Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt

1)                 das Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste zum Ausbau der Straßenbeleuchtung (Anlage 1) für die geänderte und die zusätzliche Maßnahme 2026 und vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2027 für die Maßnahmen 2027.

2)                 die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte einschließlich ihrer Ausführungsbeschreibung:

Maßnahme 2026 (geändert):

      Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Minikreisel Kopernikusstraße

      (Änderung des Beschlusses zu Punkt w) aus der Vorlage 200/25, Anlage 11)

Maßnahmen 2026 (zusätzlich) und 2027:

a)                 Hessenweg von Am Hilgenfeld bis Radbahn

b)                 Anemonen- und Magnolienweg

c)                 Margeritenweg und Hünenstraße – abschnittsweise

d)                 Zinkstraße

e)                 Im Tannengrund

f)                   Brombeer-, Azaleen-, Rotdorn- und Ginsterweg

g)                 Pater-Schunath-Straße von Mesumer Straße bis Robberskamp

h)                 Eichendorff- und Oderstraße

i)                   Hessenweg von Brochtruper Straße bis Vennweg

k)                 Mozart- und Bismarckstraße

l)                   Max-Planck-Straße

m)               Vennweg von Mesumer Straße bis Robberskamp

n)                 Robberskamp

o)                 Immergrün-, Klee-, Waldmeister-, Lupinen- und Mohnstraße

p)                 Listweg von Haus Nr. 64 bis Tovarstraße mit Scheffel-, Kaminstr., Spitzendorf

q)                 Im Diek

r)                   Rutestraße, Im Lied und Dornenbrede – abschnittsweise

s)                 Im Lau

t)                   Tovarstaße und Am Feldgraben - abschnittsweise

u)                 Flöddertstraße von Saerbecker Straße bis Haus Nr. 44

v)                  Roßweg

w)                Schwarzer Weg von Dahlkampstraße bis Im Ossenpohl

x)                  Dahlkampstraße von Elter Straße bis Kasernenstraße

y)                  Sandkornstraße und Alter Schießstand

z)                  Reiterstraße

zz)              Kasernenstraße

A)              Koboldstraße, Rübezahlweg und Borgesch von Rheiner Straße bis Rübezahlweg

B)               Auf dem Schloß

C)              Im Klosterhook von Haus Nr. 15 bis Dechant-Römer-Straße

D)              Don-Bosco-Straße – ohne Stichwege

E)               Toschlag

F)               Ernte-, Garben-, Getreide-, Saatweg, Gröns Esch, Grüner Weg und Lindvennweg von Nielandstraße bis Norgerweg

G)              Schulstraße

H)              Schulte-Mesum-Straße von Haus Nr. 6 bis Haus Nr. 22

I)                 Feuerstiege von Haus Nr. 18 bis Haus Nr. 30

K)               Egge-, Ploogweg und Nordstraße

L)               Bültstiege von Emsstraße bis Bernburgplatz


Begründung:

A)     Anlass für den Beschluss der Maßnahmenliste

Im März 2021 wurde mit dem Beschluss aus der Vorlage 122/21 das grundlegende Straßen- und Wegekonzept und im Mai 2021 die zugehörige Prioritätenliste zur Straßenbeleuchtung (Vorlage 209/21) beschlossen.

Mit der vorliegenden Vorlage sollen ein zusätzliches Beleuchtungsprojekt für das Jahr 2026 sowie 37 Beleuchtungsprojekte für das Jahr 2027 beschlossen werden, die bis vor wenigen Jahren als Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG beitragsfähig waren und bei denen das Land NRW nach § 8a KAG die Beitragsausfälle erstatten soll.

Weiterhin soll die Maßnahmenliste für den Abschnitt Straßenbeleuchtung für die Jahre 2026 (geändert/zusätzlich) und 2027 beschlossen werden.

B)     Erläuterungen zu den Beschlüssen

In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept – Abschnitt Straßenbeleuchtung – verwiesen. Ein Auszug ist hier als Anlage 2 beigefügt.

Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste

In der als Anlage 1 beigefügten Liste findet sich zu allen Maßnahmen eine kurze Übersicht der vorgesehenen Arbeiten sowie die Einschätzung der Beitragsabteilung, ob Beitragsausfälle erstattet werden können. Zudem findet sich hier eine Einordnung, welcher Konzeptbestandteil (Anlage 2) für die Maßnahme ursächlich ist.

