Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine
I. Ergänzungsbeschluss
II. Aufstellungsbeschluss
III. Offenlegungsbeschluss
Beschlussvorschlag:
Der Haupt- und
Finanzausschuss zieht die Angelegenheit im Rahmen der Delegierung an sich.
I. Ergänzungsbeschluss
Der Haupt- und
Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt in Ergänzung der
Ursprungsvorlage Nr. 063/20 die textlichen Festsetzungen zur Dachbegrünung und
zur Anpflanzung einer Hainbuchenhecke gemäß den in der Begründung ausgeführten
Erläuterungen.
II. Aufstellungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 82, Kennwort: "St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB aufzustellen.
Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen.
Der räumliche Geltungsbereich wird
durch die Flurstücke 445 und
einer Teilfläche des Flurstücks 106 im Bereich zwischen der „Hauptstraße“, der
Straße „Auf der Hüchte“ und der „Kirchstraße“ gebildet.
Sämtliche
Flurstücke befinden sich in der Flur 21, Gemarkung Rheine l. d. Ems. Der
räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan des Bebauungsplanes geometrisch
eindeutig festgelegt.
III. Offenlegungsbeschluss
Der Haupt- und Finanzausschuss der Stadt Rheine beschließt im Rahmen der Delegierung, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 82, Kennwort: " St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.
Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während dieser Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.
Begründung:
Seitens des
Grundstückseigentümers bzw. von ihm beauftragten Dritten sind im Vorgriff auf
eine Beschlussfassung zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 82 Kennwort: „St. Mariä Heimsuchung Hauenhorst“
Baumfällmaßnahmen auf seinem Grundstück durchgeführt worden. Dies wurde seitens
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz im Zuge der
Erörterung der Planungen in seiner Sitzung vom 11.03.2020 kritisch gesehen.
Es wurde
angeregt, zur Kompensation der gefällten Bäume ergänzende Grün- bzw.
Pflanzmaßnahmen einzufordern.
Die Verwaltung
schlägt daher vor, folgende ergänzende textliche Festsetzungen in den Bebauungsplan
Nr. 82 aufzunehmen:
A. Dachbegrünung
In dem mit WA 2
festgesetzten Allgemeinen Wohngebiet sind die festgesetzten Flachdächer und
flach geneigten Dächern mindestens extensiv zu begrünen. Die Mindeststärke der
Dachbegrünungssubstratschicht muss 10 cm betragen. Die Dachbegrünung ist
dauerhaft zu erhalten und fachgerecht zu pflegen. Von Begrünungsmaßnahmen
ausgenommen sind Dachflächenbereiche bis zu 30% der Dachfläche, die für Anlagen
zur Nutzung erneuerbarer Energiequellen genutzt werden. Auf die FLL-Dachbegrünungsrichtlinie
in der jeweils gültigen Fassung wird verwiesen (Forschungsgesellschaft
Landschaftsentwicklung Landschaftsbau e.V.
Dachbegrünungs-richtlinien – Richtlinien für die Planung, Bau und
Instandhaltungen von Dachbegrünungen“ (www.fll.de). Die Qualitätskriterien der
FLL-Dachbegrünungsrichtlinie sind bei der Realisierung der festgesetzten
Dachbegrünung einzuhalten.
B. Anpflanzung
einer Hainbuchenhecke
Auf der Fläche für
Gemeinbedarf ist im südlichen Bereich zwischen der neugeplanten Wohnbebauung
und der Fläche für Gemeinbedarf eine Hainbuchenhecke anzupflanzen mit einer
Wachstumsbreite von 1,00 m und Wachstumshöhe von 2,00 m. Die Hainbuchenhecke
ist dauerhaft zu erhalten.
Zur Erläuterung:
Ausschnitt aus dem B-Plan (s. rot gekennzeichnete Fläche)
Im Übrigen wird
auf die Ursprungsvorlage 063/20 verwiesen. Die dort vorgeschlagenen
Beschlussempfehlungen und erläuterten Sachverhalte bleiben – mit Ergänzung
diese Festsetzungen - vollumfänglich erhalten