Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen des
vortragenden Büros Reicher Haase Assoziierte GmbH zur Kenntnis und beschließt
die Strategie und Handlungsfelder für den Umgang mit Problemimmobilien im
Schotthock.
Begründung:
A Hintergrund und Grundlagen
Im September 2022
wurde das integrierte städtebauliche Entwicklungskonzept (ISEK) „Unser
Schotthock – Auf gute Nachbarschaft!“, als Zielvorgabe für die weitere
städtebauliche und funktionale Entwicklung des Stadtteils Schotthock, vom Rat
der Stadt Rheine beschlossen (siehe Drucksache 276/22).
Die Stadt Rheine
hat für das Programmgebiet im Schotthock u. a. Mittel für die Entwicklung einer
Handlungsgrundlage für Problemimmobilien beantragt. Die Mittel wurden im
Bewilligungsbescheid vom 01. Oktober 2024 zugesagt. Im Haushaltsplan stehen
Mittel in Höhe von 76.000 € (davon Zuwendungen in Höhe von 60% = 45.600 €) zur
Verfügung.
B Handlungsgrundlage Problemimmobilien
Mittels des
Bausteins wird eine Handlungsgrundlage für den Umgang mit Problemimmobilien,
auf Stadtteilebene, erarbeitet. Diese soll Modellcharakter haben und
Übertragbarkeit auf die Gesamtstadt garantieren.
Problemimmobilien stellen für die Stadtentwicklung und auch für das unmittelbare Wohnumfeld eine große Herausforderung dar. Auch im Schotthock sind einzelne, ungepflegte, nicht genutzte oder nicht ausreichend bewirtschaftete Immobilien vorhanden. Auf einigen Grundstücken ist eine Verwahrlosung der Flächen, beispielsweise durch Müllablage, zu beobachten. Andere Grundstücke weisen erhebliche bauliche Mängel auf, wodurch zum Teil Gefahren entstehen können. Diese Objekte werten das unmittelbare Wohnumfeld ab und schädigen nachhaltig das Stadtteilimage. Hinsichtlich der beschränkten Ressourcen an Flächen, ist die Ertüchtigung des Gebäudebestands auch aus klimatischer Sicht sinnvoll.
Aufgrund komplexer Eigentumsstrukturen, mangelnder Bereitschaft zur Mithilfe seitens der Eigentümer/innen und fehlender Entwicklungsperspektiven konnten die Missstände bislang nicht vollständig beseitigt werden. Zwar wurden zum Teil ordnungsrechtliche Maßnahmen ergriffen, um akute Gefährdungen abzuwenden – der problematischen oder fehlenden Gebäudebewirtschaftung konnte bislang jedoch nicht nachhaltig begegnet werden.
Mit Hilfe einer Handlungsgrundlage sollen Instrumente zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände gefunden und konkrete Lösungsvorschläge erarbeitet werden. Hier können informelle Ansätze und auch bauplanungs-, bauordnungs- oder ordnungsrechtliche Maßnahmen genannt werden, welche den Multiproblemlagen mit negativer Ausstrahlung an den Standorten entgegenwirken. Ziel ist es, eine rechtssichere und umsetzungsfähige Aufarbeitung zu erhalten, die als Handlungsgrundlage weiteren Vorgehens dient.
Das Büro Reicher
Haase Assoziierte GmbH hat die Arbeit an der Handlungsgrundlage
Problemimmobilien im Januar 2025 begonnen. In Abstimmung mit der
Stadtverwaltung der Stadt Rheine ist, in einem Kick-Off, das inhaltliche
Vorgehen und der Zeitplan entwickelt und abgestimmt worden. Im Anschluss daran
hat sich der Dienstleister intensiv mit den Konzepten der Stadt Rheine sowie
den zur Verfügung stehenden Datengrundlagen auseinandergesetzt. Durch eine
Ortsbesichtigung im Februar 2025 konnten potenzielle Problemimmobilien
identifiziert und kartiert werden. In einem Gesprächskreis mit Vertretern aus
verschiedenen Fachbereichen und Abteilungen der Stadt Rheine sowie der
Wohnungswirtschaft wurden die Liste der Gebäude verifiziert und
vervollständigt. Die Bestandserhebung ergab, dass sich schwere
Problemlagen auf wenige Immobilien beschränken, es aber durchaus einige
Verdachtsfälle gibt.
Nach Abschluss der
Bestandsanalyse wurden Best-Practice-Beispiele zum Umgang mit Problemimmobilien
gesammelt sowie Ziele, Handlungsfelder und Strategien festgelegt. Diese sind,
am 14. Juli 2025, in einem interdisziplinär besetzten zweiten Gesprächskreis
besprochen und abgestimmt worden.
Die übergeordnete
Zielsetzung für die Handlungsgrundlage Problemimmobilien ist aus den Inhalten
des ISEK Schotthock abgeleitet und lässt sich folgendermaßen definieren:
Ziel ist eine
fundierte und systematische Adressierung problematischer Immobilien und die
Aufwertung des Wohnungs- und Immobilienbestandes im Schotthock.
Daraus ergeben
sich sechs Handlungsfelder für die Erreichung dieser:
o Gestalterische Aufwertung von Gebäuden
o Verbesserung der Wohnbedingungen
o Kooperation und Beratung
o Verbesserung des Wohnumfeldes
o Verbesserung des energetischen Zustands
o Handlungsfähigkeit der Verwaltung
Die
Handlungsfelder führen zu umsetzungsfähigen Strategien. Sie bilden das
Grundgerüst für die weitere Bearbeitung und werden im Folgenden aufgeführt:
o Verwaltungswissen schaffen
o Kontakt aufnehmen und beraten
o Eigentümer/innen zu Investitionen anreizen
o Aufwertung durchsetzen
o Eigentumsrechtliche Übernahme
Die Strategien bilden das gesamte Spektrum, von informell und unterstützenden Angeboten bis hin zur ordnungsrechtlich verpflichtenden und eigentumsrechtlichen Maßnahmen ab. Dies erfordert ein strukturiertes und informiertes Vorgehen der Verwaltung, auch im Sinne der Prävention und der Übertragbarkeit auf andere Stadtteile.
Im Zuge der
Finalisierung des Konzeptes werden konkrete Maßnahmen zum Umgang mit den
Problemimmobilien entwickelt und passgenaue Instrumente für jede einzelne
Immobilie erarbeitet.
C Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Belange des
Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden im Zuge der
Projektbearbeitung berücksichtigt und spiegeln sich im Handlungsfeld
„Verbesserung des Wohnumfeldes“ und „Verbesserung des energetischen Zustands“
sowie sich in den daraus abgeleiteten Strategien wieder.
Anlage:
Präsentation Problemimmobilien Schotthock