Für die zusätzlich zu den bereits im vergangenen Jahr beschlossenen Maßnahmen im Umsetzungsjahr 2026 und für die Maßnahmen im Umsetzungsjahr 2027, für die eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden soll, folgen im Abschnitt Erläuterungen zu Beschluss 2) ausführliche Maßnahmenbeschreibungen. Zusätzlich sind Lageplanübersichten hierzu beigefügt (Anlagen 3 bis 14).

Der Maßnahmenteil I enthält in dieser Vorlage vier Maßnahmen, von denen drei lediglich aus Informationsgründen aufgeführt werden und nicht Bestandteil der Beschlussfassung sind (s. Ausführungen zu Teil I).

Die im Jahr 2026 umzusetzenden Maßnahmen der Maßnahmenteile II und III wurden bereits im vergangenen Jahr (also 2025) zur Umsetzung beschlossen. Mit diesem Beschluss (Beschlussjahr 2026) sollen nun die für 2027 zur Umsetzung vorgesehenen Maßnahmen beschlossen werden.

Im Teil III soll allerdings eine Änderung für EINE Maßnahme beschlossen werden, zu der im Verlaufe des Jahres auf verschiedenen Wegen Änderungswünsche aus Politik und Bürger­schaft geäußert wurden. Es handelt sich hierbei um die Maßnahme Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Minikreisel Kopernikusstraße (Punkt „w“) des Beschlusses aus der Vorlage 200/25).

 

Die Maßnahmenliste ist regelmäßig in drei Teile gegliedert.

Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke oder der Technischen Betriebe Rheine an anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser, Kanalisation) durchgeführt werden, da dort das in der Regel erneuerungsbedürftige Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.

Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen, Änderungen an der Verkehrsführung ohne bauliche Maßnahmen) zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich oder sinnvoll werden.

In diesem Maßnahmenteil (Teil I) sind im Jahr 2026 bisher vier Maßnahmen vorgesehen. Lediglich eine davon (Bültstiege) wird als beitragsfähig eingestuft. Demnach soll für sie eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden. Die drei weiteren Maßnahmen ergaben sich durch kurzfristige Anfragen der Stadtwerke über eine Mitverlegung zum Jahresende 2025. Diese Maßnahmen sind zur Sicherung der Synergieeffekte bereits beauftragt worden.

Auch weiterhin gilt: Im Laufe des Jahres ergeben sich erfahrungsgemäß weitere kurzfristige Maßnahmen, die im Rahmen des Budgets umgesetzt werden. Sollte für diese eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW nach Prüfung durch die Beitragsabteilung möglich sein, wird es im Bau- und Mobilitätsausschuss separat einen Beschluss über die Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung für diese Projekte einschließlich der Ausführungsbeschreibung geben.

Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen, bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben wird. Der derzeit in der Umsetzung befindliche zweite Schritt nach dem abgeschlossenen Tausch von Sonderform-Leuchten ist der Austausch von Vulkanleuchten gegen LED-Leuchten. Hier werden auch im kommenden Jahr Maßnahmen gewählt, in denen ohnehin die Wartung der Leuchten durchzuführen ist. Dadurch können – wie schon in den vergangenen Jahren – Zusatzkosten vermieden werden. In den meisten Abschnitten sollen i. d. R. lediglich die Köpfe erneuert werden, da die Abstände einigermaßen angemessen und die vorhandenen Masten funktionsfähig sind. In Einzelfällen ist allerdings ein Tausch der Masten unumgänglich bzw. empfehlenswert.

Vierundvierzig der fünfzig zum Teil Kleinstmaßnahmen des Jahres 2027 im Maßnahmen­teil II werden als beitragsfähig eingestuft. Für diese soll eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden. Hierfür werden z. T. mehrere Kleinstmaßnahmen zu örtlich und funktional klar zusammenhängenden Abrechnungsgebieten zusammengefasst.

Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m vorhanden sind. Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in schlechtem Zustand sind, sollen mindestens die Mastanbauteile gegen LED-Elemente getauscht werden.

Wie bereits in den Vorjahren sollen im kommenden Jahr die Leuchten erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, sodass der Tausch im Zuge der turnusmäßigen Wartungsanfahrt erfolgen kann. So können Zusatzkosten vermieden werden.

Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten gegen LED-Leuchten getauscht; im kommenden Jahr ist in vielen Abschnitten auch ein Tausch der Masten vorzunehmen.

