I. Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bau- und Mobilitätsausschusses:
I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten
Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung / entfällt, da keine Eingaben eingegangen sind
II: Festlegung des Bauprogramms
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Ausbau / die Umgestaltung der Esperlohstraße / Veltruper Straße zu einer Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße:
Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.
1. Ausbauabschnitt zwischen
Surenburgstraße und Veltruper Straße
a. Fahrbahn:
Die vorhandene Fahrbahn bleibt unverändert bestehen
b. Gehwege:
Die vorhandenen Gehwege bleiben unverändert bestehen.
c. Parkstreifen:
Die vorhandenen Parkstreifen bleiben erhalten.
d. Verkehrsgrün:
Es sind keine neuen Grünbeete eingeplant.
e. Entwässerung:
Eine schadhafte Mischwasserhaltung wird in offener Bauweise saniert.
f. Beleuchtung:
Optimierung/Erneuerung der vorhandenen
Beleuchtung falls erforderlich.
g. Markierung:
Markierung
nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen
2. Ausbauabschnitt zwischen Esperlohstraße und Elter Straße
a. Fahrbahn:
Die Fahrbahn wird in Asphaltbauweise mit Unterbau in Vollausbau erneuert.
b. Gehwege:
Die vorhandenen Gehwege bleiben grundsätzlich unverändert bestehen.
c. Parkstreifen:
Es sind keine neuen Parkstreifen geplant. Im Bereich des Wendehammers werden vier zusätzliche Parkplätze neu angelegt.
d. Verkehrsgrün:
Es sind keine neuen Grünbeete geplant.
e. Entwässerung:
Zwei schadhafte Mischwasserleitungen werden in offener Bauweise saniert.
f. Beleuchtung:
Optimierung/Erneuerung der vorhandenen
Beleuchtung falls erforderlich.
g. Markierung:
Markierung
nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von
Fahrradstraßen.
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den
Eingaben der Anlieger
Die Offenlage
der Ausbauplanung für die Fahrradstraße Esperlohstraße / Veltruper Straße hat
in der Zeit vom 15. April 2026 bis zum 30. April 2026 im Rathaus der Stadt
Rheine, Klosterstraße 14, in den Räumen des Fachbereiches Planen und Bauen /
Mobilitäts- und Verkehrsplanung stattgefunden (siehe Anlage 1: Lageplan zum
Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 3)).
Im Rahmen der
Offenlage sind keine Anlieger erschienen. Es wurden auch keine
schriftlichen oder zur Niederschrift mündlichen Eingaben eingereicht.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms:
1. Bauprogramm
Es ist
geplant, die Maßnahme aufgrund der unterschiedlichen Zustandsdaten der
Querschnittsbestandteile in zwei Streckenabschnitte zu unterteilen.
Im ersten
Ausbauabschnitt der Esperlohstraße zwischen Surenburgstraße und Veltruper
Straße wird die bestehende Straße durch Einrichtung einer Fahrradstraße mit den
zugehörigen Ausstattungselementen versehen. In diesem Straßenabschnitt wird
lediglich in vier Teilbereichen eine Deckensanierung durchgeführt (siehe Anlage
1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).
Im zweiten
Ausbauabschnitt zwischen Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn vom
Einmündungsbereich Esperlohstraße / Veltruper Straße bis einschließlich des
Wendehammers nahe der Elter Straße vollständig erneuert (siehe Anlage 1:
Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).
Die Planung
der gesamten Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße erfolgt
nach den Richtlinien für die Anlage von Stadtstraßen (RASt 06) bzw. den
Empfehlungen für Radverkehrsanlagen (ERA 2010), sowie nach den aktualisierten
Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich
an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe
Vorlage 179/23).
1. Ausbauabschnitt zwischen Surenburgstraße und Veltruper Straße
In diesem Abschnitt sind lediglich Markierungs- und Beschilderungsarbeiten geplant, um die aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), zu erzielen.
a. Fahrbahn:
Die vorhandene Fahrbahn bleibt unverändert bestehen. Lediglich in folgenden Teilbereichen wird eine Deckensanierung durchgeführt.
·
Kreuzungsbereich
Esperlohstraße / Oranienstraße
·
Einmündungsbereich
Esperlohstraße / Westfalenstraße
·
Bereich
Esperlohstraße Haus-Nr. 42 bis Haus-Nr. 44
·
Bereich
Esperlohstraße Haus-Nr. 37 bis Haus-Nr. 43
Die genauen Sanierungsbereiche können dem Lageplan entnommen werden (siehe
Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).
b. Gehwege:
Die vorhandenen Gehwege bleiben unverändert bestehen.
c. Parkstreifen:
Auf der westlichen Seite der Fahrbahn sind in diesem Abschnitt durchgängig Parkstreifen in einer Breite von 2,0 m vorhanden. Die vorhandenen Parkstreifen bleiben erhalten.
