Betreff
Antrag Bündnis 90 / Die Grünen: Fortschreibung Masterplan Grün
Vorlage
445/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Antragstellenden:

Die Verwaltung wird beauftragt,

1.      Den Masterplan Grün fortzuschreiben und den Planungsraum auf das gesamte Stadtgebiet, also auch den Außenbereich, auszuweiten, insbesondere

2.      zu prüfen, mit welchen Maßnahmen die Ems-Auen im Stadtgebiet zu renaturieren und ggf. als Auwald zu entwickeln sind und

3.      unter Berücksichtigung der Stadtklimaanalyse eine geeignete Fläche für die Aufforstung eines Stadtwalds zu finden,

4.      Konzeptionell wird der Masterplan alle Bereiche der Stadt als Ort der Biodiversität und Artenvielfalt weiterentwickelt, so dass auch Vögel und Insekten in der Stadt einen Lebensraum finden.

5.      Insbesondere die Umgebung von Kitas und Schulen sind als Lernorte für Gärtnern in der Stadt, essbare Pflanzen und Naturerlebnisort zu gestalten.

Der Verwaltung:

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt den Geltungsbereich des Masterplans Grün auf das gesamte Stadtgebiet auszuweiten und alle zukünftigen Maßnahmen, die den im Masterplan Grün formulierten Leit- und Ergebniszielen entsprechen, diesem zuzuordnen.

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den aktuellen Stand zum Thema Entwicklung der Ems-Auen, Aufforstung eines Stadtwaldes, Förderung der Biodiversität und ökologische Aufwertung der Umgebung von Schulen zur Kenntnis.


Begründung:

Der Antragstellenden:

Auf den Antrag von Bündnis 90 / Die Grünen (siehe Anlage 1) wird verwiesen.

Der Verwaltung:

Zu 1.: „Ausweitung des Geltungsbereichs des Masterplans Grün“:

Der Masterplan Grün wurde 2019 erstellt und wird seitdem sukzessive umgesetzt. Leitziele des Masterplans sind dabei die Verbesserung der Lebens- und Wohnqualität, Stärkung der ökologischen Funktion sowie eine Erhöhung der Umweltgerechtigkeit (siehe Seite 19, Masterplan Grün Stadt Rheine, https://www.rheine.de/stadtentwicklung-wirtschaft/umwelt-und-naturschutz/grnplanung/masterpaln-grn/m_5792).

Der Masterplan Grün dient als Instrument zur Identifikation, Analyse und Weiterentwicklung bestehender öffentlicher Grün- und Freiflächen der Stadt Rheine sowie deren Aufwertung und Vernetzung. Weitere Flächen wie z. B. Parks von Altenheimen und Krankenhäusern oder Grünflächen von Sportvereinen können ergänzend als Erholungs-/Freizeitfläche zum Stadtgrün beitragen. Vorgaben oder Maßnahmen für private Gärten und landwirtschaftliche Flächen sind nicht Teil des Masterplan Grüns.

Für den aktuellen Umsetzungsstand wird auf Vorlage 444/25 „Umsetzung Masterplan Grün 2025“ aus dieser Sitzung verwiesen.

Viele Maßnahmen (z. B. Förderung der Biodiversität, Förderung des bürgerlichen Engagements, Baumpflanzungen usw.) haben sich mittlerweile als Daueraufgaben etabliert. Zudem entstanden und entstehen Verbindungen und Beziehungen zu Projekten und Maßnahmen aus den Bereichen Klimaschutz und Klimafolgenanpassung sowie Konzepten wie dem Rahmenplan Innenstadt oder dem ISEK Schotthock. Die Fortführung dieser Maßnahmen und Verbindungen werden weiter ausgeführt und ausgebaut.

Auf Grund der geringen finanziellen und personellen Ressourcen wird zurzeit von einer Fortschreibung des Masterplans Grün abgesehen. Dafür soll der Geltungsbereich des Masterplans Grün auf das gesamte Stadtgebiet ausgeweitet werden. Alle zukünftigen Maßnahmen auf städtischen Grün- und Freiflächen, die zu den im Masterplan Grün formulierten Leit- und Ergebniszielen beitragen, sollen dem Masterplan zugeordnet werden und können somit aus den Mitteln des Budgets „Masterplan Grün“ finanziert werden.

Es findet weiterhin eine jährliche Berichterstattung und eine Vorstellung der sowie Entscheidung über die zukünftigen umzusetzenden Maßnahmen im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz statt.

Für die Umsetzung des Masterplans Grün sind jährlich 200.000 € im Haushalt vorgesehen.

