Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der
Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2021 der Ausländerbehörde Rheine zur
Kenntnis.
2. Der
Sozialausschuss nimmt die Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen zur
Tätigkeit
der Ausländerbehörde sowie die Antworten der Verwaltung zur Kenntnis.
Begründung:
Als große
kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist
die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle
übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die
Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.
Mit Stand vom
30.06.2021 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 76.247 (Quelle IT NRW). Hiervon
hatten Ende 2021 9977 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht
einem Ausländeranteil von 13,09 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen
ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich weiter gestiegen.
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Einwohner der
Stadt Rheine
(31.12.) |
76018 |
76107 |
76218 |
76123 |
76247 (30.06.2021) |
Ausländer in
der Stadt Rheine (Anzahl) |
8280 |
8741 |
9139 |
9706 |
9977 |
Ausländeranteil
(%) |
10,89 |
11,49 |
11,99 |
12,75 |
13,09 |
EU-Ausländer (Anzahl) |
3539 |
3834 |
3793 |
4153 |
4276 |
Die Top 10 der
Herkunftsländer:
Zuwanderung
Asylangelegenheiten
Aufenthaltsgestattungen
Verantwortlich für
das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine
Aufenthaltsgestattung ausgestellt.
Flüchtlinge, die
in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden
durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Für Rheine ist zu
berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW bis Ende 2022 zu einer
reduzierten Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Maximal 250 Plätze
der ZUE werden auf die Aufnahmequote der Stadt Rheine angerechnet. Aktuell
erfolgen vorwiegend aufgrund der ZUE nur sehr wenige Neuzuweisungen - meist im
Zusammenhang mit Familienzusammenführungen- nach Rheine. Der Betrieb der ZUE
endet mit Ablauf des Jahres 2022, so dass ab 2023 wieder mit stark erhöhten
Zuweisungen nach Rheine zu rechnen ist. Nach ersten Schätzungen ist im ersten
Halbjahr 2023 mit ca. 170 Personen zu rechnen.
Mit Stand
31.12.2021 waren nur noch 14 Personen in Rheine im Besitz einer
Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufenthaltsgestattungen
(31.12.)Quelle
AZR |
185 |
140 |
90 |
40 |
14 |
Im Jahr 2021
wurden insgesamt 72 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder
übertragen.
Ein Asylverfahren
umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten
durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu
ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen
Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist,
erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei
negativem Abschluss sind sie Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine
Duldung.
Duldungen
Eine Duldung wird
bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das
Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da
Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige
Gründe vorliegen.
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Duldungen
in Rheine (31.12.) Quelle AZR |
176 |
141 |
147 |
175 |
188 |
Im Zeitraum
01.01.21-31.12.21 wurden insgesamt 803 Duldungen erteilt, verlängert oder
übertragen.
Inhabern einer
Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens
zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem
01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 25 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle
eigene Statistik).
Freiwillige
Ausreisen / Rückführungen
Ausreisepflichtige
Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen.
Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a.
finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von
Freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung)
angeboten.
Werden freiwillige
Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise
durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden
werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel
und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ (Anlage 1) werden vor diesem Schritt
zunächst alle anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven
geprüft. Es gilt der Leitsatz „Aufenthalt vor Rückkehr“.
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Freiwillige
Ausreisen |
27 |
8 |
10 |
15 |
9 |
Abschiebungen
|
19 |
25 |
20 |
1 |
5 |
Aufgrund der Corona
Pandemie konnten auch im Jahr 2021 weniger Abschiebungen als in den Vorjahren
durchgeführt werden.
Aufenthalt Allgemeines Ausländerrecht
Aufenthaltstitel
Nicht EU-Bürger,
sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt
in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser
Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von
der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
In der Regel handelt
es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis,
die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Ausbildung / Studium
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit
-
Aufenthalt
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen
auch ehemalige Asylbewerber)
-
Aufenthalt
aus familiären Gründen
-
besondere
Aufenthaltsrechte
Bei Erfüllung der
Voraussetzungen, können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis
nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete
Niederlassungserlaubnis erhalten.
Die zahlenmäßige
Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen
kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufenthaltserlaubnisse
(Quelle AZR) |
2185 |
2418 |
2675 |
2817 |
2855 |
Niederlassungserlaubnisse (Quelle AZR) |
1586 |
1642 |
1723 |
1776 |
1849 |
Im Jahr 2021 wurden insgesamt 2123
Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder
übertragen.
