Beschlussvorschläge/Empfehlungen:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe
Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt
Rheine dem Abwasserbeseitigungskonzept ABK 2025 bis 2029 zuzustimmen.
Begründungen:
Allgemeines
Grundsätzlich ist es Aufgabe der Gemeinden, das auf ihrem
Gebiet anfallende Abwasser zu sammeln, zu reinigen und die dazu erforderlichen
Abwasseranlagen zu betreiben. Zur Umsetzung dieser komplexen Aufgaben dient in
NRW das Instrument der Abwasserbeseitigungskonzepte (ABK). Die Erstellung eines
solchen Konzeptes ist gem. §§ 46 und 47 Landeswassergesetz (LWG) NRW eine
Pflichtaufgabe der Gemeinden; ebenfalls die Fortschreibung nach spätestens
sechs Jahren. Bei zeitlichen oder inhaltlichen Änderungen im ABK ist die
Gemeinde verpflichtet, über die Umsetzung des ABK unterjährig zu berichten.
Einzelheiten sind im Runderlass des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und
Verkehr des Landes NRW (MUNV NRW) zur Aufstellung von
Abwasserbeseitigungskonzepten geregelt.
Gem. § 1(2) der Betriebssatzung für die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Technische Betriebe Rheine“ vom 10.11.2020
ist der Zweck der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung u. a. die
Abwasserbeseitigung.
Mit dem ABK legt die TBR der
Bezirksregierung MS als zuständige Aufsichtsbehörde eine Übersicht über den
Stand der öffentlichen Abwasserbeseitigung in Rheine, die zeitliche Abfolge und
die geschätzten Kosten der erforderlichen Maßnahmen vor. Es handelt sich um ein
zentrales Steuerungs- und Aufsichtsinstrument, um sicherstellen, dass die
Abwasserbeseitigung auf fachlich, rechtlich und wirtschaftlich vertretbare
Weise erfolgt und mit den wasserwirtschaftlich übergeordneten Zielen
übereinstimmt.
Das ABK aus 2018 hatte eine
Laufzeit von 2019 bis 2024.
Sachstand Rheine
ABK 2019-2024
Das letzten ABK ist aus dem Jahr 2019. Im betrachteten Zeitraum wurden
insgesamt 127 konkrete Einzelmaßnahmen und 26 allgemeine Maßnahmen (z. B.
jährlich wiederkehrende Arbeiten wie Inliner-Sanierung,
Hausanschlussinstandsetzung, Kanal-TV-Inspektion u. ä.), d. h. insgesamt 153
Maßnahmen eingestellt.
Grundlage aller Investitionsmaßnahmen sind verschiedene
Instandhaltungs- und Erneuerungskonzepte (s. ABK-Erläuterungsbericht).
Beispielhaft hier ist das Kanal-sanierungskonzept. Hierin werden Prioritäten
zur Sanierung und Ziele für einzelne Jahre formuliert.
Das Kanalsanierungskonzept aus dem Jahr 2000 prognostizierte bei
Einhaltung des ermittelten Investitionsbudgets für das Jahr 2010 eine fertige
Sanierung der schlechtesten Haltungszustandsklassen HZK 0 und 1, siehe o. a.
Diagramm). Die aktuelle Kanalzustandsauswertung (siehe unten) zeigt, dass das
Kanalsanierungskonzept greift. Eine aktuelle Auswertung ergibt nachfolgenden
Abwasserkanalzustand (5 = schlechteste Bewertung und 0 die beste):
Demnach: Lediglich 0,4 % (2,1 km) befinden
sich in der HZK 5. Für rund 90 % der Kanäle (HZK 0 und 1) besteht kein
Handlungsbedarf bzgl. einer Sanierung. Das Augenmerk der nächsten Jahre liegt
in der HZK 4 bis 5 mit 3,9 % (19,7 km).