Zu 2.: „Aktueller Stand zur Entwicklung der Ems-Auen, Aufforstung eines Stadtwaldes, Förderung der Biodiversität und ökologischen Aufwertung der Umgebung von Schulen“

„Entwicklung der Ems-Auen“

Die Ems-Auen im Stadtgebiet der Stadt Rheine befinden sich weitgehend innerhalb des festgesetzten Naturschutz- und FFH-Gebietes „Emsaue“. Ausnahmen bilden nur wenige bebaute oder als Sport-, Grün- oder Kleingartenanlagen genutzte Flächen z. B. im Bereich Delsen oder am Timmermanufer und Kettelerufer.

Für alle Flächen der Ems-Aue, die sich in den Geltungsbereichen von FFH-, Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten befinden, ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt die – für den Schutz und die Entwicklung von Natur und Landschaft – zuständige Fachbehörde.

Des Weiteren sind die Obere Naturschutzbehörde und das Dezernat Wasserwirtschaft der Bezirksregierung Münster im Bereich der Emsaue als zuständige Fach- und Aufsichtsbehörden der oberen Verwaltungsebene in allen Belangen des Biotop-, Natur- und Artenschutzes sowie des Hochwasserschutzes, der Wasserwirtschaft und der Maßnahmen zur Entwicklung, Unterhaltung und zum Ausbau des Landesgewässers Ems verantwortlich. Nördlich der Soldatenbrücke gilt die Ems als Bundeswasserstraße. Demgemäß ist ab hier für alle Entwicklungs-, Unterhaltungs- oder Umbaumaßnahmen, also auch etwaige Maßnahmen zur Verbesserung des ökologischen Zustandes des Gewässers Ems, das Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Ems-Nordsee die zuständige Fachbehörde.

Die Stadt Rheine selbst hat im Bereich der Ems-Auen nur geringe Möglichkeiten auf verhältnismäßig wenigen Flächen, die sich noch außerhalb von festgesetzten Naturschutz- oder Landschaftsschutzgebieten befinden, eigene Maßnahmen zur ökologischen Verbesserung der Ems-Auen oder zur Entwicklung von neuen Auwaldbeständen zu planen und umzusetzen. Die in Privateigentum befindlichen Flächen in der Ems-Aue stehen zunächst einmal nicht für die Umsetzung ökologischer Verbesserungsmaßnahmen zur Verfügung.

Grundsätzlich ist bei allen Maßnahmen im Auenbereich der Ems ganz besonders der Überflutungs- und Hochwasserschutz zu beachten und zu gewährleisten. Die Entwicklung neuer Auwaldbeständen wird in kritischen Hochwasserabflussbereichen grundsätzlich nicht möglich sein. Diese kritischen Bereiche befinden sich insbesondere in der durch bestehende Bebauung und aufgrund der natürlichen Geländemorphologie räumlich schon stark beengten Flussaue im Bereich der Innenstadtlage von Rheine und in deren räumlicher Nähe. Insofern wird die Entwicklung neuer Auwaldbeständen in den – unter Berücksichtigung der Stadtklimaanlyse – besonders in den Fokus zu nehmenden Bereichen mit verdichteter, an den Auenbereich angrenzender Bebauung, in der Regel nicht möglich sein.

Die Entwicklung neuer Auwälder und die Umsetzung umfangreicher Renaturierungsmaßnahmen wird in erster Linie in der Flussaue mit größerer räumlicher Ausdehnung, also im Bereich der Emsaue zwischen Gellendorf, Elte und Mesum, möglich sein. In diesem Bereich hat das Land Nordrhein-Westfalen dazu in den letzten Jahren verstärkt Flächen angekauft. Maßnahmen zur effektiven Verbesserung der Gewässerstrukturgüte der Ems und zur Ermöglichung natürlicher Gewässerdynamik lassen sich in der Regel nur dann umsetzen, wenn keine privaten Flächeneigentümer unmittelbar von den Maßnahmen betroffen sind.

Nach Auskunft der Unteren Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt ist man dort aktuell mit der Aufstellung eines Maßnahmenkonzeptes (MAKO) für das Naturschutz- und FFH-Gebiet Emsaue befasst. Aktuell laufen dazu in der Ems-Aue im Bereich des Rheiner Stadtgebietes umfangreiche Kartierungen der Biologischen Station des Kreises Steinfurt zur Erfassung des Biotopzustandes und der naturschutzrelevanten Tier- und Pflanzenarten im Schutzgebiet. Zudem erfolgt eine Auswertung vorhandener Daten und bereits umgesetzter oder konkret geplanter Maßnahmen.

