Betreff
Bestellung von Frau Atrott zur Schriftführerin
Vorlage
007/22
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Sozialausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7
GO NRW Frau Andrea Atrott ab dem 01.02.2022 zur Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift anzufertigen.
Nach § 52 Abs. 1 in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO NRW wird der Schriftführer/die Schriftführerin vom Ausschuss bestellt.
Soll ein Bediensteter der Stadtverwaltung bestellt werden,
so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit dem Bürgermeister.