Betreff
Barrierefreie Mittel - Mittelverwendung 2022
Vorlage
099/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschluss beschließt, dass die für das Jahr  2021 beschlossenen Maßnahmen, die coronabedingt nicht umgesetzt werden konnten, in 2022 abgearbeitet werden.

 

Die AG „Barrierefreie Mittel“ wird beauftragt, die für 2022 neu angedachten Maßnahmen auf ihre Umsetzbarkeit und Kosten zu überprüfen und diese dann erneut dem Sozialausschuss zur Entscheidung vorzulegen.

 

Die Vorschau auf die Jahre 2023/24 werden zur Kenntnis genommen. Die geplanten Maßnahmen sollen dem Sozialausschuss zu gegebenem Zeitpunkt zur Entscheidung vorgelegt werden.

 

1. Nicht umgesetzte Maßnahmen aus 2021                    Kostenschätzung

 

1.1 Rampe am Nonnenpädken Elte                                     40.000,00 €

1.2 Barrierefreie Erschließung der Hünenborg                   35.000,00 €

1.3 Höhenverstellbares WC, Turnhalle PGS                                      6.000,00 €

1.4 Handläufe Walshagenpark                                                4.132,87 €

Gesamt                                                                                 85.132,87 €

 

2. Neue Maßnahmen 2022                                             Kostenschätzung

 

2.1 Notruf WC Bustreff                                                           1.470,84 €

2.2 Kloster Bentlage

a) Eingang                                                                                     /

·         Handlauf an der Rampe

·         Handlauf an der Treppe                                     

·         Stufensicherheitsmarkierungen

b) Handgriff Refektorium und Calefaktorium                  /

c) Aufzüge

d) Pflasterung Eingang Gästezimmer Nr. 2 im Torhaus  /

 

3. Vorschau Maßnahmen 2023/24                                  Kostenschätzung

 

3.1 Behinderten-WC, 2. OG, Neues Rathaus                                      30.000,00 €

3.2 Toilette für alle                                                               108.885,00 €

3.3 Behinderten-WC Walshagenpark                                                  /

 


Begründung:

 

Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum barrierefreien und behindertengerechten Bauen gefasst. In den Folgejahren wurden „Barrierefreie Haushaltsmittel“ in unterschiedlichen Höhen für barrierefreie Maßnahmen des städtischen, öffentlichen Bereiches zur Verfügung gestellt, zuletzt in Höhe von jährlich 90.000 €.

 

Im Ergebnisplan sollen Mittel in Höhe von 143.611 EUR aus Vorjahren übertragen werden, zusammen mit dem Haushaltsansatz für 2022 in Höhe von 90.000 EUR werden in diesem Jahr Mittel von insgesamt 233.611 EUR für konsumtive Maßnahmen zur Verfügung stehen. Im Investitionsplan sollen Mittel in Höhe von 7.878 EUR aus den Vorjahren übertragen werden.

 

Die fachbereichsübergreifende AG „Barrierefreie Mittel“ hat in der Sitzung am 03.02.2022, unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates, die Verwendung der Mittel wie folgt erarbeitet:

 

1 Nicht umgesetzte Maßnahmen aus 2021

 

1.1 Rampe am Nonnenpädken Elte

 

Bei der angedachten Rampe kam es aufgrund einiger Schwierigkeiten zu Verzögerungen und einer Kostensteigerung. In der Planung stellte sich heraus, dass die Rampe deutlich länger ausgeführt werden muss, als zunächst angedacht. Außerdem muss die angrenzende Uferböschung zum Mühlenbach mit in das Projekt einbezogen und abgesichert/befestigt werden. Da der Bereich am Mühlenbach ein Naturschutzgebiet ist, mussten die gesamten Maßnahmen zudem mit dem Naturschutz abgestimmt werden. Die Planung ist jetzt abgeschlossen und die Arbeiten sollen kurzfristig ausgeschrieben werden. Aus Naturschutzgründen (Nistzeiten) kann jedoch erst im Herbst mit den Arbeiten begonnen werden.

 

Die Maßnahme ist am 23.03.2021 vom Sozialausschuss genehmigt worden.

 

Alte Kalkulation: 25.000,- €

Neue Kostenschätzung: 40.000,- €

 

1.2 Barrierefreie Erschließung der Hünenborg

 

Das Projekt verschiebt sich seit einigen Jahren wegen Parallelplanungen im Stadtteil.

Bei der angedachten Maßnahme geht es ausschließlich um eine Rampe zum Denkmal und nicht um die barrierefreie Gestaltung des umgebenen Geländes.

