Betreff
Bericht zur Entwicklung des dezentralen Unterbringungskonzeptes
Vorlage
057/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration nimmt den Bericht zur Entwicklung des dezentralen Unterbringungs-konzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.

Der Sozialausschuss nimmt den Bericht zur Entwicklung des dezentralen Unterbringungs-konzeptes im Flüchtlingsbereich zur Kenntnis.


Begründung:

Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen in Rheine

Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz NRW (FlüAG NRW) sind die Gemeinden verpflichtet ausländische Geflüchtete im Sinne von § 2 FlüAG aufzunehmen und unterzubringen. Im Wesentlichen sind dies asylsuchende Personen und Geflüchtete, die bereits einen Asylantrag gestellt haben, Asylfolgeantragsteller, die nicht mehr verpflichtet sind in einer Aufnahmeeinrichtung des Landes zu wohnen, sowie seit Beginn des Ukrainekrieges im Februar 2022 eine Vielzahl von Flüchtlingen aus der Ukraine. Darüber hinaus erfolgt die Unterbringung von Personen, die der Stadt Rheine im Rahmen einer Wohnsitzauflage zugewiesen wurden (§ 12 a Aufenthaltsgesetz).

Die Stadt Rheine hält für die dargestellten Unterbringungsfälle eine bisher ausreichende Anzahl an Wohnunterkünften vor. Neue Entwicklungen sind laufend zu beobachten. Die besondere Bedeutung der Unterbringungssituation von zugewiesenen Personengruppen wurde in der Stadt Rheine bereits früh erkannt und mit besonderem Augenmerk betrachtet. So wurde erstmalig im Jahr 2001 ein „Konzept zur Unterbringung von Aussiedlern und Flüchtlingen“ vorgelegt, beschlossen und kontinuierlich weiterentwickelt. Grundlage des dezentralen Unterbringungskonzeptes ist aktuell das Integrationskonzept der Stadt Rheine, Handlungsfeld 4.3 „Wohnen und dezentrales Unterbringungskonzept“. Im Wesentlichen wurde hier festgelegt, dass geeigneter Wohnraum in angemessener Größe (ca. 12 qm/Person) sowie ein wirtschaftlich vertretbares Maß an freiem Wohnraum vorgehalten wird.

Die Belegung der Unterkünfte erfolgt unter Berücksichtigung verschiedenster Kriterien (z.B. Familienverbünde, Nationalitäten, Religionen, Geschlecht etc.). Flankiert wird das Unter-bringungskonzept durch dezentrale, sozialraumorientierte Beratungs- und Begleitangebote des städtischen Teams „Beratung und Begleitung für Zugewanderte“. D.h. die sozi-alarbeiterischen Fachkräfte sind feste Ansprechpartner/innen für die in städtischen Unterkünften untergebrachten Personen in den Phasen Unterbringung, Orientierung, soziale und gesellschaftliche Integration. Darüber hinaus stehen die dezentralen Stadtteilbüros auch als Ansprechpartner für das nachbarschaftliche Wohnumfeld zur Verfügung.

Aktuelle Wohnraumsituation

Die Unterbringung der Personen erfolgt in Wohnungen unterschiedlicher Größe, die sich im Besitz der Stadt Rheine befinden sowie in auf dem privaten Wohnungsmarkt angemieteten Wohnungen. Zusätzlich wurden zunächst in den Jahren 2016 bis 2023 fünf mobile Wohneinheiten (Dille 55, Unlandstr. 2, Jägerstr. 111, Dionysiusstr.10-12, Helenenweg 19) errichtet, in denen jeweils 7 bzw. 11 abgeschlossene Wohnungen mit ca. 50 qm Wohnfläche sowie ein Beratungsbüro zur Verfügung stehen, wobei die Unterkunft an der Unlandstr. mittlerweile ausschließlich durch das Ordnungsamt genutzt wird. Zusätzlich erfolgt seit 2023 die Nutzung eines Gebäudes (Gebäude 5, 22 Whg. /max. 123 Pers.) der ehemaligen ZUE an der Mittelstr. 19.

