Betreff
Berichtswesen 2025, Stichtag 31.05.2025 Fachbereich 5 - Planen und Bauen Produktgruppen 52, 53, 56 und 57, Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt
Vorlage
430/26
Aktenzeichen
5/FC-bl
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bauausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 sowie die Sonderprojekte Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt mit dem Stand der Daten vom 31.05.2026 zur Kenntnis.


Begründung:

 

Fachbereich 5 (PG 52, 53, 56, 57)

Prognose

Abweichung

Ampel

Ertrags-/ Aufwandsarten

Planwert

bisher

31.05.

absolut

%

BZ 29

Ergebnis

-22.244.238 €

-22.244.238 €

-21.414.638 €

829.600 €

-3,7

gruen

Sonderprojekt (Rahmenplan Innenstadt, Rahmenplan Lebendige Innenstadt

Prognose

Abweichung

Ampel

Ertrags-/ Aufwandsarten

Planwert

bisher

31.05.

absolut

%

BZ 29

Ergebnis

-151.160 €

-151.160 €

-79.160 €

72.000 €

-47,6

gruen

  Verschlechterung         gelb  keine Veränderung        gruen  Verbesserung

Gegenüber der Haushaltsplanung (inkl. Fortschreibungen) ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 sowie den Sonderprojekten Rahmenplan Innenstadt und Rahmenplan Lebendige Innenstadt voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 901.600 €.

Im Finanzplan ergeben sich voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 3.828.500 €.

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

Zu berichten sind:

1. Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

- Sonderprojekt Rahmenplan Innenstadt


Anlage:

Bericht zum Stichtag 31.05.2026