Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Sozialausschluss beschließt, dass die für das Jahr 2022 angedachten Maßnahmen umgesetzt werden.
Maßnahmen 2022 Kostenschätzung
1.1 Notruf WC Bustreff 1.470,84 €
1.2 Kloster Bentlage
a) Eingang
·
Handlauf
an der Treppe 500,00 €
·
Stufensicherheitsmarkierungen 1.000,00 €
b) Handgriff Refektorium und
Calefaktorium 1.600,00
€
c) Aufzüge 14.000,00 €
d) Pflasterung Eingang Gästezimmer Nr. 2 im Torhaus 1.200,00 €
Summe: 19.770,84 €
2. Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Maßnahme „Toilette für alle“ zur Kenntnis.
Begründung:
Der Rat der Stadt Rheine hat am 3. April 2001 einen Grundsatzbeschluss zum barrierefreien und behindertengerechten Bauen gefasst. In den Folgejahren wurden „Barrierefreie Haushaltsmittel“ in unterschiedlichen Höhen für barrierefreie Maßnahmen des städtischen, öffentlichen Bereiches zur Verfügung gestellt, zuletzt in Höhe von jährlich 90.000 €.
Ergebnisplan /Übertragung der Mittel aus den Vorjahren 143.611,00 €
Zuzüglich Haushaltsansatz
2022 90.000,00 €
Gesamt 233.611,00 €
Insgesamt werden im Haushaltsjahr 2022 finanzielle Mittel in Höhe von 233.611,00 € für konsumtive Maßnahmen zur Verfügung stehen.
Die fachbereichsübergreifende AG „Barrierefreie Mittel“ hat in der Sitzung am 03.02.2022, unter Beteiligung des Beirates für Menschen mit Behinderung und des Seniorenbeirates, die Verwendung der Mittel erarbeitet.
Diese wurden bereits in der Vorlage Nr. 099/22 erläutert.
Der Sozialausschuss hat in seiner Sitzung SOZ/007/2022 beschlossen, dass die coronabedingt aufgeschobenen Maßnahmen aus 2021 umgesetzt werden sollen.
Die für 2022 angedachten Maßnahmen sollten auf ihre Umsetzbarkeit überprüft und mit einer Kostenaufstellung dem Sozialausschuss erneut vorgelegt werden.
Zudem ist in der o.g. Sitzung des Sozialausschusses die Frage aufgekommen, warum die „Toilette für alle“ nicht aus dem Budget für das Rathauszentrum 2 finanziert wird.
1. Maßnahmen 2022
1.1 Notruf
WC Bustreff
Seit November 2019 ist der Notruf im WC im Bustreff
aktiv. Die einmaligen Kosten für Installation und Inbetriebnahme wurden aus dem
Budget der offenen Behindertenarbeit bezahlt.
Die laufenden Kosten zur Miete des Notrufsystems
(monatlich 75,57 €), zum Vorhalten des Sicherheitsdienstes (monatlich 12,00 €)
sowie die Einsatzkosten des Sicherheitsdienstes (ca. 420,00 €) sollten aus dem
Budget Barrierefreie Mittel finanziert werden.
Kosten:
Monatl. Miete des Notrufsystems, 12 x 75,57 € 906,84 €
Monatl. Vorhalten des Sicherheitsdienstes, 12 x
12,00 € 144,00 €
Geschätzte Einsatzkosten des Sicherheitsdienstes 420,00
€
1.470,84 €
1.2 Kloster Bentlage
Am Kloster Bentlage wurde im Auftrag von Münsterland e.V. im Rahmen des Projektes „Schlösser- und Burgenregion Münsterland“ durch die Firma NeumannConsult Münster ein Quick Check Barrierefreiheit durchgeführt. Das Ergebnis und Empfehlungen wurden verschriftlicht und zur Verfügung gestellt.
Einige einfache Empfehlungen wurden bereits umgesetzt (z.B. WC in der Ökonomie, Stellwand WC im Westflügel). Aufgrund des einzuhaltenden Denkmalschutzes kann eine optimale Barrierefreiheit nicht umgesetzt werden.
Folgende Maßnahmen sollen aus den Barrierefreien Mitteln umgesetzt und finanziert werden:
Eingangsbereich
·
Handlauf
an der Treppe
An der Treppe soll mittig ein Handlauf installiert werden, der sowohl
das Greifen von links als auch von rechts ermöglicht.
Kosten: 500,00
€
·
Stufensicherheitsmarkierungen
Es werden Treppenkantenprofile
aus Alu mit einer Gummieinlage aufgebracht.
