Betreff
Berichtswesen 2025, Stichtag 31.10.2025 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57, Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt
Vorlage
589/25
Aktenzeichen
5/FC-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie die Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt mit dem Stand der Daten vom 31.10.2025 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Fachbereich 5 (PG 52, 53, 56, 57)

Prognose

Abweichung

Ampel

Ertrags-/ Aufwandsarten

Planwert

bisher

31.10.

absolut

%

BZ 29

Ergebnis

26.840.564 €

21.592.504 €

18.234.847

3.357.657

15,55

gruen

Sonderprojekt (Rahmenplan Innenstadt, Rahmenplan Lebendige Innenstadt

Prognose

Abweichung

Ampel

Ertrags-/ Aufwandsarten

Planwert

bisher

31.10.

absolut

%

BZ 29

Ergebnis

450.532 €

418.932 €

451.932 €

-33.000

7,88

Ampelsymbole:

  Verschlechterung                        gelb  keine Veränderung                      gruen  Verbesserung

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2025 ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 sowie den Sonderprojekten Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 3.324.657 €.

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 19.157.293 €.

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

Zu berichten sind:

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.


Anlage:

Bericht zum Stichtag 31.10.2025