Zu den Parkstreifen werden Sicherheitsstreifen in einer Breite von 0,75 m errichtet und nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), markiert. Somit ist Parken im Verlauf der Esperlohstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße ausschließlich innerhalb der vorhandenen Parkstreifen zulässig und wird in den übrigen Bereichen durch entsprechende Verkehrszeichen untersagt (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 2)).
d. Verkehrsgrün:
In diesem Abschnitt sind keine neuen Grünbeete eingeplant. Die vorhandenen Grünbeete bleiben erhalten.
e. Entwässerung:
Im Knotenpunkt Surenburgstraße / Esperlohstraße / Kopernikusstraße ist zusätzlich die Sanierung einer schadhaften Mischwasserhaltung in offener Bauweise erforderlich.
f. Beleuchtung:
Die vorhandene Beleuchtung wird, falls erforderlich, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die
Standorte der Leuchten werden gegebenenfalls im Zuge der Ausbauplanung
angepasst.
g. Markierung:
Die Markierung wird nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), aufgebracht.
2. Ausbauabschnitt zwischen
Esperlohstraße und Elter Straße
In diesem Abschnitt der Veltruper Straße zwischen
Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn vom Einmündungsbereich
Esperlohstraße / Veltruper Straße bis einschließlich des Wendehammers
nahe der Elter Straße vollständig erneuert (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm
(Blatt 3))
a. Fahrbahn:
In dem gesamten Abschnitt der Veltruper Straße zwischen Esperlohstraße und Elter Straße wird die Fahrbahn in Vollausbau erneuert. Der Vollausbaubereich beinhaltet auch den gesamten Wendehammer (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).
b. Gehwege:
Die vorhandenen Gehwege bleiben grundsätzlich unverändert bestehen. Lediglich die Anbindung der geplanten Fahrradstraße im Bereich des Wendehammers (am Ende der Veltruper Straße) an die Elter Straße und damit an die kürzlich neu errichteten Radfahrstreifen (I. Bauabschnitt Elter Straße) wird optimiert und verkehrssicher ausgestaltet. Somit sind ab etwa Haus-Nr. 35 Anpassungen der Bordführung, der Gehwegbereiche und Grünbeetumgestaltung erforderlich. Da es sich bei der Elter Straße um eine Landesstraße handelt und der Landesbetrieb Straßen.NRW hier Baulastträger ist, wurde die Planung für diese Anbindung bereits mit dem Baulastträger abgestimmt.
Auch der Einmündungsbereich Esperlohstraße / Veltruper Straße wird fahrradfreundlicher und verkehrssicherer überplant. In diesem Bereich ist es ebenfalls erforderlich, vorhandene Bordführungen und Grünbeetanlagen anzupassen (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).
c. Parkstreifen:
In diesem Abschnitt sind im Bestand keine Parkstreifen vorhanden. Aus Gründen der geringen Fahrbahnbreiten ist auch keine Parkstreifenanordnung möglich. Lediglich im Bereich des Wendehammers werden vier zusätzliche Parkplätze angelegt (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)).
d. Verkehrsgrün:
In diesem Abschnitt sind keine neuen Grünbeete eingeplant. Die vorhandenen Grünbeete bleiben erhalten.
Anpassungen im Bereich der vorhandenen Grünbeetanlagen sind bereits unter dem Punkt Gehwege erläutert. Die Anpassung der vorhandenen Grünbeete im Bereich des Wendehammers sind mit der Abteilung Umwelt, Klimaschutz und Grünplanung abgestimmt.
e. Entwässerung:
Es ist erforderlich, in diesem Abschnitt zwei Mischwasserleitungen in offener Bauweise zu sanieren. Die Lage der schadhaften Mischleitungen kann ebenfalls dem Lageplan entnommen werden (siehe Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 3)). Die Maßnahme ist mit der Abteilung Entwässerung abgestimmt.
f. Beleuchtung:
Die vorhandene Beleuchtung wird, falls erforderlich, in Abstimmung mit
den Stadtwerken Rheine im Zuge der Maßnahme erneuert und optimiert. Die
Standorte der Leuchten werden gegebenfalls im Zuge der Ausbauplanung angepasst.
g. Markierung:
Die Markierung wird nach den aktualisierten Qualitätsstandards zum Ausbau und zur Umgestaltung von Fahrradstraßen, die sich an dem „Leitfaden Fahrradstraße“ der AGFS aus 11/2022 orientieren (siehe Vorlage 179/23), aufgebracht.
Die geplante Fahrradstraße endet in diesem Abschnitt kurz vor dem
Wendehammer (zwischen Haus-Nr. 50a und Haus-Nr. 50b).
2. Abrechnung
der Baukosten
Durch das
Gesetz zur Abschaffung der Beiträge für den Ausbau kommunaler Straßen im Land
Nordrhein-Westfalen vom 5. März 2024 kann eine Erhebung von Straßenbaubeiträgen
zukünftig nicht mehr erfolgen.
