(Elter Straße bis Bevergerner Straße)
Inv. 53140010202209
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5 / Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.
Begründung:
1.
Einfügung
in das Straßennetz:
Die zu erneuernde Basilikastraße liegt größtenteils im Bebauungsplangebiet Nr. 17 „Basilikastraße“. Lediglich der Bereich nördlich von Haus Nr. 52 bis zur Bevergerner Straße liegt außerhalb eines Bebauungsplangebietes. Der Bauabschnitt beginnt an der Elter Straße und endet an der Bevergerner Straße, die gerade im Bereich der Einmündung zur Fahrradstraße umgestaltet wurde.
Im näheren Umfeld befindet sich die Euregio
Gesamtschule, ein ambulanter Pflegedienst und der Stadtpark mit dem Hemelter
Bach. Die Basilikastraße, mit einer Gesamtlänge von 400 m, ist im
Verkehrsentwicklungsplan als Sammelstraße eingestuft. Sie dient der Erschließung des angrenzenden
Wohngebietes und nimmt den Fußgänger- und Radfahrerverkehr der Euregio
Gesamtschule auf. Die Straße ist in diesem Bauabschnitt in eine T-30-Zone
integriert.
Die Sammelstraße ist gem. der Straßenkategorie nach RASt 06 als Erschließungsstraße (ES IV) einzustufen mit seitlichen Gehwegen. Die Parzellenbreite liegt bei ca. 11,60 m bis 12,05 m.
Der nochmalige Ausbau ist im Separationsprinzip mit – durch Bordanlagen – abgetrennten Seitenbereichen (beidseitige Gehwege, Parkstreifen) in einer Fahrbahnbreite von 5,75 m bis 6,35 m vorgesehen. Die seitlichen Parkbuchten werden durch ein flaches Bord zur Fahrbahn hin abgetrennt. Es ist beidseitig je eine Bushaltestelle für den Schülertransport in Höhe der Stichstraße „Basilikastraße“ eingeplant. Die Haltestellen werden sowohl von der Buslinie C 6 als auch von den Kooperationsbussen, die mehrere Schulstandorte verbinden, bedient. Zum Begegnungsverkehr zweier Busse kommt es lediglich in Ausnahmefällen.
Nach dem Ausbau der Straße ist eine Beschilderung vorgesehen, die den Durchgangsverkehr in Richtung Bevergerner Straße unterbindet.
2.
Bestandssituation
/ Historie:
Im Jahre 1928/1930 wurden erstmalig die Entwässerung, die Fahrbahn und die seitlichen Gehwege hergestellt. Nach der Erweiterung von F. A. Kümpers wurde in den 80 er Jahren eine Oberflächenbehandlung der asphaltierten Fahrbahn durchgeführt. Seit der Neugründung der Euregio Gesamtschule in 1990 erhöhte sich in dem Schulareal sowohl der Fußgänger-/ Radverkehr als auch der Kfz-Verkehr (Eltern/Schüler), so dass in 2005 auf Anregung eine Verkehrsberuhigung in Form zweier Baumbeete ergänzt wurde – an der Einmündung Bevergerner Straße und in Höhe der Straße Wietkamp.
Die bestehende Fahrbahnbreite variiert zwischen 7,25 m bis 7,50 m. Längere Bereiche der Fahrbahn sind als Parkplätze ausgewiesen, so dass noch 5,25 bis 5,50 m befahrbare Breite verbleiben. Zurzeit stehen rd. 50 Parkplätze zur Verfügung. Die beidseitigen Gehwege sind plattiert und haben eine Breite von etwa 2,25 m (2,00 – 2,35 m).
Im Jahr 2016 wurde im Rahmen des Konjunkturpaketes die ehemalige Beleuchtung (7,5 m Peitschen) durch neue Leuchtstofflampen mit einer Lichtpunkthöhe von 8 m mit Auslegern ausgetauscht.
Aufgrund des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes ist eine Erneuerung der Straße in der üblichen Bauweise für Tempo-30-Zonen vorgesehen. Zudem ist die Erneuerung des Kanals im Bereich von der Straße „Wietkamp“ bis zur Elter Straße für das Jahr 2026 geplant.
3.
Notwendige
Breiten / Ausbaumerkmale
Basilikastraße (Elter Straße bis
Bevergerner Straße )/ Ausbau im Separationsprinzip
Die zu erneuernde Basilikastraße nimmt den Verkehr des Wohnquartieres auf. Neben einer Erschließungsfunktion bietet sie auch dem ruhenden Verkehr Raum und nimmt den Radverkehr auf.
Zum Schutz der Fußgänger wird die Straße im Separationsprinzip mit höhenmäßig abgesetzter Gehwegfläche hergestellt und in eine Tempo-30-Zone integriert. Der Ausbaubeginn liegt nahe der Einmündung Elter Straße, nördlich der roten Plateaupflasterung mit Rampensteinen.
Die einmündenden Stichstraßen und die verkehrsberuhigten Straßen werden im Einmündungsbereich baulich so gestaltet, dass eine Wartepflicht verdeutlich wird.
Der Umbau der 12,00 m breiten Straßenparzelle gliedert sich in eine 5,75 m bis 6,35 m breite asphaltierte Fahrbahn mit Parkstreifen bzw. einzelnen Beeten in 2,0 m Breite. An den äußeren Seiten der Parzelle schließen sich beidseitige Gehwege an.