Für das neue Maßnahmenkonzept für das FFH-Gebiet „Emsaue“ wird der gesamte Bereich des Schutzgebietes nördlich der Stadt Münster bis zur Landesgrenze und nördlichen Stadtgebietsgrenze von Rheine betrachtet. Das umfangreiche Planwerk soll bis Ende 2026 fertiggestellt sein. Federführend ist die Untere Naturschutzbehörde des Kreises Steinfurt. Eine wesentliche Zielsetzung des Maßnahmenkonzeptes ist die Erhaltung und Verbesserung des Zustandes der besonders zu schützenden FFH-Lebensraumtypen. Dazu zählen auch die Lebensraumtypen Weichholz-Auwald und Hartholz-Auwald. Die Entwicklung von Waldbeständen in der Ems-Aue wird aber nur auf dazu besonders geeigneten Standorten sinnvoll sein. Solche Maßnahmen können in Konkurrenz zur Sicherung und Entwicklung besonders wertvoller Offenlandlebensräumen wie z. B. Glatthaferwiesen oder Nasswiesen und Flutrasenbeständen stehen. Von der Naturschutzbehörde ist hier fachlich zu beurteilen und abzuwägen, an welchen Standorten welche Entwicklungsziele umgesetzt werden sollen.

Aus Sicht der Stadtverwaltung ist es daher aktuell geboten, die Erstellung des umfassenden Maßnahmenkonzeptes für das FFH-Gebiet „Emsaue“ abzuwarten, bevor von Seiten der Stadt Rheine eigene Maßnahmen oder Konzepte für die ökologische Verbesserung oder die Schaffung von Auwäldern geplant werden. Hierfür wird dann als Grundlage, voraussichtlich ab Ende 2026, das MAKO für das FFH-Gebiet Emsaue verwendet werden können. Insbesondere sollen, vor dem Hintergrund des Bürokratieabbaus, keine doppelten Arbeiten vorgenommen werden.

„Aufforstung eines Stadtwaldes“

Die seit Oktober 2023 vorliegende Stadtklimaanalyse für Rheine ist ein zentrales Instrument für die Stadtplanung und die Klimafolgenanpassung sowie für konkrete Klimaschutzmaßnahmen der Stadt Rheine.

Insofern dient die vorliegende Stadtklimaanalyse selbstverständlich auch als Grundlage für die Prüfung besonders geeigneter Standorte für verschiedene Bepflanzungsmaßnahmen, die einen wesentlichen Beitrag zur Minderung der Aufheizeffekte und Hitzebelastung in den klimatisch besonders belasteten Teilen des Stadtgebietes erbringen können. Die Stadtverwaltung setzt die Stadtklimaanlyse bei Ihren Projekten der Stadtplanung und der Entwicklung von Maßnahmen zur Klimafolgenanpassung bereits intensiv ein.

Die Sicherung und die zusätzliche Pflanzung von Stadtwäldern, Gehölzbeständen, Baumreihen, Alleen und Einzelbäumen können als wichtige klimatische Ausgleichsräume durch ihre Beschattungswirkungen und Verdunstungskühle mittel- bis langfristig einen wesentlichen Beitrag zur Reduzierung der Hitzebelastungen und zur Sicherung eines gesunden Mikro- oder Lokalklimas in den verdichtet bebauten Stadtquartieren leisten. Derartige Maßnahmen sind Bestandteile der umfassenden Klimaschutzstrategie der Stadt Rheine, die kontinuierlich weiterentwickelt und angepasst wird.

Die Entwicklung eines Stadtwaldes oder mehrerer, möglichst klimawirksamer und damit möglichst in Nähe von hitzebelasteten Siedlungsquartieren befindlichen Waldbeständen erfordert als Grundbedingung das Vorhandensein und die Verfügbarkeit einer ausreichend großen, oder mehrerer ausreichend großer unbebauter oder kurzfristig zu entsiegelnder Flächen, die für die Pflanzung von waldartigen, mehr oder weniger geschlossenen Baumbeständen geeignet sind.

Die Stadt Rheine verfügt nach aktueller Prüfung derzeit über keine Flächen im städtischen Eigentum, die, unter besonderer Berücksichtigung der Stadtklimaanalyse, für die kurzfristige oder zeitnahe Aufforstung eines Stadtwaldes oder mehrerer besonders klimawirksamer Waldbestände in räumlicher Nähe zu hitzebelasteten Siedlungsräumen des Stadtgebietes in Betracht kämen.

Bei der Auswahl geeigneter Flächen für die Aufforstung von Stadtwäldern unter stadtklimatischen Gesichtspunkten ist zu berücksichtigen, dass Waldbestände auch ungünstige Auswirkungen auf den Luftmassenaustausch haben können und z. B. in wichtigen Bereichen für die nächtliche Kaltluftbildung oder für die innerörtlichen Kaltluftströme, nicht angelegt werden sollten.

Unter Berücksichtigung der bestehenden Eigentumsverhältnisse und der vorliegenden Ergebnisse der Stadtklimaanlyse sind aus Sicht der Verwaltung kleinflächigere Begrünungs- und Bepflanzungsmaßnahmen, die sich kurzfristig oder zeitnah in den klimatisch belasteten, verdichtet bebauten Quartieren des Stadtgebietes umsetzen lassen, geeignete Maßnahmen, mit denen kurz- bis mittelfristig eine effektive Verbesserung des Stadtklimas erreichbar ist.