Insgesamt sind aktuell (Stand 31.01.2026) Unterbringungskapazitäten für maximal 704 Personen in 162 Woheinheiten vorhanden. 

Untergebracht sind dort derzeit 483 Personen mit 25 unterschiedlichen Staatsangehörigkeiten.

Das folgende Schaubild gibt einen Überblick über die zahlenmäßig am stärksten vertretenen Nationalitäten in den Unterkünften:


31 der aktuell 162 Wohneinheiten sind zurzeit nicht belegt. Insgesamt besteht derzeit eine freie Aufnahmekapazität für ca. 188 Personen. Mit der Vorlage 184/18 wurde durch den Sozialausschuss beschlossen, freie Unterkünfte in einer wirtschaftlich vertretbaren Größenordnung von 15 % (somit ca. 73 Personen) der in den Wohnungen untergebrachten Personen vorzuhalten, um jederzeit auf Schwankungen bei den Zuweisungszahlen oder andere außerplanmäßige Veränderungen (z.B. Eigenkündigungen von Vermietern) reagieren zu können.

Dieser Wert wird aktuell überschritten, jedoch befinden sich bereits Schritte zur Reduzierung der freien Kapazitäten in der Umsetzung. So sind bereits Mietverträge von Objekten mit einer Anzahl von insgesamt 50 Wohnplätzen zum 31.03. bzw. 30.04.2026 gekündigt. Zusätzlich wird die Wohneinheit an der Dionysiusstr. 10-12 im Laufe des Jahres 2026 vollständig für das Projekt „Housing First“ genutzt werden und damit nicht mehr für die Unterbringung von Flüchtlingen zur Verfügung stehen. Hierdurch entfallen Plätze für 26 Personen sowie das Beratungsbüro.

Insgesamt verringert sich somit die Anzahl der Unterbringungsplätze durch bereits jetzt geplante Maßnahme um 76 auf dann noch 112.

Dieses wird jedoch aufgrund der Unwägbarkeiten im Zusammenhang geopolitscher und weiterer Unwägbarkeiten im Flüchtlingsbereich als erforderlich angesehen.

Die Entwicklung der Belegungssituation ist laufend zu beobachten.

In der folgenden Tabelle wird die Entwicklung des Wohnungsbestandes der letzten 5 Jahre dargestellt.

Übersicht

15.02.2022

01.02.2023

31.01.2024

31.01.2025

31.01.2026

Wohneinheiten gesamt

123

157

187

173

162

priv. angemietet

30

55

65

51

40

städtisch (incl. WGR)

93

102

122

122

122

Personen gesamt

345

526

610

586

483

davon anerkannt

198

458

483

427

325

Anderweitige Nutzungen

Neben der Unterbringungssituation von Geflüchteten muss der städtische Wohnungsbestand weiterhin im Zusammenhang mit dem Thema Wohnungsnotfälle gesehen werden.

Die Entwicklung von weiteren Wohnungsnotfällen (unbewohnbare Wohnungen, Räumungsklagen etc.) kann weiterhin schwer vorhergesagt werden. Derzeit sind im städtischen Bestand fünf Wohnungen aufgrund entsprechender Konstellationen (Personen mit minderjährigen Kindern) durch das Ordnungsamt belegt, zwei weitere stehen für die Wohnungsnotfallhilfe zur Verfügung. Ebenfalls 2 Wohnungen stehen für Wohngruppenkonzepte des Jugendamtes für junge Menschen ab 18 Jahren zum Zwecke der Verselbständigung nach Beendigung der stationären Jugendhilfe zur Verfügung. Aufgrund von verwaltungsinternen Vereinbarungen zwischen den Fachbereichen 3 (Recht und Ordnung), dem Jugendamt (II) und dem Fachbereich 8 (Schulen, Soziales, Migration und Integration) erfolgt hinsichtlich der Bereitstellung von Wohnraum bei Engpässen eine gegenseitige Unterstützung, um die Vorhaltung von Wohnraum auf einem vertretbaren Umfang zu reduzieren. 

