Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Rat nimmt die Ausführungen zur Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes aus der Ursprungsvorlage 148/25 zur Kenntnis.

2.      Der Rat nimmt den Beschluss des Sozialausschusses vom 21.05.25 zur Kenntnis.

Beschlussvorschlag des Integrationsrates:

Der Rat macht auf Empfehlung des Integrationsrates aus unterschiedlichen Gründen von der sog. Opt-Out-Regelung gemäß 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch und beschließt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz im Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass die Bezahlkarte für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigten Personen nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase durch das Land NRW eingeführt wird, spätestens gemäß § 8 der Bezahlkartenverordnung NRW bis zum 31.12.2025.


Begründung:

Auf die Ausführungen zur Einführung der Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetzes in der Vorlage 148/25 wird verwiesen.

Die Vorberatungen im Sozialausschuss und Integrationsrat haben ergeben:

Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 über die Vorlage 148/25 beraten und folgenden Beschluss gefasst:

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetztes zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss nimmt den Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der der Niederschrift (Anm. des Sozialausschusses) beigefügt wird, zur Kenntnis.

3.      Der Sozialausschuss bittet den Rat, über die Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden.

Der Integrationsrat hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 über die Vorlage 148/25 beraten und einstimmig folgende Beschlussempfehlung gefasst:

Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, aus unterschiedlichen Gründen, gegen die Einführung der Bezahlkarte zu stimmen.

Die Verwaltung bleibt bei ihrer Position, so wie sie in der Vorlage 148/25 dargestellt ist. Ziel ist und bleibt es, die Bezahlkarte einzuführen, sobald die Ergebnisse der Pilotphase ausgewertet und noch offene Fragen geklärt sind. Die Verwaltung erwartet vom Land konkrete Antworten und Unterstützung, insbesondere zur Reduzierung des bürokratischen Aufwands und zur technischen Anbindung.

Das hätte zur Folge, dass die Bezahlkarte für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz berechtigten Personen nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase durch das Land NRW eingeführt wird, spätestens gemäß § 8 der Bezahlkartenverordnung NRW bis zum 31.12.2025. Dieses ist die Umsetzung des gesetzlichen Regelfalles. Insofern kann es bei dem in der Vorlage 148/25 dargestellten Beschlussvorschlag (Kenntnisnahme) aus Sicht der Verwaltung bleiben. Die vom Sozialausschuss genannte Bitte, über die Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden, wird deshalb zur Kenntnis genommen. Ein „aktiver Beschluss“ des Rates ist – aus dem zuvor genannten Grund - nicht erforderlich.

Die Verwaltung folgt damit nicht der Beschlussempfehlung des Integrationsrates, durch den Rat einen sog. Opt-Out-Beschluss gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW zu fassen. 

Die Verwaltung geht davon aus, dass das Land NRW in Kürze Informationen zur Auswertung der Pilotphase der Bezahlkarte aus den landeseigenen Unterbringungs-einrichtungen vorlegen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung der technischen und organisatorischen Abwicklung der Bezahlkarte umsetzen wird, so dass die Bezahlkarte eingeführt werden kann.


Anlagen

Anlage 1: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN

Anlage 2: Antrag der Fraktion DIE LINKE