Beschlussvorschlag/Empfehlung:
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Der Sportausschuss nimmt die Ãœbersicht der Anträge auf InvestitionskostenzuÂwendungen im Jahr 2012 zur Kenntnis.
Begründung:
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Die als Anlage beigefügte Aufstellung der bis zur Erstellung
der Vorlage beim
Die unter Ziffern 1 bis 6 genannten Anträge wurden bereits im Sportausschuss beraten und einstimmig befürwortet.
Ebenfalls beabsichtigt ist nach Rücksprache mit dem Stadtsportverband, die FörÂderbeträge zu bewilligen, für die eine Beratung im Sportausschuss im Rahmen der Sportförderrichtlinien nicht vorgesehen ist (= Fördersummen bis 6.000 €).
Dabei handelt es sich insbesondere um Gerätezuschüsse gemäß Ziffer 2 der Sportförderrichtlinien sowie um die Bezuschussung für die Erneuerung von FlutÂlichtmasten für den FC Eintracht Rheine. Der Förderantrag wurde bereits im Januar 2012 angekündigt, der schriftliche Antrag wird voraussichtlich Anfang Juni 2012 eingereicht. Da die Zuwendungen voraussichtlich höchstens 5.900 € betraÂgen, ist gemäß Ziffer 7.2 der Sportförderrichtlinien eine Beratung im SportausÂschuss ebenfalls nicht erforderlich.
Eine Bezuschussung noch in diesem Jahr hält die Verwaltung auch deshalb für notwendig, um das Herbst- und Wintertraining sicher zu stellen. Die bisherigen Masten waren marode und mussten unverzüglich aus Sicherheitsgründen entÂfernt werden.
Wie bereits unter Tagesordnungspunkt 5 für die heutige Sitzung thematisiert, werden weitere Mittel für die Errichtung eines Kunstrasenplatzes benötigt, um die Gesamtfinanzierung sowie die Fertigstellung im Jahr 2013 nicht zu gefährden.
Der unter Ziffer 13 eingetragene Betrag i.H.v. 80.000 € beruht auf folgenden ErÂwägungen:
- Das Gutachten für die Erstellung des Kunstrasenplatzes geht von GesamtÂaufwendungen von rund 542.000 € aus.
- Als Ermächtigungsübertragung aus dem Jahr 2011 sind 150.000 € als FinanÂzierungsbetrag geplant.
- Weitere Beträge in einer Größenordnung von 80.000 bis ca. 100.000 € solÂlen jeweils in den Jahren 2012 und 2013 für das Projekt durch MittelumÂschichtungen bereitgestellt werden.
- Die restlichen Mittel sollen über einen Kredit beschafft und von den FußballÂvereinen im Rahmen von Nutzungsentschädigungen refinanziert werden. Durch eine größtmögliche Mittelumschichtung ist beabsichtigt, die Vereine mit der Refinanzierung finanziell nicht zu überlasten.
Der Antrag vom SV Mesum (Ziffer 15 der Aufstellung) auf Zuwendung zur ErÂrichtung eines Umkleidegebäudes mit Nebenräumen wurde am 28.03.2012 einÂgereicht, der Antrag vom TV Jahn Rheine auf Bezuschussung für die Sanierung der Dusch- und Umkleidebereiche im Sportpark an der Germanenallee ist am 30. April 2012 eingegangen.
Beide Anträge sind als Anlagen beigefügt. Insgesamt würden Mittel in Höhe von 82.700 € gebunden, davon 35.100 € (= Maximalförderung von 30 Prozent bei Neubauten) für den SV Mesum und 47.600 € (= Maximalförderung von 50 ProÂzent bei Sanierungen) für den TV Jahn Rheine.
Laut Ziffer 7.2 Absatz 5 der Sportförderrichtlinien müssen
Anträge bis zum 31. Oktober eines Jahres eingereicht werden, um eine Förderung
im Folgejahr zu ermöglichen.
Lediglich wenn die Mittel des laufenden Haushaltsjahres für
InvestitionskostenzuÂschüsse an Sportvereine nicht ausgeschöpft wurden, können
auch verspätete Anträge berücksichtigt werden.
Im vorliegenden Fall müssten die beiden vorgenannten Anträge somit grundsätzÂlich im nächsten Haushaltsjahr (2013) im Sportausschuss zur Beratung vorgelegt werden, da sie nach dem 31.10.2011 eingereicht wurden und aufgrund der GeÂsamtmittelverwendung praktisch keine Haushaltsmittel für InvestitionskostenzuÂschüsse des Jahres 2012 mehr verfügbar sind.
Da beide Anträge aus Verwaltungssicht nachvollziehbar und logisch begründet sind, und darüber hinaus bereits teilweise Mittel für das Haushaltsjahr 2013 geÂbunden sind (56.000 € Zuwendung an den TV Jahn Rheine zur Sanierung des Gebäudes Germanenallee 4) bzw. für die Erstellung des Kunstrasenplatzes (ca. 100.000 €) benötigt werden, sollen so weit wie möglich Einsparungen im GeÂsamtbudget der Sportförderung genutzt werden, um im Rahmen von MittelumÂschichtungen die Anträge des SV Mesum und TV Jahn Rheine (teilweise) noch im Jahr 2012 zu befriedigen.
Geplant ist deshalb, in der nächsten Sportausschusssitzung am 12. September 2012 konkrete Vorschläge bezüglich der finanziellen Förderungen beider VorhaÂben zu unterbreiten.
Zu diesem Zeitpunkt besteht hinsichtlich möglicher Umschichtungen größere PlaÂnungssicherheit; voraussichtlich abgeschlossen sind dann Auszahlungen für BeÂtriebs- und Platzpflegekosten sowie die Maßnahmen zur Reparatur und NeubeÂschaffung des beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögens.
Anlagen:
Anlage 1: Übersicht der Förderanträge für das Jahr 2012
Anlage 2: Antrag vom SV Mesum zur Errichtung eines Umkleidegebäudes mit
              Nebengebäuden
Anlage 3: Antrag vom TV Jahn Rheine zur Sanierung des Dusch- und Umkleidebe-
              reiches im Sportpark Jahn Rheine