Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sozialausschuss stimmt inhaltlich den überarbeiteten Richtlinien zur Förderung
der offenen Seniorenarbeit gemäß der Vorlage zu.
2.
Der
Sozialausschuss beschließt das Inkrafttreten der Richtlinien zur Förderung der
offenen Seniorenarbeit zum 1. Januar 2026.
Begründung:
Die
Förderrichtlinien der offenen Seniorenarbeit, die es seit ca. 30 Jahren gibt,
sind zuletzt 2017 überarbeitet worden. Ziel der Förderrichtlinien ist es, die
anerkannten Seniorenbegegnungsgruppen, die den Förderrichtlinien der Stadt
Rheine entsprechen, zu fördern und zu stärken. Die offene, ehrenamtliche
Seniorenarbeit der Vereine, Verbände und Kirchengemeinden wird an vielen
Standorten in Rheine durchgeführt und stellt für die einzelnen Stadtteile
wichtige Anlaufpunkte dar. Die Arbeit und die Angebote orientieren sich an dem
§ 71 SGB XII sowie an den Förderrichtlinien der Stadt Rheine und
sind als wichtige präventive Arbeit für die Stadt Rheine zu sehen. Die
geleistete Seniorenarbeit ist ein wichtiger Beitrag im Sinne der sozialen
Teilhabe.
Die überarbeiteten
Förderrichtlinien orientieren sich weiterhin an den Angeboten und den
Teilnehmerzahlen und sind der angehängten Synopse zu entnehmen. Zukünftig
sollen die einzelnen Gruppierungen die Möglichkeit haben, Referentenkosten
abzurechnen. Dadurch soll die Möglichkeit geschaffen werden, die inhaltliche
Qualitätsvielfalt zu erweitern und Seniorinnen und Senioren neue Formen der
Informationen vor Ort niederschwellig anzubieten zu können.
Anlage
Synopse „Richtlinien zur Förderung der offenen Seniorenarbeit“