Die Jahre 2019 bis 2024 waren geprägt von
großen Erschließungsmaßnahmen. Hier sind zu nennen:
·
B-Plan
Eschendorfer Aue Teil Ost & West: 4,8 Mio. €
·
GE-Holsterfeld
1.BA.: 2,7 Mio. €.
Auf Basis des Kanalsanierungskonzepts und
der Überflutungs-/Starkregen-betrachtung
wurden mehrere große Abwassersammler saniert bzw. aus baulichen und/oder
hydraulischen Gründen erneuert, z. B.:
·
Mischwasserkanal
K77 Hauenhorster Str.: 3,32 Mio. €
·
Frankenburg-Beethovenstraße:
1,75 Mio. €
·
Maßnahmen
zur Starkregenprävention, z. B. Am Sternbusch und Sassenbirk-straße mit Bau
Regenrückhaltebecken RRB: 2,95 Mio. €.
Neben dem Kanalsanierungskonzept wurde
erstmalig im Jahr 2008 ein Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept aufgestellt.
Es wurde 2019 erneuert, zudem wurde im Jahr 2022 ein Kläranlagensanierungskonzept
aufgelegt. Ziel der Konzepte ist die langfristige Sicherstellung der
Funktionsfähigkeit, Betriebssicherheit und Wirtschaftlichkeit der
Abwasseranlagen in Rheine. Schäden werden frühzeitig erkannt, gesetzliche
Anforderungen eingehalten. Investitionen sind planbar, sie werden effizient, z.
B. durch Maßnahmenbündelung umgesetzt. Die Maßnahmen werden priorisiert im
Wirtschaftsplan eingestellt.
Das Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept
enthält 55 Maßnahmen mit Kosten in Höhe von rd. 3,35 Mio. €. Beispiele sind im
anliegende ABK aufgeführt. Die größte Einzelmaßnahme 2021 war die Erneuerung
der Pumpstation Moosgraben für rd. 1,5 Mio. €.
Das Kläranlagensanierungskonzept 2022 besteht aus 30 Instandsetzungs-/Erneuerungs-maßnahmen für rd. 19,73 Mio. €. Die mit 4,8 Mio. € größte Investition steckt derzeit in der Entwurfsphase. Es handelt sich um die Erneuerung der Anlagen zur Klärschlammbehandlung, d. h. zur Entwässerung, Lagerung und Abfuhr das anfallenden Klärschlamm. Aufgrund der besseren Klärschlammentwässerung muss weniger Klärschlamm transportiert und verwertet werden.
Unten gezeigtes Diagramm zeigt die geplanten Investitionen der Entwässerung
der Jahre 2018 bis 2025. Die Planung erfolgt jährlich in Abstimmung mit
Maßnahmen des Straßenbaues, der Stadtplanung Rheine und der Stadtwerke Rheine.
Absetzungen und Verschiebungen von z. B. Straßenbau- und Erschließungsmaßnahmen
haben große Auswirkungen auf geplante Ansätze der Entwässerung. Demnach werden
die u. a. Entwässerungsansätze zu rd. 60 % realisiert. Absetzungen und
Verschiebungen von Maßnahmen müssen der Bezirksregierung Münster unterjährig
berichtet werden.
Alle zur Umsetzung
anstehenden Entwässerungsmaßnahmen > 50 T€ werden jährlich im
Betriebsausschuss durch Aufstellung des Wirtschaftsplans zur Beschlussfassung
eingebracht.
Neues ABK 2025
Das neue
ABK ist gültig für die Jahre 2025 bis 2029.