Von den 29 zum Teil Kleinstmaßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenabschnitt III werden 21 Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft. Für diese soll eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden. Hierfür werden z. T. mehrere Kleinstmaßnahmen zu örtlich und funktional klar zusammenhängenden Abrechnungsgebieten zusammengefasst. Diese umfassen in drei Fällen auch Maßnahmen aus dem Maßnahmenteil II.

Zu Beschluss 2) Ausführungsbeschreibungen (zu den Beitragsmaßnahmen)

Neue Maßnahme im Jahr 2026:

L)    Bültstiege von Emsstraße bis Bernburgplatz

Bei dieser Maßnahme sind verschiedene Leuchten mit einer Höhe zwischen 2,90 m und 4,50 m vorhanden. Diese sollen aufgrund ihres größtenteils schlechten Zustands und zur Herstellung einer einheitlichen Gestaltung gegen die im Innenstadtbereich Rheine eingesetzten, dem Gestaltungskonzept entsprechenden, zylindrischen Leuchten getauscht werden. Bei dieser Maßnahme ist keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Möglicherweise wird aber eine Standortveränderung vorgenommen. Das Beleuchtungskabel wird in diesem Abschnitt ebenfalls erneuert. Wie vor der Durchführung der Maßnahme sind auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 22.000 €.

Maßnahmen im Jahr 2027ff:

-          Änderung Beschluss zu w) aus der Vorlage 200/25, Anlage 11:

      Bevergerner Straße von Basilikastraße bis Minikreisel Kopernikusstraße

In diesem Straßenabschnitt sind neun Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m vorhanden. Neben einer Kabelerneuerung ist hier auch der Tausch der gesamten Leuchten vorgesehen. Möglicherweise werden einige Standortanpassungen vorgenommen. Im Bereich des Minikreisels werden zur gleichmäßigen Ausleuchtung rundum vier neue Leuchten aufgestellt.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.100 €.

Maßnahmen a) bis zz):

Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend rundumabstrahlende Leuchten (Vulkan) vorhanden, die durch neue LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden, werden diese ebenfalls getauscht. In der Regel erfolgt keine Verdichtung der Standorte. Es wird lediglich eine Vereinheitlichung und Erneuerung der Leuchtenköpfe vorgenommen. Auch an den bestehenden Standorten werden vereinzelt aufgrund des schlechten Zustandes oder zur Vereinheitlichung die Masten getauscht. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.

a)            Hessenweg von Am Hilgenfeld bis Radbahn

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.


b)            Anemonen- und Magnolienweg

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt drei (2+1) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.

c)            Margeritenweg und Hünenstraße – abschnittsweise

-          Margeritenweg – komplett (1)

-          Hünenstraße – bei Hs. Nr. 3 (1)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 800 €.

d)           Zinkstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 900 €.

e)            Im Tannengrund

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.

f)             Brombeer-, Azaleen-, Rotdorn- und Ginsterweg

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwölf (4+3+4+1) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.500 €.

g)            Pater-Schunath-Straße von Mesumer Straße bis Robberskamp

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.

h)            Eichendorff- und Oderstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt acht (5+3) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.600 €.

i)             Hessenweg von Brochtruper Straße bis Vennweg

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt dreizehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.800 €.

k)            Mozart- und Bismarckstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt acht (5+3) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.600 €.

l)             Max-Planck-Straße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt acht Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.

m)          Vennweg von Mesumer Straße bis Robberskamp

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.

n)            Robberskamp

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.800 €.

o)           Immergrün-, Klee-, Waldmeister-, Lupinen- und Mohnstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt dreiundzwanzig (2+2+5+7+7) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 15.900 €.

p)            Listweg von Haus Nr. 64 bis Tovarstraße mit Scheffel-, Kaminstr., Spitzendorf

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt fünfundzwanzig (18+2+3+2) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.700 €.

q)           Im Diek

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt acht Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.

r)             Rutestraße, Im Lied und Dornenbrede – abschnittsweise

-     Rutestraße – komplett (4)

-     Im Lied von Listweg bis Rutestraße (2)

-     Dornenbrede von Listweg bis Hs. Nr. 11 (3)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt neun Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.100 €.

s)            Im Lau

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.

t)             Tovarstaße und Am Feldgraben – abschnittsweise

-     Tovarstraße von Listweg bis Zur Mühle (6)

-     Am Feldgraben von Zur Mühle bis Auf dem Berg (6)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.800 €.

u)            Flöddertstraße von Saerbecker Straße bis Haus Nr. 44

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt neun Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.200 €.


v)            Roßweg

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.

w)           Schwarzer Weg von Dahlkampstraße bis Im Ossenpohl

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.

x)            Dahlkampstraße von Elter Straße bis Kasernenstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.

y)            Sandkornstraße und Alter Schießstand

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt acht (4+4) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.

z)            Reiterstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.

zz)         Kasernenstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.