 

Die Maßnahme wurde zuletzt am 23.03.2021 vom Sozialausschuss genehmigt.

 

Die AG „Barrierefreie Mittel“ hat intensiv diskutiert, ob das Projekt noch umgesetzt werden soll und hat Folgendes beschlossen:

 

·         Der Beirat für Menschen mit Behinderung und der Seniorenbeirat werden die Maßnahme, Notwendigkeit und Umsetzung in ihren nächsten Sitzungen diskutieren.

·         Der Fachbereich Planen und Bauen sucht die alten Planungen raus, überarbeitet diese ggfs. und macht eine ungefähre Kostenkalkulation.

 

1.3 Höhenverstellbares WC, Turnhalle PGS

 

Neben der Renovierung und Erweiterung der Paul-Gerhardt-Schule wird auch eine Turnhalle gebaut. Die Turnhalle wird barrierefrei gemäß DIN 18040-1 Barrierefreies Bauen - Planungsgrundlagen - Teil 1: Öffentlich zugängliche Gebäude, errichtet.

Die DIN sieht in ihren Ausführungen jedoch einen genormten, erwachsenen Rollstuhlnutzer vor.

Vom Beirat für Menschen mit Behinderung, sowie der Koordinierungsstelle der Behindertenarbeit wurde in einer Stellungnahme über die DIN hinaus ein höhenverstellbares WC als notwendig erachtet. Diese Empfehlung ergibt sich aufgrund der  verschiedenen Nutzergruppen, die am Vormittag, während der Schulzeit, aus Grundschulkindern bis 10 Jahren besteht. Am Nachmittag (im Bereich des Vereinssportes) erfolgt die Nutzung durch Kinder aber auch durch Erwachsene. Das barrierefreie WC in der Turnhalle sollte höhenverstellbar und somit für alle Nutzergruppen zugängig sein.

Der Differenzbetrag (zwischen einem regulären, barrierefreien und einem höhenverstellbaren WC) in Höhe von 6.000 € sollte aus dem Budget Barrierefreie Mittel finanziert werden.

 

Die Bauarbeiten werden voraussichtlich in den Sommerferien 2022 fertig gestellt.

 

Die Maßnahme ist am 23.03.2021 vom Sozialausschuss genehmigt worden.

 

1.4 Handläufe Walshagenpark

 

Aufgrund eines Antrages aus dem Beirat für Menschen mit Behinderung, an den Stufen zum Teich im Walshagenpark Handläufe anzubringen, wurde zum Stand der Barrierefreiheit ein Ortstermin Anfang 2021 durchgeführt.

Ergebnis: Der Park wird stark frequentiert, besonders ältere Menschen, u.a. aus dem benachbarten Seniorenzentrum, nutzen den Park. Die Herstellung der Barrierefreiheit hat somit eine hohe Priorität.

Der Park ist in vielen Bereichen nicht barrierefrei.

Folgende Maßnahmen sollten umgesetzt werden:

 

a)      Handläufe an den Treppen zum Teich

 

Mehrere kleine Treppen führen an den Teich im vorderen Teil des Parks, in unmittelbarer Nachbarschaft des Seniorenzentrums. An den Treppen sind bisher keine Handläufe installiert. Dieses soll nun erfolgen. Die Handläufe erleichtern nicht nur die Bewältigung der Stufen, sondern dienen auch als Absturzsicherung und wichtige Orientierung für Menschen mit Sehbeeinträchtigung.

 

b)      Bänke am Teich

 

Am Teich stehen in zwei Bereichen jeweils zwei Bänke. Diese bestehen aus U-Betonsteinen, auf denen Kunststofflatten als Sitzfläche dienen.

Die vorhandenen Bänke sollten durch barrierefreie Bänke mit Rückenlehne und Aufstehhilfe ersetzt werden. So können auch ältere Menschen und Menschen mit Bewegungsbeeinträchtigungen sicher am Teich sitzen und wieder aufstehen.

 

c)      Bänke am Spielplatz

 

Der Spielplatz wird viel genutzt. Bisher sind nur zwei aus Holzstämmen und Planken errichtete Bänke auf dem relativ großen Spielplatz vorhanden. Diese sollen erhalten bleiben.

Zusätzlich sollen zwei barrierefreie Bänke mit Rückenlehne und Aufstehhilfe aufgestellt werden. So werden insgesamt ausreichend Sitzmöglichkeiten und für Menschen mit Einschränkungen nutzbare Plätze zur Verfügung stehen.

