Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
nimmt die Ausführungen zur Bezahlkarte im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes aus der Ursprungsvorlage 148/25 zur Kenntnis.
2.
Der Rat
nimmt den Beschluss des Sozialausschusses vom 21.05.25 zur Kenntnis.
Beschlussvorschlag
des Integrationsrates:
Der Rat macht
auf Empfehlung des Integrationsrates aus unterschiedlichen Gründen von der sog.
Opt-Out-Regelung gemäß 4 der Bezahlkartenverordnung NRW Gebrauch und
beschließt, dass die Leistungen nach dem Asylbewerberleistungs-gesetz im
Regelfall nicht in Form der Bezahlkarte erbracht werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Rat nimmt
zur Kenntnis, dass die Bezahlkarte für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
berechtigten Personen nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase durch das
Land NRW eingeführt wird, spätestens gemäß § 8 der Bezahlkartenverordnung NRW
bis zum 31.12.2025.
Begründung:
Auf die
Ausführungen zur Einführung der Bezahlkarte im Bereich des
Asylbewerberleistungsgesetzes in der Vorlage 148/25 wird verwiesen.
Die Vorberatungen
im Sozialausschuss und Integrationsrat haben ergeben:
Der Sozialausschuss
hat in seiner Sitzung am 21.05.2025 über die Vorlage 148/25 beraten und
folgenden Beschluss gefasst:
1. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen
zur Bezahlkarte im Bereich des Asylbewerberleistungsgesetztes zur Kenntnis.
2. Der Sozialausschuss nimmt den Antrag der
Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der der Niederschrift (Anm. des
Sozialausschusses) beigefügt wird, zur Kenntnis.
3. Der Sozialausschuss bittet den Rat, über die
Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden.
Der Integrationsrat
hat in seiner Sitzung am 10.06.2025 über die Vorlage 148/25 beraten und
einstimmig folgende Beschlussempfehlung gefasst:
Der Integrationsrat empfiehlt dem Rat der
Stadt Rheine, aus unterschiedlichen Gründen, gegen die Einführung der
Bezahlkarte zu stimmen.
Die Verwaltung
bleibt bei ihrer Position, so wie sie in der Vorlage 148/25 dargestellt ist.
Ziel ist und bleibt es, die Bezahlkarte einzuführen, sobald die Ergebnisse der
Pilotphase ausgewertet und noch offene Fragen geklärt sind. Die Verwaltung
erwartet vom Land konkrete Antworten und Unterstützung, insbesondere zur
Reduzierung des bürokratischen Aufwands und zur technischen Anbindung.
Das hätte zur
Folge, dass die Bezahlkarte für die nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
berechtigten Personen nach Abschluss und Auswertung der Pilotphase durch das
Land NRW eingeführt wird, spätestens gemäß § 8 der Bezahlkartenverordnung NRW
bis zum 31.12.2025. Dieses ist die Umsetzung des gesetzlichen Regelfalles.
Insofern kann es bei dem in der Vorlage 148/25 dargestellten Beschlussvorschlag
(Kenntnisnahme) aus Sicht der Verwaltung bleiben. Die vom Sozialausschuss
genannte Bitte, über die Einführung der Bezahlkarte zu entscheiden, wird
deshalb zur Kenntnis genommen. Ein „aktiver Beschluss“ des Rates ist – aus dem
zuvor genannten Grund - nicht erforderlich.
Die Verwaltung
folgt damit nicht der Beschlussempfehlung des Integrationsrates, durch den Rat
einen sog. Opt-Out-Beschluss gemäß § 4 der Bezahlkartenverordnung NRW zu
fassen.
Die Verwaltung
geht davon aus, dass das Land NRW in Kürze Informationen zur Auswertung der
Pilotphase der Bezahlkarte aus den landeseigenen Unterbringungs-einrichtungen
vorlegen und die daraus gewonnenen Erkenntnisse zur Verbesserung der
technischen und organisatorischen Abwicklung der Bezahlkarte umsetzen wird, so
dass die Bezahlkarte eingeführt werden kann.
Anlagen
Anlage 1: Antrag der Fraktionen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Anlage 2: Antrag der Fraktion DIE LINKE