Betreff
Kostenoptimierung und Gebührenanpassung bei Serviceleistungen der Abfallwirtschaft
Vorlage
428/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ beschließt, die Kalkulation der Abfallgebühren 2026 auf der Grundlage folgender Beschlüsse vorzunehmen:

A)    Für die Entsorgung von Sperrmüll auf dem Wertstoffhof wird ab dem 01.01.2026 eine nach Volumen gestaffelte Gebühr erhoben. Zusätzlich werden zur Vorbeugung von Mülltourismus die Ausweiskontrollen am Wertstoffhof intensiviert.

B)    Für die Abholung von Sperrmüll wird ab dem 01.01.2026 eine Gebühr in Höhe von    20 € pro Anmeldung erhoben. Die Gebühr ist im Voraus bereits bei der Online-Anmeldung oder beim Kauf der Sperrmüllkarte zu entrichten. Zusätzlich werden zur Vorbeugung von Mülltourismus die Ausweiskontrollen am Wertstoffhof intensiviert.

C)    Die Straßensammlung von Baum- und Strauchschnitt im Frühjahr wird zum 01.01.2026 eingestellt. Die dreiwöchige kostenfreie Annahme von Baum- und Strauchschnitt an den bisherigen Sammelstellen im Frühjahr und Herbst sowie die Herbstsammlung bleiben unverändert bestehen.

D)    Die stationäre Schadstoffsammlung wird zum 01.01.2026 auf die mobile Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil umgestellt.

E)     Die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes werden ab dem 01.01.2026 umgestellt. Der Wertstoffhof bleibt mittwochs geschlossen.

F)     Die Zahlungsabwicklung am Wertstoffhof wird zum 01.01.2026 vollständig auf bargeldlose Verfahren umgestellt.


Begründung:

Die TBR bieten zahlreiche Serviceleistungen an, die über den Standard anderer kommunaler Entsorger hinausgehen. Hierzu gehören u. a. ein eigener Wertstoffhof, eine stationäre Sondermüllannahmestelle, die kostenlose Sperrmüllabfuhr und -annahme sowie gebührenfreie Baum- und Strauchgutsammlung. Finanziert werden diese Leistungen über die Gebühren der Rest- und Biotonne.

Steigende Entsorgungs- und Personalkosten führen dazu, dass die Gebühren für die Restmüll- und Biotonnen in den letzten Jahren stark gestiegen sind.

Um dieser Tendenz entgegenzuwirken, wurden einige Serviceleistungen der TBR, die über die Gebühren für die Rest- und die Biotonne querfinanziert werden, auf den Prüfstand gestellt.

Durch die Umstellung von einer pauschalen auf eine individuelle Gebührenberechnung für besondere Serviceleistungen wird eine verursachergerechte und transparente Abrechnung ermöglicht, die die Allgemeinheit entlastet. 

Schwerpunkt der Überprüfung war die Entsorgung von Sperrmüll, die inzwischen Kosten von durchschnittlich 1,2 Mio. € pro Jahr verursacht. Zudem wurden die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes, die Entsorgung von Grünschnitt, die stationäre Schadstoffannahme sowie die bargeldlose Zahlungsabwicklung am Wertstoffhof geprüft.

A. Annahme von Sperrmüll am Wertstoffhof

Auf dem Wertstoffhof in Rheine werden viele Abfallfraktionen unentgeltlich angenommen und entsorgt. Sperrmüll verursacht hierbei die höchsten Entsorgungskosten, die bisher unabhängig von der tatsächlichen Nutzung pauschal über die Restmüllgebühren finanziert werden.

Auf anderen Wertstoffhöfen – sowohl städtischen als auch privatwirtschaftlichen – ist die Entsorgung von Sperrmüll vielfach gebührenpflichtig.

So kostet eine Kleinanlieferung (ca. 180 l) beispielsweise in Ibbenbüren 15 € und in Saerbeck 13 €. Ab 181 l liegen die Gebühren dort bei 25 € bzw. 23 €, bei Mengen über 450 l bereits bei 30 €. Andere Betreiber erheben eine Mindestgebühr von 6 € pro Anlieferung, bei Mengen ab 1 m³ sogar bis zu 75 €.