 

Die Bänke wurden bereits aufgestellt und abgerechnet. Die Handläufe sind beauftragt und werden zeitnah umgesetzt.

 

Die Maßnahme ist am 23.03.2021 vom Sozialausschuss genehmigt worden.

 

Voraussichtliche Kosten: 4:132,87 €

 

 

2. Neue Maßnahmen 2022

 

2.1 Notruf WC Bustreff

 

Seit November 2019 ist der Notruf im WC im Bustreff aktiv. Die einmaligen Kosten für Installation und Inbetriebnahme wurden aus dem Budget der offenen Behindertenarbeit bezahlt.

 

Die laufenden Kosten zur Miete des Notrufsystems (monatlich 75,57 €), zum Vorhalten des Sicherheitsdienstes (monatlich 12 €), sowie die Einsatzkosten des Sicherheitsdienstes (ca. 420 €) sollten aus dem Budget Barrierefreie Mittel finanziert werden.

 

Kostenkalkulation: 1.470,84 €

 

2.2  Kloster Bentlage

 

Am Kloster Bentlage wurde im Auftrag von Münsterland e.V. im Rahmen des Projektes „Schlösser- und Burgenregion Münsterland“ durch die Firma NeumannConsult Münster ein Quick Check Barrierefreiheit durchgeführt. Das Ergebnis und Empfehlungen wurden verschriftlicht und zur Verfügung gestellt.

 

Einige einfache Empfehlungen wurden bereits umgesetzt (z.B. WC in der Ökonomie, Stellwand WC im Westflügel). Aufgrund des einzuhaltenden Denkmalschutzes kann eine optimale Barrierefreiheit nicht umgesetzt werden.

Folgende Maßnahmen sollten aus den Barrierefreien Mitteln umgesetzt und finanziert werden:

 

Eingangsbereich

 

·         Handlauf an der Rampe

Die Querneigung der Rampe wurde bemängelt, diese ist aber zum Ablauf von  Regenwasser gewollt und durchaus überwindbar. Die Rampe ist eher ein Weg. Es wird geprüft, ob an der Rampe ein Handlauf umgesetzt werden kann und welche Kosten entstehen würden.

·         Handlauf an der Treppe

An der Treppe soll möglichst mittig ein Handlauf installiert werden, der sowohl das Greifen von links, als auch von rechts ermöglicht. Die andere Option von jeweils einem Handlauf links und rechts muss ggfs. auch mit einbezogen werden (evtl. kommt auch hier der Denkmalschutz zum Tragen).

Der Fachbereich Planen und Bauen prüft die Umsetzbarkeit und gibt eine Kostenschätzung ab.

·         Stufensicherheitsmarkierungen

Stufensicherheitsmarkierungen können, wenn überhaupt nur durch ausfräsen und Einsetzen eines andersfarbigen Steines umgesetzt werden. Inwieweit das umsetzbar ist und welche Kosten entstehen würden, wird geprüft.

 

 

Handgriff Refektorium und Calefaktorium (Frühstücks- und Veranstaltungsräume)

 

Beide Räume sind über eine sehr hohe Stufe zugängig, die mithilfe von mobilen Rampen nicht überwunden werden können. Feste Rampen sind aus denkmalschutzrechtlichen Gründen und auch weil sie den Gang verschmälern und eine Stolperfalle wären nicht umsetzbar.

Als mögliche Erleichterung wird die Anbringung von Haltegriffen, die zumindest ein festhalten und hochziehen ermöglichen würden, angeregt. Es muss geprüft werden, wie die Anbringung in den Wänden des Denkmals (Sandsteinwände) möglich ist.

Die Umsetzbarkeit und die entstehenden Kosten werden geprüft.

 

Aufzüge

 

Es werden taktil erfassbare Etagennummern, Beschriftung der Etagen und eine Sprachdurchsage empfohlen. Die taktil erfassbaren Bedientableaus + Sprachdurchsage wurden bereits bei der Firma Tepper nachgefragt, die Kostenschätzung liegt bei ca. 3.000 € für beide Aufzüge.

Der Fachbereich Planen und Bauen plant die weitere Umsetzung und erhebt eine Kostenaufstellung.

 

Pflasterung Eingang Gästezimmer Nr. 2 im Torhaus

 

Die Pflasterung aus Naturstein muss im Denkmal erhalten bleiben und auch das Gefälle kann nicht vollständig ausgeglichen werden.

Es wird ein Auffüllen der Fugen empfohlen.

