Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration / der Sozialausschuss nimmt den
Jahresbericht 2025 der Ausländerbehörde Rheine zur Kenntnis.
Begründung:
Als große
kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist
die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle
übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die
Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.
Mit Stand vom
31.12.2025 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 82.363 (Quelle: Stadt Rheine).
Hiervon hatten 12.336 Personen eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses
entspricht einem Ausländeranteil von 14,98 %. Wie der folgenden Übersicht zu
entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich
gestiegen. Die deutliche Steigerung in 2022/23 ist im Zusammenhang mit den
Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu sehen.
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Angaben jeweils
zum 31.12. |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Einwohner der
Stadt Rheine |
80291 |
81212 |
81772 |
81953 |
82363 |
|
Ausländer in
der Stadt Rheine (Anzahl) |
8871 |
10332 |
11083 |
11671 |
12336 |
|
Ausländeranteil
(%) |
11,05 |
12,72 |
13,55 |
14,24 |
14,98 |
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EU-Ausländer
(Anzahl) |
4046 |
4335 |
4635 |
4565 |
4658 |
Die Top 10 der Herkunftsländer:

Zuwanderung
Asylangelegenheiten
Aufenthaltsgestattungen
Verantwortlich für
das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine
Aufenthaltsgestattung ausgestellt.
Flüchtlinge, die
in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden
durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt.
Mit Stand 31.12.2025
waren 123 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, somit in
einem laufenden Asylverfahren.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Aufenthaltsgestattungen
(31.12.)Quelle AZR |
14 |
38 |
176 |
157 |
123 |
|
82m/41w |

Ein Asylverfahren
umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten
durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu
ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen
Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist,
erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei
negativem Abschluss sind sie zur Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst
eine Duldung.
Duldungen
Eine Duldung wird
u.a. bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in
das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen
nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da
Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige
Gründe vorliegen.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
|
Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR |
188 |
139 |
120 |
146 |
157 |
|
92m/54w |

Freiwillige
Ausreisen / Rückführungen
Ausreisepflichtige
Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen.
Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a.
finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von
freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung)
angeboten.
Werden freiwillige
Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise
durchzusetzen. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre
Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden entsprechend der
gesetzlichen Möglichkeiten Bleibeperspektiven und sowie Abschiebungen geprüft
und umgesetzt.
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2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Freiwillige
Ausreisen |
9 |
22 |
8 |
14 |
18 |
|
Abschiebungen |
5 |
8 |
5 |
3 |
10 (zzgl. 7 gescheitert) |
Bei den 7 in 2025
gescheiterten Maßnahmen wurden 6 Personen am Rückführungstag nicht angetroffen.
In einem weiteren Fall konnte die Maßnahme aus rechtlichen Gründen nicht
vollzogen werden.
Aufenthalt Allgemeines Ausländerrecht
Aufenthaltstitel
Nicht EU-Bürger,
sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt
in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser
Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der
Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
In der Regel handelt
es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis,
die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Ausbildung / Studium
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit
-
Aufenthalt
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen
auch ehemalige Asylbewerber)
-
Aufenthalt
aus familiären Gründen
-
besondere
Aufenthaltsrechte (z. B. aufgrund des Ukraine-Krieges)
Bei Erfüllung der
Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die zahlenmäßige
Entwicklung der Inhaber/innen von Aufenthaltserlaubnissen und
Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
|
Aufenthaltserlaubnisse (Quelle AZR) |
2855 |
3524 |
3819 |
4108 |
4368 |
|
Niederlassungserlaubnisse (Quelle AZR) |
1849 |
1923 |
1978 |
1912 |
1851 |