Aufgrund dieser Preisstrukturen nutzen zahlreiche Bürger aus umliegenden Städten und Gemeinden unberechtigterweise den Wertstoffhof Rheine für ihre Sperrmüllentsorgung. Die Kosten dieser zusätzlichen Mengen tragen derzeit die Bürgerinnen und Bürger Rheines.

Um diesem sogenannten Mülltourismus entgegenzuwirken und die Gebühren transparenter an den Verursacher zu koppeln, ist vorgesehen, ab dem 1. Januar 2026 für die Annahme von Sperrmüll ein nach Volumen gestaffeltes Entgelt einzuführen:

Kosten für die Annahme von Sperrmüll bei Lieferung in:

-         PKW: 5€

-         Kombi: 10€

-         Anhänger: 15€

Daraus werden Mehreinnahmen von voraussichtlich 200.000 € erwartet, die zur Entlastung der Restmüllgebühren eingesetzt werden sollen.

Zusätzlich werden die Ausweiskontrollen intensiviert, um sicherzustellen, dass aus-schließlich berechtigte Rheiner Bürger den Wertstoffhof nutzen.

 

B. Abholung von Sperrmüll

Rheiner Haushalte können derzeit bis zu viermal jährlich kostenlos Sperrmüll zur Abholung anmelden. Die reinen Abfuhrkosten (ohne Entsorgung) betragen durchschnittlich rund 75.000 € pro Jahr und werden vollständig über die Restmülltonne finanziert. Damit tragen alle angeschlossenen Haushalte die Kosten – auch jene, die den Service nicht nutzen.

Viele Städte erheben für die Sperrmüllabfuhr eine separate Leistungsgebühr. Beispiele:

·        Ibbenbüren und Steinfurt: 20 € pro Anmeldung

·        Lingen: zwei Abfuhren bis 3 m³ frei, danach 70 € pro Abholung

·        Bundesweit: teils bis zu 70 € für maximal 4 m³

Diese Einnahmen entlasten die Gebührenzahler, da die Kosten verursachergerecht dem Leistungsempfänger zugeordnet werden. Nur wer den Service nutzt, zahlt.

Neben einer gerechteren Gebührenverteilung und mehr Transparenz führen die Gebührenerhebung erfahrungsgemäß zu bewussteren Anmeldungen und einer besseren Planbarkeit der Touren – was wiederum Effizienzsteigerungen ermöglicht.

Daher soll auch in Rheine eine Leistungsgebühr von 20 € pro Anmeldung eingeführt werden. Die erwarteten Mehreinnahmen in Höhe von ca. 75.000 € fließen vollständig in die Entlastung der Restmüllgebühren.

C. Abfuhr von Baum- und Strauchgut:

Zweimal im Jahr führen die TBR eine, für den Bürger kostenfreie dreiwöchige flächendeckende Baum- und Strauchgutsammlung durch. Diese beinhalt die Straßensammlung und die Annahme von Grünabfällen an drei Sammelstellen (Wertstoffhof, Annahmestelle Mesum, Betriebsgelände 2M). Die Durchführung erfordert einen hohen logistischen Aufwand und ist besonders kosten- und personalintensiv. Der zusätzliche Personalbedarf wird durch Personalgestellung aus den Fachbereichen Grün und Straßenunterhaltung gedeckt.

Im Frühjahr werden durchschnittlich 400 t und im Herbst rund 700 t an Grüngut entsorgt. Aus der Straßensammlung stammen hiervon im Frühjahr lediglich etwa 50 t und im Herbst zwischen 100 – 130 t. Die Kosten für die Straßensammlung betragen jeweils – ohne Umschlag und Entsorgung des Grünschnitts – rund 80.000 €.

Finanziert wird die Baum- und Strauchgutsammlung zu 100% über die Biotonne. D. h. alle Biotonnenbesitzer tragen die Kosten, auch wenn diese in Mehrfamilienhäusern ohne Garten wohnen.

Vor dem Hintergrund weiter steigender Mieten für die Leihfahrzeuge, dem erhöhtem Personalaufwand und dem Bestreben einer sozialgerechten Gebührenverteilung, soll die Straßensammlung im Frühjahr eingestellt werden.

