Betreff
Sozialbericht Rheine: Aktueller Stand & Gliederung
Vorlage
098/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zum aktuellen Stand einer integrierten Sozialplanung sowie die Gliederung für den ersten Sozialbericht zur Kenntnis.

 

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, den ersten Sozialbericht Rheine auf Grundlage der Gliederung zu erstellen.

 


Begründung:

 

Am 17.09.2019 beauftragte der Sozialausschuss die Verwaltung einstimmig mit der Entwicklung eines Konzeptes für eine integrierte Sozialplanung und jährliche Sozialberichterstattung. Am 22.04.2021 präsentierte die Verwaltung Basisanalysen, u. a. zur Kinder- und Altersarmut in den 24 Stadtteilen Rheines. Am 16.09.2021 hat die Verwaltung im Rahmen einer Informationsveranstaltung Konzept, Ziele und Zeitplan zum ersten Sozialbericht Rheine vorgestellt. Gabi Schmidt, Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales NRW, und Ann-Kristin Reher, Gesellschaft für innovative Beschäftigungsförderung, stellten Hintergründe zu den Sozialberichten NRW bzw. zur integrierten Sozialplanung in den Kommunen NRWs vor.

 

Gliederung: Die Sozialberichterstattung wird in einen jährlich wiederkehrenden Basisteil und einen wechselnden Schwerpunktteil gegliedert sein. Die Auswertungen werden als kleinräumige Gliederung (KRG) dargestellt sein, d. h. für Rheine auf der Gliederung der 24 Stadtteile, soweit möglich. Weiter wird angestrebt, wo möglich, neben dem aktuellen Stand auch eine Entwicklung abzubilden. Bei ausgewählten und besonders zum Vergleich geeigneten Quotienten soll auch ein kreis- oder landesweiter Vergleich dargestellt werden.

 

Das Grobkonzept der Gliederung ist im Arbeitskreis Sozialbericht am 25.01.2022 vorgestellt worden. Nach Abstimmung mit dem Arbeitskreis wird vorgeschlagen die beigefügte Gliederung in die Beschlussfassung aufzunehmen. Geplant ist den Arbeitskreis Ende März/Anfang April mit einem Zwischenbericht zu Analysen und Tendenzen fortzusetzen.

Nähere Ausführungen zur Gliederung siehe Anlage 1.

Anlage 2 zeigt die kleinräumige Gliederung, die im Sozialbericht Anwendung finden wird.

 

Nach der Analyse soll (so das Konzept der integrierten Sozialplanung) die Entwicklung und Konzeption von konkreten Maßnahmen in enger Abstimmung mit den Beteiligten und auf Grundlage der Entscheidungen des Sozialausschusses als Beschlussvorlagen erfolgen. Das Ziel der integrierten Sozialplanung ist es, mit dem Sozialbericht eine valide Entscheidungshilfe und eine zukünftige Diskussionsgrundlage zur Verfügung zu stellen, damit der kommunale Handlungsspielraum zielgerichtet genutzt und Maßnahmen für gleichwertige Lebensverhältnisse in Rheine beschlossen werden können.

 


Anlagen:

Anlage 1: Ausführungen zur Gliederung

Anlage 2: 24er-Stadtplan Rheine