Betreff
Bestellung von Frau Atrott zur Schriftführerin
Vorlage
007/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO NRW Frau Andrea Atrott ab dem 01.02.2022 zur Schriftführerin.

 


Begründung:

 

Gem. § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen.

 

Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird der Schriftführer/die Schriftführerin vom Ausschuss bestellt.

 

Soll ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.