(Teil II: Surenburgstr. bis östl. Wendehammer - inkl. Stichweg)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 339,
Kennwort: "Eschendorfer Aue -Teil West"
Offenlage der Ausbauplanung
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung (Fachbereich Planen und Bauen) der Stadt Rheine im Neuen Rathaus.
Begründung:
Zur Beschreibung und Begründung der Maßnahme wird auf die Vorlage Nr.
411/19 mit dem bisherigen Offenlagebeschluss verwiesen.
In dem Bebauungsplangebiet Nr. 339 „Eschendorfer Aue - Teilgebiet West“
wurde im Jahr 2019 von einem Planungsbüro ein Ausbauentwurf zum Starenweg
angefertigt. Nachdem die Anliegergrundstücke inzwischen fast vollständig bebaut
und aufgemessen sind, wurde seitens des Produktbereiches Mobilitäts- und
Verkehrsplanung der Ausbauentwurf „Starenweg“ nochmals überarbeitet und an die
aktuelle Ausbausituation der Anliegerflächen angepasst. Die ursprüngliche
Ausbauplanung ist der o. g. Vorlage zu entnehmen.
Da sich die aktuelle Planung gegenüber der in 2019 zur Offenlage
erstellten Planung verändert hat, soll ein erneuter Beschluss zur Offenlage
erfolgen.
Der Ausbaubereich dieser Vorlage umfasst den neuen Fahrbahnabschnitt
(Teil II: Suren-burgstr. bis östl. Wendehammer - inkl. Stichweg), der sich
südlich an die Surenburgstraße anschließt und weiter bis zum südlichen
vorhandenen Geh-/Radweg führt, sowie den östlichen Fahrbahnast mit der
Neubebauung beinhaltet. Nachdem der Kanal in 2019 neu hergestellt wurde, ist
für den Abschnitt nun ein erstmaliger Ausbau vorgesehen, der zusammen mit dem
nochmaligen Ausbau des Teiles I (Kreuzung bis westl. Wendehammer/Vorlage Nr.
678/25) erfolgen soll. Der Starenweg ist aufgrund seiner Verkehrsbedeutung
und Lage im Straßennetz als Anliegerstraße anzusehen.
1. Einfügung in das Straßennetz:
Der zu erneuernde östliche Fahrbahnbereich des Starenweges befindet sich im Bebauungsplangebiet Nr. 339 „Eschendorfer Aue - Teil West“, der einen verkehrsberuhigten Ausbau vorsieht. Die verkehrstechnische Erschließung erfolgt über die Surenburgstraße.
Durch das Brückenbauwerk über das Gewässer 1100 wird eine Verbindung zum südlichen Gebiet mit den Straßen Eschendorfer Aue/An der Streuobstwiese/Am Feldrain für Fußgänger und Radfahrer hergestellt.
Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist der Starenweg als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke.
Bezüglich der Straßenkategorie ist sie nach RASt 06 als Wohnstraße einzustufen. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Bauabschnittes liegt bei 235 m.
Für den erstmaligen Ausbau ist ein verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche vorgesehen. Der Ausbau soll in einer Parzellenbreite von 6,00 m bis 10,00 m (Wendehammer 22 m) erfolgen.
2. Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale
Starenweg
(Surenburgstr. bis östl. Wendehammer - inkl. Stichweg)
Die auszubauende Straße dient der Erschließungs- und Aufenthaltsfunktion, sowie dem ruhenden Verkehr. Sie stellt eine Radwegeverbindung zum südlich gelegenen Radwegenetz her. Die Anliegerstraße soll im höhengleichen Mischprinzip mit höhengleicher Fahr- und Gehfläche ausgebaut werden. Der verkehrsberuhigte Ausbau ist mit einer Breite von 6,00 m bis 10 m (22 m im Wendehammer) - innerhalb der festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen. An der Einmündung Surenburgstraße liegt die Parzellenbreite bei 22 m.
Die
Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt durch den wechselseitigen Einbau von
Parkständen und Grünbeeten mit einer Breite von 2,00 m/2,50 m. Die Breite der
befahrbaren Mischfläche beträgt 4,75 m bis 10,00 m im nördlichen
Abschnitt, 4,00 m bis 6,00 m im südlichen Stichweg und 4,50 m bis 7,00 m im
östlichen Teil. Die Breite des Wendehammers liegt bei 22,00 m.