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einem Oberbau gem. Belastungsklasse 1,8 hergestellt und durch eine Rinne mit Rundbord r = 5 cm im Bereich der Gehwege und Beete eingefasst. Dieses Bord wird im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkstreifen auf 2 cm Höhe abgesenkt. Das Rundbord wird zusätzlich an Querungsstellen für Fußgänger (Haus Nr. 23, 36 und Nr. 60) auf 2 cm abgesenkt.
Die Stellplatzflächen
werden in anthrazitfarbigem Pflaster, Belastungsklasse 1,0 ausgeführt. Sie sind
je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m (4,75 m) und
7,00 m lang. Es sind 27 Parkplätze – innerhalb der Parkbuchten – vorgesehen.
In Höhe von
Haus Nr. 38 und Nr. 58 werden Vorrichtungen für E-Ladestationen angelegt, so
dass diese bei Bedarf nachgerüstet werden können.
Die beidseitigen plattierten Gehwege werden in einer Breite von
1,90 m bis 2,0 m (4 m an den Aufweitungen) hergestellt. Die Gehwege werden in grauen
Betonsteinpflasterplatten d = 8 cm und die Zufahrten in grauem
Betonsteinpflaster d = 8 cm ausgeführt.
Zur Schaffung von Ausweichflächen im Begegnungsfall Bus/Bus
und Bus/Lkw werden in größeren Abständen Gehwegabschnitte abgesenkt (Haus 21,
40, 42 ,54, 63) und erhalten einen verstärkten Oberbau.
Die zwei Bushaltestellen
werden mit 18 cm hohen weißen profilierten Busborden eingefasst und mit einem
barrierefreien Leitsystem ausgestattet, das aus einem Auffangstreifen,
Einstiegsfeld und einer Leitlinie (Rillenplatten) sowie anthrazitfarbigen
Kontrastplatten besteht. Ebenso sind beidseitig Wartehallen vorgesehen.
Die als
Strukturierung der Stellplätze dienenden Grünbeete erhalten eine
Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 3,00 bis 5,50 m lang
und 2 m tief (1,35). Der überwiegende Teil der Beete wird mit einer
Baumanpflanzung bestückt. Im Bereich von Leitungen werden Strauchbeete
angeordnet. In Höhe der Einmündung Wibbeltstraße sind zur Freihaltung des
erforderlichen Sichtdreieckes nur Bodendecker vorgesehen. Die vorhandene
Hainbuche in Höhe von Haus Nr. 52 soll erhalten bleiben.
4.
Entwässerung
Die Ableitung des Oberflächenwassers der
befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit
Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen und den zu erneuernden
Mischwasserkanal (Wietkamp bis Elter Straße).
Der von 1928 stammende Kanal wurde im Bereich
Wietkamp bis Bevergerner Straße in 2005 erneuert, der verbleibende Abschnitt
soll im Zuge des Straßenausbaues erneuert werden.
5.
Beleuchtung
In der Straße befinden sich Ellipsenleuchten (Lichtpunkthöhe 8 m) in rd. 45 m Abständen. Diese wurden in 2016 im Rahmen des Konjunkturpaketes an den ehemaligen Standorten errichtet. Die mit Leuchtstofflampen (42 W) bestückte Beleuchtung soll aufgrund der großen Lichtpunktabstände und zur Verbesserung der Energieeffizienz neue Leuchtenköpfe mit LED-Leuchtmitteln erhalten.
6. Bürgerbeteiligung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen (Vorlage 270/25) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Bau der Basilikastraße, der für das Jahr 2026 geplant ist.
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen ist erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über die Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Straßenbaumaßnahme zu ermöglichen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7.
Abrechnung
der Baukosten
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.
Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.
Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.
Beim Ausbau der Basilikastraße handelt es sich um
eine nochmalige Herstellung und/oder Verbesserung einer Anlage im Bereich
öffentlicher Straßen und damit um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG.
8.
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Straße soll – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2026 mit den Kanalbauarbeiten beginnen.
9.
Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist im aktuellen Haushaltsplan 2025
veranschlagt.
Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen für Erneuerung/Verbesserung bei Sammelstraßen (beitragsrechtlich „Haupterschließungsstraßen“) je nach Teileinrichtung zwischen 60% und 80% des beitragsfähigen Aufwands.
Grundlage für die Höhe der Erstattungsleistung ist der abschließend ermittelte, feststehende Gesamtaufwand der Straßenausbaumaßnahme nach der vorliegenden Schlussrechnung. Die Erstattung von Beitragsausfällen kann daher erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme beim Land NRW beantragt werden.
10. Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die als
Tempo-30-Zone ausgeschilderte Basilikastraße wird baulich entsprechend
umgestaltet. Eine Verlagerung der Parkmöglichkeiten von der Fahrbahn auf die
Seitenbereiche fördert den Radverkehr auf der Fahrbahn. Der Erhalt und die
zahlreichen Neuanpflanzungen von Bäumen und Sträuchern führen zu einer
gleichmäßigen Durchgrünung und fördern die CO2-Reduzierung, was in Bezug auf die hohe Verkehrsbelastung im
Innenstadtbereich von großem Nutzen ist. Die luftreinigende und kühlende
Wirkung der Bäume ist in den Sommermonaten besonders wertvoll für das örtliche
Kleinklima. Für Vögel und Insekten bieten sich zudem Lebensräume.
Die Beibehaltung
der Tempo-30-Zone, als auch die Einplanung von Verschwenkungen führen zu einer
Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, was ebenfalls die CO2-Belastung der Umwelt verringert.
Anlagen:
Lageplan Basilikastraße - Offenlage
