Betreff
Jahresbericht der Ausländerbehörde 2025
Vorlage
076/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration / der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2025 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.


Begründung:

Als große kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.

Mit Stand vom 31.12.2025 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 82.363 (Quelle: Stadt Rheine). Hiervon hatten 12.336 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht einem Ausländeranteil von 14,98 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich gestiegen. Die deutliche Steigerung in 2022/23 ist im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu sehen.

Angaben jeweils zum 31.12.

2021

2022

2023

2024

2025

Einwohner der Stadt Rheine

80291

81212

81772

81953

82363

Ausländer in der Stadt Rheine (Anzahl)

8871

10332

11083

11671

12336

Ausländeranteil (%)

11,05

12,72

13,55

14,24

14,98

EU-Ausländer (Anzahl)

4046

4335

4635

4565

4658

Die Top 10 der Herkunftsländer:

Zuwanderung Asylangelegenheiten

 

Aufenthaltsgestattungen

Verantwortlich für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt.

Mit Stand 31.12.2025 waren 123 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.

 

2021

2022

2023

2024

2025

Aufenthaltsgestattungen (31.12.)Quelle AZR

14

38

176

157

123

82m/41w

Ein Asylverfahren umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist, erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Abschluss sind sie zur Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung.

Duldungen

Eine Duldung wird u.a. bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige Gründe vorliegen.

 

2021

2022

2023

2024

2025

Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR

188

139

120

146

157

92m/54w

Freiwillige Ausreisen / Rückführungen

Ausreisepflichtige Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen. Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a. finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung) angeboten. 

Werden freiwillige Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise durchzusetzen. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden entsprechend der gesetzlichen Möglichkeiten Bleibeperspektiven und sowie Abschiebungen geprüft und umgesetzt.

 

2021

2022

2023

2024

2025

Freiwillige Ausreisen

9

22

8

14

18

Abschiebungen

5

8

5

3

10 (zzgl. 7 gescheitert)

Bei den 7 in 2025 gescheiterten Maßnahmen wurden 6 Personen am Rückführungstag nicht angetroffen. In einem weiteren Fall konnte die Maßnahme aus rechtlichen Gründen nicht vollzogen werden.

 


Aufenthalt Allgemeines Ausländerrecht

Aufenthaltstitel

Nicht EU-Bürger, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

In der Regel handelt es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung / Studium

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit

-          Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen auch ehemalige Asylbewerber)

-          Aufenthalt aus familiären Gründen

-          besondere Aufenthaltsrechte (z. B. aufgrund des Ukraine-Krieges)

Bei Erfüllung der Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Inhaber/innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

2021

2022

2023

2024

2025

Aufenthaltserlaubnisse  (Quelle AZR)

2855

3524

3819

4108

4368

Niederlassungserlaubnisse  (Quelle AZR)

1849

1923

1978

1912

1851

Der starke Anstieg ab den Jahren 2022/2023 ist mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine zu erklären.

 

 

 

Verpflichtungserklärungen

Wer eine ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.

 

2021

2022

2023

2024

2025

Verpflichtungserklärungen

145

318

402

350

322

Integration Einbürgerung

Für Personen, die bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind u. a.:

-          Besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes

-          seit mindestens 5 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

-          Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          ausreichende Deutschkenntnisse

-          Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

 

2021

2022

2023

2024

2025

Einbürgerungen (eigene Statistik)

166

209

299

401

510

Die Antragszahlen im Bereich der Einbürgerung sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen. Von 81 Neuanträgen im Jahr 2018 stieg die Antragszahl im Jahr 2024 auf 607. eine Steigerung von 26%. In 2025 erfolgten 409 Neuanträge auf Einbürgerung.

Neben 1,0 Stellen die das Land NRW aktuell zur Verbesserung der Integration fördert, wurden seitens der Stadt Rheine 2024 zwei zusätzliche Stellen geschaffen, die zunächst befristet für zwei Jahre (Verlängerung geplant) eine Unterstützung im Einbürgerungsbereich gewährleisten sollen. Die Stellen konnten zum 01.04. bzw. zum 01.09.2024 besetzt werden. Hierdurch ist es zumindest gelungen, trotz der gestiegenen Einbürgerungszahlen und der gestiegenen Antragszahlen die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 12 Monaten zu halten. Ebenfalls konnte der ehebliche Beratungsbedarf in der Bevölkerung hinsichtlich der Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu Mitte 2024 im Sinne der Kundenzufriedenheit bedient werden. 

Netzwerkarbeit

Die ABH Rheine versteht sich als transparenter und verlässlicher Partner im gesamten Bereich der Integration.

So ist die Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:

·         Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ Kreis Steinfurt und Stadt Rheine (u.a. durch Mitarbeit in den Lenkungsgruppen)

·         Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland

·         Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt

·         Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine

·         Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF

·         Mitarbeit bei der Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine

·         Dialog mit dem (bisherigen) Integrationsrat der Stadt Rheine

·         Dialog mit Arbeitgebern und Behörden

Digitalisierung

Zur Digitalisierung der Ausländerbehörden wurden seitens des Landes NRW Fördermittel für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.

Durch diese Mittel konnten u.a. folgende Projekte im Bereich der Ausländerbehörde umgesetzt bzw. angestoßen werden:

·         Beschaffung einer Dokumentenausgabebox (Ausgabe von Aufenthaltspapieren etc.)

·         Erneuerung diverser Hardware/Software (PC, Drucker/Scanner, Lesegeräte, Headsets, Tablets, Schnittstellen etc.)

·         Umsetzung des OZG Zugangs im Bereich der Einbürgerung

·         Umsetzung des OZG Zugangs im Bereich der Aufenthaltsrechte (Planung)

·         Beschaffung von Übersetzungsgeräten

·         Einscannen von Alt Akten im Bereich Einbürgerung

·         Beschaffung eines neuen EDV Fachverfahrens in der Ausländerbehörde (Planung)

Exkurs:

Mit Schließung der ZUE Rheine in der ehemaligen Damloup Kaserne erfolgten seit 2023 wieder verstärkte Zuweisungen von Flüchtlingen nach Rheine, jedoch nicht im erwarteten Umfang. Die Anzahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz hat sich nur geringfügig verändert.

Jahr (jeweils 31.12.)

2021

2022

2023

2024

2025

Personen (eigene Statistik)

93

76

200

178

166

Fazit:

Im Bereich Aufenthaltsangelegenheiten und Einbürgerungen sind die Fallzahlen weiterhin stetig steigend. In Verbindung mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sind zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um die Antragstellung, die Vergabe von Terminen für persönliche Vorsprachen sowie die Abholung von Dokumenten über die Dokumentenausgabebox zu ermöglichen. Die Optimierung der Kundensteuerung bleibt auch für das Jahr 2026 „Dauerbrennerthema“ für die Ausländerbehörde. Angesichts der Fallzahlenentwicklung, der notwendigen Bearbeitungszeit für Anliegen und dem Servicegedanken wird in Zukunft noch stärker auf die Terminvereinbarung gesetzt werden müssen.