Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem
Sozialausschuss, die Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des
Integrationspreises zum 01.04.2026 zu beschließen.
2.
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Anpassung der
Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises zum 01.04.2026 zu
beschließen.
3.
Der Rat
beschließt die Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises
zum 01.04.2026.
Begründung:
1.
Änderung
des Integrationrates in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Mit Datum vom
05.01.2026 wurde die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit
und Integration – bisher Integrationsrat – im Amtsblatt Nr. 1/2026 der Stadt
Rheine bekanntgegeben.
2.
Anlass
der Anpassung
Um die
vorbildliche, nachhaltige und engagierte Integrations- und Partizipationsarbeit
von Menschen, Vereinen und Projekten auszuzeichnen, vergibt die Stadt Rheine
alle zwei Jahre den Integrationspreis.
Die Vorgaben dafür
sind in den Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises geregelt.
Da die Jury für
die Wahl der Verleihung des Integrationspreises neben Mitgliedern des
Sozialausschusses auch aus Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit
und Integration besteht, ist in den Richtlinien die Benennung des Gremiums
anzupassen.
Die neuen und ab
dem 01.04.2026 gelten Richtlinien sowie eine Übersicht der bisherigen
Integrationspreisträger/innen sind als Anlage beigefügt.
Anlagen:
Anlage 1: Neue Förderrichtlinien
Anlage 2: Übersicht der bisherigen Integrationspreisträger/innen
