Betreff
Anpassung der Richtlinien zur Förderung der Integrationsarbeit
Vorlage
077/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem Sozialausschuss, die Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen zum 01.04.2026 zu beschließen.

2.      Der Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen zum 01.04.2026 zu beschließen.

3.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen zum 01.04.2026 


Begründung:

1.1  Änderung des Integrationsrates in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration

Mit Datum vom 05.01.2026 wurde die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration – bisher Integrationsrat – im Amtsblatt Nr. 1/2026 der Stadt Rheine bekanntgegeben.

1.2  Erhöhung des Zuschusses für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen einschließlich der anfallenden Raummiete bzw. Nutzungsgebühren

 

Zuletzt wurde der Zuschuss zum 01.04.2019 von 650 € auf 800 € erhöht.

2.1  Anlass der Anpassung

Die Stadt Rheine unterstützt Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen auf Grundlage der o. a. Richtlinien und der allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine durch die Gewährung von Zuschüssen.

Unter Punkt 6. der o. a. Richtlinien ist die Förderung durch den Integrationsrat geregelt. Die Benennung des Gremiums ist anzupassen.

2.2  Anlass der Erhöhung

Nach den Richtlinien werden neben Veranstaltungen auch Projekte, Maßnahmen sowie Sachkosten, die mit der beantragten Maßnahme, mit dem beantragten Projekt oder mit der beantragten Veranstaltung verbunden sind, gefördert, wenn dadurch die gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen gefördert wird.

Die jeweilige maximale Zuschusshöhe beträgt derzeit 800 € pro Maßnahme, Projekt und Veranstaltung (bis zum 75 % der Maßnahme) und 300 € für Sachkosten (bis zu 50 % des entstehenden Defizits). Pro Antragsteller können maximal zwei Anträge im Jahr gestellt werden.

Die Verwaltung schlägt vor, den Zuschuss für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen einschließlich der anfallenden Raummiete bzw. Nutzungsgebühren von 800 € auf 900 € zu erhöhen. Unter anderem wurde in der letzten Sitzung des Rates der Stadt Rheine am 03.02.2026 die Änderungen der Nutzungs- und Gebührenordnung der Mitte51 mit der Erhöhung der Gebühren beschlossen. Eine Anpassung der Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen ist ebenfalls in Planung. Darüber hinaus sind allgemein Kostensteigerungen für die Durchführung von Veranstaltungen und Projekten zu verzeichnen.

3. Haushaltsrechtliche Voraussetzungen

Für die Bezuschussung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen standen in den vergangenen Haushaltsjahren 10.000 € zur Verfügung. Unterstützt wurden im Jahr 2024 acht und im Jahr 2025 neun Maßnahmen. Die Summe der ausgezahlten Fördergelder betrug im Jahr 2024 insgesamt 5.126,84 € und im Jahr 2025 insgesamt 6.858,17 €.

Die Ausgaben der letzten beiden Jahre zeigen, dass bei einer gleichbleibenden bzw. auch leicht ansteigenden Antragstellung der Haushaltsansatz 2026 in Höhe von 10.000 € ausreicht, um die vorgeschlagene Förderungserhöhung zu decken.

Die Förderrichtlinie wurde im Rahmen der Umsetzung der bürgernahen Verwaltungssprache redaktionell vereinfacht. Notwendige Anpassungen wurden eingearbeitet.


Anlage:

Förderrichtlinie mit eingearbeiteten Anpassungen