Aufgrund des
neu gefassten § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden und
Gemeindeverbänden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge des
Erhebungsverbots nach § 8 Absatz 1 Satz 3 für Straßenausbaumaßnahmen nicht mehr
erheben können.
Die
Verordnung zur Erstattung von Beitragsausfällen für kommunale
Straßenausbaumaßnahmen im Land Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 regelt die
Erstattung der nach § 8 KAG zu erhebenden Beiträge. Die bisherigen
Anliegerbeiträge werden somit vom Land NRW übernommen.
Die
Umgestaltung der Esperlohstraße zur Fahrradstraße stellt keine
beitragsfähige Maßnahme nach § 8 KAG dar.
Die Erneuerung der Veltruper Straße gilt als nochmalige Herstellung einer Anlage im Bereich öffentlicher Straßen und ist grundsätzlich nach § 8 KAG beitragsfähig. Die Beiträge werden jedoch durch das Land NRW ersetzt. Hier wird mit einer Erstattung in Höhe von 126.500 € kalkuliert.
3. Finanzierung
Die Maßnahme „Esperlohstraße / Veltruper Straße – Ausbau / Umgestaltung zu einer Fahrradstraße zwischen Surenburgstraße und Elter Straße“ ist in der „Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen 2025 – 2028“, die vom Bau- und Mobilitätsausschuss am 20. Juni 2024 beschlossen wurde, enthalten.
Die gesamte
Maßnahme wird aus haushaltsrechtlichen Gründen in eine konsumtive und eine investive Maßnahme aufgeteilt.
Der Abschnitt
der Esperlohstraße (zwischen
Surenburgstraße bis Veltruper Straße)
wird als konsumtive Maßnahme umgesetzt.
Für diesen
Abschnitt belaufen sich die geschätzten Kosten auf rund 300.000 €. Darin
enthalten sind die Kosten für die Deckensanierung in diesem Abschnitt i. H. v.
40.600 €. Diese sind im Rahmen der Leistungsbeziehungen mit den Technischen
Betrieben Rheine im Haushaltsplan veranschlagt.
Die Stadt
Rheine strebt an, für die gesamte Maßnahme einen Förderantrag für die
Beschilderungs- und Markierungsaufwendungen i. H. v. etwa 90 % zu stellen. Es
wird erwartet, dass für den Abschnitt Esperlohstraße (zwischen Surenburgstraße
und Veltruper Straße) rund 130.000 € für die Markierungs- und Beschilderungsaufwendungen im Rahmen des
Förderprogramms „Stadt und Land“ beantragt werden können.
Der Abschnitt der Veltruper Straße wird als investive Maßnahme umgesetzt.
Für den
Abschnitt Veltruper Straße (zwischen Esperlohstraße und Elter Straße) belaufen
sich die geschätzten Kosten auf rund 261.000 €. Auch in diesem Abschnitt sind
Anteile für die Deckensanierung über das Budget der Technischen Betriebe Rheine
i. H. v. 59.200 € enthalten.
Neben den
unter Ziffer 3 genannten Beitragserstattungen i. H. v. 126.500 € werden
Fördermittel im Rahmen des Förderprogramms „Stadt und Land“ i. H. v. 21.000 €
erwartet.
4. Ausbauzeitpunkt
Es ist
beabsichtigt, den Ausbau / die Umgestaltung der
Esperlohstraße / Veltruper Straße als Fahrradstraße in Abhängigkeit
der möglichen Förderzusage und nach Abschluss des Planverfahrens,
voraussichtlich Ende 2026 / Anfang 2027, umzusetzen.
5. Auswirkung
auf den kommunalen Klimaschutz
Mit der
Erstellung des Radverkehrskonzeptes und der verstärkten Förderung des
Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines
gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die
Umsetzung der im Konzept aufgeführten Maßnahmen stellt eine zentrale
Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele
der Stadt Rheine.
Durch den
Ausbau vorhandener Straßen zu Fahrradstraßen wird die Attraktivität des
Radverkehrs gesteigert und Vorteile gegenüber dem Kraftfahrzeugverkehr
geschaffen. Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet. Die
Hauptachsen des Fahrradverkehrs werden gestärkt, da die Fahrradstraßen wichtige
Verbindungsfunktionen für Fahrradfahrende übernehmen. Die Mobilität der
Bevölkerung wird gesichert und verbessert, was zur Steigerung der
Lebensqualität sowie der Gesundheit der Bevölkerung führt.
Diese Aspekte
tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad - statt mit dem Auto - zu
fahren, erheblich gesteigert wird. Durch den geringeren Kfz-Verkehr sind
Fahrradstraßen deutlich weniger von Lärm- und Schadstoffemissionen betroffen.
Somit wird durch die Erhöhung des Radverkehrsanteils ein Beitrag zum
Klimaschutz geleistet.
Anlagen:
Anlage 1: Lageplan zum Bauprogramm (Blatt 1 bis Blatt 3)
