(Teil I: Kreuzung bis westl. Wendehammer)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 339,
Kennwort: "Eschendorfer Aue -Teil West"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
Zur Beschreibung und Begründung der Maßnahme
wird auf die Vorlage Nr. 411/19 mit dem bisherigen Offenlagebeschluss
für den Starenweg verwiesen.
In dem Baugebiet Eschendorfer Aue, Teilgebiet
West wurde im Jahr 2019 von einem Pla-nungsbüro ein Ausbauentwurf zum Starenweg
(Teil I und II) angefertigt. Nachdem die Anliegergrundstücke im neubebauten
Abschnitt inzwischen fast vollständig bebaut sind, wurde seitens des
Produktbereiches Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Ausbauentwurf nochmals
überarbeitet und an die aktuelle Ausbausituation der Anliegerflächen angepasst.
Die ursprüngliche Ausbauplanung ist der o. g. Vorlage zu entnehmen. Da sich die
aktuelle Planung gegenüber der in 2019 zur Offenlage erstellten Planung
verändert hat, soll ein erneuter Beschluss zur Offenlage erfolgen.
Der Ausbaubereich dieser Ausschussvorlage umfasst den bestehenden
Fahrbahnabschnitt „Teil I: Kreuzung bis westl. Wendehammer“. Dieser Abschnitt
wurde bereits im Jahr 1977 endgültig ausgebaut. Nachdem der Kanal in 2019 neu
hergestellt wurde, ist für den Abschnitt nun ein nochmaliger Ausbau vorgesehen,
der zusammen mit dem erstmaligen Ausbau des Teiles II (Surenburgstr. bis östl.
Wendehammer - inkl. Stichweg/Vorlage Nr. 679/25) erfolgen soll. Der
Starenweg ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz als
Anliegerstraße anzusehen.
1. Einfügung in das Straßennetz:
Der zu erneuernde westliche Fahrbahnast des Starenweges befindet sich im Bebauungsplan Nr. 339 „Eschendorfer Aue - Teil West“, der einen verkehrsberuhigten Ausbau des Starenweges vorsieht. Der Straßenabschnitt grenzt an die ehemalige General-Wever-Kaserne. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Surenburgstraße und den neuen nördlichen Fahrbahnabschnitt des Starenweges.
Durch das Brückenbauwerk über das Gewässer 1100 wird eine Verbindung zum südlichen Gebiet mit den Straßen Eschendorfer Aue/An der Streuobstwiese/Am Feldrain für Fußgänger und Radfahrer hergestellt.
Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist der Starenweg als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke.
Bezüglich der Straßenkategorie ist sie nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 90 m.
Für den nochmaligen Ausbau ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche vorgesehen. Der Ausbau soll in einer Parzellenbreite von 6,00 m (Wendehammer 22 m) erfolgen.
2. Bestandssituation / Historie:
Der Altbestand des Starenweges beinhaltet einen Abschnitt südlich der Surenburgstraße, der inzwischen zurückgebaut wurde und einen Fahrbahnast in westlicher Richtung mit einem Wendehammer. Dieser Teil des Starenweges wurde im Jahr 1977 erstmalig / endgültig in Pflasterbauweise hergestellt. Im Jahr 2019 wurde die Straße mit neuer Schmutz- und Regenwasserkanalisation ausgestattet.
3. Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale
Starenweg (Kreuzung bis westl. Wendehammer) / verkehrsberuhigter Ausbau
Die zu erneuernde Straße dient der Erschließung der Anliegergrundstücke, übernimmt eine Aufenthaltsfunktion, und bietet dem ruhenden Verkehr Raum. Daher erfolgt ein nochmaliger Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich im höhengleichen Mischprinzip bzw. mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche. Der Ausbau soll in einer Parzellenbreite von 6,00 m erfolgen. Die Breite des Wendehammers beträgt 22 m.
Die Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt
durch den wechselseitigen Einbau von Park-ständen und Grünbeeten mit einer
Breite von 2,00 m. Die Breite der befahrbaren Mischfläche beträgt 4,00 m
bis 6,00 m.
Die sich wiederholenden Fahrbahneinengungen
tragen zur Geschwindigkeitssenkung des Verkehres bei. Durch den farblichen
Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/ grau) wird zusätzlich eine
optische Bremswirkung erzielt und die Einmündungsbereiche werden hervorgehoben.
Die Stellplatzflächen werden in
anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit und
vorhandenem Platz zwischen 4,70 m bzw. 5,00 m lang und 2,0 m breit.
Die Grünbeete erhalten eine Einfassung aus abgerundeten
Bordsteinen und sind zwischen 3,00 m bis 3,50 m lang (7,50 m im Wendehammer)
und 2,00 m tief. Im Bereich von Versorgungsleitungen wird ein Strauchbeet, anstelle
eines Baumbeetes eingeplant.
4. Entwässerung
Die Ableitung des Oberflächenwassers der
befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit
Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regenwasserkanal.
5. Beleuchtung
Die ursprünglichen veralteten Leuchten (Peitschen) wurden bereits abgebaut. Für den nochmaligen Ausbau sind neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen.
6. Bürgerbeteiligung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“ (Vorlage 270/25) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Bau/die Erweiterung des Starenweges für das Jahr 2026.
Daher ist die im aktuellen Beschlussvorschlag aufgeführte Offenlage der Planunterlagen erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über die Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Straßenbaumaßnahme zu ermöglichen. Den Anliegern soll erneut die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
7. Abrechnung der Baukosten
Beim Ausbau des Starenweges Teil I (Kreuzung bis westl. Wendehammer) handelt es sich um eine nochmalige Herstellung und/oder Verbesserung einer Anlage im Bereich öffentlicher Straßen und damit um eine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG.
Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.
Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.
Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbau-maßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Straßenausbaubeiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.
8. Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich Ende des Jahres 2026/Anfang 2027 - zusammen mit dem Teil II (Vorlage 679/25).
9. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist vorbehaltlich der politischen Beschlüsse im Haushaltsplan (Sonderprojekt Konversion) für das Jahr 2026/2027 vorgesehen. Die Mittel für die Durchführung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 188.000 EUR sollen im Rahmen der weiteren Haushaltsplanberatungen 2026 veranschlagt werden (vgl. Vorlage 590/25). Gleiches gilt für die voraussichtlichen Einzahlungen (siehe Ziffer 7).
10. Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die verkehrsberuhigte Bauweise mit den geplanten Einengungen der Fahrbahn führt zu einer Verringerung der Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Emissionen geringgehalten werden. Der Pflasterbelag trägt gegenüber Asphalt zur geringeren Aufheizung der befestigten Flächen im Sommer bei. Zur Verbesserung der Luftqualität werden Baum- und Strauchbeete eingeplant, die auch als Lebensraum für Vögel und Insekten dienen und ebenfalls einem Aufheizen der befestigten Verkehrsflächen entgegenwirken. Am ehemaligen Kasernengelände wird hierdurch zusätzlich zu den privaten Altbaumbeständen eine Verbesserung des Kleinklimas im Straßenbereich bewirkt.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage Starenweg Teil I (und Teil II)