Eine städtisch angemietete Immobilie mit zwei Wohnungen aus dem Flüchtlingsbestand wurde zudem als Ergänzung für das Kremerhaus als Notübernachtungsstelle während der Wintermonate umgewidmet, um eine in der Regel witterungsbedingte steigende Nachfrage decken zu können.

Folgend eine Übersicht der Wohnungen (grün) sowie der größeren Wohneinheiten (orange /blau) hinsichtlich der Verteilung auf das Stadtgebiet Rheine.

Prognose

1). Die Aufnahmequote von Flüchtlingen nach dem FlüAG (im Asylverfahren, Ukrainische Flüchtlinge) wird mit Stand vom 16.01.2026 zu 110,59 % (+148 Personen) erfüllt. Mit weiteren Zuweisungen ist somit aktuell nicht zu rechnen, wobei eine genaue Einschätzung -abhängig von der Entwicklung der Gesamtflüchtlingszahl- schwer vorhersehbar ist.

Positiv auf die Aufnahmequote wird sich die Eröffnung der geplanten ZUE an der Neuenkirchener Straße auswirken. Es erfolgt hier eine 1:1 Anrechnung auf die Aufnahmequote. Ein Termin zur Fertigstellung und Inbetriebnahme ist im Laufe des Jahres 2026 zu erwarten.

2). Die Stadt Rheine erfüllt mit Stand 18.01.2026 bei der Aufnahme von anerkannten

Flüchtlingen mit einer Wohnsitzauflage die entsprechende Quote lediglich in Höhe von

90,74 % (-64 Personen). Hier ist mit Zuweisungen zu rechnen, wobei aus der Erfahrung der

Vergangenheit die Anzahl nur schwer vorhersehbar ist. Trotz der niedrigen Erfüllungsquote ist nicht mit einem sprunghaften Anstieg der Zuweisungen zu rechnen, da hier ggf. mit der Bezirksregierung Zielvereinbarungen über Zeitpunkt und Umfang der Aufnahmen geschlossen werden können.

Fazit:

Die weltweite Entwicklung der Fluchtbewegung wird von vielen unvorhersehbaren Faktoren beeinflusst. Die Situation wird laufend beobachtet, was ggf. zu kurzfristigen Anpassungen der Maßnahmen führen muss. Aktuell ist davon auszugehen, dass die absehbaren Entwicklungen hinsichtlich des zur Verfügung stehenden Wohnraums bewältigt werden können. 

Seitens der Verwaltung wird jedoch ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die angeführten Berechnungen und Zuweisungen einen im hohen Maß prognostischen Charakter haben.

Es wird deutlich, dass der für die Unterbringung von Geflüchteten vorgehaltene Wohnungsbestand zunehmend für die Unterbringung besonders vulnerabler Gruppen benötigt wird und Kooperationen unerlässlich sind. Die Verwaltung plant hierzu ausgehend vom Fachimpuls „Wohnungsnotfallhilfen weiterentwickeln – worauf kommt es an?“ von Frau Dr. Jutta Henke, Geschäftsführerin der GISS Gesellschaft für innovative Sozialforschung und Sozialplanung, anlässlich der Fachveranstaltung „30 Jahre Treff 100“ im November 2025 eine weitere Aufbereitung der Thematik. Es bedarf eines Konzeptes, bestimmten Personenkreises einen angemessenen Zugang zu Wohnraum zu ermöglichen, um deren dauerhafte Wohnversorgung zu gewährleisten.

Dem Sozialausschuss wird daher zum Frühjahr 2027 ein erneuter Bericht vorgelegt.