Betreff
Ausbau Basilikastraße
(Elter Straße bis Bevergerner Straße)
Inv. 53140010202209
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
570/25
Aktenzeichen
5.30 / Hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Der Bauausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung / entfällt (keine Eingaben eingegangen) –

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

Der Bauausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den nochmaligen Ausbau:

Basilikastraße (Elter Straße bis Bevergerner Straße)

Ausbau im Separationsprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:

1.       Fahrbahn in Asphalt mit Unterbau

2.       Gehweg aus grauen Betonsteinpflasterplatten mit Unterbau,

          in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

3.       zwei barrierefreie Bushaltestellen

4.       Parkstreifen in anthrazitfarbenem Betonsteinpflaster mit Unterbau

5.       Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit/ohne Baumbepflanzung/Strauchbepflanzung und mit Unterpflanzung

6.       betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung

7.       Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation


Begründung:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Die Offenlage der Straßenplanung „Basilikastraße“ hat in der Zeit vom 17.09.2025 bis zum 02.10.2025 - in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Rathaus stattgefunden.

Im Rahmen der Offenlage sind keine Anlieger erschienen. Es wurden keine Eingaben eingereicht. Ferner wurde eine beantragte Zufahrtsabsenkung in Höhe von Haus 58 eingearbeitet.

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

Basilikastraße (Elter Straße bis Bevergerner Straße) /

Ausbau im Separationsprinzip

Der Umbau der 12,00 m breiten Straßenparzelle gliedert sich in eine 5,75 m bis 6,35 m breite asphaltierte Fahrbahn mit Parkstreifen in 2,0 m Breite, die durch Grünbeete gegliedert werden. An den äußeren Seiten der Parzelle schließen sich beidseitige Gehwege an.

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit einem Oberbau gem. Belastungsklasse 1,8 hergestellt und durch eine Rinne mit Rundbord r = 5 cm im Bereich der Gehwege und Beete eingefasst. Dieses Bord wird im Bereich von Zufahrten, Einmündungen und Parkstreifen auf 2 cm Höhe abgesenkt. Das Rundbord wird zusätzlich an Querungsstellen für Fußgänger (Haus Nr. 23, 36 und Nr. 60) auf 2 cm abgesenkt.

Die beidseitigen Gehwege werden in einer Breite von 1,90 m bis 2,0 m (4 m an den Aufweitungen) hergestellt. Die Gehwege werden in grauen Betonsteinpflasterplatten d = 8 cm und die Zufahrten in grauem Betonsteinpflaster d = 8 cm ausgeführt.

Zur Schaffung von Ausweichflächen im Begegnungsfall Bus/Bus und Bus/Lkw werden in größeren Abständen Gehwegabschnitte abgesenkt (Haus 21, 40, 42 ,54, 63) und erhalten einen verstärkten Oberbau.

Die zwei geplanten Bushaltestellen werden mit 18 cm hohen weißen profilierten Busborden eingefasst und mit einem barrierefreien Leitsystem ausgestattet, das aus einem Auffangstreifen, Einstiegsfeld und einer Leitlinie (Rillenplatten) sowie anthrazitfarbigen Kontrastplatten besteht. Ebenso sind beidseitig Wartehallen vorgesehen.

Die Stellplatzflächen werden in anthrazitfarbigem Pflaster, Belastungsklasse 1,0 ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit und vorhandenem Platz zwischen 5,00 m (4,75 m) und 7,00 m lang. Die Stellplatzflächen werden mit einem 2 cm hohen Rundbord zur Fahrbahn hin eingefasst.

Die als Strukturierung der Stellplätze dienenden Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen (RB= 5cm) und sind zwischen 3,00 bis 5,50 m lang und 2 m tief (1,35). Der überwiegende Teil der Beete wird mit einer Baumanpflanzung bestückt. Im Bereich von Leitungen werden Strauchbeete angeordnet. In Höhe der Einmündung Wibbeltstraße sind zur Freihaltung des erforderlichen Sichtdreieckes nur Bodendecker vorgesehen. Die vorhandene Hainbuche in Höhe von Haus Nr. 52 soll erhalten bleiben.

Die vorhandene Beleuchtung besteht aus Ellipsenleuchten (Lichtpunkthöhe 8 m) in rd. 45 m Abständen und wurde im Jahr 2016 errichtet. Die mit Leuchtstofflampen (42 W) bestückte Beleuchtung soll aufgrund der großen Lichtpunktabstände und zur Verbesserung der Energieeffizienz neue Leuchtenköpfe mit LED-Leuchtmitteln erhalten.

Die Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen und den zu erneuernden Mischwasserkanal (Wietkamp bis Elter Straße).

Finanzierung

Beim Ausbau der Basilikastraße handelt es sich um eine nochmalige Herstellung und/oder Verbesserung einer Anlage im Bereich öffentlicher Straßen und damit um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG.

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.

Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßen-ausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan 2025 veranschlagt worden. Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen für Erneuerung/Verbesserung bei Sammelstraßen (beitragsrechtlich „Haupterschließungsstraßen“) je nach Teileinrichtung zwischen 60% und 80% des beitragsfähigen Aufwands.

Grundlage für die Höhe der Erstattungsleistung ist der abschließend ermittelte, feststehende Gesamtaufwand der Straßenausbaumaßnahme nach der vorliegenden Schlussrechnung. Die Erstattung von Beitragsausfällen kann daher erst nach Abschluss der Straßenbaumaßnahme beim Land NRW beantragt werden.

Der Ausbau der Straße soll – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Frühjahr/Sommer 2026 mit den Kanalbauarbeiten beginnen. 


Anlage:

Lageplan Basilikastraße zum Bauprogramm