Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration nimmt den Bericht zur Entwicklung des
dezentralen Unterbringungs-konzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.
Der
Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung des dezentralen
Unterbringungs-konzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.
Begründung:
Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen in
Rheine
Nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) sind die Gemeinden verpflichtet
ausländische Geflüchtete im Sinne von § 2 FlüAG aufzunehmen und unterzubringen.
Im Wesentlichen sind dies asylsuchende Personen und Geflüchtete, die bereits
einen Asylantrag gestellt haben, Asylfolgeantragsteller, die nicht mehr
verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sowie seit
Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 eine Vielzahl von Flüchtlingen aus
der Ukraine. Darüber hinaus erfolgt die Unterbringung von Personen, die der
Stadt Rheine im Rahmen einer Wohnsitzauflage zugewiesen wurden (§ 12 a
Aufenthaltsgesetz).
Die Stadt Rheine
hält für die dargestellten Unterbringungsfälle eine bisher ausreichende Anzahl
an Wohnunterkünften vor. Neue Entwicklungen sind laufend zu beobachten. Die
besondere Bedeutung der Unterbringungssituation von zugewiesenen
Personengruppen wurde in der Stadt Rheine bereits früh erkannt und mit
besonderem Augenmerk betrachtet. So wurde erstmalig im Jahr 2001 ein „Konzept zur
Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen“ vorgelegt, beschlossen und
kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage des dezentralen
Unterbringungskonzeptes ist aktuell das Integrationskonzept der Stadt Rheine,
Handlungsfeld 4.3 „Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept“. Im
Wesentlichen wurde hier festgelegt, dass geeigneter Wohnraum in angemessener
Größe (ca. 12 qm/Person) sowie ein wirtschaftlich vertretbares Maß an freiem
Wohnraum vorgehalten wird.
Die Belegung der
Unterkünfte erfolgt unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien (z.B.
Familienverbünde, Nationalitäten, Religionen, Geschlecht etc.). Flankiert wird
das Unter-bringungskonzept durch dezentrale, sozialraumorientierte Beratungs-
und Begleitangebote des städtischen Teams „Beratung und Begleitung für
Zugewanderte“. D.h. die sozi-alarbeiterischen Fachkräfte sind feste
Ansprechpartner/innen für die in städtischen Unterkünften untergebrachten
Personen in den Phasen Unterbringung, Orientierung, soziale und
gesellschaftliche Integration. Darüber hinaus stehen die dezentralen
Stadtteilbüros auch als Ansprechpartner für das nachbarschaftliche Wohnumfeld
zur Verfügung.
Aktuelle Wohnraumsituation
Die Unterbringung
der Personen erfolgt in Wohnungen unterschiedlicher Größe, die sich im Besitz
der Stadt Rheine befinden sowie in auf dem privaten Wohnungsmarkt angemieteten
Wohnungen. Zusätzlich wurden zunächst in den Jahren 2016 bis 2023 fünf mobile
Wohneinheiten (Dille 55, Unlandstr. 2, Jägerstr. 111, Dionysiusstr.10-12,
Helenenweg 19) errichtet, in denen jeweils 7 bzw. 11 abgeschlossene Wohnungen
mit ca. 50 qm Wohnfläche sowie ein Beratungsbüro zur Verfügung stehen, wobei
die Unterkunft an der Unlandstr. mittlerweile ausschließlich durch das
Ordnungsamt genutzt wird. Zusätzlich erfolgt seit 2023 die Nutzung eines
Gebäudes (Gebäude 5, 22 Whg. /max. 123 Pers.) der ehemaligen ZUE an der
Mittelstr. 19.
Insgesamt sind
aktuell (Stand 31.01.2026) Unterbringungskapazitäten für maximal 704 Personen
in 162 Woheinheiten vorhanden.
Untergebracht sind
dort derzeit 483 Personen mit 25 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten.
Das folgende
Schaubild gibt einen Überblick über die zahlenmäßig am stärksten vertretenen
Nationalitäten in den Unterkünften:

31 der aktuell 162 Wohneinheiten sind zurzeit nicht belegt.
Insgesamt besteht derzeit eine freie Aufnahmekapazität für ca. 188 Personen.
Mit der Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie
Unterkünfte in einer wirtschaftlich vertretbaren Größenordnung von 15 % (somit
ca. 73 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten, um
jederzeit auf Schwankungen bei den Zuweisungszahlen oder andere außerplanmäßige
Veränderungen (z.B. Eigenkündigungen von Vermietern) reagieren zu können.
Dieser Wert wird aktuell überschritten, jedoch befinden sich bereits Schritte zur Reduzierung der freien Kapazitäten in der Umsetzung. So sind bereits Mietverträge von Objekten mit einer Anzahl von insgesamt 50 Wohnplätzen zum 31.03. bzw. 30.04.2026 gekündigt. Zusätzlich wird die Wohneinheit an der Dionysiusstr. 10-12 im Laufe des Jahres 2026 vollständig für das Projekt „Housing First“ genutzt werden und damit nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Hierdurch entfallen Plätze für 26 Personen sowie das Beratungsbüro.
Insgesamt verringert sich somit die Anzahl der Unterbringungsplätze durch bereits jetzt geplante Maßnahme um 76 auf dann noch 112.
