Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Stand einer
integrierten Sozialplanung sowie die Gliederung für den ersten Sozialbericht
zur Kenntnis.
2.
Der
Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den ersten Sozialbericht Rheine auf
Grundlage der Gliederung zu erstellen.
Begründung:
Am 17.09.2019
beauftragte der Sozialausschuss die Verwaltung einstimmig mit der Entwicklung
eines Konzeptes für eine integrierte Sozialplanung und jährliche
Sozialberichterstattung. Am 22.04.2021 präsentierte die Verwaltung
Basisanalysen, u. a. zur Kinder- und Altersarmut in den 24 Stadtteilen Rheines.
Am 16.09.2021 hat die Verwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung
Konzept, Ziele und Zeitplan zum ersten Sozialbericht Rheine vorgestellt. Gabi
Schmidt, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, und Ann-Kristin
Reher, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, stellten
Hintergründe zu den Sozialberichten NRW bzw. zur integrierten Sozialplanung in
den Kommunen NRWs vor.
Gliederung:
Die Sozialberichterstattung wird in einen jährlich wiederkehrenden Basisteil
und einen wechselnden Schwerpunktteil gegliedert sein. Die Auswertungen werden
als kleinräumige Gliederung (KRG) dargestellt sein, d. h. für Rheine auf der
Gliederung der 24 Stadtteile, soweit möglich. Weiter wird angestrebt, wo
möglich, neben dem aktuellen Stand auch eine Entwicklung abzubilden. Bei
ausgewählten und besonders zum Vergleich geeigneten Quotienten soll auch ein
kreis- oder landesweiter Vergleich dargestellt werden.
Das
Grobkonzept der Gliederung ist im Arbeitskreis Sozialbericht am 25.01.2022
vorgestellt worden. Nach Abstimmung mit dem Arbeitskreis wird vorgeschlagen die
beigefügte Gliederung in die Beschlussfassung aufzunehmen. Geplant ist den
Arbeitskreis Ende März/Anfang April mit einem Zwischenbericht zu Analysen und
Tendenzen fortzusetzen.
Nähere
Ausführungen zur Gliederung siehe Anlage 1.
Anlage 2
zeigt die kleinräumige Gliederung, die im Sozialbericht Anwendung finden wird.
Nach der
Analyse soll (so das Konzept der integrierten Sozialplanung) die Entwicklung
und Konzeption von konkreten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Beteiligten
und auf Grundlage der Entscheidungen des Sozialausschusses als
Beschlussvorlagen erfolgen. Das Ziel der integrierten Sozialplanung ist es, mit
dem Sozialbericht eine valide Entscheidungshilfe und eine zukünftige
Diskussionsgrundlage zur Verfügung zu stellen, damit der kommunale
Handlungsspielraum zielgerichtet genutzt und Maßnahmen für gleichwertige
Lebensverhältnisse in Rheine beschlossen werden können.
Anlagen:
Anlage 1: Ausführungen zur Gliederung
Anlage 2: 24er-Stadtplan Rheine