Betreff
Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises
Vorlage
075/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Sozialausschuss, die Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises zum 01.04.2026 zu beschließen.

2.      Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises zum 01.04.2026 zu beschließen.

3.      Der Rat beschließt die Anpassung der Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises zum 01.04.2026.


Begründung:

1.      Änderung des Integrationrates in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

 

Mit Datum vom 05.01.2026 wurde die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration – bisher Integrationsrat – im Amtsblatt Nr. 1/2026 der Stadt Rheine bekanntgegeben.

2.      Anlass der Anpassung

Um die vorbildliche, nachhaltige und engagierte Integrations- und Partizipationsarbeit von Menschen, Vereinen und Projekten auszuzeichnen, vergibt die Stadt Rheine alle zwei Jahre den Integrationspreis.

 

Die Vorgaben dafür sind in den Richtlinien zur Verleihung des Integrationspreises geregelt.

Da die Jury für die Wahl der Verleihung des Integrationspreises neben Mitgliedern des Sozialausschusses auch aus Mitgliedern des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration besteht, ist in den Richtlinien die Benennung des Gremiums anzupassen.

Die neuen und ab dem 01.04.2026 gelten Richtlinien sowie eine Übersicht der bisherigen Integrationspreisträger/innen sind als Anlage beigefügt.


Anlagen:

Anlage 1: Neue Förderrichtlinien

Anlage 2: Übersicht der bisherigen Integrationspreisträger/innen