Dieses wird jedoch aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang geopolitscher und weiterer Unwägbarkeiten im Flüchtlingsbereich als erforderlich angesehen.
Die Entwicklung der Belegungssituation ist laufend zu beobachten.
In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung des Wohnungsbestandes der letzten 5 Jahre dargestellt.
|
Übersicht
|
15.02.2022 |
01.02.2023 |
31.01.2024 |
31.01.2025 |
31.01.2026 |
|
Wohneinheiten
gesamt |
123 |
157 |
187 |
173 |
162 |
|
priv.
angemietet |
30 |
55 |
65 |
51 |
40 |
|
städtisch
(incl. WGR) |
93 |
102 |
122 |
122 |
122 |
|
Personen
gesamt |
345 |
526 |
610 |
586 |
483 |
|
davon
anerkannt |
198 |
458 |
483 |
427 |
325 |
Anderweitige
Nutzungen
Neben der Unterbringungssituation von Geflüchteten muss der städtische Wohnungsbestand weiterhin im Zusammenhang mit dem Thema Wohnungsnotfälle gesehen werden.
Die Entwicklung von weiteren Wohnungsnotfällen (unbewohnbare Wohnungen, Räumungsklagen etc.) kann weiterhin schwer vorhergesagt werden. Derzeit sind im städtischen Bestand fünf Wohnungen aufgrund entsprechender Konstellationen (Personen mit minderjährigen Kindern) durch das Ordnungsamt belegt, zwei weitere stehen für die Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung. Ebenfalls 2 Wohnungen stehen für Wohngruppenkonzepte des Jugendamtes für junge Menschen ab 18 Jahren zum Zwecke der Verselbständigung nach Beendigung der stationären Jugendhilfe zur Verfügung. Aufgrund von verwaltungsinternen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen 3 (Recht und Ordnung), dem Jugendamt (II) und dem Fachbereich 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration) erfolgt hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum bei Engpässen eine gegenseitige Unterstützung, um die Vorhaltung von Wohnraum auf einem vertretbaren Umfang zu reduzieren.
Eine städtisch angemietete Immobilie mit zwei Wohnungen aus dem Flüchtlingsbestand wurde zudem als Ergänzung für das Kremerhaus als Notübernachtungsstelle während der Wintermonate umgewidmet, um eine in der Regel witterungsbedingte steigende Nachfrage decken zu können.
Folgend eine Übersicht der Wohnungen (grün) sowie der größeren Wohneinheiten (orange /blau) hinsichtlich der Verteilung auf das Stadtgebiet Rheine.

Prognose
1). Die Aufnahmequote von Flüchtlingen nach dem FlüAG (im Asylverfahren, Ukrainische Flüchtlinge) wird mit Stand vom 16.01.2026 zu 110,59 % (+148 Personen) erfüllt. Mit weiteren Zuweisungen ist somit aktuell nicht zu rechnen, wobei eine genaue Einschätzung -abhängig von der Entwicklung der Gesamtflüchtlingszahl- schwer vorhersehbar ist.
Positiv auf die
Aufnahmequote wird sich die Eröffnung der geplanten ZUE an der Neuenkirchener
Straße auswirken. Es erfolgt hier eine 1:1 Anrechnung auf die Aufnahmequote. Ein
Termin zur Fertigstellung und Inbetriebnahme ist im Laufe des Jahres 2026 zu
erwarten.
2). Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 18.01.2026 bei der Aufnahme von anerkannten
Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von
90,74 % (-64 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wobei aus der Erfahrung der
Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen, da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen über Zeitpunkt und Umfang der Aufnahmen geschlossen werden können.
Fazit:
Die weltweite Entwicklung der Fluchtbewegung wird von vielen unvorhersehbaren Faktoren beeinflusst. Die Situation wird laufend beobachtet, was ggf. zu kurzfristigen Anpassungen der Maßnahmen führen muss. Aktuell ist davon auszugehen, dass die absehbaren Entwicklungen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Wohnraums bewältigt werden können.
Seitens der
Verwaltung wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angeführten
Berechnungen und Zuweisungen einen im hohen Maß prognostischen Charakter haben.
Es wird deutlich,
dass der für die Unterbringung von Geflüchteten vorgehaltene Wohnungsbestand
zunehmend für die Unterbringung besonders vulnerabler Gruppen benötigt wird und
Kooperationen unerlässlich sind. Die Verwaltung plant hierzu ausgehend vom
Fachimpuls „Wohnungsnotfallhilfen weiterentwickeln – worauf kommt es an?“ von
Frau Dr. Jutta Henke, Geschäftsführerin der GISS Gesellschaft für innovative
Sozialforschung und Sozialplanung, anlässlich der Fachveranstaltung „30 Jahre
Treff 100“ im November 2025 eine weitere Aufbereitung der Thematik. Es bedarf
eines Konzeptes, bestimmten Personenkreises einen angemessenen Zugang zu Wohnraum
zu ermöglichen, um deren dauerhafte Wohnversorgung zu gewährleisten.
Dem Sozialausschuss wird daher zum Frühjahr 2027 ein erneuter Bericht vorgelegt.