Der starke Anstieg
ab den Jahren 2022/2023 ist mit der Fluchtbewegung aus der Ukraine zu erklären.
Verpflichtungserklärungen
Wer eine
ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die
Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des
Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein
Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld
der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.
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|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Verpflichtungserklärungen
|
145 |
318 |
402 |
350 |
322 |
Integration Einbürgerung
Für Personen, die
bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der
Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine
Einbürgerung sind u. a.:
-
Besitz
eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes
-
seit mindestens
5 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-
Sicherstellung
des Lebensunterhaltes
-
ausreichende
Deutschkenntnisse
-
Bekenntnis
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
|
|
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Einbürgerungen (eigene Statistik) |
166 |
209 |
299 |
401 |
510 |
Die Antragszahlen im
Bereich der Einbürgerung sind in den vergangenen Jahren erheblich gestiegen.
Von 81 Neuanträgen im Jahr 2018 stieg die Antragszahl im Jahr 2024 auf 607.
eine Steigerung von 26%. In 2025 erfolgten 409 Neuanträge auf Einbürgerung.
Neben 1,0 Stellen
die das Land NRW aktuell zur Verbesserung der Integration fördert, wurden
seitens der Stadt Rheine 2024 zwei zusätzliche Stellen geschaffen, die zunächst
befristet für zwei Jahre (Verlängerung geplant) eine Unterstützung im
Einbürgerungsbereich gewährleisten sollen. Die Stellen konnten zum 01.04. bzw.
zum 01.09.2024 besetzt werden. Hierdurch ist es zumindest gelungen, trotz der
gestiegenen Einbürgerungszahlen und der gestiegenen Antragszahlen die
durchschnittliche Bearbeitungszeit bei ca. 12 Monaten zu halten. Ebenfalls
konnte der ehebliche Beratungsbedarf in der Bevölkerung hinsichtlich der
Änderungen im Staatsangehörigkeitsrecht zu Mitte 2024 im Sinne der
Kundenzufriedenheit bedient werden.
Netzwerkarbeit
Die ABH Rheine
versteht sich als transparenter und verlässlicher Partner im gesamten Bereich
der Integration.
So ist die
Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen
und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:
·
Mitarbeit
bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ Kreis Steinfurt und
Stadt Rheine (u.a. durch Mitarbeit in den Lenkungsgruppen)
·
Kooperation
der Ausländerbehörden im Münsterland
·
Regelmäßiger
Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt
·
Regelmäßiger
Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine
·
Regionaltreffen
der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF
·
Mitarbeit
bei der Fortschreibung des Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
·
Dialog
mit dem (bisherigen) Integrationsrat der Stadt Rheine
·
Dialog
mit Arbeitgebern und Behörden
Digitalisierung
Zur
Digitalisierung der Ausländerbehörden wurden seitens des Landes NRW
Fördermittel für die Jahre 2024 und 2025 zur Verfügung gestellt.
Durch diese Mittel
konnten u.a. folgende Projekte im Bereich der Ausländerbehörde umgesetzt bzw.
angestoßen werden:
·
Beschaffung
einer Dokumentenausgabebox (Ausgabe von Aufenthaltspapieren etc.)
·
Erneuerung
diverser Hardware/Software (PC, Drucker/Scanner, Lesegeräte, Headsets, Tablets,
Schnittstellen etc.)
·
Umsetzung
des OZG Zugangs im Bereich der Einbürgerung
·
Umsetzung
des OZG Zugangs im Bereich der Aufenthaltsrechte (Planung)
·
Beschaffung
von Übersetzungsgeräten
·
Einscannen
von Alt Akten im Bereich Einbürgerung
·
Beschaffung
eines neuen EDV Fachverfahrens in der Ausländerbehörde (Planung)
Exkurs:
Mit Schließung der
ZUE Rheine in der ehemaligen Damloup Kaserne erfolgten seit 2023 wieder
verstärkte Zuweisungen von Flüchtlingen nach Rheine, jedoch nicht im erwarteten
Umfang. Die Anzahl der Leistungsempfänger nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
hat sich nur geringfügig verändert.
|
Jahr (jeweils 31.12.) |
2021 |
2022 |
2023 |
2024 |
2025 |
|
Personen (eigene Statistik) |
93 |
76 |
200 |
178 |
166 |

Fazit:
Im Bereich
Aufenthaltsangelegenheiten und Einbürgerungen sind die Fallzahlen weiterhin
stetig steigend. In Verbindung mit den Möglichkeiten der Digitalisierung sind
zahlreiche Maßnahmen getroffen worden, um die Antragstellung, die Vergabe von
Terminen für persönliche Vorsprachen sowie die Abholung von Dokumenten über die
Dokumentenausgabebox zu ermöglichen. Die Optimierung der Kundensteuerung bleibt
auch für das Jahr 2026 „Dauerbrennerthema“ für die Ausländerbehörde. Angesichts
der Fallzahlenentwicklung, der notwendigen Bearbeitungszeit für Anliegen und
dem Servicegedanken wird in Zukunft noch stärker auf die Terminvereinbarung
gesetzt werden müssen.
