Betreff
Antrag Stadtteilbeirat Rodde: Erhalt der Baustraße zur Schleuse
Vorlage
329/26/1
Art
Beschlussvorlage
Referenzvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Beschlussvorschlag des Antragstellers:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Baustraße, die zum Umbau der Schleuse Rodde erstellt worden ist, dauerhaft erhalten werden kann.

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung mit der Grundlagenermittlung bezüglich eines dauerhaften Erhalts der Baustraße, die zum Umbau der Schleuse Rodde erstellt wurde. Aufgrund des Arbeitsaufwandes ist diese Maßnahme als Projekt in die neue Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen aufzunehmen.


Begründung:

 

In der Sitzung des Bau- und Mobilitätsausschusses vom 28.05.2026 ist die Vorlage 329/26 „Antrag Stadtteilbeirat Rodde: Erhalt der Baustraße zur Schleuse“ bereits beraten worden. Ein Beschluss ist nicht erfolgt, da noch Erörterungsbedarf bestand.

Daher wird nun die Ergänzungsvorlage mit unverändertem Inhalt aber mit einer ergänzenden Anlage (Übersichtsplänen) vorgelegt.

 

 

Begründung des Antragstellers:

Auf den als Anlage 1 beigefügten Antrag des Stadtteilbeirates Rodde vom 14.03.2026 wird verwiesen.

Begründung der Verwaltung:

1.    Hintergrund

 

Zur Baustraße:

Die Wasser- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) führt zurzeit den Ausbau der Schleuse Rodde am Dortmund-Ems-Kanals durch.

Im Vorfeld des Umbaus war es erforderlich, dass eine direkte Baustellenanbindung geschaffen werden sollte, welche es ermöglicht, den Baustellenverkehr durch die angrenzenden Wohngebiete der Straßen „Zur Mühle, Tovarstraße und Am Feldgraben" zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist der Ausbau des Feldweges „Auf dem Berg“, von der Landstraße 591 bis zur Straße „Am Feldgraben“, als Baustellenzufahrt in Asphaltbauweise durch die WSV erstellt worden.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme zum Umbau der Schleuse Rodde ist vorgesehen, die Straße in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.

Diese Vorgehensweise ist durch die WSV geplant und mit allen erforderlichen Genehmigungen erstellt worden, die auch Teil des zugehörigen Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau der Schleuse Rodde waren.

Im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens zum Bau der neuen Schleuse Rodde hat die Stadt Rheine beantragt, dass nach Abschluss der Baumaßnahme auf den Rückbau der Baustraße verzichtet wird.

Bei dem Erörterungstermin am 03. 12. 2014 wurde die Forderung nach einer dauerhaften Beibehaltung der Baustraße „Auf dem Berg" durch die Planfeststellungsbehörde mit folgendem Wortlaut abgelehnt:

Sollte die Stadt Rheine bis zum Ende der Baumaßnahme in Rodde die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmung der Betroffenen vorlegen, kann die Baustraße aus der Sicht des Trägers des Vorhabens ohne Rückbau an die Stadt Rheine zurückgegeben werden. Über etwaige Abstandszahlungen zu etwaigen Folgekosten müssten weitere Verhandlungen geführt werden.”

Dies bedeutet, dass die Stadt Rheine bis zum Ende der Bauzeit für die neue Schleuse ein eigenes Planverfahren zum Erhalt der Baustraße durchführen müsste, um Baurecht für diese dann „neue" Straße zu schaffen. Bereits im Vorfeld hat der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland, mitgeteilt, dass für eine dauerhafte Anbindung an die Landesstraße 591 die Notwendigkeit zu begründen und eine entsprechende Zustimmung des Landesbetriebes einzuholen ist. Des Weiteren sind für eine dauerhafte Anbindung andere Kriterien hinsichtlich des Aufbaus und der Ausbildung zu berücksichtigen. Dies bedeutet, dass u. U. auch die Forderung nach einer Linksabbiegespur in der Landesstraße gefordert werden könnte, was auch die Durchführung von Grunderwerb zur Folge hätte.

Für die neue Straße wäre u. a. eine Artenschutzprüfung erforderlich. Für die Straße und für die in Anspruch zu nehmende versiegelte Fläche wäre ein ökologischer Ausgleich zu schaffen.

Falls die neue Straße auch dem ÖPNV dienen soll, sind eine entsprechende Fahrbahnbreite sowie eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers vorzusehen. Die vorhandene Parzellenbreite von 7,50 m reicht hierfür nicht aus. Entsprechender Grunderwerb müsste durchgeführt werden.

Zur Verlegung der Buslinie:

Falls die planerischen Voraussetzungen geschaffen werden könnten, wäre eine Verlegung mit dem Betreiber der Linie abzustimmen.

Für eine bessere Befahrbarkeit der aktuellen Strecke der Buslinie über die Straße „Zur Mühle“, wäre auch eine Begradigung des S-Kurvenbereichs möglich, bei dem allerdings die Durchführung von Grunderwerb erforderlich wäre.

Fazit:

Diese Ausführungen zeigen, dass für einen konkreten Erhalt der Baustraße zunächst Grundlagen ausgearbeitet werden müssen, die einen umfangreichen Planungsaufwand erfordern.

Da dieser Planungsaufwand deutliche Auswirkungen auf die Arbeitsplanung der Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat, sollte die Planung zum Erhalt der Baustraße zunächst in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen aufgenommen werden.

Mit den Ergebnissen aus der Planung könnten in einem weiteren Schritt die Baukosten zu einem Erhalt der Baustraße ermittelt werden und dann zusätzlich in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bzw. in die Haushaltsplanung einfließen.

2.    Weiteres Vorgehen

Mit einem Beschluss zur Aufnahme der Planung zum Erhalt der Baustraße in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bzw. in die Haushaltsplanung, würde die Verwaltung in die Planung einsteigen.

3.    Finanzierung

Die Maßnahme ist im aktuellen Haushaltsplan 2026 nicht enthalten. Das Einbringen eines Budgets wäre daher erst für den Haushalt ab 2027 ff. möglich.

Da zunächst lediglich die Planungsleistungen finanziert werden würden, sollten hier Kosten von rd. 60.000 € vorgesehen werden.


Anlage:

Anlage 1: Antrag Stadtteilbeirat Rodde vom 14.03.2026

Anlage 2: Lageplan Auf dem Berg

Anlege 3: Übersichtsplan Schleusenprojekt