Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2026 - 2029 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt
Vorlage
591/25
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Fachbereiches 5 – Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie der Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2026 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.


Begründung:

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2026 wurde in der Sitzung des Rates am 23. September 2025 eingebracht.

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2026 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2026 - 2029 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2026 – 2029.

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden Etats des Fachbereiches 5 – Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie der Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Lebendige Innenstadt. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2026 weist nach Berücksichtigung eines globalen Minderaufwands noch einen Fehlbetrag von 14,388 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2027 – 2029 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

Insgesamt wird seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 131,945 Mio. EUR bis zum Ende 2026 gerechnet. Das sind 37,87 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

Die im Etat-Entwurf für den Fachbereich 5, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen sind in die Detailberatung mit einzubeziehen und müssen ggf. entsprechend dem Beratungsergebnis zum Investitionsplan angepasst werden.

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 1.382.538 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

Produkt 52

 

Erträge

Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

27 – Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

16.586.336

16.586.336

16.586.336

16.586.336

neu

17.211.046

17.211.046

17.211.046

17.211.046

Verbesserung

624.710

624.710

624.710

624.710

Aufwendungen

Aufgrund der Mitteilung der Stadtwerke Rheine über die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise werden die Ausgaben für Strom voraussichtlich geringer sein, als zu nächst geplant. 

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Aufwendungen für Strom

alt

1.720.000

1.720.000

1.720.000

1.720.000

neu

1.260.000

1.260.000

1.260.000

1.260.000

Aufwendungen für Strom – Flüchtlingsunterkünfte

alt

100.000

100.000

100.000

100.000

neu

75.000

 75.000

75.000

75.000

Verbesserung

485.000

485.000

485.000

485.000

Anhand der Erfahrungswerte der vergangenen Jahre sind folgende Ausgaben für Handwerkerleistungen durch die Technischen Betriebe zu erwarten.

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Handwerkerleistungen

alt

962.500

982.200

1.002.400

1.022.900

neu

667.100

680.900

695.000

709.400

Verbesserung

295.400

301.300

307.400

313.500


Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

707.542

707.542

707.542

707.542

neu

652.763

652.763

652.763

652.763

Verbesserung

54.779

54.779

54.779

54.779

Produkt 531

Erträge

Für die Beleuchtungen an den Kirchen sind Kostenerstattungen zu erwarten.

6 – Kostenerstattungen und Kostenumlagen

2026

2027

2028

2029

Kirchenbeleuchtung

alt

0

0

0

0

neu

4.600

4.600

4.600

4.600

Verbesserung

4.600

4.600

4.600

4.600

Aufgrund irrtümlicher Annahmen wurde der Ansatz für die Verwaltungsgebühren zu hoch kalkuliert. Eine Korrektur ist daher erforderlich.

4 – Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte

2026

2027

2028

2029

Trassengenehmigungen

alt

32.000

32.000

32.000

32.000

neu

8.500

8.500

8.500

8.500

Verschlechterung

23.500

23.500

23.500

23.500

 

Aufwendungen

Die öffentlichen Anteile der Stadt Rheine für das Niederschlagswasser, die Straßenreinigung und den Winterdienst sind zu aktualisieren. Die Angaben sind vorbehaltlich des Ratsbeschlusses vom 02.12.2025. 

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Öffentliche Anteile Niederschlagswasser, Straßenreinigung und Winterdienst

alt

4.116.100

4.116.100

4.116.100

4.116.100

neu

4.100.600

4.100.600

4.100.600

4.100.600

Verbesserung

15.900

15.500

15.500

15.500


Aufgrund der Mitteilung der Stadtwerke Rheine über die verbrauchsabhängigen Arbeitspreise werden die Ausgaben für die Straßenbeleuchtung und Ampeln voraussichtlich geringer sein, als zunächst geplant. 

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Aufwendungen für Strom

alt

530.000

 530.000

530.000

530.000

neu

490.000

 490.000

490.000

490.000

Verbesserung

40.000

40.000

40.000

40.000

Der Haushaltsansatz für die Prüfung der Ampelschaltung zur grünen Welle wird entsprechend des Antrags der CDU vom 20.06.2024 wieder in den Haushalt eingestellt.

