Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss beschließt
1)
das Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste
zum Ausbau der Straßenbeleuchtung (Anlage 1) für die geänderte und die
zusätzliche Maßnahme 2026 und vorbehaltlich der Haushaltsplanberatungen 2027
für die Maßnahmen 2027.
2)
die
Erneuerung und Verbesserung der Straßenbeleuchtung für folgende Projekte
einschließlich ihrer Ausführungsbeschreibung:
Maßnahme 2026 (geändert):
Bevergerner Straße von Basilikastraße bis
Minikreisel Kopernikusstraße
(Änderung des Beschlusses zu Punkt w) aus
der Vorlage 200/25, Anlage 11)
Maßnahmen 2026 (zusätzlich) und 2027:
a)
Hessenweg
von Am Hilgenfeld bis Radbahn
b)
Anemonen-
und Magnolienweg
c)
Margeritenweg
und Hünenstraße – abschnittsweise
d)
Zinkstraße
e)
Im
Tannengrund
f)
Brombeer-,
Azaleen-, Rotdorn- und Ginsterweg
g)
Pater-Schunath-Straße
von Mesumer Straße bis Robberskamp
h)
Eichendorff-
und Oderstraße
i)
Hessenweg
von Brochtruper Straße bis Vennweg
k)
Mozart-
und Bismarckstraße
l)
Max-Planck-Straße
m)
Vennweg
von Mesumer Straße bis Robberskamp
n)
Robberskamp
o)
Immergrün-,
Klee-, Waldmeister-, Lupinen- und Mohnstraße
p)
Listweg
von Haus Nr. 64 bis Tovarstraße mit Scheffel-, Kaminstr., Spitzendorf
q)
Im Diek
r)
Rutestraße,
Im Lied und Dornenbrede – abschnittsweise
s)
Im Lau
t)
Tovarstaße
und Am Feldgraben - abschnittsweise
u)
Flöddertstraße
von Saerbecker Straße bis Haus Nr. 44
v)
Roßweg
w)
Schwarzer
Weg von Dahlkampstraße bis Im Ossenpohl
x)
Dahlkampstraße
von Elter Straße bis Kasernenstraße
y)
Sandkornstraße
und Alter Schießstand
z)
Reiterstraße
zz)
Kasernenstraße
A)
Koboldstraße,
Rübezahlweg und Borgesch von Rheiner Straße bis Rübezahlweg
B)
Auf dem
Schloß
C)
Im
Klosterhook von Haus Nr. 15 bis Dechant-Römer-Straße
D)
Don-Bosco-Straße
– ohne Stichwege
E)
Toschlag
F)
Ernte-,
Garben-, Getreide-, Saatweg, Gröns Esch, Grüner Weg und Lindvennweg von
Nielandstraße bis Norgerweg
G)
Schulstraße
H)
Schulte-Mesum-Straße
von Haus Nr. 6 bis Haus Nr. 22
I)
Feuerstiege
von Haus Nr. 18 bis Haus Nr. 30
K)
Egge-,
Ploogweg und Nordstraße
L)
Bültstiege
von Emsstraße bis Bernburgplatz
Begründung:
A)
Anlass
für den Beschluss der Maßnahmenliste
Im März 2021 wurde mit dem Beschluss aus der Vorlage 122/21 das
grundlegende Straßen- und Wegekonzept und im Mai 2021 die zugehörige
Prioritätenliste zur
Straßenbeleuchtung (Vorlage 209/21) beschlossen.
Mit der vorliegenden Vorlage sollen ein zusätzliches Beleuchtungsprojekt
für das Jahr 2026 sowie 37 Beleuchtungsprojekte für das Jahr 2027 beschlossen
werden, die bis vor wenigen Jahren als Straßenausbaumaßnahmen nach dem KAG
beitragsfähig waren und bei denen das Land NRW nach § 8a KAG die
Beitragsausfälle erstatten soll.
Weiterhin soll die Maßnahmenliste für den Abschnitt Straßenbeleuchtung
für die Jahre 2026 (geändert/zusätzlich) und 2027 beschlossen werden.
B)
Erläuterungen
zu den Beschlüssen
In allen hier betrachteten Bereichen bedarf die Beleuchtung im Ganzen
oder in Teilen einer Erneuerung. Für die allgemeinen Beweggründe und die
generelle Vorgehensweise wird auf die Vorlage 122/21 Straßen- und Wegekonzept –
Abschnitt Straßenbeleuchtung – verwiesen. Ein Auszug ist hier als Anlage 2 beigefügt.
Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste
In der als Anlage 1
beigefügten Liste findet sich zu
allen Maßnahmen eine kurze Übersicht der
vorgesehenen Arbeiten sowie die Einschätzung der Beitragsabteilung, ob Beitragsausfälle
erstattet werden können. Zudem findet sich hier eine Einordnung, welcher
Konzeptbestandteil (Anlage 2) für die Maßnahme ursächlich ist.
Für die zusätzlich zu den
bereits im vergangenen Jahr beschlossenen
Maßnahmen im Umsetzungsjahr 2026
und für die Maßnahmen im
Umsetzungsjahr 2027, für die eine
Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden soll,
folgen im Abschnitt Erläuterungen zu Beschluss 2) ausführliche Maßnahmenbeschreibungen. Zusätzlich sind
Lageplanübersichten hierzu beigefügt (Anlagen 3 bis 14).
Der Maßnahmenteil I enthält in dieser Vorlage vier Maßnahmen, von denen
drei lediglich aus Informationsgründen aufgeführt werden und nicht Bestandteil
der Beschlussfassung sind (s. Ausführungen zu Teil I).
Die im Jahr 2026 umzusetzenden Maßnahmen der Maßnahmenteile II und III
wurden bereits im vergangenen Jahr (also 2025) zur Umsetzung beschlossen. Mit
diesem Beschluss (Beschlussjahr 2026) sollen nun die für 2027 zur Umsetzung
vorgesehenen Maßnahmen beschlossen werden.
Im Teil III soll
allerdings eine Änderung für EINE Maßnahme beschlossen werden, zu der im
Verlaufe des Jahres auf verschiedenen Wegen Änderungswünsche aus Politik und
Bürgerschaft geäußert wurden. Es handelt sich hierbei um die Maßnahme Bevergerner Straße von Basilikastraße bis
Minikreisel Kopernikusstraße (Punkt „w“) des Beschlusses aus der Vorlage 200/25).
Die Maßnahmenliste ist regelmäßig in drei Teile gegliedert.
Teil I beinhaltet in erster Linie Maßnahmen, die
aufgrund von Arbeiten der Stadtwerke oder der Technischen Betriebe Rheine an
anderen Teilen der Leitungssysteme (z. B. Gas, Wasser, Kanalisation)
durchgeführt werden, da dort das in der Regel erneuerungsbedürftige
Beleuchtungskabel zu günstigen Konditionen mit erneuert werden kann.
Ebenso in diesen Abschnitt fallen Maßnahmen, die z. B. aufgrund von
Veränderungen im Umfeld (Grundstücksverkäufe, neue Bebauungen, Änderungen an
der Verkehrsführung ohne bauliche Maßnahmen) zur Erhaltung der
Funktionsfähigkeit des Beleuchtungsnetzes erforderlich oder sinnvoll werden.
In diesem Maßnahmenteil (Teil I)
sind im Jahr 2026 bisher vier Maßnahmen vorgesehen. Lediglich eine davon (Bültstiege) wird als beitragsfähig eingestuft. Demnach soll
für sie eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt
werden. Die drei weiteren Maßnahmen ergaben sich durch kurzfristige Anfragen
der Stadtwerke über eine Mitverlegung zum Jahresende 2025. Diese Maßnahmen sind
zur Sicherung der Synergieeffekte bereits beauftragt worden.
Auch weiterhin gilt: Im Laufe des Jahres ergeben sich erfahrungsgemäß
weitere kurzfristige Maßnahmen, die im Rahmen des Budgets umgesetzt werden.
Sollte für diese eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW nach
Prüfung durch die Beitragsabteilung möglich sein, wird es im Bau- und
Mobilitätsausschuss separat einen Beschluss über die Erneuerung und
Verbesserung der Straßenbeleuchtung für diese Projekte einschließlich der
Ausführungsbeschreibung geben.
