Betreff
Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen 2027 bis 2030
Vorlage
469/26
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt das Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen 2027 bis 2030 (Anlage 1) vorbehaltlich der endgültigen Beschlussfassung zum Haushaltsplan 2027.


Begründung:

1. Anlass

Die jährlich zu beschließende Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen wurde hinsichtlich ihrer Aktualität und zeitlichen Umsetzbarkeit überprüft. Dabei wurden Maßnahmen zeitlich verschoben oder neu aufgenommen.

So sind beispielsweise die Erschließungsarbeiten für die Baugebiete Rodde Im Lied-Teil C und Windmühlenstraße neu in die Maßnahmenliste aufgenommen worden.

Verschoben wurde z. B. in Abstimmung mit dem Straßenbaulastträger, dem Kreis Steinfurt, der Bauabschnitt 2 der Catenhorner Straße. Da es für die Erschließung und den Bau weiterer Grundstücke im Europaviertel vorteilhafter ist, den Bauabschnitt 2 (der Bereich vor dem Europaviertel) erst zum Schluss umzubauen, wird zunächst der Abschnitt 3 (Waldhügel) und dann der Abschnitt 2 umgesetzt.

Zudem hat in 2025/2026 eine Zustandserfassung und Zustandsbewertung der städtischen Straßen stattgefunden. Aus den Ergebnissen war keine direkte Ableitung von Maßnahmen zur Aufnahme in die Prioritätenliste abzuleiten. Vielmehr bestätigte sich die Einplanung der bisher vorgesehenen Maßnahmen. So sind z. B. die Birkenallee, der Staelskottenweg und die Dutumer Straße als dringend auszubauende Straßen bewertet worden. Es ist beabsichtigt, diese Straßen in den nächsten Jahren zu erneuern.

Weiterhin sind die Ergebnisse der Zustandsbewertung der städtischen Brücken berücksichtigt worden, so dass zwei Brücken (in den nächsten Jahren) erneuert werden sollen.

2. Inhaltliche Darstellung

In Anlage 1 sind alle Straßenbaumaßnahmen in alphabetischer Reihenfolge aufgeführt, sodass eine bestimmte Straße gezielt gefunden werden kann.

Die vorgesehene Ausbauart (Neubau, Erneuerung, Instandsetzung, Unterhaltung) kann aus dieser Gesamtliste ebenso abgelesen werden wie die zeitlichen Verschiebungen gegenüber den bisher eingeplanten Jahren. So steht unter der Spalte Jahr „bisher 20xx“ das Jahr des bisher eingeplanten Umsetzungsjahres und in der Spalte Jahr „Ansatz 20xx“ in fett gedruckt das nun vorgesehene Jahr. Hier sind zum Teil auch kleinere Beträge abzulesen, die häufig die Planungskosten aufzeigen. Die Baukosten werden aufgrund des längeren Planungshorizonts z. T. im Folgejahr abgebildet.

Maßnahmen, die bisher keinem Ausbaujahr zugeordnet werden können, werden in einer Planungsliste geführt, die nicht Bestandteil der Vorlage ist. Sie werden gegebenenfalls in den kommenden Jahren in die Prioritätenliste aufgenommen.

Beim Neubau handelt es sich überwiegend um neue Erschließungsmaßnahmen oder Straßen, die bisher noch nicht endgültig hergestellt worden sind.

Zur Erneuerung zählen überwiegend Maßnahmen, bei denen bestehende Straßen auf Grund des schlechten Zustands nochmalig hergestellt werden – häufig auch in Verbindung mit Entwässerungsmaßnahmen, um Synergien in der Umsetzung zu nutzen.

Bei der Instandsetzung und Unterhaltung des Straßenkörpers handelt es sich um Maßnahmen, die der Erhaltung der Straßensubstanz dienen (z. B. großflächige Deckenerneuerungen), um die Nutzungsdauer möglichst lange erhalten zu können. Diese Maßnahmen gehören, im Gegensatz zu Neubau- und Erneuerungsmaßnahmen, zu den konsumtiven Maßnahmen.

Die Maßnahmen der Wirtschaftswege und der Deckenerneuerungen werden in der Liste lediglich als Sammelposition mit einem pauschalen Betrag dargestellt. So stehen für die Wirtschaftswege insgesamt 600.000 € (300 T€ investiv; 300 T€ konsumtiv) und für die Decken-erneuerung von Stadtstraßen 700.000 € (konsumtiv) zur Verfügung.

Die konkreten Maßnahmen der nächsten Jahre werden, da es sich im Wesentlichen um Instandsetzungs- und Unterhaltungsmaßnahmen handelt, bei den Technischen Betrieben Rheine in der Sitzung zum Wirtschaftsplan als Maßnahmenliste beschlossen. Das hierzu gehörende Budget wird bei der TBR angesetzt.

Für Kleine Radverkehrsmaßnahmen, bei denen es sich um konsumtive Maßnahmen handelt, waren bisher 400.000 € jährlich vorgesehen. Da zu diesen Maßnahmen auch die Einrichtung von Fahrradstraßen gezählt werden kann, kam es vor, dass einige konsumtive Radwegeprojekte im „Straßen- und Wegekonzept - Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“ als Einzelmaßnahme enthalten waren und andere Projekte in der Maßnahmenliste zu Radverkehrsmaßnahmen gelistet wurden.

