Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss bestimmt auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde
Frau Stefanie Remberg für die Baudenkmalpflege
Herrn Dr. Lothar Kurz für die Bodendenkmalpflege
rückwirkend ab dem 01.06.2025 für weitere 5 Jahre als ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege.
Begründung:
Gemäß § 30 Abs. 3 DSchG NRW kann der für die Denkmalpflege zuständige Ausschuss für die Dauer von 5 Jahren ehrenamtliche Beauftragte für die Denkmalpflege auf Vorschlag der Unteren Denkmalbehörde bestimmen. Werden für ein Gemeindegebiet mehrere Beauftragte für die Denkmalpflege berufen, so sollen deren Aufgabenbereiche nach regionalen oder fachlichen Gesichtspunkten abgegrenzt werden. Eine Wiederberufung ist zulässig.
Bereits seit Inkrafttreten des vorherigen DSchG NRW im Jahre 1982 hat die Stadt Rheine von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht und ehrenamtliche Beauftragte für die Bau- und Bodendenkmalpflege berufen. Die Berufung von ehrenamtlichen Beauftragten für Denkmalpflege hat sich in diesen Jahren sehr bewährt.
Seit nunmehr 30 Jahren nimmt Herr Dr. Kurz die Aufgaben als ehrenamtlicher Beauftragter für die Bodendenkmalpflege zur vollsten Zufriedenheit der Denkmalbehörde wahr. Frau Remberg hat in der Zeit ihrer ersten Berufung als ehrenamtliche Beauftragte für die Baudenkmalpflege diese Aufgabe ebenfalls zur vollsten Zufriedenheit der Denkmalbehörde erfüllt.
Die ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege werden beratend tätig. Sie haben gemäß § 30 DSchG NRW insbesondere folgende Aufgaben:
1. Vermittlung von Informationen, Hinweisen und Auskünften an den Ausschuss, die Untere Denkmalbehörde und die Denkmalfachämter,
2. Beobachtung der örtlichen Vorhaben, Planungen, Vorgänge und Presseberichterstattung, von denen die Interessen der Denkmalpflege berührt werden, sowie
3. Pflege von Verbindungen zu Institutionen und Personen, die der Denkmalpflege Verständnis entgegenbringen oder ihr förderlich sein können.
Mindestens einmal im Jahr ist im zuständigen Ausschuss eine Berichterstattung durch die ehrenamtlichen Beauftragten über die Denkmalpflege vorzusehen.
Es sind somit alle Bereiche der Denkmalpflege im nicht hoheitlichen Bereich, also ohne Eingriffscharakter, angesprochen. Hierzu ist eine besondere Sachkenntnis und Erfahrung erforderlich, die bei Frau Remberg und Herrn Dr. Kurz ohne Zweifel vorliegen.
Die erforderlichen Mittel sind im Haushaltsplan im Produkt 56 – Bauordnung und Denkmalschutz veranschlagt.
