Betreff
Bericht über die Ausgabenentwicklung der Sprachoffensive
Vorlage
182/22
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zur Ausgabenentwicklung der Sprachoffensive zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Für die Durchführung der Sprachoffensive stehen im Budget 8101 für das Jahr 2022 60.000 € zur Verfügung. In den Jahren 2020 und 2021 reichte dieser Betrag aus, um bedarfsgerecht die Sprachkurse der Sprachoffensive zu finanzieren. In diesen zwei Jahren beeinflusste die Pandemie u. a. die Nachfrage nach Sprachkursen.

 

Durch die Corona-Lockerungen im Jahr 2022 sowie den starken Zuzug von geflüchteten Menschen aus der Ukraine gestaltet sich die Nachfrage im laufenden Jahr ganz anders als in den Vorjahren, wie die nachfolgende Tabelle verdeutlicht:

 

Jahr

Anzahl der Kurse

2019

53

2020

44

2021

39

Bisher geplante Kurse (nur 1. und 2. Trimester 2022)

Stand 30.04.2022

44

 

Für die bisher geplanten Kurse für das 1. und 2. Trimester 2022 (Stand 30.04.22) werden ca. 30.000 € zur Finanzierung der Honorarkräfte benötigt.

 

Das 3. Trimester hat eine längere Laufzeit (Start nach den Sommerferien und Laufzeit bis zu den Winterferien), sodass schon alleine dadurch bedingt mehr Stunden als jeweils in den vorherigen Trimestern des Jahres 2022 zu vergüten sind.

Darüber hinaus rechnet die Verwaltung aufgrund der vermehrten Zuwanderung aus anderen EU-Ländern und der aktuell steigenden Zahl von geflüchteten Menschen aus der Ukraine mit einer weiterhin anwachsenden Nachfrage nach Sprachkursen der Sprachoffensive.

 

Möglicherweise reicht das noch vorhandene Budget von 30.000 € nicht aus, um alle Bedarfe nach Sprachkursen der Sprachoffensive für das gesamte Jahr 2022 abzudecken.

Aufgrund der besonderen Situation, Zuzug von vielen geflüchteten Menschen innerhalb eines relativ kurzen Zeitfensters, hat die Verwaltung das Ziel, den erhöhten Bedarf an Sprachkursen in größtmöglicher Form abzudecken.

 

Auch für den Fall, dass das Budget von 60.000 € vor Ende 2022 ausgeschöpft ist und ein Mehrbedarf von 10.000 € bis 15.000 € besteht, sieht die Verwaltung aktuell noch nicht die Dringlichkeit, weitere Mittel bereitzustellen. Ein Mehrbedarf in der genannten Höhe kann voraussichtlich zum einen durch Einsparungen an anderer Stelle und zum anderen durch Mehreinnahmen aus Landesmitteln finanziert werden.

Aufgrund der aktuellen Belastungssituation im Team Begleitung und Beratung von Zuwanderern wird die für 2022 vorgesehene Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes voraussichtlich nicht in der vorgesehenen Form erfolgen können, sodass es hier zu Einsparungen kommen wird. Darüber hinaus haben der Bund und die Länder vereinbart, sich an den Kosten der Unterbringung, Verpflegung und auch Betreuung von Geflüchteten aus der Ukraine zu beteiligen. In NRW werden 332 Millionen Euro in pauschaler Form an die Kommunen weitergeleitet. Die Zuweisung erfolgt anhand eines Schlüssels, bei dem die in der Kommune anwesenden Personen zu bestimmten Stichtagen Berücksichtigung finden. Die Höhe dieser Zuweisung für die Stadt Rheine steht zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht fest. Es wird davon ausgegangen, dass aus diesen Mitteln ebenfalls die Mehrbedarfe aus der Sprachoffensive gedeckt werden können.