Die Anlieferung an den bekannten Sammelstellen soll unverändert bleiben. Damit kann Grünschnitt im Frühjahr weiterhin kostenfrei entsorgt werden, muss jedoch selbst angeliefert werden.

Neben einer Entlastung der Gebührenzahler der Biotonne könnten die Personaleinsätze so    optimiert werden, so dass im Frühjahr keine Personalgestellung aus anderen Fachbereichen mehr erforderlich ist.

Die Herbstsammlung soll vorerst unverändert bestehen bleiben.

Zur kostenfreien Abgabe von Grüngut sind nur Privathaushalte aus Rheine, die auch an die Biotonne angeschlossene sind, berechtigt. Aufgrund fehlender Kontrollen entsorgen allerdings auch hier Bürger aus den umliegenden Städten und Gemeinden in dieser Zeit in Rheine. Aber auch Rheinenser, die keine Biotonne besitzen. Zur Reduzierung der Fremdnutzung sollen daher auch hier verstärkte Ausweiskontrollen an allen Annahmestellen durchgeführt werden.

D. Schadstoffsammlung:

Seit Ende der 1980er Jahre betreiben die TBR eine stationäre Annahmestelle für schadstoffhaltige Abfälle. Dieses Angebot richtet sich ausschließlich an Bürger der Stadt Rheine sowie an ortsansässige Kleingewerbebetriebe. Die Finanzierung erfolgt vollständig über die Gebühren für die Restmülltonne.

Ursprünglich war die Annahme nur am ersten Samstag im Monat möglich. Seit 2021 können Schadstoffe auch werktags nach vorheriger Terminvereinbarung abgegeben werden – ein Service, der insbesondere bei Haushaltsauflösungen, Apotheken und Kleingewerbe-betrieben auf große Nachfrage stößt.

Dieser individuelle Terminservice ist im gesamten Kreis Steinfurt einmalig. In den übrigen Kommunen erfolgt die Schadstoffentsorgung ausschließlich über das Schadstoffmobil, das in der Regel nur einmal monatlich für wenige Stunden vor Ort ist und dabei nur begrenzte Mengen (ca. eine Wäschewanne) entgegennimmt.

Die Möglichkeit der flexiblen Terminvergabe hat zu einer deutlich gestiegenen Nutzung der stationären Annahmestelle geführt. Aktuell werden jährlich bis zu 78 Tonnen Sonderabfälle angenommen – im Jahr 2024 wurde mit 92,76 Tonnen sogar ein neuer Höchstwert erreicht. Die jährlichen Kosten belaufen sich auf rund 125.000 Euro.

Ein zunehmendes Problem stellt auch hier die Entsorgung durch Bürger aus Nachbargemeinden dar, die aufgrund der flexiblen Annahmezeiten versuchen, ihre Schadstoffe kostenfrei in Rheine abzugeben. Die Mehrkosten, die durch diese Fremdnutzung entstehen, trägt die Rheiner Bürgerschaft.

Vor diesem Hintergrund ist geplant, die stationäre Annahmestelle einzustellen und statt-dessen – wie im restlichen Kreis üblich – auf die mobile Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil umzustellen. Dies würde zu Einsparungen von mindestens 60.000 Euro pro Jahr führen. Zwei Testläufe im Juli und August 2025 mit dem Schadstoffmobil verliefen   positiv.

Ein weiterer Grund für die Umstellung ist die gestiegene Anforderung an das Personal: der Begriff „fachkundige Person“ wurde neu definiert. Demnach darf die Annahme nur noch durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen – beispielsweise durch Chemielaboranten, chemisch-technische Assistenten oder Fachkräfte für Kreislauf- und Abfallwirtschaft. Eine solche Fachkraft muss während der gesamten Annahmezeit anwesend sein.

Bei den TBR ist neben der Fachbereichsleitung lediglich eine Teilzeitkraft mit entsprechender Qualifikation beschäftigt. Im Krankheits- oder Urlaubsfall kann die gesetzlich vorgeschriebene fachkundige Betreuung daher nicht dauerhaft gewährleistet werden, sodass die Annahme von Schadstoffen in diesen Zeiten konsequenterweise verweigert werden müsste.