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Grüne Welle

alt

0

0

0

0

neu

0

60.000

0

0

Verschlechterung

0

60.000

0

0

Der jährliche Haushaltsansatz für die Anpassungen der Software an bestehenden Lichtsignalanlagen wurde im Haushaltsplanentwurf nicht berücksichtigt und wird daher erneut wiedereingestellt.

13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen

2026

2027

2028

2029

Lichtsignalanlagen - Technik

alt

0

0

0

0

neu

50.000

50.000

50.000

50.000

Verschlechterung

50.000

50.000

50.000

50.000

Für die Inanspruchnahme privater Grundstücksflächen als öffentliche Verkehrsflächen sind Miet- bzw. Pachtentgelte zu entrichten, die im Haushalt entsprechend bereitzustellen sind. Während diese Zahlungen in der Vergangenheit von der TBR übernommen wurden, erfolgt die Abwicklung inzwischen über die Stadt Rheine.

16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

2026

2027

2028

2029

Mieten und Pachten

alt

0

0

0

0

neu

2.000

2.000

2.000

2.000

Verschlechterung

2.000

2.000

2.000

2.000

Der Ansatz für die Auflösung der aktiven Rechnungsabgrenzungsposten muss noch angepasst werden.

16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

2026

2027

2028

2029

Aufwendungen aus der

Auflösung von Sonderposten

alt

150.469

150.469

150.469

150.469

neu

107.147

107.147

107.147

107.147

Verbesserung

43.322

43.322

43.322

43.322

Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

232.217

232.217

232.217

232.217

neu

270.929

270.929

270.929

270.929

Verschlechterung

38.712

38.712

38.712

38.712

Produkt 532

Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

27 – Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

257.956

257.956

257.956

257.956

neu

184.091

184.091

184.091

184.091

Verschlechterung

73.865

73.865

73.865

73.865

28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

120.259

120.259

120.259

120.259

neu

91.567

91.567

91.567

91.567

Verbesserung

28.692

28.692

28.692

28.692

Produkt 56

Für die Einführung des digitalen Baugenehmigungsverfahrens war zunächst die Nutzung einer Fachsoftware vorgesehen, da der Zeitpunkt der Bereitstellung der kostenfreien Landeslösung durch das Land NRW noch nicht absehbar war. Inzwischen liegt eine entsprechende In-Aussicht-Stellung des Landes vor, sodass auf die Fachsoftware verzichtet werden kann und der bestehende Vertrag folglich gekündigt wurde.

16 – Sonstige ordentliche Aufwendungen

2026

2027

2028

2029

Sonst. Aufw. für die Inanspruchnahme von Rechten und Diensten

alt

33.800

33.800

34.800

34.800

neu

17.800

17.800

17.800

17.800

Verbesserung

16.000

16.000

17.000

17.000


Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

166.001

166.001

166.001

166.001

neu

185.083

185.083

185.083

185.083

Verschlechterung

19.082

19.082

19.082

19.082

Produkt 57

Wie in der Ratsvorlage 439/25 angekündigt worden ist, sind die Erträge und Aufwendungen der Internen Leistungsverrechnung (ILV) zwischenzeitlich überarbeitet worden. Die ILV-Werte sind an die aktuellen Finanz- und Grunddaten angepasst worden. Es ergeben sich folgende Änderungen:

27 – Erträge aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

302.067

302.067

302.067

302.067

neu

305.514

305.514

305.514

305.514

Verbesserung

3.447

3.447

3.447

3.447

28 – Aufwendungen aus internen Leistungsbeziehungen

2026

2027

2028

2029

alt

202.119

202.119

202.119

202.119

neu

223.872

223.872

223.872

223.872

Verschlechterung

21.753

21.753

21.753

21.753

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Fachbereich 5 im Investitionsplan eine Verbesserung in Höhe von 33.578.500 EUR. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

Produktgruppe 52

Einzahlungen

Für den Umbau des Gebäudes 5 in der Damloup Kaserne aus den Jahren 2016/2017 steht noch eine Kostenerstattung vom Land NRW aus. Die Bezirksregierung hat in Aussicht gestellt, dass die Prüfung im Jahr 2026 abgeschlossen sein könnte und dann eine entsprechende Auszahlung erfolgen würde.

