Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag
des Antragstellers:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob die Baustraße, die
zum Umbau der Schleuse Rodde erstellt worden ist, dauerhaft erhalten werden
kann.
Beschlussvorschlag der Verwaltung:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beauftragt die
Verwaltung mit der Grundlagenermittlung bezüglich eines dauerhaften Erhalts der
Baustraße, die zum Umbau der Schleuse
Rodde erstellt wurde. Aufgrund des Arbeitsaufwandes ist diese Maßnahme als Projekt in die neue Prioritätenliste zum
Ausbau von Straßen aufzunehmen.
Begründung:
In der Sitzung des
Bau- und Mobilitätsausschusses vom 28.05.2026 ist die Vorlage 329/26 „Antrag
Stadtteilbeirat Rodde: Erhalt der Baustraße zur Schleuse“ bereits beraten
worden. Ein Beschluss ist nicht erfolgt, da noch Erörterungsbedarf bestand.
Daher wird nun die
Ergänzungsvorlage mit unverändertem Inhalt aber mit einer ergänzenden Anlage
(Übersichtsplänen) vorgelegt.
Begründung des
Antragstellers:
Auf den als
Anlage 1 beigefügten Antrag des Stadtteilbeirates Rodde vom 14.03.2026 wird
verwiesen.
Begründung
der Verwaltung:
1. Hintergrund
Zur
Baustraße:
Die Wasser-
und Schifffahrtsverwaltung des Bundes (WSV) führt zurzeit den Ausbau der
Schleuse Rodde am Dortmund-Ems-Kanals durch.
Im Vorfeld
des Umbaus war es erforderlich, dass eine direkte Baustellenanbindung
geschaffen werden sollte, welche es ermöglicht, den Baustellenverkehr durch die
angrenzenden Wohngebiete der Straßen „Zur Mühle, Tovarstraße und Am
Feldgraben" zu vermeiden. Zu diesem Zweck ist der Ausbau des Feldweges
„Auf dem Berg“, von der Landstraße 591 bis zur Straße „Am Feldgraben“, als
Baustellenzufahrt in Asphaltbauweise durch die WSV erstellt worden.
Nach
Fertigstellung der Baumaßnahme zum Umbau der Schleuse Rodde ist vorgesehen, die
Straße in den Ursprungszustand zurückzuversetzen.
Diese Vorgehensweise
ist durch die WSV geplant und mit allen erforderlichen Genehmigungen erstellt
worden, die auch Teil des zugehörigen Planfeststellungsverfahrens zum Ausbau
der Schleuse Rodde waren.
Im Rahmen des
Planfeststellungsverfahrens zum Bau der neuen Schleuse Rodde hat die Stadt
Rheine beantragt, dass nach Abschluss der Baumaßnahme auf den Rückbau der
Baustraße verzichtet wird.
Bei dem
Erörterungstermin am 03. 12. 2014 wurde die Forderung nach einer dauerhaften
Beibehaltung der Baustraße „Auf dem Berg" durch die
Planfeststellungsbehörde mit folgendem Wortlaut abgelehnt:
„Sollte die Stadt Rheine bis zum Ende der
Baumaßnahme in Rodde die erforderlichen Genehmigungen und Zustimmung der
Betroffenen vorlegen, kann die Baustraße aus der Sicht des Trägers des
Vorhabens ohne Rückbau an die Stadt Rheine zurückgegeben werden. Über etwaige
Abstandszahlungen zu etwaigen Folgekosten müssten weitere Verhandlungen geführt
werden.”
Dies
bedeutet, dass die Stadt Rheine bis zum Ende der Bauzeit für die neue Schleuse
ein eigenes Planverfahren zum Erhalt der Baustraße durchführen müsste, um
Baurecht für diese dann „neue" Straße zu schaffen. Bereits im Vorfeld hat
der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Münsterland,
mitgeteilt, dass für eine dauerhafte Anbindung an die Landesstraße 591 die
Notwendigkeit zu begründen und eine entsprechende Zustimmung des
Landesbetriebes einzuholen ist. Des Weiteren sind für eine dauerhafte Anbindung
andere Kriterien hinsichtlich des Aufbaus und der Ausbildung zu berücksichtigen.
Dies bedeutet, dass u. U. auch die Forderung nach einer Linksabbiegespur in der
Landesstraße gefordert werden könnte, was auch die Durchführung von Grunderwerb
zur Folge hätte.
Für die neue
Straße wäre u. a. eine Artenschutzprüfung erforderlich. Für die Straße und für
die in Anspruch zu nehmende versiegelte Fläche wäre ein ökologischer Ausgleich
zu schaffen.
Falls die
neue Straße auch dem ÖPNV dienen soll, sind eine entsprechende Fahrbahnbreite
sowie eine ordnungsgemäße Ableitung des Regenwassers vorzusehen. Die vorhandene
Parzellenbreite von 7,50 m reicht hierfür nicht aus. Entsprechender Grunderwerb
müsste durchgeführt werden.
Zur
Verlegung der Buslinie:
Falls die
planerischen Voraussetzungen geschaffen werden könnten, wäre eine Verlegung mit
dem Betreiber der Linie abzustimmen.
Für eine
bessere Befahrbarkeit der aktuellen Strecke der Buslinie über die Straße „Zur
Mühle“, wäre auch eine Begradigung des S-Kurvenbereichs möglich, bei dem
allerdings die Durchführung von Grunderwerb erforderlich wäre.
Fazit:
Diese
Ausführungen zeigen, dass für einen konkreten Erhalt der Baustraße zunächst
Grundlagen ausgearbeitet werden müssen, die einen umfangreichen Planungsaufwand
erfordern.
Da dieser
Planungsaufwand deutliche Auswirkungen auf die Arbeitsplanung der Mobilitäts-
und Verkehrsplanung hat, sollte die Planung zum Erhalt der Baustraße zunächst
in die Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen aufgenommen werden.
Mit den
Ergebnissen aus der Planung könnten in einem weiteren Schritt die Baukosten zu
einem Erhalt der Baustraße ermittelt werden und dann zusätzlich in die
Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bzw. in die Haushaltsplanung
einfließen.
2. Weiteres Vorgehen
Mit einem
Beschluss zur Aufnahme der Planung zum Erhalt der Baustraße in die
Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen bzw. in die Haushaltsplanung, würde die
Verwaltung in die Planung einsteigen.
3. Finanzierung
Die Maßnahme
ist im aktuellen Haushaltsplan 2026 nicht enthalten. Das Einbringen eines
Budgets wäre daher erst für den Haushalt ab 2027 ff. möglich.
Da zunächst
lediglich die Planungsleistungen finanziert werden würden, sollten hier Kosten
von rd. 60.000 € vorgesehen werden.
Anlage:
Anlage 1: Antrag Stadtteilbeirat Rodde vom 14.03.2026
Anlage 2: Lageplan
Auf dem Berg
Anlege 3:
Übersichtsplan Schleusenprojekt
