Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2021 der Ausländerbehörde Rheine zur

     Kenntnis.

2. Der Sozialausschuss nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zur Tätigkeit

     der Ausländerbehörde sowie die Antworten der Verwaltung zur Kenntnis.

 


Begründung:

Als große kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.

 

Mit Stand vom 30.06.2021 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 76.247 (Quelle IT NRW). Hiervon hatten Ende 2021 9977 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht einem Ausländeranteil von 13,09 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich weiter gestiegen.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Einwohner der Stadt Rheine (31.12.)

76018

76107

76218

76123

76247 (30.06.2021)

Ausländer in der Stadt Rheine (Anzahl)

8280

8741

9139

9706

9977

Ausländeranteil (%)

10,89

11,49

11,99

12,75

13,09

EU-Ausländer (Anzahl)

3539

3834

3793

4153

4276

 

Die Top 10 der Herkunftsländer:

 

 

Zuwanderung Asylangelegenheiten

 

Aufenthaltsgestattungen

Verantwortlich für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Für Rheine ist zu berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW bis Ende 2022 zu einer reduzierten Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Maximal 250 Plätze der ZUE werden auf die Aufnahmequote der Stadt Rheine angerechnet. Aktuell erfolgen vorwiegend aufgrund der ZUE nur sehr wenige Neuzuweisungen - meist im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen- nach Rheine. Der Betrieb der ZUE endet mit Ablauf des Jahres 2022, so dass ab 2023 wieder mit stark erhöhten Zuweisungen nach Rheine zu rechnen ist. Nach ersten Schätzungen ist im ersten Halbjahr 2023 mit ca. 170 Personen zu rechnen.

Mit Stand 31.12.2021 waren nur noch 14 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Aufenthaltsgestattungen (31.12.)Quelle AZR

185

140

90

40

14

 

 

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 72 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Ein Asylverfahren umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist, erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Abschluss sind sie Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung.

 

Duldungen

Eine Duldung wird bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige Gründe vorliegen.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR

176

141

147

175

188

 

 

Im Zeitraum 01.01.21-31.12.21 wurden insgesamt 803 Duldungen erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Inhabern einer Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem 01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 25 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle eigene Statistik).

 

 

Freiwillige Ausreisen / Rückführungen

Ausreisepflichtige Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen. Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a. finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von Freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung) angeboten. 

Werden freiwillige Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ (Anlage 1) werden vor diesem Schritt zunächst alle anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft. Es gilt der Leitsatz „Aufenthalt vor Rückkehr“.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Freiwillige Ausreisen

27

8

10

15

9

Abschiebungen

19

25

20

1

5

Aufgrund der Corona Pandemie konnten auch im Jahr 2021 weniger Abschiebungen als in den Vorjahren durchgeführt werden.

 

 

Aufenthalt  Allgemeines Ausländerrecht

 

Aufenthaltstitel

Nicht EU-Bürger, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

In der Regel handelt es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung / Studium

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit

-          Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen auch ehemalige Asylbewerber)

-          Aufenthalt aus familiären Gründen

-          besondere Aufenthaltsrechte

Bei Erfüllung der Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Aufenthaltserlaubnisse  (Quelle AZR)

2185

2418

2675

2817

2855

Niederlassungserlaubnisse  (Quelle AZR)

1586

1642

1723

1776

1849

 

 

 

 

Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2123 Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Ein besonderes Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung die Schaffung einer 0,75 Stelle (besetzt ab 01.11.2020) ermöglicht. Ab 2022 wird die Förderung auf eine 1,0 Stelle ausweitet. Durch die auch bereits in der Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits deutlich gesteigert werden.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Aufenthaltserlaubnisse §§ 25a/25b (Quelle AZR)

31

33

34

48

59

 

 

Verpflichtungserklärungen

Wer eine ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Verpflichtungserklärungen

624

612

557

175

145

 

 

Integration Einbürgerung

Für Personen, die bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind

-          besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes

-          seit mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

-          Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          ausreichende Deutschkenntnisse

-          Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

 

 

2017

2018

2019

2020

2021

Einbürgerungsanträge (eigene Statistik)

82

81

106

114

166

 

Auch im Bereich der Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 0,75 Stellen (besetzt ab 01.05.2021) um eine verstärkte Integration zu fördern. Im Bereich der Einbürgerung wird die Förderung ab 2022 auf 1,0 Stellen ausgeweitet. Es ist im Bereich der Einbürgerung absehbar, dass die Anzahl Anträge aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 weiterhin stark zunehmen wird.

 

 

 

 

 

Netzwerkarbeit

Die ABH Rheine versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration.

So ist die Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Mitarbeit im Landesprojekt „Gemeinsam klappt`s“
  • Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements „Kreis Steinfurt
  • Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland
  • Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt
  • Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine
  • Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF
  • Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
  • Dialog mit dem Integrationsrat der Stadt Rheine

 

 

Exkurs

Trotz der massiven Auswirkungen der Corona Pandemie auch im Jahr 2021 ist es gelungen, den Betrieb der Ausländerbehörde Rheine durchgehend aufrecht zu erhalten. Die Publikumskontakte wurden zum Schutz aller Seiten auf absolut notwendige Vorsprachen reduziert. Kundenkontakte (z.B. zur Abnahme biometrischer Daten) erfolgten nur mit Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung aller hygienischen Maßnahmen. Die Pandemie erforderte auch zum Teil sehr unkonventionelle Maßnahmen. So wurde auch 2021 die Ausgabe von elektronischen Aufenthaltstiteln zeitweise an ein Außenfenster verlegt, um ein Ansteckungsrisiko für alle Personen so gering wie möglich zu halten.

Das Arbeiten mit festen Terminen hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen und wird künftig weiter ausgebaut.

Seit dem 01. Dezember 2021 steht für Kunden der Ausländerbehörde Rheine im Sinne der Serviceorientierung ein Online-Terminbuchungssystem zur Verfügung. Über die Homepage der Stadt Rheine lassen sich schnell und einfach Termine in den einzelnen Aufgabenbereichen, direkt beim zuständigen Sachbearbeiter buchen (Link Terminbuchung).

Mit der Schließung der ZUE Damloup-Kaserne mit Ablauf des 31.12.2022 ist mit einer eheblichen Ausweitung der Zuweisungen nach Rheine zu rechnen. Nach dem Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erfolgt der Abbau der anrechenbaren Plätze in Schritten von 20 % pro Monat, so dass im ersten Halbjahr 2023 mit ca. 170 Neuzuweisungen zu rechnen ist. Dieses wird zu Fallzahlsteigerungen bei den Aufenthaltsgestattungen sowie auch im weiteren Verlauf (je nach Entscheidung über den Asylantrag) bei den Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen führen. Die genaue Entwicklung bleibt zu beobachten.

 

 

Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

Die Fraktion hat im Vorfeld den als Anlage beigefügten Anfragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung geschickt. Die Verwaltung hat die Antworten direkt zu den Fragen eingefügt.

 


Anlagen

Anlage 1: Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement“ der ABH Rheine,

                  2018

Anlage 2: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen