Betreff
Ausbau Am Eichenhain (Inv. 95410010201901)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 339,
Kennwort: "Eschendorfer Aue-Teil West"
I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
379/25
Aktenzeichen
5.30 / Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung -

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau:


„Am Eichenhain“ / verkehrsberuhigter Bereich

Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.       Mischfläche, bestehend aus  

   

a)             niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau und einer Decke aus

          grauem bzw. rotem Betonsteinpflaster

b)      Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Baum-/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

c)       Parkständen mit Unterbau und einer Decke aus anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster

2.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

3.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation/Vorflut

 

Fuß- und Radwege

1.       Geh- und Radwegflächen mit Unterbau und einer Decke aus rotem Betonsteinpflaster

2.       betriebsfertige elektrische Wegebeleuchtung

3.       Entwässerung mit Anschluss an die Kanalisation/Vorflut


Begründung:

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Die Offenlage der aktualisierten Straßenplanung „Am Eichenhain“, die gegenüber der ursprünglichen Planung von 2019 einige Änderungen (s. Vorlage 411/19) enthielt, hat in der Zeit vom 02.07.2025 bis zum 17.07.2025 in den Räumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage sind 2 Personen erschienen. Es sind keine Eingaben eingegangen.

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

„Am Eichenhain“/ verkehrsberuhigter Bereich

Inzwischen sind in der Straße „Am Eichenhain“, die ringförmig an die Schorlemer Straße angebunden ist, alle Baugrundstücke bebaut.

Die Planung sieht einen Ausbau als verkehrsberuhigten Bereich innerhalb der vorgegebenen Straßenparzelle mit einer Breite von 7,00 m vor. Der befahrbare Bereich wird niveaugleich gepflastert.

Die Mischfläche besteht aus grauen Betonsteinpflasterbereichen, die durch rote Pflasterflächen unterbrochen werden. Der Farbwechsel bewirkt eine optische Verkürzung der Straße. In Verbindung mit den Fahrbahnverschwenkungen soll die gefahrene Geschwindigkeit gesenkt werden.

Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 5,00 m (4,75 m) bis 7,00 m. In den auf geweiteten Kurvenbereichen liegt die Breite punktuell bei 9,30 m bzw. 12,30 m.

Die Flächen werden in Betonsteinpflaster in 8 cm Stärke ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) angesetzt.

Die Verkehrsberuhigung und Einengung der Fahrbahn erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m (vereinzelt 2,25 m).

Die Begrünung besteht aus Grünbeeten mit Baumbepflanzungen und mit Sträuchern, im Bereich von Versorgungsleitungen. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R = 9 cm verwendet.

Die 2 m (2,25 m) breiten Längs-Parkstände werden in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster innerhalb der Mischfläche erstellt und sind 5,00 m (4,75m – 5,75m) lang.

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.

Die Entwässerung erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Straßenabläufen und Anschluss an den vorhandenen Regenwasserkanal und an die Vorflut. Bei Starkregen-ereignissen dient der nördliche Geh-/Radweg als Überlauf, der das Niederschlagswasser in Richtung des Grabens/Gewässers „1100“ Hemelter Bach leitet.

Fuß- und Radwege

Wie im Bebauungsplan des Baugebietes „Eschendorfer Aue - Teilgebiet West“ festgelegt, werden zwei Fuß-/Radwege in 3 Metern Breite hergestellt, die sich an das an das vorhandene Fuß- und Radwegenetz des Grünzuges auf westlicher Seite anschließen. Dies schafft eine fußläufige Verbindung mit wassergebundener Decke sowie im weiteren Verlauf ein Radwegenetz in Richtung Aloysiusstraße und Surenburgstraße.

Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m bzw. 4,5 m im südlichen Geh-/Radweg eingesetzt.

Die Entwässerung der Fuß-/Radwege erfolgt über Entwässerungsrinnen mit Anschluss an die Regenwasserkanalisation bzw. Vorflut/Richtung des Grabengewässers Nr. 1100. Der nördlich gelegene Fuß-/Radweg dient zusätzlich zur Kanaltrasse bei überstauendem Starkregen auch der oberflächlichen Entwässerung der Fahrbahn in Richtung des Grabens.

Im südlichen Fuß-/Radweg besteht kein Kanal; hier wird eine geringfügige Menge Oberflächenwasser über eine Rinne mit Ablauf und Anschluss zum Graben geleitet.

Abrechnung der Baukosten und Finanzierung

Beim Ausbau der Straße „Am Eichenhain“ handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil des beitragsfähigen Aufwands).

Den Anliegern wurde beim Grundstücksankauf angeboten, die Beiträge über einen Ablösevertrag aufgrund von geschätzten Kosten zu begleichen. Der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB wurde für die von den Anliegern erworbenen Grundstücke bereits größtenteils abgelöst.

Die Mittel für die Durchführung der Maßnahme sind im Haushaltsplan 2025 mit Investitionen in Höhe von 480.000 € veranschlagt.

 


Anlage:

Lageplan „Am Eichenhain“- Abwägung