanierungskonzept. Hierin werden Prioritäten zur Sanierung und Ziele für einzelne Jahre formuliert.

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Das Kanalsanierungskonzept aus dem Jahr 2000 prognostizierte bei Einhaltung des ermittelten Investitionsbudgets für das Jahr 2010 eine fertige Sanierung der schlechtesten Haltungszustandsklassen HZK 0 und 1, siehe o. a. Diagramm). Die aktuelle Kanalzustandsauswertung (siehe unten) zeigt, dass das Kanalsanierungskonzept greift. Eine aktuelle Auswertung ergibt nachfolgenden Abwasserkanalzustand (5 = schlechteste Bewertung und 0 die beste):

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Demnach: Lediglich 0,4 % (2,1 km) befinden sich in der HZK 5. Für rund 90 % der Kanäle (HZK 0 und 1) besteht kein Handlungsbedarf bzgl. einer Sanierung. Das Augenmerk der nächsten Jahre liegt in der HZK 4 bis 5 mit 3,9 % (19,7 km).

Die Jahre 2019 bis 2024 waren geprägt von großen Erschließungsmaßnahmen. Hier sind zu nennen:

·         B-Plan Eschendorfer Aue Teil Ost & West: 4,8 Mio. €

·         GE-Holsterfeld 1.BA.: 2,7 Mio. €.

Auf Basis des Kanalsanierungskonzepts und der Überflutungs-/Starkregen-betrachtung  wurden mehrere große Abwassersammler saniert bzw. aus baulichen und/oder hydraulischen Gründen erneuert, z. B.:

·         Mischwasserkanal K77 Hauenhorster Str.: 3,32 Mio. €

·         Frankenburg-Beethovenstraße: 1,75 Mio. €

·         Maßnahmen zur Starkregenprävention, z. B. Am Sternbusch und Sassenbirk-straße mit Bau Regenrückhaltebecken RRB: 2,95 Mio. €.

Neben dem Kanalsanierungskonzept wurde erstmalig im Jahr 2008 ein Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept aufgestellt. Es wurde 2019 erneuert, zudem wurde im Jahr 2022 ein Kläranlagensanierungskonzept aufgelegt. Ziel der Konzepte ist die langfristige Sicherstellung der Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit der Abwasseranlagen in Rheine. Schäden werden frühzeitig erkannt, gesetzliche Anforderungen eingehalten. Investitionen sind planbar, sie werden effizient, z. B. durch Maßnahmenbündelung umgesetzt. Die Maßnahmen werden priorisiert im Wirtschaftsplan eingestellt.

Das Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept enthält 55 Maßnahmen mit Kosten in Höhe von rd. 3,35 Mio. €. Beispiele sind im anliegende ABK aufgeführt. Die größte Einzelmaßnahme 2021 war die Erneuerung der Pumpstation Moosgraben für rd. 1,5 Mio. €.

Das Kläranlagensanierungskonzept 2022 besteht aus 30 Instandsetzungs-/Erneuerungs-maßnahmen für rd. 19,73 Mio. €. Die mit 4,8 Mio. € größte Investition steckt derzeit in der Entwurfsphase. Es handelt sich um die Erneuerung der Anlagen zur Klärschlammbehandlung, d. h. zur Entwässerung, Lagerung und Abfuhr das anfallenden Klärschlamm. Aufgrund der besseren Klärschlammentwässerung muss weniger Klärschlamm transportiert und verwertet werden.

           

Unten gezeigtes Diagramm zeigt die geplanten Investitionen der Entwässerung der Jahre 2018 bis 2025. Die Planung erfolgt jährlich in Abstimmung mit Maßnahmen des Straßenbaues, der Stadtplanung Rheine und der Stadtwerke Rheine. Absetzungen und Verschiebungen von z. B. Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen haben große Auswirkungen auf geplante Ansätze der Entwässerung. Demnach werden die u. a. Entwässerungsansätze zu rd. 60 % realisiert. Absetzungen und Verschiebungen von Maßnahmen müssen der Bezirksregierung Münster unterjährig berichtet werden.

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Alle zur Umsetzung anstehenden Entwässerungsmaßnahmen > 50 T€ werden jährlich im Betriebsausschuss durch Aufstellung des Wirtschaftsplans zur Beschlussfassung eingebracht.