Die
Investitionsmaßnahmen werden aus folgenden Betrachtungen und Konzepten
generiert (siehe Anlage: Fließschema):
·
Zentraler Abwasserplan ZAP
·
Kanalsanierungskonzept KSK (baulich, hydraulisch)
·
Pumpwerks- und Beckensanierungskonzept PWSK (baulich)
·
Kläranlagensanierungskonzept KASK(baulich)
·
Fremdwassersanierungskonzept FWSK
·
Linienbezogene Immissionsbetrachtung nach BWK M 3
·
Niederschlagswasserbeseitigungskonzept NBK
·
Überflutungsbetrachtung UFB
·
Klärschlammverwertungskonzept KKSB
·
Starkregenkarten
·
Krisenbetrachtungen, z. B. Blackout-Notfallplan
und Cyber-Angriffe
·
Klimaschutz/Schwammstadt
·
Strategisches
Indirekteinleiterüberwachungs-/-beratungskonzept
·
Sonderprojekte und anderen innovativen
Ansätzen
Neben den
ehedem anstehenden Investitionen aufgrund von z. B. Erschließungsmaß-nahmen ist
eine mit Blick auf die Abwassergebührenentwicklung angemessene Erneuerungsrate
zur Substanzerhaltung der Abwasseranlagen in Rheine. Entscheidungen zur
notwendigen Investitions-, Betriebs- und Wartungsaufgaben, aber auch
Entscheidungen zum Personaleinsatz und -bedarf werden auf Basis oben
aufgeführter Konzepte getroffen. Dort sind auch diverse Vorgaben aus
Gebietsentwicklungsplänen, Flächennutzungsplänen, Komfortdiskussionen mit den Anliegern,
Politik etc. eingeflossen. Auch mögliche Krisen-fälle, z. B. Blackout (Stromausfall)
im Stadtgebiet Rheine oder Cyberangriffe auf die Entwässerung, werden
betrachtet.
Eine
prägende Erschließung mit Kosten in Höhe von 5,4 Mio.€ bis zum Jahr 2028, ist
das rd. 10 ha große Baugebiet „Europa-Viertel am Waldhügel“. Nicht die Größe
allein, vielmehr die Erschließung nach dem ´Schwammstadt-Prinzip´ ist
wegweisend und kreisweit bis heute einmalig.
Neben den
eigentlichen Investitionen in der Stadtentwässerung wird in einem ABK zudem
über besondere Vorhaben und Projekte berichtet, welche im Zusammenhang mit der
Entwässerung stehen: Beispielhaft für Rheine ist das Notfallkonzept "Blackout" für die
Stadtentwässerung Rheine.
Die Technischen Betriebe Rheine (TBR)
haben ein "Blackout"-Notfallkonzept erstellt, um die
Abwasserentsorgung bei Stromausfall zu gewährleisten. Ohne Strom funktionieren
Kläranlagen und Pumpwerke nicht, was Umwelt und Leben gefährdet. Das Konzept
untersuchte die Kritikalität der 53 Abwasserpumpwerke und kategorisierte sie
nach ihren Rückhaltezeiten (wie lange sie ohne Strom auskommen, bevor es zum
Überstau des vorgelagerten Abwassernetzes kommt). Darauf basierend wurde ein
Einsatzplan für mobile Notstromaggregate erstellt. Die Kombination aus festen
und mobilen Notstromaggregaten der TBR reicht aus, um die Stromversorgung bis
zu 72 Stunden aufrechtzuerhalten und damit die Abwasserentsorgung in Rheine
auch bei einem Blackout zu sichern.
Alle
notwendigen Maßnahmen werden in der Kaufmännischen Unternehmensplanung der TBR
berücksichtigt. Die Beschlussfassung zur Feststellung des Unternehmensplanes
erfolgt im Betriebsausschuss. Der Unternehmensplan wird auch mit Sicht auf die
Gebührenwirksamkeit erstellt.
Anlage:
1 Anlage ABK 2025 bis 2029
2 Anlage zum ABK 2025-2029 Fließschema
3 Anlage zum ABK 2025-2029 Lageplan 1 Nord
4 Anlage zum ABK 2025-2029 Lageplan 2 Süd
5 Anlage zum ABK 2025-2029 Tabelle Maßnahmen