Um künftig mehr Klarheit und Übersichtlichkeit zu schaffen und den Verwaltungsaufwand für den Abgleich beider Listen zu verringern, werden die konsumtiven Radwegemaßnahmen nur noch in der Radwegeliste geführt. In der Prioritätenliste zum Straßenausbau wird künftig lediglich die Bezeichnung „Radwegemaßnahmen“ als Sammelposition vorhanden sein. Das Budget wird daher an dieser Stelle auf 500.000 € angepasst, da nun zu den ursprünglichen 400.000 € die größeren Einzelprojekte hinzugerechnet werden müssen.

Nachrichtlich erscheinen Projekte als Fahrradstraßen in der Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen als Maßnahme ohne eigenes Budget (Darstellung des Budgets mittels „#“), da dieses der Sammelposition „Radwegemaßnahmen“ zugeordnet wird.

Somit wird hier ähnlich verfahren, wie mit den konsumtiven Mitteln der Deckenerneuerung oder der Wirtschaftswege.

Die Maßnahmenliste der einzelnen Radwegemaßnahmen wird weiterhin nach Vorberatung im AK Radverkehr am Ende des Jahres im Bau- und Mobilitätsausschuss beschlossen.

Für Große Radverkehrsmaßnahmen, die einen investiven Haushaltsansatz erfordern (z. B. Radwegebrücke über die Bahnhofstraße), wird ein eigenständiges Budget gebildet, das in der Prioritätenliste aufgeführt wird.

In der Prioritätenliste sind alle relevanten Projekte, auch die, die nicht im Budget 5301 liegen, aufgeführt. Die Straßenbauprojekte anderer Budgets (z. B. Sonderprojekt Konversion „SP -Konversion“; Deckenerneuerungen) sind zusätzlich aufgeführt worden, um einen Gesamtüberblick über anstehende Straßenbaumaßnahmen zu erhalten und eine ressortunabhängige Priorisierung vornehmen zu können, mit der auch die personellen Kapazitäten für die Umsetzung der Maßnahmen abgeglichen werden können. Denn auch die Projekte anderer Budgets sind im Produkt der Mobilitäts- und Verkehrsplanung zu planen und später durch die TBR baulich umzusetzen.

Diese Projekte erhalten in der Kostendarstellung ein #, damit sie bei der Summierung der Zahlen des Budgets 5301 nicht mitgerechnet werden.

Für eine Umsetzung der Maßnahmen für das Jahr 2027 sind bereits jetzt Vorarbeiten (Vermessung, Entwurfsplanung usw.) notwendig, die nach dem durch diese Vorlage zu fassenden Beschluss und vor dem formellen Haushaltsbeschluss in der Regel bereits Kosten verursachen. Sollten Bedenken bezüglich der Umsetzung bestehen, sollten diese zum jetzigen Zeitpunkt bereits geäußert werden, damit die Personal- und Finanzressourcen optimal eingesetzt werden und die Verwaltung zudem eine gewisse Sicherheit bezüglich der Umsetzung der im nächsten Haushaltsjahr geplanten Projekte erlangt.

Mit der Aufnahme der Maßnahmen in das Straßen- und Wegekonzept erfolgt auch eine Vorprüfung der Beitragsfähigkeit. Das Ergebnis der Vorprüfung ist in der Spalte „Beschreibung der Maßnahme“ kurz dargestellt. Hierbei handelt es sich nicht um eine vollumfassende Beitragsprüfung, wie sie zum Ausbau der Maßnahme gemacht wird, sondern um eine erste Einschätzung. Demzufolge können sich zur Beitragserhebung noch Änderungen ergeben.

In der Spalte „Beiträge/Zuschüsse“ wird festgehalten, ob es sich nach der ersten Einschätzung um die Erhebung von Erschließungsbeiträgen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) und / oder die Erhebung von Straßenbaubeiträgen nach dem Kommunalabgabengesetz (KAG) handelt. Auf dieser Grundlage werden die voraussichtlichen Einnahmen im Hinblick auf die geschätzten Baukosten ermittelt und mit den Baukosten im Haushaltsplan für das Haushaltsjahr und den Finanzplanungszeitraum veranschlagt. 

Die entsprechend des aktuellen Straßenerhaltungskonzeptes empfohlenen Ausgaben für die Erhaltung des aktuellen Zustands der Straßeninfrastruktur durch Erneuerungs-, Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen von rd. 5 Mio. € werden in der Prioritätenliste berücksichtigt.

3. Finanzierung

Die Umsetzung der vorgestellten Maßnahmen ist von der Bereitstellung der Haushaltsmittel für das Haushaltsjahr 2027 und dem Finanzplanungszeitraum 2028 bis 2030 abhängig. Die in dieser Vorlage dargestellten Projekte der Prioritätenliste sollen im Haushaltsplanentwurf 2027 aufgenommen werden.

Beabsichtigt ist durch diese Vorlage lediglich eine Reihenfolge der Projekte, nicht jedoch den Budgetrahmen „öffentliche Verkehrsflächen“ festzulegen. Daher werden in dieser Vorlage die finanziellen Auswirkungen im Vorblatt nicht dargestellt, sondern im Rahmen der Haushaltsplanberatungen festgelegt.


Anlage:

Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste zum Ausbau von Straßen 2027 bis 2030