18 – Einzahlungen aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

2026

2027

2028

2029

Damloup-Kaserne – Gebäude 5

alt

0

0

0

0

neu

2.000.000

0

0

0

Verbesserung

2.000.000

0

0

0

 

Auszahlungen

Aufgrund des aktuellen Maßnahmenfortschritts am Neubau der Elsa-Brändström-Realschule sowie des späteren Baubeginns der Sporthalle und der voraussichtlichen Ansatzverstärkung durch Ermächtigungsübertragung wird ein Teilbetrag von 2026 nach 2027 verschoben.

25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen

2026

2027

2028

2029

Baukosten Elsa-Brändström-Realschule - Neubau

alt

41.900.000

9.000.000

0

0

neu

12.000.000

38.900.000

0

0

Verbesserung/

Verschlechterung

29.900.000

29.900.000

0

0

Der Auftrag für den Bau des Magazins wird nicht mehr in 2025 vergeben, so dass eine Neuveranschlagung der vorhandenen Mittel erforderlich ist.

25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen

2026

2027

2028

2029

Magazin Museen

alt

3.000.000

2.500.000

0

0

neu

2.500.000

3.500.000

0

0

Verbesserung/

Verschlechterung

500.000

1.000.000

0

0

Die Arbeiten am Kremerhaus sind in zwei Bereiche aufzuteilen. Während die Renovierung des Kremerhauses dem Ergebnisplan zuzuordnen ist (30 %), handelt es sich bei der Einrichtung der Frauennotschlafstelle um eine Investitionsmaßnahme (70 %). Der Anteil für die Renovierung wird aus der allg. Bauunterhaltung getragen.

25 – Auszahlungen für Baumaßnahmen

2026

2027

2028

2029

Frauennotschlafstelle

alt

0

0

0

0

neu

122.500

0

0

0

Verschlechterung

122.500

0

0

0

Produkt 531

Einzahlungen

Bei der Maßnahme Laugärten Ost erfolgt zunächst der Kanalbau separat, so dass der Straßenbau zeitlich verschoben wird. Die Einzahlungen sind daher nicht im Jahr 2026 zu erwarten und werden voraussichtlich im Rahmen der Haushaltsplanung 2027 veranschlagt, wenn realistisch eingeschätzt werden kann, wann die Abrechnung erfolgt.

21 – Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

2026

2027

2028

2029

53140010999904

alt

272.000

neu

0

Verschlechterung

272.000

 

Auszahlungen

Die Querspange ist ein Projekt des Kreises Steinfurt bei dem sich die Stadt Rheine an den Kosten beteiligt. Aufgrund des Maßnahmenfortschritts wird das Projekt noch einige Jahre andauern. Die übrigen Mittel aus 2025 werden in das Jahr 2026 übertragen und reichen nach derzeitigem Kostenbescheid aus.

28 – Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen

2026

2027

2028

2029

53130010202102

alt

1.255.000

1.300.000

neu

0

1.300.000

Verbesserung

1.255.000

0


Produktgruppe 56

Auszahlungen

Aufgrund diverser Unwägbarkeiten im Hinblick auf das digitale Baugenehmigungsverfahren wurden bisher keine Investitionen in Hardwarekomponenten getätigt. Der Ansatz aus 2025 ist daher für das Jahr 2026 neu zu veranschlagen.

26 – Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

2026

2027

2028

2029

Digitalisierung der Arbeitsplätze

alt

1.000

1.000

1.000

1.000

neu

56.000

1.000

1.000

1.000

Verschlechterung

55.000

0

0

0

Produktgruppe 57

Einzahlungen

Die Einzahlungen aus Maßnahmen der Bodenordnung für die Gebiete An den Kleingärten und Schoppenkamp waren für das Jahr 2025 veranschlagt. Aufgrund des Maßnahmenfortschritts werden die Einnahmen konkretisiert und in die Jahre 2026 bzw. 2027 verschoben.

