Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration empfiehlt dem
Sozialausschuss, die Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur
Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen
zum 01.04.2026 zu beschließen.
2.
Der
Sozialausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Anpassung der
Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen
und sozialen Integration von zugewanderten Menschen zum 01.04.2026 zu
beschließen.
3.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die
Anpassung der Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung der
gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen zum
01.04.2026
Begründung:
1.1 Änderung
des Integrationsrates in den Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration
Mit Datum vom 05.01.2026 wurde die Geschäftsordnung des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration – bisher Integrationsrat – im Amtsblatt Nr. 1/2026 der Stadt Rheine bekanntgegeben.
1.2 Erhöhung
des Zuschusses für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen einschließlich der
anfallenden Raummiete bzw. Nutzungsgebühren
Zuletzt wurde der Zuschuss zum 01.04.2019 von 650 € auf 800 € erhöht.
2.1 Anlass
der Anpassung
Die Stadt Rheine unterstützt Maßnahmen zur Förderung der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen auf Grundlage der o. a. Richtlinien und der allgemeinen Zuwendungsrichtlinien der Stadt Rheine durch die Gewährung von Zuschüssen.
Unter Punkt 6. der
o. a. Richtlinien ist die Förderung durch den Integrationsrat geregelt. Die
Benennung des Gremiums ist anzupassen.
2.2
Anlass
der Erhöhung
Nach den
Richtlinien werden neben Veranstaltungen auch Projekte, Maßnahmen sowie Sachkosten,
die mit der beantragten Maßnahme, mit dem beantragten Projekt oder mit der
beantragten Veranstaltung verbunden sind, gefördert, wenn dadurch die
gesellschaftliche und soziale Integration von zugewanderten Menschen gefördert
wird.
Die jeweilige maximale
Zuschusshöhe beträgt derzeit 800 € pro Maßnahme, Projekt und Veranstaltung (bis
zum 75 % der Maßnahme) und 300 € für Sachkosten (bis zu 50 % des entstehenden
Defizits). Pro Antragsteller können maximal zwei Anträge im Jahr gestellt
werden.
Die Verwaltung
schlägt vor, den Zuschuss für Maßnahmen, Projekte und Veranstaltungen
einschließlich der anfallenden Raummiete bzw. Nutzungsgebühren von 800 € auf
900 € zu erhöhen. Unter anderem wurde in der letzten Sitzung des Rates der
Stadt Rheine am 03.02.2026 die Änderungen der Nutzungs- und Gebührenordnung der
Mitte51 mit der Erhöhung der Gebühren beschlossen. Eine Anpassung der
Entgeltordnung für die Nutzung von Schulräumen ist ebenfalls in Planung.
Darüber hinaus sind allgemein Kostensteigerungen für die Durchführung von
Veranstaltungen und Projekten zu verzeichnen.
3. Haushaltsrechtliche Voraussetzungen
Für die
Bezuschussung nach den Richtlinien zur Förderung von Maßnahmen zur Förderung
der gesellschaftlichen und sozialen Integration von zugewanderten Menschen
standen in den vergangenen Haushaltsjahren 10.000 € zur Verfügung. Unterstützt
wurden im Jahr 2024 acht und im Jahr 2025 neun Maßnahmen. Die Summe der
ausgezahlten Fördergelder betrug im Jahr 2024 insgesamt 5.126,84 € und im Jahr
2025 insgesamt 6.858,17 €.
Die Ausgaben der
letzten beiden Jahre zeigen, dass bei einer gleichbleibenden bzw. auch leicht
ansteigenden Antragstellung der Haushaltsansatz 2026 in Höhe von 10.000 €
ausreicht, um die vorgeschlagene Förderungserhöhung zu decken.
Die Förderrichtlinie
wurde im Rahmen der Umsetzung der bürgernahen Verwaltungssprache redaktionell
vereinfacht. Notwendige Anpassungen wurden eingearbeitet.
Anlage:
Förderrichtlinie mit eingearbeiteten Anpassungen