Die stationäre Schadstoffsammlung in Rheine soll daher in 2026 aus wirtschaftlichen und       sicherheitstechnischen Gründen auf die, im Kreis Steinfurt etablierte mobile Schadstoffsammlung über das Schadstoffmobil, umgestellt werden.

E. Öffnungszeiten Wertstoffhof

Der Wertstoffhof Rheine ist derzeit an fünf Werktagen pro Woche sowie an zwei Samstagen im Monat geöffnet. Im Vergleich dazu sind die Öffnungszeiten in den meisten umliegenden Städten und Gemeinden des Kreises deutlich eingeschränkter:

·        Neuenkirchen: Mittwoch und Samstag

·        Hopsten: nur Samstagvormittag, im Winter nur jeden zweiten Samstag

·        Salzbergen: Freitag 15:00–18:00 Uhr und Samstag 10:00–16:00 Uhr

·        Ibbenbüren: kein eigener Wertstoffhof, Nutzung der Anlage der Firma Woitzel erforderlich

Einige Kommunen betreiben keinen Wertstoffhof und verweisen Bürger auf privatwirtschaftliche Annahmestellen.

Zur Senkung der Abfallgebühren wird vorgeschlagen, die Öffnungszeiten des Wertstoffhofes Rheine ab dem 01.01.2026 zu reduzieren. Die aktuellen Personalkosten zum Betrieb des Wertstoffhofes der TBR liegen bei rund 300.000 € pro Jahr. Durch die Schließung an einem Werktag pro Woche – als schwächer frequentierter Tag wäre der Mittwoch geeignet – könnten jährlich rund 60.000 € an Lohnkosten eingespart werden.

Die Verwaltung schlägt vor, diese Maßnahme umzusetzen, um die Wirtschaftlichkeit des Wertstoffhofbetriebes zu steigern und die Gebührenentwicklung langfristig zu stabilisieren.

F. Zahlungsabwicklung am Wertstoffhof

Derzeit können auf dem Wertstoffhof sowohl Barzahlungen als auch bargeldlose Zahlungen (per Karte) vorgenommen werden. Die parallele Bereitstellung beider Zahlungsmethoden verursacht jedoch zusätzlichen Verwaltungsaufwand und bringt verschiedene Nachteile mit sich.

Die Abwicklung von Bargeldzahlungen erfordert Kassenführung, Zählung und Abrechnung und ist zeitintensiv. Zudem bergen Bargeldbestände ein erhöhtes Risiko für Diebstahl. Durch eine ausschließliche Kartenzahlung wird dieses vermieden und erhöht die Compliance-Sicherheit im Zahlungsprozess.

Durch die vollständige Umstellung auf bargeldlose Zahlung kann der Bezahlvorgang für Kundinnen und Kunden beschleunigt und die Abwicklung für das Personal vereinfacht werden. Gleichzeitig entsteht ein Mehrwert an Transparenz, da alle Zahlungsvorgänge elektronisch dokumentiert und revisionssicher nachvollziehbar sind.

Die Umstellung folgt dem allgemeinen Trend in vielen Kommunen und Einrichtungen, in denen bereits vollständig auf bargeldlose Zahlungsformen umgestellt wurde. Auch ohne direkt zu beziffernde Kosteneinsparungen sollte dieser Schritt umgesetzt werden, da er zusätzlich grundsätzliche Effektivitätssteigerungen mit sich bringt.

Zusammenfassung

Mit den vorgeschlagenen Maßnahmen verfolgt die TBR das Ziel, die Finanzierung der Abfallwirtschaft verursachergerechter zu gestalten und die Gebührenentwicklung zu stabilisieren.
Durch die Einführung bzw. Anpassung von Leistungsgebühren sowie den Wegfall oder die Anpassung bestimmter Serviceangebote werden Kosten gezielt den Nutzern zugerechnet, anstatt sie pauschal auf alle Gebührenzahler zu verteilen. Gleichzeitig werden Einsparpotenziale genutzt, ohne die Grundversorgung einzuschränken. Die finanziellen Auswirkungen dieser Beschlüsse sind in der nachstehenden Tabelle dargestellt und bilden die Grundlage für die Anpassung der Gebührenkalkulation 2026.