21 – Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

2026

2027

2028

2029

An den Kleingärten

alt

0

0

0

0

neu

280.000

0

0

0

Verbesserung

280.000

0

0

0

21 – Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

2026

2027

2028

2029

Schoppenkamp

alt

0

0

0

0

neu

0

1.600.000

0

0

Verschlechterung

0

1.600.000

0

0

Der zunächst angenommene Pauschalwert für die städtebaulichen Verträge wird konkretisiert, weil absehbar ist, welche Verträge im Jahr 2026 voraussichtlich zahlungswirksam werden.

21 – Einzahlungen aus Beiträgen u. ä. Entgelten

2026

2027

2028

2029

Städtebauliche Verträge

alt

49.000

49.000

49.000

49.000

neu

142.000

49.000

49.000

49.000

Verbesserung

93.000

0

0

0

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Diese Neuveranschlagungen sind in den Tabellen entsprechend gekennzeichnet.


 

III. Verpflichtungsermächtigungen

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergeben sich für den Fachbereich 5 folgende Änderungen bei den Verpflichtungsermächtigungen:

Für diese Projekte steht im Haushaltsplanentwurf eine Verpflichtungsermächtigung bereit, die aufgrund der Mittelverschiebung angepasst werden muss:

Projekt

Bezeichnung

VE im Haushaltsplanentwurf

Neue VE

52100010201003

Elsa-Brändström-Realschule-Neubau

9.000.000

38.900.000

52100010200703

Magazin Museen

2.500.000

3.500.000

B) Sonderprojekte

I. Ergebnisplan

Die Einnahmen und Ausgaben für den Quartiersarchitekten wurden im Haushaltsplanentwurf dem Rahmenplan Innenstadt zugeordnet, sollen aber über das Sonderprojekt Rahmenplan Lebendige Innenstadt abgewickelt werden. Daher werden die Haushaltsansätze für die Erträge (16.000 € in 2026) und Aufwendungen (17.000 € in 2026) in das Sonderprojekt Lebendige Innenstadt verschoben.

 

C) Ziele und Kennzahlen

Zur Verbesserung des Controllings ist mit den Fach- und Sonderbereichsleitungen vereinbart worden, dass für den Haushaltsplanentwurf 2026 die Ziele und Kennzahlen von je einem Produkt je Fach-/Sonderbereich und Fachausschuss überarbeitet werden (vgl. Ratsvorlage 439/25). Die neuen Produktbeschreibungen sind in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet worden und können im Rahmen der Fachausschussberatungen erörtert werden.

Bei den folgenden Produkten ist zum Haushaltsplanentwurf 2026 eine Änderung vorgenommen worden: 

Produkt 52 – Gebäudemanagement:
Anpassungen der Kurzbeschreibung aus organisatorischen Gründen: technisches und kaufmännisches Gebäudemanagement anstatt Hochbau und Zentrale Gebäudewirtschaft

Produkt 531 – Mobilitäts- und Verkehrsplanung:
Verschiebung der Beschreibung, Ziele und Kennzahlen der Beitragsabteilung vom Produkt 532 zum Produkt 531

Produkt 532 – Querschnittsmanagement Planen und Bauen:
Produkt umbenannt; Verschiebung der Beschreibung, Ziele und Kennzahlen der Beitragsabteilung zum Produkt 531; Kurzbeschreibung um die Bereiche Sitzungsdienst und Baulandmanagement erweitert; Ziele an die bereits im Haushaltsplan 2025 geänderten Kennzahlen angepasst

Produkt 56 – Bauordnung und Denkmalschutz: Ziele und Kennzahlen überarbeitet

Die Änderungen im Produkt 56 werden in der beigefügten Synopse vorgestellt.

Die Erläuterungen zu den Sonderprojekten Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt wurden ebenfalls aktualisiert.


Anlagen:

Anlage 1: Synopse