Betreff
Richtlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit
Vorlage
294/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sozialausschuss stimmt inhaltlich den überarbeiteten Richtlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit gemäß der Vorlage zu.

2.      Der Sozialausschuss beschließt das Inkrafttreten der Richtlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit zum 1. Januar 2026. 


Begründung:

Die Förderrichtlinien der offenen Seniorenarbeit, die es seit ca. 30 Jahren gibt, sind zuletzt 2017 überarbeitet worden. Ziel der Förderrichtlinien ist es, die anerkannten Seniorenbegegnungsgruppen, die den Förderrichtlinien der Stadt Rheine entsprechen, zu fördern und zu stärken. Die offene, ehrenamtliche Seniorenarbeit der Vereine, Verbände und Kirchengemeinden wird an vielen Standorten in Rheine durchgeführt und stellt für die einzelnen Stadtteile wichtige Anlaufpunkte dar. Die Arbeit und die Angebote orientieren sich an dem § 71 SGB XII sowie an den Förderrichtlinien der Stadt Rheine und sind als wichtige präventive Arbeit für die Stadt Rheine zu sehen. Die geleistete Seniorenarbeit ist ein wichtiger Beitrag im Sinne der sozialen Teilhabe.

Die überarbeiteten Förderrichtlinien orientieren sich weiterhin an den Angeboten und den Teilnehmerzahlen und sind der angehängten Synopse zu entnehmen. Zukünftig sollen die einzelnen Gruppierungen die Möglichkeit haben, Referentenkosten abzurechnen. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die inhaltliche Qualitätsvielfalt zu erweitern und Seniorinnen und Senioren neue Formen der Informationen vor Ort niederschwellig anzubieten zu können.   

  


Anlage

Synopse „Richtlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit“