Betreff
Esperlohstraße / Veltruper Straße - Ausbau / Umgestaltung zu einer Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße

I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
339/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:

I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten

Abwägungen.

- Beschlussvorschläge siehe Begründung / entfällt, da keine Eingaben eingegangen sind

II: Festlegung des Bauprogramms

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau / die Umgestaltung der Esperlohstraße / Veltruper Straße zu einer Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße:

Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.

1. Ausbauabschnitt zwischen Surenburgstraße und Veltruper Straße

a. Fahrbahn:

Die vorhandene Fahrbahn bleibt unverändert bestehen

b. Gehwege:

Die vorhandenen Gehwege bleiben unverändert bestehen. 

c. Parkstreifen:

Die vorhandenen Parkstreifen bleiben erhalten.

d. Verkehrsgrün:

Es sind keine neuen Grünbeete eingeplant.

e. Entwässerung:

Eine schadhafte Mischwasserhaltung wird in offener Bauweise saniert.

 

f. Beleuchtung:

Optimierung/Erneuerung der vorhandenen Beleuchtung falls erforderlich.

g. Markierung:

Markierung nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen


2. Ausbauabschnitt zwischen Esperlohstraße und Elter Straße

a. Fahrbahn:

Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit Unterbau in Vollausbau erneuert.

b. Gehwege:

Die vorhandenen Gehwege bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.

c. Parkstreifen:

Es sind keine neuen Parkstreifen geplant. Im Bereich des Wendehammers werden vier zusätzliche Parkplätze neu angelegt.

d. Verkehrsgrün:

Es sind keine neuen Grünbeete geplant.

e. Entwässerung:

Zwei schadhafte Mischwasserleitungen werden in offener Bauweise saniert.

f. Beleuchtung:

Optimierung/Erneuerung der vorhandenen Beleuchtung falls erforderlich.

g. Markierung:

Markierung nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen.


Begründung:

Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

Die Offenlage der Ausbauplanung für die Fahrradstraße Esperlohstraße / Veltruper Straße hat in der Zeit vom 15. April 2026 bis zum 30. April 2026 im Rathaus der Stadt Rheine, Klosterstraße 14, in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen / Mobilitäts- und Verkehrsplanung stattgefunden (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 3)).

Im Rahmen der Offenlage sind keine Anlieger erschienen. Es wurden auch keine schriftlichen oder zur Niederschrift mündlichen Eingaben eingereicht.

Zu II: Festlegung des Bauprogramms:

1.       Bauprogramm

Es ist geplant, die Maßnahme aufgrund der unterschiedlichen Zustandsdaten der Querschnittsbestandteile in zwei Streckenabschnitte zu unterteilen.

Im ersten Ausbauabschnitt der Esperlohstraße zwischen Surenburgstraße und Veltruper Straße wird die bestehende Straße durch Einrichtung einer Fahrradstraße mit den zugehörigen Ausstattungselementen versehen. In diesem Straßenabschnitt wird lediglich in vier Teilbereichen eine Deckensanierung durchgeführt (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).

Im zweiten Ausbauabschnitt zwischen Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn vom Einmündungsbereich Esperlohstraße / Veltruper Straße bis einschließlich des Wendehammers nahe der Elter Straße vollständig erneuert (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).

Die Planung der gesamten Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße erfolgt nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. den Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), sowie nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23).

1. Ausbauabschnitt zwischen Surenburgstraße und Veltruper Straße

In diesem Abschnitt sind lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen.

a. Fahrbahn:

Die vorhandene Fahrbahn bleibt unverändert bestehen. Lediglich in folgenden Teilbereichen wird eine Deckensanierung durchgeführt.

·         Kreuzungsbereich Esperlohstraße / Oranienstraße

·         Einmündungsbereich Esperlohstraße / Westfalenstraße

·         Bereich Esperlohstraße Haus-Nr. 42 bis Haus-Nr. 44

·         Bereich Esperlohstraße Haus-Nr. 37 bis Haus-Nr. 43

Die genauen Sanierungsbereiche können dem Lageplan entnommen werden (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).

b. Gehwege:

Die vorhandenen Gehwege bleiben unverändert bestehen. 

c. Parkstreifen:

Auf der westlichen Seite der Fahrbahn sind in diesem Abschnitt durchgängig Parkstreifen in einer Breite von 2,0 m vorhanden. Die vorhandenen Parkstreifen bleiben erhalten.

Zu den Parkstreifen werden Sicherheitsstreifen in einer Breite von 0,75 m errichtet und nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), markiert. Somit ist Parken im Verlauf der Esperlohstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße ausschließlich innerhalb der vorhandenen Parkstreifen zulässig und wird in den übrigen Bereichen durch entsprechende Verkehrszeichen untersagt (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).

d. Verkehrsgrün:

In diesem Abschnitt sind keine neuen Grünbeete eingeplant. Die vorhandenen Grünbeete bleiben erhalten.

e. Entwässerung:

Im Knotenpunkt Surenburgstraße / Esperlohstraße / Kopernikusstraße ist zusätzlich die Sanierung einer schadhaften Mischwasserhaltung in offener Bauweise erforderlich.

f. Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung wird, falls erforderlich, in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden gegebenenfalls im Zuge der Ausbauplanung angepasst.

g. Markierung:

Die Markierung wird nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), aufgebracht.

2. Ausbauabschnitt zwischen Esperlohstraße und Elter Straße

In diesem Abschnitt der Veltruper Straße zwischen Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn vom Einmündungsbereich Esperlohstraße / Veltruper Straße bis einschließlich des Wendehammers nahe der Elter Straße vollständig erneuert (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3))

a. Fahrbahn:

In dem gesamten Abschnitt der Veltruper Straße zwischen Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn in Vollausbau erneuert. Der Vollausbaubereich beinhaltet auch den gesamten Wendehammer (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).

b. Gehwege:

Die vorhandenen Gehwege bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Lediglich die Anbindung der geplanten Fahrradstraße im Bereich des Wendehammers (am Ende der Veltruper Straße) an die Elter Straße und damit an die kürzlich neu errichteten Radfahrstreifen (I. Bauabschnitt Elter Straße) wird optimiert und verkehrssicher ausgestaltet. Somit sind ab etwa Haus-Nr. 35 Anpassungen der Bordführung, der Gehwegbereiche und Grünbeetumgestaltung erforderlich. Da es sich bei der Elter Straße um eine Landesstraße handelt und der Landesbetrieb Straßen.NRW hier Baulastträger ist, wurde die Planung für diese Anbindung bereits mit dem Baulastträger abgestimmt.

Auch der Einmündungsbereich Esperlohstraße / Veltruper Straße wird fahrradfreundlicher und verkehrssicherer überplant. In diesem Bereich ist es ebenfalls erforderlich, vorhandene Bordführungen und Grünbeetanlagen anzupassen (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).

c. Parkstreifen:

In diesem Abschnitt sind im Bestand keine Parkstreifen vorhanden. Aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten ist auch keine Parkstreifenanordnung möglich. Lediglich im Bereich des Wendehammers werden vier zusätzliche Parkplätze angelegt (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).

d. Verkehrsgrün:

In diesem Abschnitt sind keine neuen Grünbeete eingeplant. Die vorhandenen Grünbeete bleiben erhalten.

Anpassungen im Bereich der vorhandenen Grünbeetanlagen sind bereits unter dem Punkt Gehwege erläutert. Die Anpassung der vorhandenen Grünbeete im Bereich des Wendehammers sind mit der Abteilung Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung abgestimmt.

e. Entwässerung:

Es ist erforderlich, in diesem Abschnitt zwei Mischwasserleitungen in offener Bauweise zu sanieren. Die Lage der schadhaften Mischleitungen kann ebenfalls dem Lageplan entnommen werden (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)). Die Maßnahme ist mit der Abteilung Entwässerung abgestimmt.

 

f. Beleuchtung:

Die vorhandene Beleuchtung wird, falls erforderlich, in Abstimmung mit den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die Standorte der Leuchten werden gegebenfalls im Zuge der Ausbauplanung angepasst.

g. Markierung:

Die Markierung wird nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), aufgebracht.

Die geplante Fahrradstraße endet in diesem Abschnitt kurz vor dem Wendehammer (zwischen Haus-Nr. 50a und Haus-Nr. 50b).

2.       Abrechnung der Baukosten

Durch das Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen zukünftig nicht mehr erfolgen.

Aufgrund des neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr erheben können.

Die Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Beiträge. Die bisherigen Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.

Die Umgestaltung der Esperlohstraße zur Fahrradstraße stellt keine beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG dar.


Die Erneuerung der Veltruper Straße gilt als nochmalige Herstellung einer Anlage im Bereich öffentlicher Straßen und ist grundsätzlich nach § 8 KAG beitragsfähig. Die Beiträge werden jedoch durch das Land NRW ersetzt. Hier wird mit einer Erstattung in Höhe von 126.500 € kalkuliert.

3.       Finanzierung

Die Maßnahme „Esperlohstraße / Veltruper Straße – Ausbau / Umgestaltung zu einer Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße“ ist in der „Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen 2025 – 2028“, die vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 20. Juni 2024 beschlossen wurde, enthalten.

Die gesamte Maßnahme wird aus haushaltsrechtlichen Gründen in eine konsumtive und eine investive Maßnahme aufgeteilt.

Der Abschnitt der Esperlohstraße (zwischen Surenburgstraße bis Veltruper Straße) wird als konsumtive Maßnahme umgesetzt.

Für diesen Abschnitt belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 300.000 €. Darin enthalten sind die Kosten für die Deckensanierung in diesem Abschnitt i. H. v. 40.600 €. Diese sind im Rahmen der Leistungsbeziehungen mit den Technischen Betrieben Rheine im Haushaltsplan veranschlagt.

Die Stadt Rheine strebt an, für die gesamte Maßnahme einen Förderantrag für die Beschilderungs- und Markierungsaufwendungen i. H. v. etwa 90 % zu stellen. Es wird erwartet, dass für den Abschnitt Esperlohstraße (zwischen Surenburgstraße und Veltruper Straße) rund 130.000 € für die Markierungs- und Beschilderungsaufwendungen im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“ beantragt werden können.

Der Abschnitt der Veltruper Straße wird als investive Maßnahme umgesetzt.

Für den Abschnitt Veltruper Straße (zwischen Esperlohstraße und Elter Straße) belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 261.000 €. Auch in diesem Abschnitt sind Anteile für die Deckensanierung über das Budget der Technischen Betriebe Rheine i. H. v. 59.200 € enthalten.

Neben den unter Ziffer 3 genannten Beitragserstattungen i. H. v. 126.500 € werden Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“ i. H. v. 21.000 € erwartet.

4.       Ausbauzeitpunkt

Es ist beabsichtigt, den Ausbau / die Umgestaltung der Esperlohstraße / Veltruper Straße als Fahrradstraße in Abhängigkeit der möglichen Förderzusage und nach Abschluss des Planverfahrens, voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027, umzusetzen.


5.       Auswirkung auf den kommunalen Klimaschutz

Mit der Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellt eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

Durch den Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden gestärkt, da die Fahrradstraßen wichtige Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der Lebensqualität sowie der Gesundheit der Bevölkerung führt.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen. Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.


Anlagen:

Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 3)