Kosten:
Profile 600,00 €
Montage und Steinmetzarbeiten 400,00
€
1.500,00 €
Handgriff Refektorium und Calefaktorium (Frühstücks- und Veranstaltungsräume)
Beide Räume sind über eine sehr hohe Stufe zugängig, die mithilfe von mobilen Rampen nicht überwunden werden können. Feste Rampen sind aus denkmalschutzrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Zudem würden sich durch feste Rampen eine erhebliche Verengung des Ganges und eine Stolperfalle ergeben.
Die AG Barrierefreie Mittel empfiehlt daher das Anbringen von Haltegriffen, die ein Festhalten und Hochziehen ermöglichen.
Kosten: 1.600,00 €
Aufzüge
Es sollen ein taktil erfassbares Bedientableau und eine Sprachdurchsage umgesetzt werden.
Kosten: 14.000
€
Pflasterung Eingang Gästezimmer Nr. 2 im Torhaus
Die Pflasterung aus Naturstein muss im Denkmal erhalten bleiben und auch das Gefälle kann nicht vollständig ausgeglichen werden.
Es wird ein Auffüllen der Fugen und ggfs. Aufnehmen und Neuverlegen des Pflasters empfohlen.
Kosten: 1.200,00 €
2. „Toilette für alle“
Die vom Beirat für Menschen mit Behinderung angeregte „Toilette für alle“ soll im Zuge der Baumaßnahmen am RHZ 2 umgesetzt werden.
Die Toilette soll zwischen dem Treppenhaus / Zugang RHZ 2 und den Räumlichkeiten der Institution „Rat und Tat“ angesiedelt werden. Der Zugang soll von außen mittels Euroschlüssel erfolgen.
Im Rahmen der Herstellung des RHZ 2 werden mehrere
barrierefreie Behindertentoiletten hergestellt. Diese werden aus den Mitteln
für das RHZ 2 finanziert. Damit werden alle in den DIN-Normen zur
Barrierefreiheit geforderten Merkmale erfüllt.
Die gängigen barrierefreien WC’s sind jedoch ausschließlich für Rollstuhlfahrer geeignet, die eigenständig ihren Rollstuhl nutzen, das WC aufsuchen und sich umsetzen können.
Für Menschen mit schweren und
mehrfachen Behinderungen sind diese barrierefreien WC’s nicht geeignet. Das
betrifft vor allem Menschen mit Querschnittslähmung, Schädel-Hirn-Trauma,
angeborener schwerer Behinderung oder Multipler Sklerose. Auch ältere Menschen,
die pflegebedürftig oder dement sind, brauchen spezielle Hilfe.
Diese Personengruppe ist nicht in
der Lage, sich selber mit dem Rollstuhl fortzubewegen oder sich eigenständig
auf das WC umzusetzen. Zudem ist diese Personengruppe häufig auf
Inkontinenzeinlage (Windel für Erwachsene) angewiesen. Diese Personengruppe ist
also auf die Hilfe einer Begleitperson angewiesen, die sie auf das WC setzt
oder ihnen die Inkontinenzeinlage wechselt.
Die o.g. barrierefreien
Toiletten bieten nicht ausreichend Platz für eine Begleitperson. Es ist
außerdem keine Liege vorhanden, so dass die Betroffenen von ihrer Begleitperson
auf den Boden einer öffentlichen Toilette gelegt werden müssen.
Um die betroffene Person auf
den Boden zu legen oder auf das WC umzusetzen, ist ein erheblicher Kraftaufwand
der Begleitperson notwendig.
Zudem ist das Ablegen auf dem
Boden für die betroffene Person sehr unhygienisch und unbequem.
Das bedeutet, dass die
o.g. Personengruppe bei Ausflügen,
Stadtbummel, Behördengängen etc. keine geeigneten Toiletten vorfinden.
Deshalb hat der Beirat für
Menschen mit Behinderung eine über die genormte Barrierefreiheit weit
hinausgehende „Toilette für alle“ gefordert.
In einer "Toilette für
alle" finden Menschen mit schweren Behinderungen alles, was sie für ihre
persönliche Hygiene brauchen. Die Toilettenräume sind groß genug, es gibt eine
Liege und einen Personen-Lifter. Der Lifter befördert rückenschonend Kinder,
Jugendliche und Erwachsene sicher vom Rollstuhl auf das WC oder die Liege. Dort
liegen sie bequem, während die Begleitperson die Inkontinenzeinlage wechselt.
"Toiletten für alle"
bieten eine grundlegende Voraussetzung dafür, dass alle Menschen am
gesellschaftlichen Leben, Kultur, Freizeit etc. teilhaben können.
Da das RHZ 2 vollständig barrierefrei nach DIN-Normen geplant wird und die „Toilette für alle“ weit über die „normale“ Barrierefreiheit hinausgeht, ist eine Finanzierung aus den barrierefreien Mitteln sinnvoll und angemessen.
Kosten: 108.885,00 €