Teil II der Maßnahmenliste beinhaltet Maßnahmen,
bei denen der Austausch veralteter Leuchtenköpfe systematisch vorangetrieben
wird. Der derzeit in der Umsetzung befindliche zweite Schritt nach dem
abgeschlossenen Tausch von Sonderform-Leuchten ist der Austausch von
Vulkanleuchten gegen LED-Leuchten. Hier werden auch im kommenden Jahr Maßnahmen
gewählt, in denen ohnehin die Wartung der Leuchten durchzuführen ist. Dadurch
können – wie schon in den vergangenen Jahren – Zusatzkosten vermieden werden.
In den meisten Abschnitten sollen i. d. R. lediglich die Köpfe erneuert werden,
da die Abstände einigermaßen angemessen und die vorhandenen Masten
funktionsfähig sind. In Einzelfällen ist allerdings ein Tausch der Masten
unumgänglich bzw. empfehlenswert.
Vierundvierzig der fünfzig
zum Teil Kleinstmaßnahmen des Jahres
2027 im Maßnahmenteil II
werden als beitragsfähig eingestuft.
Für diese soll eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW
beantragt werden. Hierfür werden z. T. mehrere Kleinstmaßnahmen zu örtlich und
funktional klar zusammenhängenden Abrechnungsgebieten zusammengefasst.
Teil III beinhaltet weitestgehend Maßnahmen, bei
denen derzeit Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m vorhanden
sind. Da die eingebauten Langfeldleuchten veraltet und auch teilweise in
schlechtem Zustand sind, sollen mindestens die Mastanbauteile gegen
LED-Elemente getauscht werden.
Wie bereits in den Vorjahren sollen im kommenden Jahr die Leuchten
erneuert werden, die in diesem Jahr zur Wartung anstehen, sodass der Tausch im
Zuge der turnusmäßigen Wartungsanfahrt erfolgen kann. So können Zusatzkosten
vermieden werden.
Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände
vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten gegen LED-Leuchten
getauscht; im kommenden Jahr ist in vielen Abschnitten auch ein Tausch der
Masten vorzunehmen.
Von den 29 zum
Teil Kleinstmaßnahmen dieses Jahres im Maßnahmenabschnitt
III werden 21 Maßnahmen als beitragsfähig eingestuft. Für diese
soll eine Erstattung von Beitragsausfällen durch das Land NRW beantragt werden.
Hierfür werden z. T. mehrere Kleinstmaßnahmen zu örtlich und funktional klar
zusammenhängenden Abrechnungsgebieten zusammengefasst. Diese umfassen in drei
Fällen auch Maßnahmen aus dem Maßnahmenteil II.
Zu Beschluss 2)
Ausführungsbeschreibungen (zu den Beitragsmaßnahmen)
Neue
Maßnahme im Jahr 2026:
L)
Bültstiege von Emsstraße bis
Bernburgplatz
Bei dieser Maßnahme sind verschiedene Leuchten mit einer Höhe zwischen 2,90 m und 4,50 m vorhanden. Diese sollen aufgrund ihres größtenteils schlechten Zustands und zur Herstellung einer einheitlichen Gestaltung gegen die im Innenstadtbereich Rheine eingesetzten, dem Gestaltungskonzept entsprechenden, zylindrischen Leuchten getauscht werden. Bei dieser Maßnahme ist keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Möglicherweise wird aber eine Standortveränderung vorgenommen. Das Beleuchtungskabel wird in diesem Abschnitt ebenfalls erneuert. Wie vor der Durchführung der Maßnahme sind auch nach der Durchführung sieben Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 22.000 €.
Maßnahmen im Jahr 2027ff:
-
Änderung
Beschluss zu w) aus der Vorlage 200/25, Anlage 11:
Bevergerner
Straße von Basilikastraße bis Minikreisel Kopernikusstraße
In diesem
Straßenabschnitt sind neun Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m
vorhanden. Neben einer Kabelerneuerung ist hier auch der Tausch der gesamten
Leuchten vorgesehen. Möglicherweise werden einige Standortanpassungen
vorgenommen. Im Bereich des Minikreisels werden zur gleichmäßigen Ausleuchtung
rundum vier neue Leuchten aufgestellt.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 18.100 €.