Die sich
wiederholenden Fahrbahneinengungen tragen zur Geschwindigkeitssenkung des
Verkehres bei. Der farbliche Wechsel des Betonsteinpflasters (Rechteckpflaster
rot/grau) erzielt zusätzlich eine optische Bremswirkung und hebt die
Einmündungsbereiche hervor.
Die Stellplatzflächen
werden in anthrazitfarbigem Pflaster ausgeführt. Sie sind je nach Anfahrbarkeit
und vorhandenem Platz zwischen 4,70 m und 6,00 m lang und zwischen 2,00 m bis
2,50 m breit eingeplant.
Die Grünbeete
erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind 2,00 bis 4,00 m
lang und 2,00 m (1,50 m) bis 3,50 m tief; die Beete im Einmündungsbereich und
im Wendehammer sind entsprechend größer. Im Bereich von Versorgungsleitungen
werden Sträucher eingeplant. Ein kleineres Beet im Kreuzungsbereich wird
lediglich mit Bodendeckern bepflanzt.
3. Entwässerung
Die Ableitung des Oberflächenwassers der
befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit
Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Regen-wasserkanal.
4. Beleuchtung
Die Straße ist zurzeit nicht mit Beleuchtung ausgestattet. Für den Ausbau sind daher neue energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m in angemessenen Abständen vorgesehen. Am südlichen Stichweg, dem Übergangsbereich zum vorhandenen Geh-/Radweg ist eine Leuchte mit einer Lichtpunkthöhe von 4,50 m eingeplant.
5. Bürgerbeteiligung
Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 26.06.2025 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen (Vorlage 270/25) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Bau des Starenweges, der für das Jahr 2026 geplant ist.
Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen ist erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über die Maßnahme zu informieren und ihnen erneut eine Mitwirkung bei der Ausgestaltung der Straßenbaumaßnahme zu ermöglichen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.
6.
Abrechnung
der Baukosten
Beim Ausbau der Straße Starenweg (Surenburgstr. bis östl. Wendehammer - inkl. Stichweg) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird (90 % Anliegeranteil des beitragsfähigen Aufwands).
Den Anliegern wurde beim Grundstücksankauf angeboten, die Beiträge über einen Ablösevertrag aufgrund geschätzter Kosten zu begleichen. Der Erschließungsbeitrag nach dem BauGB wurde für die von den Anliegern erworbenen Grundstücke bereits größtenteils abgelöst.
7.
Ausbauzeitpunkt
Der Ausbau der Straße erfolgt – nach Abschluss des Planverfahrens - voraussichtlich im 4. Quartal 2026/Anfang 2027 – zusammen mit dem Teil I.
8. Finanzierung
Die Durchführung der Baumaßnahme ist
vorbehaltlich der politischen Beschlüsse im Haushaltsplan (Sonderprojekt
Konversion) für das Jahr 2026/2027 vorgesehen. Die Mittel für die
Durchführung der Maßnahme in Höhe von insgesamt 462.000 € sollen im Rahmen der
weiteren Haushaltsplanberatungen 2026 veranschlagt werden (vgl. Vorlage
590/25). Gleiches gilt für die voraussichtlichen Einzahlungen (siehe Ziffer 6).
9.
Auswirkungen auf den kommunalen
Klimaschutz
Die Befestigung der Baustraße, die zur Erschließung dient, trägt zur
Erhöhung der Flächenversiegelung bei. Dies hat Einfluss auf das Kleinklima und
wirkt sich bei Starkregenereignissen aus. Die verkehrsberuhigte Bauweise mit
den geplanten Einengungen der Fahrbahn führt jedoch zu einer Verringerung der
Geschwindigkeit des Kfz-Verkehres, wodurch die CO2-Emissionen geringgehalten werden. Der
Pflasterbelag trägt gegenüber Asphalt zur Reduktion des Aufheizens der
befestigten Flächen im Sommer bei und dient so einem besseren Kleinklima.
Zur Verbesserung der Luftqualität werden Baum- und Strauchbeete
eingeplant, die auch als Lebensraum für Vögel und Insekten dienen und einem
Aufheizen der befestigten Verkehrs-flächen entgegenwirken.
Durch die Neuanpflanzungen wie auch durch den privaten Altbaumbestand wird am ehe-maligen Kasernengelände die CO2-Bilanz verbessert.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zur Offenlage Starenweg Teil II (und Teil I)
