Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:
Der Rat der Stadt
Rheine bestellt folgende Personen als Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie
als sachverständige Mitglieder und deren persönliche Vertreter für den
Umlegungs-ausschuss der Stadt Rheine:
Vorsitzender:
Herr
Ministerialrat a. D. Erwin Scheer (Wiederbestellung)
Stellvertretender
Vorsitzender:
Herr Prof. Dr.
Hendrik Schoen (Neubestellung)
Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten:
Herr Städtischer
Vermessungsdirektor Karl Wendland (Wiederbestellung)
Stellvertreter:
Herr Guido Roters,
Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt
Greven (Wiederbestellung)
Sachverständige
mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst:
Frau
Regierungsvermessungsdirektorin Dr.-Ing. Dagmar Bix (Wiederbestellung)
Stellvertreter:
Herr
Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer (Wiederbestellung)
Begründung:
Zur Durchführung
von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch hat der Rat der Gemeinde einen
Umlegungsausschuss zu bestellen (§ 3 der Durchführungsverordnung zum BauGB).
Gemäß § 4 der
Durchführungsverordnung zum BauGB besteht der Umlegungsausschuss einschließlich
dem oder der Vorsitzenden aus fünf Mitgliedern – der oder dem Vorsitzenden,
zwei sachverständigen Mitgliedern und zwei Ratsmitgliedern.
Die oder der
Vorsitzende sowie die sachverständigen Mitglieder und ihre Stellvertreter
werden durch den Rat der Stadt Rheine für 5 Jahre bestellt.
Die oder der
Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen
Verwaltungsdienst besitzen.
Ein
sachverständiges Mitglied muss die Befähigung zum höheren
vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich-bestellte
Vermessungsingenieurin oder Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur in NRW
zugelassen sein.
Das zweite
Sachverständige Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die
Ermittlung von Grundstückswerten sein.
Diese Personen dürfen nicht Mitglieder des Rates der
Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde
stehen. Sie werden für jeweils 5 Jahre bestellt.
Die beiden
weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat der Gemeinde
angehören. Zusätzlich sind für jedes
Mitglied des Umlegungsausschusses ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die
dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen
Vertretung sie bestellt sind.
Der
Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien aus den gesamten
Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist an Weisungen
nicht gebunden und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.
Die laufende
Bestellungsperiode des Umlegungsausschusses endet am 25.08.2025. Aus
persönlichen Gründen steht das bisherige Mitglieder Frank Nießen als
stellvertretender Vorsitzender nicht mehr zur Verfügung.
Um die Bearbeitung
der laufenden Verfahren sicher zu stellen, wird die Wiederbestellung bzw.
Neubestellung für den Vorsitzenden, die sachverständigen Mitglieder und deren
Stellvertreter wie folgt vorgeschlagen:
Vorsitzender: Ministerialrat
a. D. Erwin Scheer
Herr Scheer ist
seit 2011 der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Rheine und hat
seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als
Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.
Stellvertretender
Vorsitzender Prof. Dr. Hendrik Schoen
Er ist als
Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und
öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster, tätig. Er ist seit 2014
Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Greven und seit 2023
Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Emsdetten und somit mit dem
Themenfeld der Umlegung betraut. Durch die von ihm gelehrten Themenfelder in
den Bereichen Raumplanung und Städtebau hat er fachlich fundiertes Wissen zum
Bauplanungsrecht.
Er erfüllt die
formellen Voraussetzungen nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des
Baugesetzbuches. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als stellvertretender
Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.
Sachverständiger
für die Ermittlung von Grundstückswerten: Städtischer Vermessungsdirektor a.
D. Karl Wendland
Herr Wendland ist
seit 2000 Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsausschuss
der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere
Bestellungsperiode als Sachverständiger zur Verfügung zu stehen.
Stellvertreter: Guido
Roters
Herr Guido Roters
ist seit 2020 Vertreter des bewertungstechnischen Sachverständigen im
Umlegungsausschuss der Stadt Rheine. Herr Roters hat seine Bereitschaft
erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter des Sachverständigen
zur Verfügung zu stehen.
Sachverständige
mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst: Regierungsvermessungsdirektorin
Dr.-Ing. Dagmar Bix
Frau Dr. Bix ist
seit 2013 vermessungstechnische Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt
Rheine und hat ihre Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode
als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.
Stellvertreter: Kreisvermessungsdirektor
Henning Meyer
Herr Meyer ist
seit 2000 Vertreter des vermessungstechnischen Sachverständigen im
Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für
eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter der Sachverständigen zur
Verfügung zu stehen.
Die Verwaltung
begrüßt und empfiehlt eine erneute Bestellung sehr, da diese Personen über
besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügen. Die Wiederbestellung
der Mitglieder ist rechtlich zulässig und im Interesse einer kontinuierlichen
Fortsetzung der Ausschussarbeit zu begrüßen. Die formellen Voraussetzungen sind
bei dem Vorschlag zur Neubestellung berücksichtigt worden.
Die neue Amtszeit
der vorgenannten Mitglieder dauert vom 29. August 2025 bis 28. August 2030.
Finanzielle Auswirkungen:
Für die Sitzungen
des Umlegungsausschusses sind die Sitzungsgelder im Haushaltsplan im Produkt 57
veranschlagt. Erfahrungsgemäß werden jährlich, abhängig von der Anzahl der
Sitzungen, rund 1.500 Euro Sitzungsgeld an die Ausschussmitglieder ausgezahlt.