Betreff
Wiederbestellung des Vorsitzenden und der sachverständigen Mitglieder des Umlegungsausschusses sowie Neubestellung eines stellvertretenden Vorsitzenden
Vorlage
293/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Rat der Stadt nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur Kenntnis und beschließt:

Der Rat der Stadt Rheine bestellt folgende Personen als Vorsitzenden und dessen Vertreter sowie als sachverständige Mitglieder und deren persönliche Vertreter für den Umlegungs-ausschuss der Stadt Rheine:

Vorsitzender:

Herr Ministerialrat a. D. Erwin Scheer (Wiederbestellung)

Stellvertretender Vorsitzender:

Herr Prof. Dr. Hendrik Schoen (Neubestellung)

Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten:

Herr Städtischer Vermessungsdirektor Karl Wendland (Wiederbestellung)

Stellvertreter:

Herr Guido Roters, Leiter des Fachdienstes Grundstücks- und Geodatenmanagement bei der Stadt Greven (Wiederbestellung)

Sachverständige mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst:

Frau Regierungsvermessungsdirektorin Dr.-Ing. Dagmar Bix (Wiederbestellung)

Stellvertreter:

Herr Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer (Wiederbestellung)


Begründung:

Zur Durchführung von Umlegungen nach dem Baugesetzbuch hat der Rat der Gemeinde einen Umlegungsausschuss zu bestellen (§ 3 der Durchführungsverordnung zum BauGB).

Gemäß § 4 der Durchführungsverordnung zum BauGB besteht der Umlegungsausschuss einschließlich dem oder der Vorsitzenden aus fünf Mitgliedern – der oder dem Vorsitzenden, zwei sachverständigen Mitgliedern und zwei Ratsmitgliedern.

Die oder der Vorsitzende sowie die sachverständigen Mitglieder und ihre Stellvertreter werden durch den Rat der Stadt Rheine für 5 Jahre bestellt.

Die oder der Vorsitzende muss die Befähigung zum Richteramt oder zum höheren allgemeinen Verwaltungsdienst besitzen.

Ein sachverständiges Mitglied muss die Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst besitzen oder als Öffentlich-bestellte Vermessungsingenieurin oder Öffentlich-bestellter Vermessungsingenieur in NRW zugelassen sein.

Das zweite Sachverständige Mitglied muss Sachverständige oder Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten sein.

Diese Personen dürfen nicht Mitglieder des Rates der Gemeinde sein oder in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis mit der Gemeinde stehen. Sie werden für jeweils 5 Jahre bestellt.

Die beiden weiteren Mitglieder des Umlegungsausschusses müssen dem Rat der Gemeinde angehören.  Zusätzlich sind für jedes Mitglied des Umlegungsausschusses ein oder mehrere Vertreter zu bestellen, die dieselben Voraussetzungen erfüllen müssen wie das Mitglied, zu dessen Vertretung sie bestellt sind.

Der Umlegungsausschuss entscheidet nach seiner freien aus den gesamten Verhandlungen und Ermittlungen gewonnenen Überzeugung. Er ist an Weisungen nicht gebunden und beschließt in nichtöffentlicher Sitzung.

Die laufende Bestellungsperiode des Umlegungsausschusses endet am 25.08.2025. Aus persönlichen Gründen steht das bisherige Mitglieder Frank Nießen als stellvertretender Vorsitzender nicht mehr zur Verfügung.

Um die Bearbeitung der laufenden Verfahren sicher zu stellen, wird die Wiederbestellung bzw. Neubestellung für den Vorsitzenden, die sachverständigen Mitglieder und deren Stellvertreter wie folgt vorgeschlagen:

Vorsitzender: Ministerialrat a. D.  Erwin Scheer

Herr Scheer ist seit 2011 der Vorsitzende des Umlegungsausschusses der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.

Stellvertretender Vorsitzender Prof. Dr. Hendrik Schoen

Er ist als Professor für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Polizei und öffentliche Verwaltung NRW, Abteilung Münster, tätig. Er ist seit 2014 Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Greven und seit 2023 Vorsitzender des Umlegungsausschusses der Stadt Emsdetten und somit mit dem Themenfeld der Umlegung betraut. Durch die von ihm gelehrten Themenfelder in den Bereichen Raumplanung und Städtebau hat er fachlich fundiertes Wissen zum Bauplanungsrecht.

Er erfüllt die formellen Voraussetzungen nach § 4 der Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches. Er hat seine Bereitschaft erklärt, als stellvertretender Vorsitzender zur Verfügung zu stehen.

Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten: Städtischer Vermessungsdirektor a. D. Karl Wendland

Herr Wendland ist seit 2000 Sachverständiger für die Ermittlung von Grundstückswerten im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Sachverständiger zur Verfügung zu stehen.

Stellvertreter: Guido Roters

Herr Guido Roters ist seit 2020 Vertreter des bewertungstechnischen Sachverständigen im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine. Herr Roters hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter des Sachverständigen zur Verfügung zu stehen.

Sachverständige mit der Befähigung zum höheren vermessungstechnischen Verwaltungsdienst: Regierungsvermessungsdirektorin Dr.-Ing. Dagmar Bix

Frau Dr. Bix ist seit 2013 vermessungstechnische Sachverständige im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat ihre Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Sachverständige zur Verfügung zu stehen.

Stellvertreter: Kreisvermessungsdirektor Henning Meyer

Herr Meyer ist seit 2000 Vertreter des vermessungstechnischen Sachverständigen im Umlegungsausschuss der Stadt Rheine und hat seine Bereitschaft erklärt, für eine weitere Bestellungsperiode als Vertreter der Sachverständigen zur Verfügung zu stehen.

Die Verwaltung begrüßt und empfiehlt eine erneute Bestellung sehr, da diese Personen über besondere Kenntnisse und langjährige Erfahrungen verfügen. Die Wiederbestellung der Mitglieder ist rechtlich zulässig und im Interesse einer kontinuierlichen Fortsetzung der Ausschussarbeit zu begrüßen. Die formellen Voraussetzungen sind bei dem Vorschlag zur Neubestellung berücksichtigt worden.

Die neue Amtszeit der vorgenannten Mitglieder dauert vom 29. August 2025 bis 28. August 2030.

Finanzielle Auswirkungen:

Für die Sitzungen des Umlegungsausschusses sind die Sitzungsgelder im Haushaltsplan im Produkt 57 veranschlagt. Erfahrungsgemäß werden jährlich, abhängig von der Anzahl der Sitzungen, rund 1.500 Euro Sitzungsgeld an die Ausschussmitglieder ausgezahlt.