Betreff
Nutzungs- und Entgeltordnung Begegnungszentrum Mitte 51 - einschließlich 2+3 BA
Vorlage
106/22
Art
Beschlussvorlage
Untergeordnete Vorlage(n)

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

  1. Der Sozialausschuss stimmt dem Änderungsvorschlag der Nutzungsordnung sowie der Entgeltordnung des Begegnungszentrums Dorenkamp Mitte51 zu und empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine eine entsprechende Beschlussfassung.

  2. Der Rat der Stadt Rheine beschließt auf Empfehlung des Sozialausschusses den Änderungsvorschlag der Nutzungsordnung (Anlage 2) und der Entgeltordnung (Anlage 3) für das Begegnungszentrum Dorenkamp Mitte51.

 


Begründung:

 

Die aktuell gültige Nutzungsordnung sowie die dazugehörige gültige Entgeltordnung für das Begegnungszentrum Mitte51

 umfassen die Räumlichkeiten des 1. Bauabschnittes und wurden vom Rat der Stadt Rheine am 21.05.2019 verabschiedet (vgl. Vorlage 202/2019).

 

Derzeit befinden sich der zweite und dritte Bauabschnitt in der Bauphase. Mit der Inbetriebnahme der Räumlichkeiten dieser zwei Bauabschnitte wird Anfang 2023 gerechnet. Die derzeitige Nutzungsordnung sowie die Entgeltordnung sind unter Berücksichtigung der neuen Nutzungsmöglichkeiten anzupassen.

 

  1. Änderungen der Nutzungsordnung:
    Der beiliegenden Synopse (Anlage 1) sind die vorgesehenen Änderungen der Nutzungsordnung zu entnehmen (gelb gekennzeichnet). Bei den Änderungsvorschlägen handelt es sich größten Teils um Anpassungen aufgrund der bisherigen Erfahrungen des Hausmanagements bei der Raumvergabe und den Serviceleistungen sowie um notwendige Ergänzungen aufgrund der neuen Nutzungsmöglichkeiten. Aus der Synopse lassen sich die jeweiligen Begründungen der Änderungsvorschläge ablesen. Der Textvorschlag der neuen Entgeltordnung ist der Vorlage als Anlage 2 beigefügt.

 

 

  1. Ergänzung der Entgeltordnung:

Die Entgeltordnung ist um die neu entstehenden Räumlichkeiten einschließlich der Quadratmeter und der Stunden- und Tagessätze zu ergänzen (vgl. Anlage 3 – orange hinterlegt).

 

Um eine Gleichbehandlung bei der Nutzung von städtischen Räumen zu erlangen, erfolgte 2019 die Festlegungen der Stundensätze für die Räume des Begegnungszentrums in Anlehnung an die „Benutzungs- und Gebührenordnung für städtischen Schulräume, Schulhöfe und sonstige schulischen Einrichtungen der Stadt Rheine“ vom 28. November 2017.

Dieser Gleichbehandlungsgrundsatz wurde auch für die Nutzungsentgelte der Räumlichkeiten des zweiten und dritten Bauabschnittes zugrunde gelegt. Die Größenverhältnisse der einzelnen Räumlichkeiten der Mitte51 wurden ebenfalls berücksichtigt. Eine Ausnahme wurde bei der Berechnung für die Vermietung des Foyers (149 qm) und des Bewegungsraumes (162 qm) vorgenommen. Diese Ausnahme begründet sich damit, dass bei Vermietung des Foyers für eine größere Veranstaltung oder ein Projekt, die weiteren Räumlichkeiten der Mitte51 nicht ohne gewisse Einschränkung nutzbar und zugänglich sind. Darüber hinaus ist eine Nutzung des Thekenbereiches für andere Nutzer während der Veranstaltung ebenfalls nur eingeschränkt möglich. Der Stundensatz für eine kommerzielle Vermietung ergibt sich jeweils aus dem Tagessatz für eine nicht kommerzielle Nutzung.

 

Laut Leitbild fördert das Begegnungszentrum Mitte51 das ehrenamtliche Engagement, ortsansässiger (stadtteilbezogene) Vereine, Organisationen und Interessengemeinschaften und dient dem Wohl des Gemeinwesens. Das Begegnungszentrum bietet gemeinnützigen, sozialen, kulturellen Veranstaltungen und Projekten Raum. Eine der Kernaufgaben der Mitte51, die Förderung des ehrenamtlichen Engagements, stellt neben dem oben erläuterten Gleichbehandlungsgrundsatz ein weiteres Kriterium bei der Preisgestaltung der Entgeltordnung dar.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Synopse Änderungen der Nutzungsordnung

Anlage 2: Textvorschlag neue Nutzungsordnung

Anlage 3: Entgeltordnung einschließlich der Räumlichkeiten 2 + 3 BA