Ein besonderes
Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen
Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b
AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im
Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung
die Schaffung einer 0,75 Stelle (besetzt ab 01.11.2020) ermöglicht. Ab 2022
wird die Förderung auf eine 1,0 Stelle ausweitet. Durch die auch bereits in der
Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl
entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits deutlich gesteigert werden.
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Aufenthaltserlaubnisse
§§ 25a/25b
(Quelle AZR) |
31 |
33 |
34 |
48 |
59 |
Verpflichtungserklärungen
Wer eine
ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die
Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des
Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein
Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld
der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.
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2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Verpflichtungserklärungen
|
624 |
612 |
557 |
175 |
145 |
Integration Einbürgerung
Für Personen, die
bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der
Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine
Einbürgerung sind
-
besitz
eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes
-
seit
mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-
Sicherstellung
des Lebensunterhaltes
-
ausreichende
Deutschkenntnisse
-
Bekenntnis
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
|
2017 |
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
Einbürgerungsanträge (eigene Statistik) |
82 |
81 |
106 |
114 |
166 |
Auch im Bereich der
Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 0,75 Stellen (besetzt ab
01.05.2021) um eine verstärkte Integration zu fördern. Im Bereich der
Einbürgerung wird die Förderung ab 2022 auf 1,0 Stellen ausgeweitet. Es ist im
Bereich der Einbürgerung absehbar, dass die Anzahl Anträge aufgrund der hohen
Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 weiterhin stark zunehmen wird.
Netzwerkarbeit
Die ABH Rheine
versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration.
So ist die
Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen
und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:
- Mitarbeit im Landesprojekt „Gemeinsam klappt`s“
- Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements
„Kreis Steinfurt
- Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland
- Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des
Kreises Steinfurt
- Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes
Rheine
- Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und
des BAMF
- Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und
Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
- Dialog mit dem Integrationsrat der Stadt Rheine
Exkurs
Trotz der massiven
Auswirkungen der Corona Pandemie auch im Jahr 2021 ist es gelungen, den Betrieb
der Ausländerbehörde Rheine durchgehend aufrecht zu erhalten. Die
Publikumskontakte wurden zum Schutz aller Seiten auf absolut notwendige
Vorsprachen reduziert. Kundenkontakte (z.B. zur Abnahme biometrischer Daten)
erfolgten nur mit Terminvereinbarung und unter Berücksichtigung aller
hygienischen Maßnahmen. Die Pandemie erforderte auch zum Teil sehr
unkonventionelle Maßnahmen. So wurde auch 2021 die Ausgabe von elektronischen
Aufenthaltstiteln zeitweise an ein Außenfenster verlegt, um ein
Ansteckungsrisiko für alle Personen so gering wie möglich zu halten.
Das Arbeiten mit
festen Terminen hat sich hierbei als sehr hilfreich erwiesen und wird künftig
weiter ausgebaut.
Seit dem 01.
Dezember 2021 steht für Kunden der Ausländerbehörde Rheine im Sinne der
Serviceorientierung ein Online-Terminbuchungssystem zur Verfügung. Über die
Homepage der Stadt Rheine lassen sich schnell und einfach Termine in den
einzelnen Aufgabenbereichen, direkt beim zuständigen Sachbearbeiter buchen (Link Terminbuchung).
Mit der Schließung
der ZUE Damloup-Kaserne mit Ablauf des 31.12.2022 ist mit einer eheblichen
Ausweitung der Zuweisungen nach Rheine zu rechnen. Nach dem
Flüchtlingsaufnahmegesetz (FlüAG) erfolgt der Abbau der anrechenbaren Plätze in
Schritten von 20 % pro Monat, so dass im ersten Halbjahr 2023 mit ca. 170 Neuzuweisungen
zu rechnen ist. Dieses wird zu Fallzahlsteigerungen bei den
Aufenthaltsgestattungen sowie auch im weiteren Verlauf (je nach Entscheidung
über den Asylantrag) bei den Duldungen und Aufenthaltserlaubnissen führen. Die
genaue Entwicklung bleibt zu beobachten.
Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen
Die Fraktion hat im Vorfeld den als Anlage beigefügten Anfragenkatalog mit der Bitte um Beantwortung geschickt. Die Verwaltung hat die Antworten direkt zu den Fragen eingefügt.
Anlagen
Anlage 1: Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement“ der ABH Rheine,
2018
Anlage 2: Anfrage der Fraktion Bündnis 90 Die Grünen