Zu diesen Maßnahmen zählen:

-        zusätzliche Baumanpflanzungen an Straßen, auf Grünflächen, Außenanlagen und Förderung von Anpflanzungen auf privaten Grünflächen

-        Pflanzung kleinflächiger Baum- und Gehölzgruppen auf geeigneten Grünflächen oder zu entsiegelnden Flächen (z. B. Anlage von „Tiny Forests“, „Pico-Parks“ o.ä.)

-        Entsiegelungs- und Begrünungsmaßnahmen im öffentlichen Straßenraum und im Bereich von Außenanlagen an Schulen oder anderen städtischen Einrichtungen

-        Erweiterte Vorgaben und Maßnahmen zur umfassenden Begrünung/Durchgrünung und zu Baum- und Gehölzanpflanzungen bei der Planung neuer Baugebieten, bei der Sanierung von Stadtquartieren und bei Planung und Umbau von Straßen, Plätzen sowie bei Neu- und Umbau städtischer Gebäude und Außenanlagen

-        Umsetzung und Förderung von Maßnahmen zur Dach- und Fassadenbegrünung

„Förderung der Biodiversität“

Die Förderung der Biodiversität hat einen hohen Stellenwert und wird bereits an den unterschiedlichen Stellen geplant bzw. umgesetzt.

Beispielprojekte mit zeitnaher Umsetzung:

-          Entsiegelung und Vergrößerung der Baumscheiben in der Ludgeristraße. In diesem Areal werden die Baumscheiben vergrößert und mit Stauden bepflanzt, die einen hohen Stellenwert bei Insekten haben und zudem pflegeleicht sind. 

-          Die Technischen Betriebe Rheine setzen bereits seit einigen Jahren ein ökologisch ausgerichtetes, abgestuftes Pflegekonzept für die Mahd der Straßenbankette und Wegeseitenflächen zur Entwicklung und Erhaltung blüten- und artenreicher Wegsäume und Bankettflächen um. Auch das Pflegekonzept der TBR für die öffentlichen Grünflächen wurde in den letzten Jahren bereits dahingehend ausgerichtet und angepasst, dass ein Großteil der zuvor regelmäßig gemähten Wiesen- und Rasenflächen in arten-, blüten- und strukturreiche Wiesengesellschaften mit nur noch einmaliger Mahd pro Jahr umgewandelt wurde. Die Technischen Betriebe Rheine fördern damit effektiv die Artenvielfalt heimischer Pflanzen- und Tierarten im Bereich von Grünflächen/Grünanlagen und Verkehrsflächen.  

-          Blühwiesen finden in vielen Bereichen der Neu- und Umgestaltung von Grünanlagen/Grünflächen und Spielflächen Berücksichtigung. So wird bei der Umgestaltung am Alten Friedhof eine Blühfläche entstehen. Auch bei der Sanierung der Spielplätze im Stadtteil Schotthock sind die Randbereiche als Blühweisen geplant.

Zukünftige Maßnahmen:

-          Weitere Entsiegelung der Flächen im Straßenbereich (Verkehrsinseln / Fahrbahntrenner)

-          Abwechslungsreiche Gestaltung der städtischen Grünflächen mit insektenfreundlichen, pflegeleichten Stauden und unterschiedlichen Blühfolgen

-          Erweiterung der Blühwiesen im Stadtbereich

-          Aufklärungsarbeit und Hilfestellungen für die Bürgerinnen und Bürger, um im Gartenbereich Entsieglungen durchzuführen (Motivierende Maßnahmen zum Rückbau der Schottergärten)

-          Umsetzung von Dach- und Fassadenbegrünungen

Des Weiteren wird auf die Projekte der Maßnahme „M2 Förderung der Biodiversität“ des Masterplans Grün (siehe Vorlage 444/25 aus dieser Sitzung) verwiesen.

„Ökologische Aufwertung der Umgebung von Schulen“

Der Zugang zur Umwelt und Biodiversität sollte vor allem bei Kindern und Jugendlichen gefördert werden. Eine artenreiche und natürliche Gestaltung von Kita- und Schulgeländen und deren Umgebung wird befürwortet.

Im Zuge der zurzeit erstellten Klimafolgenanpassungsstrategie wird die Entsiegelung und der Ausbau der Biodiversität auf Schulhöfen als Maßnahme definiert. Erste Abstimmungen zur Priorisierung der Schulen und dem weiteren Vorgehen sind bereits mit der Schulverwaltung und den TBR erfolgt.


Anlage:

Antrag Bündnis 90 / Die Grünen vom 24.03.2025