Maßnahmen a) bis zz):
Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend rundumabstrahlende Leuchten (Vulkan) vorhanden, die durch neue LED-Leuchten ersetzt werden sollen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden, werden diese ebenfalls getauscht. In der Regel erfolgt keine Verdichtung der Standorte. Es wird lediglich eine Vereinheitlichung und Erneuerung der Leuchtenköpfe vorgenommen. Auch an den bestehenden Standorten werden vereinzelt aufgrund des schlechten Zustandes oder zur Vereinheitlichung die Masten getauscht. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.
a)
Hessenweg von Am Hilgenfeld bis Radbahn
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.
b)
Anemonen- und Magnolienweg
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt drei (2+1) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.
c)
Margeritenweg und Hünenstraße – abschnittsweise
-
Margeritenweg
– komplett (1)
-
Hünenstraße
– bei Hs. Nr. 3 (1)
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 800 €.
d)
Zinkstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 900 €.
e)
Im Tannengrund
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.
f)
Brombeer-, Azaleen-, Rotdorn- und Ginsterweg
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwölf (4+3+4+1) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.500 €.
g)
Pater-Schunath-Straße von Mesumer Straße bis
Robberskamp
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.
h)
Eichendorff- und Oderstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt acht (5+3) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.600 €.
i)
Hessenweg von Brochtruper Straße bis Vennweg
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt dreizehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 10.800 €.
k)
Mozart- und Bismarckstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt acht (5+3) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.600 €.
l)
Max-Planck-Straße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt acht Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.
m)
Vennweg von Mesumer Straße bis Robberskamp
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.
n)
Robberskamp
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 7.800 €.
o)
Immergrün-, Klee-, Waldmeister-, Lupinen- und Mohnstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt dreiundzwanzig (2+2+5+7+7) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 15.900 €.
p)
Listweg von Haus Nr. 64 bis Tovarstraße mit Scheffel-,
Kaminstr., Spitzendorf
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt fünfundzwanzig (18+2+3+2) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 16.700 €.
q)
Im Diek
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt acht Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.
r)
Rutestraße, Im Lied und Dornenbrede – abschnittsweise
- Rutestraße – komplett (4)
- Im Lied von Listweg bis Rutestraße (2)
- Dornenbrede von Listweg bis Hs. Nr. 11 (3)
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt neun Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.100 €.
s)
Im Lau
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.
t)
Tovarstaße und Am Feldgraben – abschnittsweise
- Tovarstraße von Listweg bis Zur Mühle (6)
- Am Feldgraben von Zur Mühle bis Auf dem
Berg (6)
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.800 €.
u)
Flöddertstraße von Saerbecker Straße bis Haus Nr. 44
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt neun Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.200 €.
v)
Roßweg
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt elf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.200 €.
w)
Schwarzer Weg von Dahlkampstraße bis Im Ossenpohl
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.
x)
Dahlkampstraße von Elter Straße bis Kasernenstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt drei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 1.300 €.
y)
Sandkornstraße und Alter Schießstand
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt acht (4+4) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 5.800 €.
z)
Reiterstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.
zz)
Kasernenstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 4.900 €.
Für Maßnahmen A) bis K):
Bei diesen Maßnahmenabschnitten sind weitestgehend Peitschenleuchten mit einer Höhe von etwa 5 m vorhanden. Die derzeit vorhandenen Anbauteile mit Langfeldleuchten sollen gegen LED-Elemente getauscht werden. Bei diesen Maßnahmen ist i. d. R. keine Verdichtung der Leuchtenabstände vorgesehen. Es werden lediglich die alten Langfeldleuchten am bestehenden Standort gegen LED-Leuchten getauscht. Bei den meisten der hier aufgeführten Maßnahmen ist ebenfalls ein Tausch der Masten vorzunehmen. Sind andere Leuchtentypen vorhanden, werden diese ebenfalls zur Vereinheitlichung getauscht. Arbeiten am Beleuchtungskabel sind in diesem Abschnitt nicht zu erwarten.
A) Koboldstraße, Rübezahlweg
und Borgesch von Rheiner Straße bis Rübezahlweg
- Koboldstraße (4)
- Rübezahlweg (3)
- Borgesch von Rheiner Straße
bis Rübezahlweg (5)
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwölf Leuchten vorhanden.
Die Kosten der Maßnahme belaufen sich auf etwa 19.500 €.
B) Auf dem Schloß
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.
C) Im Klosterhook von Haus
Nr. 15 bis Dechant-Römer-Straße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.
D) Don-Bosco-Straße – ohne
Stichwege
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt achtzehn Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 29.200 €.
E) Toschlag
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt zwei Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 3.300 €.