Neues ABK 2025

Das neue ABK ist gültig für die Jahre 2025 bis 2029.

Die Investitionsmaßnahmen werden aus folgenden Betrachtungen und Konzepten generiert (siehe Anlage: Fließschema):

·         Zentraler Abwasserplan ZAP

·         Kanalsanierungskonzept KSK (baulich, hydraulisch)

·         Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept PWSK (baulich)

·         Kläranlagensanierungskonzept KASK(baulich)

·         Fremdwassersanierungskonzept FWSK

·         Linienbezogene Immissionsbetrachtung nach BWK M 3

·         Niederschlagswasserbeseitigungskonzept NBK

·         Überflutungsbetrachtung UFB

·         Klärschlammverwertungskonzept KKSB

·         Starkregenkarten

·         Krisenbetrachtungen, z. B. Blackout-Notfallplan und Cyber-Angriffe

·         Klimaschutz/Schwammstadt

·         Strategisches Indirekteinleiterüberwachungs-/-beratungskonzept

·         Sonderprojekte und anderen innovativen Ansätzen

Neben den ehedem anstehenden Investitionen aufgrund von z. B. Erschließungsmaß-nahmen ist eine mit Blick auf die Abwassergebührenentwicklung angemessene Erneuerungsrate zur Substanzerhaltung der Abwasseranlagen in Rheine. Entscheidungen zur notwendigen Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufgaben, aber auch Entscheidungen zum Personaleinsatz und -bedarf werden auf Basis oben aufgeführter Konzepte getroffen. Dort sind auch diverse Vorgaben aus Gebietsentwicklungsplänen, Flächennutzungsplänen,  Komfortdiskussionen mit den Anliegern, Politik etc. eingeflossen. Auch mögliche Krisen-fälle, z. B. Blackout (Stromausfall) im Stadtgebiet Rheine oder Cyberangriffe auf die Entwässerung, werden betrachtet.

Eine prägende Erschließung mit Kosten in Höhe von 5,4 Mio.€ bis zum Jahr 2028, ist das rd. 10 ha große Baugebiet „Europa-Viertel am Waldhügel“. Nicht die Größe allein, vielmehr die Erschließung nach dem ´Schwammstadt-Prinzip´ ist wegweisend und kreisweit bis heute einmalig.

Neben den eigentlichen Investitionen in der Stadtentwässerung wird in einem ABK zudem über besondere Vorhaben und Projekte berichtet, welche im Zusammenhang mit der Entwässerung stehen: Beispielhaft für Rheine ist das Notfallkonzept "Blackout" für die Stadtentwässerung Rheine.

Die Technischen Betriebe Rheine (TBR) haben ein "Blackout"-Notfallkonzept erstellt, um die Abwasserentsorgung bei Stromausfall zu gewährleisten. Ohne Strom funktionieren Kläranlagen und Pumpwerke nicht, was Umwelt und Leben gefährdet. Das Konzept untersuchte die Kritikalität der 53 Abwasserpumpwerke und kategorisierte sie nach ihren Rückhaltezeiten (wie lange sie ohne Strom auskommen, bevor es zum Überstau des vorgelagerten Abwassernetzes kommt). Darauf basierend wurde ein Einsatzplan für mobile Notstromaggregate erstellt. Die Kombination aus festen und mobilen Notstromaggregaten der TBR reicht aus, um die Stromversorgung bis zu 72 Stunden aufrechtzuerhalten und damit die Abwasserentsorgung in Rheine auch bei einem Blackout zu sichern.

Alle notwendigen Maßnahmen werden in der Kaufmännischen Unternehmensplanung der TBR berücksichtigt. Die Beschlussfassung zur Feststellung des Unternehmensplanes erfolgt im Betriebsausschuss. Der Unternehmensplan wird auch mit Sicht auf die Gebührenwirksamkeit erstellt.

Anlage:         
1 Anlage ABK 2025 bis 2029

2 Anlage zum ABK 2025-2029 Fließschema

3 Anlage zum ABK 2025-2029 Lageplan 1 Nord

4 Anlage zum ABK 2025-2029 Lageplan 2 Süd

5 Anlage zum ABK 2025-2029 Tabelle Maßnahmen