Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, dem Landesintegrationsrat
Nordrhein-Westfalen zurückzumelden, dass das vorgeschlagene einheitliche Logo
zukünftig genutzt und die für Rheine individualisierte Version zur Verfügung
gestellt werden soll.
Begründung:
Mit Email vom
03.02.2026 stellte der Landesintegrationsrat ein Referenzbeispiel für ein
landeseinheitliches Logo des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und
Integration zur Verfügung. Dazu wurde ausgeführt, dass der Vorstand des Landesintegrationsrates
zur Stärkung der landesweiten Sichtbarkeit ein einheitliches Logo entwickelt
hat, welches der
Identität und
Wiedererkennung diene.
Das Logo verfolgt
folgende Ziele:
1. Landesweite
Zugehörigkeit: Die Verwendung der Landesfarben NRW unterstreicht die
institutionelle Bedeutung und Einbindung mit dem Land.
2. Starke Wiedererkennung:
Ein einheitliches Erscheinungsbild stärkt unsere Stimme im politischen Diskurs.
Es signalisiert Geschlossenheit und Professionalität über kommunale Grenzen
hinweg.
Im Sinne der
landesweit einheitlichen Präsenz der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und
Integration befürwortet die Verwaltung die Verwendung des Logos. Der Ausschuss
für Chancengerechtigkeit und Integration ist „traditionell“ Veranstalter oder
Kooperationspartner bei z.B. Veranstaltungen im Rahmen der interkulturellen
Woche, daher ist ein Logo für Einladungen oder Veranstaltungsflyer sinnvoll.
Anlage:
Referenzlogo des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Bielefeld
