Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag
des Antragstellers:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt,
1.)
die
Beauftragung der TBR mit der Begradigung der stark hochstehenden Pflastersteine
im Verlaufe des Fahrradweges der „Brückenstraße“ Elte – Richtung Mesum und hier
insbesondere im stark beschädigten Abschnitt zwischen „Roßweg“ und „Zum
Hasenpohl“.
2.)
hilfsweise
die kurzfristige Freigabe des Radweges an der Brückenstraße für Radfahrer in
beiden Richtungen, sofern die Beseitigung der Gefahrenstellen nicht möglich
ist.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Ausführungen
der Verwaltung zur Kenntnis und stimmt den Maßnahmen zu.
Begründung:
Begründung des
Antragstellers:
Hier wird auf den
als Anlage beigefügten Antrag der Fraktionen CDU und FDP mit Datum vom
16.06.2025 verwiesen.
Begründung der
Verwaltung:
Zu 1.:
Die Technischen Betriebe Rheine haben in Absprache mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW den nördlichen Abschnitt von „Schwanenburg“ (L 593) bis „Zum Hasenpohl“ saniert. Sämtliche Stellen, an denen das Pflaster durch den starken Wurzelwuchs der Bäume angehoben wurde sind aufgenommen und neu verlegt worden. Da die Bäume sehr wichtig für den Klimaschutz sind, wurden diese Anpassungen vorgenommen. Der Abschnitt von Schwanenburg bis zur Fußgängerlichtsignalanlage wurde vollständig aufgenommen und neu verlegt. Nun ist auch für Radfahrende eine gute Befahrbarkeit des Streckenabschnittes gewährleistet.
Zu 2.:
Eine Freigabe des südlichen Gehweges in Gegenrichtung, der bereits in Fahrtrichtung rechts für Radfahrende freigegeben ist, kann aufgrund der geringen Breiten und Ausgestaltung nicht umgesetzt werden.
In einer im September 2024 durchgeführten Verkehrszählung in der Brückenstraße liegt der Spitzenstundenwert nachmittags bei 800 Kraftfahrzeugen. Der Schwerverkehrsanteil liegt bei 2,7 %. Hiermit ist nach ERA (Empfehlungen für den Radverkehr) die Führungsform dem Belastungsbereich II zuzuordnen. Aufgrund der festgestellten Verkehrsdaten, die einen Mischverkehr auf der Fahrbahn erlauben, wurde nach Abwägung mit dem Landesbetrieb Straßenbau NRW entschieden, künftig im Abschnitt von „Schwanenburg“ bis „Zum Hasenpohl“ die Radwegbenutzungspflicht des sanierten schmalen nördlichen Radweges aufzugeben und diesen als Fußweg mit dem Zusatz „Radfahrer frei“ zu beschildern. Somit kann künftig die Fahrbahn im Mischverkehr (Radfahrende und Kraftfahrzeuge) befahren werden. Gleichwohl haben unsichere Radfahrende die Berechtigung dennoch den Gehweg in zu befahren. Allerdings müssen die Radfahrenden besondere Rücksicht auf die zu Fuß Gehenden nehmen.
Anlage:
Antrag der Fraktionen CDU und FDP vom 16.06.25
