Betreff
Verpflichtung der Beisitzenden
Vorlage
306/25
Art
Beschlussvorlage

Gemäß § 6 Absatz 3 Kommunalwahlordnung verpflichtet der Wahlleiter die anwesenden Beisitzenden zur unparteiischen Wahrnehmung ihres Amtes und zur Verschwiegenheit über die ihnen bei ihrer amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen.

Da in der Sitzung des Wahlausschusses am 18.12.2024 nicht alle ordentlichen und stellvertretenden Mitglieder anwesend waren und seitdem zudem teilweise personelle Veränderungen stattgefunden haben, erfolgt in der heutigen Sitzung die Verpflichtung aller noch nicht verpflichteten Mitglieder – unabhängig davon, ob sie als ordentliches Mitglied oder als Vertretung teilnehmen.

Wortlaut der Verpflichtung:

„Ich verpflichte mich, als Beisitzer/in im Wahlausschuss zur unparteiischen Wahrnehmung meines Amtes und zur Verschwiegenheit über die mir bei meiner amtlichen Tätigkeit bekannt gewordenen Tatsachen, insbesondere über alle dem Wahlgeheimnis unterliegenden Angelegenheiten.“


Über die jeweiligen Verpflichtungen werden gesonderte Niederschriften gefertigt, die der Niederschrift dieser Sitzung als Anlage beigefügt werden.