F) Ernte-, Garben-,
Getreide-, Saatweg, Gröns Esch, Grüner Weg und Lindvennweg von Nielandstraße
bis Norgerweg
- Ernteweg (13)
- Garbenweg (1)
- Getreideweg (1)
- Saatweg (1)
- Gröns Esch (8)
- Grüner Weg (4)
- Lindvennweg von Nielandstraße bis
Norgerweg (2)
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt dreißig Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 48.700 €.
G) Schulstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt fünf Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 8.100 €.
H) Schulte-Mesum-Straße von
Haus Nr. 6 bis Haus Nr. 22
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt vier Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 6.500 €.
I) Feuerstiege von Haus Nr.
18 bis Haus Nr. 30
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt sechs Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 9.700 €.
K) Egge-, Ploogweg und
Nordstraße
Wie vor der
Durchführung der Erneuerungsmaßnahme sind in diesem Abschnitt auch nach der
Durchführung insgesamt neunzehn (2+8+9) Leuchten vorhanden.
Die Kosten
der Maßnahme belaufen sich auf etwa 30.900 €.
C) Finanzierung
Die Kosten für die zusätzlich zu den letztjährigen Beschlüssen für 2026 vorgeschlagenen vier Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 60.200 € (42.700€ investiv/ 17.500 € konsumtiv).
Die Kosten für 2027 für alle hier unter den Teilen II und III vorgeschlagenen Maßnahmen belaufen sich auf insgesamt etwa 374.400 €.
Die Kosten teilen sich wie folgt auf: investiv 347.500 €/ konsumtiv 26.900 €.
Es werden aus den zu beschließenden Maßnahme für das Jahr 2026 Erstattungen durch das Land in Höhe von ca. 17.600 € und für die zu beschließenden bisher beitragsfähigen Maßnahmen für 2027 Erstattungen durch das Land in Höhe von ca. 273.600 € erwartet.
Für die unter 2) beschriebenen Maßnahmen fallen keine Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) mehr an. Durch die Änderung des § 8 KAG können für Straßenausbaumaßnahmen, die vom Bau- und Mobilitätsausschuss ab dem 1. Januar 2024 beschlossen werden, keine Beiträge mehr erhoben werden. Nach § 8a KAG wird das Land Nordrhein-Westfalen den Gemeinden diejenigen Beträge erstatten, die sie infolge dieses Erhebungsverbots nicht mehr erheben dürfen.
Nach der Anlage zur Straßenausbaubeitrag-Erstattungsverordnung Nordrhein-Westfalen vom 27. Juni 2024 beträgt die Erstattung von Beitragsausfällen bei Erneuerung/ Verbesserung der Straßenbeleuchtung für alle Straßenarten 80%.
Aus Gründen der
Haushaltsführung erfolgt die finanzielle Abwicklung der hiervon betroffenen
Maßnahmen bei den jeweiligen Projekten. Für das Jahr 2026 sind die
erforderlichen Mittel im Haushalt vorgesehen und für das Jahr 2027 sollen diese
im Zuge der Haushaltsberatungen für den Haushalt 2027 zur Verfügung gestellt
werden. Neben den mit dieser Maßnahmenliste in den Teilen II und III bereits
beschlossenen Maßnahmen werden möglicherweise noch Mittel für Projekte im
Maßnahmenbereich I (z. B. Nutzung von Synergien mit der EWR und aktuelle
Maßnahmen im Zuständigkeitsbereich der TBR) benötigt, die zum jetzigen
Zeitpunkt noch nicht planbar sind. Siehe hierzu auch Ausführungen unter Zu Beschluss 1) Maßnahmenliste; zu Teil I.
D)
Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz
Die Erneuerung der Beleuchtung in den betrachteten
Abschnitten unterstützt den Klimaschutz, indem die alten Leuchtmittel durch
neue, energieeffiziente und klimafreundliche ersetzt werden. Diese beleuchten
die zu sichernden Verkehrsflächen gezielter als die bisher genutzten
Leuchtmittel, sodass z. B. die Irritation von Insekten im Vergleich zum
derzeitigen Zustand reduziert wird.
Anlagen:
Anlage 1: Maßnahmenliste 2026_2027
Anlage 2: Konzeptbestandteile lt. Straßen- und Wegekonzept
Anlagen 3 bis 14: Lageplanübersichten der Beitragsmaßnahmen