Über den Fachbereich Planen und Bauen erfolgen die Umsetzung und die Aufstellung eines Kostenplanes.

 

 

3. Vorschau Maßnahmen 2023/24

 

3.1 Behinderten-WC 2. OG Neues Rathaus

 

Das Behinderten-WC im 2. OG des Neuen Rathauses ist renovierungsbedürftig und erfüllt nicht die aktuellen Anforderungen an die Barrierefreiheit. Die Maßnahme stand bereits für 2021 auf dem Plan und wurde vom Sozialausschuss am 23.03.2021 genehmigt.

 

Kostenschätzung: mind. 30.000,- €

 

3.2 Toilette für alle

 

Die vom Beirat für Menschen mit Behinderung angeregte Toilette für alle, soll im Zuge der Baumaßnahmen am RHZ 2 umgesetzt werden.

Die Toilette soll zwischen dem Treppenhaus / Zugang RHZ 2 und den Räumlichkeiten von Rat und Tat angesiedelt werden. Der Zugang soll von außen mittels Euroschlüssel erfolgen.

 

Für Menschen mit schweren und mehrfachen Behinderungen sind die „derzeitigen“ Behinder-tentoiletten ungeeignet. Das betrifft vor allem Menschen mit Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma, angeborener schwerer Behinderung oder Multipler Sklerose. Auch ältere Menschen, die pflegebedürftig oder dement sind, brauchen spezielle Hilfe.

Das bedeutet, dass diese Personengruppe bei Ausflügen, Stadtbummel, Behördengängen etc. keine geeigneten Toiletten vorfinden.

 

Zur Situation:

Zum Wechseln der Inkontinenzeinlage (Windel für Erwachsene) müssen die Betroffenen von ihren Begleitern auf den Boden einer öffentlichen Toilette gelegt werden. Für die Begleitperson ist das häufig sehr mühsam und belastend für den Rücken. Zudem stellt dies für alle Beteiligten eine unangenehme und unhygienische Situation dar: Die Böden sind häufig nicht sauber, dadurch können die Betroffenen leicht krank werden. Oft müssen zwei bis drei Personen helfen und es gibt kaum Platz.

In einer "Toilette für alle" finden Menschen mit schweren Behinderungen alles, was sie für ihre persönliche Hygiene brauchen. Die Toilettenräume sind groß genug, es gibt eine Liege und einen Personen-Lifter. Der Lifter befördert rückenschonend Kinder, Jugendliche und Erwachsene sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege. Dort liegen sie bequem, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechselt.

"Toiletten für alle" sind eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass alle Menschen am gesellschaftlichen Leben, Kultur, Freizeit etc. teilhaben können.

 

Die Idee zur Toilette für alle ist erst nach den Planungen zum Rathauszentrum 2 entstanden. Normale, DIN gerechte, barrierefreie Toiletten sind geplant und werden umgesetzt. Da es sich bei der Toilette für alle um eine zusätzliche, in der DIN nicht vorgesehene Maßnahme handelt, ist diese im Projekt Rathauszentrum 2 nicht kalkuliert und soll aus den barrierefreien Mitteln finanziert werden.

 

Kostenschätzung: 108.885,- €

 

3.4 Behinderten-WC Walshagenpark

 

Bei einer Begehung des Walshagenpark Anfang 2021 wurde deutlich, dass das vorhandene Behinderten-WC nicht barrierefrei ist.

Die Zuwegung erfolgt über eine Fläche mit Kopfsteinpflaster (Mosaik) und einen sehr schmalen Weg. Neben der Tatsache, dass Kopfsteinpflaster nicht barrierefrei ist, sind die Flächen durch Schattenlage bemoost und bei Feuchtigkeit droht Rutschgefahr.

Das WC selber ist in einem kleinen Fachwerkhaus untergebracht. Weder die Türbreite noch der Innenraum entsprechen den Maßen, die für eine Nutzung mit dem Rollstuhl notwendig wären. Auch die Ausstattung ist nicht barrierefrei.

 

Der Raum, in dem sich das WC derzeit befindet, kann nicht barrierefrei hergestellt werden. Es ist zu prüfen, ob eine Neustrukturierung der Räumlichkeiten mit Verlegung/Zusammenlegung von Damen- und Behinderten-WC möglich und im Fachwerk barrierefrei herstellbar ist.

 

Hinsichtlich der Zuwegung ist der Walshagenparkverein und ggfs. der Stadteilbeirat zur gemeinsamen Lösungsfindung zu beteiligen.