Betreff
Neues Logo des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration
Vorlage
108/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration beschließt, dem Landesintegrationsrat Nordrhein-Westfalen zurückzumelden, dass das vorgeschlagene einheitliche Logo zukünftig genutzt und die für Rheine individualisierte Version zur Verfügung gestellt werden soll.


Begründung:

Mit Email vom 03.02.2026 stellte der Landesintegrationsrat ein Referenzbeispiel für ein landeseinheitliches Logo des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration zur Verfügung. Dazu wurde ausgeführt, dass der Vorstand des Landesintegrationsrates zur Stärkung der landesweiten Sichtbarkeit ein einheitliches Logo entwickelt hat, welches der

Identität und Wiedererkennung diene.

Das Logo verfolgt folgende Ziele:

1.         Landesweite Zugehörigkeit: Die Verwendung der Landesfarben NRW unterstreicht die institutionelle Bedeutung und Einbindung mit dem Land.

2.         Starke Wiedererkennung: Ein einheitliches Erscheinungsbild stärkt unsere Stimme im politischen Diskurs. Es signalisiert Geschlossenheit und Professionalität über kommunale Grenzen hinweg.

Im Sinne der landesweit einheitlichen Präsenz der Ausschüsse für Chancengerechtigkeit und Integration befürwortet die Verwaltung die Verwendung des Logos. Der Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration ist „traditionell“ Veranstalter oder Kooperationspartner bei z.B. Veranstaltungen im Rahmen der interkulturellen Woche, daher ist ein Logo für Einladungen oder Veranstaltungsflyer sinnvoll.


Anlage:

Referenzlogo des Ausschusses für Chancengerechtigkeit und Integration Bielefeld