Für Maßnahmen A) bis K):

Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m vorhanden. Die derzeit vorhandenen Anbauteile mit Langfeldleuchten sollen gegen LED-Elemente getauscht werden. Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten am bestehenden Standort gegen LED-Leuchten getauscht. Bei den meisten der hier aufgeführten Maßnahmen ist ebenfalls ein Tausch der Masten vorzunehmen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden, werden diese ebenfalls zur Vereinheitlichung getauscht. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.

 

A)     Koboldstraße, Rübezahlweg und Borgesch von Rheiner Straße bis Rübezahlweg

-      Koboldstraße (4)

-      Rübezahlweg (3)

-      Borgesch von Rheiner Straße bis Rübezahlweg (5)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwölf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 19.500 €.


B)     Auf dem Schloß

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.

C)     Im Klosterhook von Haus Nr. 15 bis Dechant-Römer-Straße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.

D)     Don-Bosco-Straße – ohne Stichwege

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt achtzehn Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 29.200 €.

E)     Toschlag

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 3.300 €.

F)     Ernte-, Garben-, Getreide-, Saatweg, Gröns Esch, Grüner Weg und Lindvennweg von Nielandstraße bis Norgerweg

-      Ernteweg (13)

-      Garbenweg (1)

-      Getreideweg (1)

-      Saatweg (1)

-      Gröns Esch (8)

-      Grüner Weg (4)

-      Lindvennweg von Nielandstraße bis Norgerweg (2)

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt dreißig Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 48.700 €.

G)     Schulstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.

H)    Schulte-Mesum-Straße von Haus Nr. 6 bis Haus Nr. 22

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt vier Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.500 €.

I)       Feuerstiege von Haus Nr. 18 bis Haus Nr. 30

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.700 €.

K)     Egge-, Ploogweg und Nordstraße

Wie vor der Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der Durchführung insgesamt neunzehn (2+8+9) Leuchten vorhanden.

Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 30.900 €.

C)  Finanzierung

 

Die Kosten für die zusätzlich zu den letztjährigen Beschlüssen für 2026 vorgeschlagenen vier Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 60.200 € (42.700€ investiv/ 17.500 € konsumtiv).

Die Kosten für 2027 für alle hier unter den Teilen II und III vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 374.400 €.

Die Kosten teilen sich wie folgt auf: investiv 347.500 €/ konsumtiv 26.900 €.

Es werden aus den zu beschließenden Maßnahme für das Jahr 2026 Erstattungen durch das Land in Höhe von ca. 17.600 € und für die zu beschließenden bisher beitragsfähigen Maßnahmen für 2027 Erstattungen durch das Land in Höhe von ca. 273.600 € erwartet.

Für die unter 2) beschriebenen Maßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) mehr an. Durch die Änderung des § 8 KAG können für Straßenausbaumaßnahmen, die vom Bau- und Mobilitätsausschuss ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, keine Beiträge mehr erhoben werden. Nach § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge dieses Erhebungsverbots nicht mehr erheben dürfen.

Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen bei Erneuerung/ Verbesserung der Straßenbeleuchtung für alle Straßenarten 80%.

Aus Gründen der Haushaltsführung erfolgt die finanzielle Abwicklung der hiervon betroffenen Maßnahmen bei den jeweiligen Projekten. Für das Jahr 2026 sind die erforderlichen Mittel im Haushalt vorgesehen und für das Jahr 2027 sollen diese im Zuge der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt werden. Neben den mit dieser Maßnahmenliste in den Teilen II und III bereits beschlossenen Maßnahmen werden möglicherweise noch Mittel für Projekte im Maßnahmenbereich I (z. B. Nutzung von Synergien mit der EWR und aktuelle Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der TBR) benötigt, die zum jetzigen Zeitpunkt noch nicht planbar sind. Siehe hierzu auch Ausführungen unter Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste; zu Teil I.

D) Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten die zu sichernden Verkehrsflächen gezielter als die bisher genutzten Leuchtmittel, sodass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum derzeitigen Zustand reduziert wird.


Anlagen:

Anlage 1: Maßnahmenliste 2026_2027

Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept

Anlagen 3 bis 14: Lageplanübersichten der Beitragsmaßnahmen