Betreff
Berichterstattung Kommunales Integrationsmanagement KIM
Vorlage
183/22
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zum Kommunalen Integrationsmanagement zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 362/21 wird verwiesen.

 

Im Anschluss an das Modellprogramm „Einwanderung gestalten NRW“ und als wesentlicher Bestandteil der nordrhein-westfälischen Integrationsstrategie 2030 hat die Landesregierung NRW eine flächendeckende Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements (KIM) in NRW ab 2020 beschlossen.

 

 

1.      Landesprogramm KIM

 

Das Landesprogramm Kommunales Integrationsmanagement KIM ist aus der Erkenntnis entstanden, dass es eine Vielfalt an integrationspolitischen Akteuren (Behörden, Freie Träger, Vereine etc.) in der Kommune gibt, die verschiedene Dienstleistungen zur Integration von Eingewanderten erbringen, jeder jedoch in seiner Rolle auf den Einzelfall schaut. Ein vernetztes Handeln ist im Regelfall nicht gegeben.

 

Mit Hilfe des strategischen KIM sollen die kommunalen Integrationsprozesse „von der Einreise bis zur Einbürgerung gesteuert und organisiert werden“. Dabei sollen die vorhandenen Regelstrukturen überprüft, eventuell ergänzt und optimiert werden.

 

Mit KIM sollen die ausländerrechtlichen, leistungsrechtlichen und integrationsrelevanten Akteure koordinierend verbunden werden. Der Einzelfall soll mithilfe des Case-Managements beraten werden - alle Akteure sind vernetzt, der Einzelfall profitiert vom Netzwerk der Akteure.

        

 

2.      Umsetzung KIM -  Organisation und Verantwortung in Rheine

 

Überblick über die KIM-Bausteine:

Baustein 1:           Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements

                   (Strategischer Overhead)       

Baustein 2:           Rechtskreisübergreifendes individuelles Case-Management   

Baustein 3:           Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungs-behörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Baustein 1 - Implementierung eines strategischen Kommunalen Integrationsmanagements (Strategischer Overhead)

 

Koordinierende Stellen:

Die Koordinatorinnen sind verantwortlich für die Prozesssteuerung und Moderation im

gesamten Prozess. Sie generieren die Themen unter Beteiligung sowohl der Operativen- als auch der Leitungsebene und führen die Erkenntnisse aus den Arbeits- und Projektgruppen sowie aus der Zusammenarbeit mit den Case Manager*innen zusammen und bereiten diese für die Entscheidung in der Lenkungsgruppe vor. Die Koordinierende Stelle hat die Fachaufsicht für die Case Manager*innen in ihrem jeweiligen Bereich.

 

Lenkungsgruppe (Leitungsebene):

Die Lenkungsgruppe ist verantwortlich für die strategische Steuerung des Gesamtprozesses im Produktionsnetzwerk des KIM in Rheine.

Die Lenkungsgruppe ist Entscheidungsorgan und Auftraggeber für die operative Ebene der Arbeitsgruppen. Sie benennt die Mitglieder der Arbeitsgruppen aus ihren jeweiligen Institutionen und Behörden.

Aufgabe der Lenkungsgruppe ist es, die gewonnenen Ergebnisse und Erkenntnisse im Rahmen der strategischen Steuerung aufzunehmen und ggf. die vorhandenen Strukturen entsprechend zu verändern und anzupassen.

Die Lenkungsgruppe fasst empfehlende Beschlüsse auf Grundlage der eingebrachten Vorlagen, empfiehlt Veränderungsprozesse in Organisationen und ist Impulsgeber für politische Entscheidungsprozesse.

 

Die Lenkungsgruppe hat bisher 2mal getagt.

In der konstituierenden Sitzung im August 2021 wurden die Grundsätze der Zusammenarbeit einstimmig von der Lenkungsgruppe beschlossen. Des Weiteren haben die Mitglieder der einzelnen Institutionen und Beratungsstellen die drei wichtigsten Themen, die die Institution, die Beratungsstelle, das Ehrenamt usw. „lösen / bewältigen“ müssen, benannt. Es kristallisierten sich zwei Themenfelder, die sich im weitesten Sinne auf die Themenschwerpunkt Sprache in Verbindung mit Arbeit beziehen, heraus, die dann zur weiteren Bearbeitung an die Arbeitsgruppe weitergegeben wurden.

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Es geht insbesondere um die Themen

o   Case Management: Aufbau eines Beratungssystems, Absprachen zur Zielgruppe und zur Zusteuerung in Rheine

o   Sprache und Arbeit: Stichprobenartige Bedarfsabfrage bei Arbeitgebern und Azubis

 

In der zweiten Sitzung der Lenkungsgruppe wurde aus aktuellem Anlass der Fach-und Informationsaustausch zur „Ukraine-Krise“ und der damit verbundenen aktuellen Aufgabenbewältigung der einzelnen Träger und Institutionen in den Vordergrund gestellt. Zusätzlich zu den festen Mitgliedern der Lenkungsgruppe (vgl. Vorlage 362 /21) wurden Leitungskräfte aus den Bereichen Jugendamt, Schulverwaltung und Gleichstellung zur Sitzung eingeladen, damit auch die dort anstehenden Aufgaben mit in den Blick genommen werden konnten.  Die Teilnehmer/innen haben im Kontext ihres Arbeitsfeldes zum einen von Berührungspunkten mit geflüchteten Menschen aus der Ukraine berichtet und zum anderem ihre damit verbundenen Aufgaben und Unterstützungsangebote dargelegt.

Im zweiten Teil der Sitzung wurde aus den Arbeitsgruppen KIM berichtet (siehe unten Punkt Arbeitsgruppen (operative Ebene)

 

Arbeitsgruppe (operative Ebene):

Aufgabe der Arbeitsgruppen ist die Prozessbetrachtung durch Fallanalysen, sie zeigt Schnittstellen und Hemmnisse auf und erarbeitet Lösungswege und Handlungsstrategien. Die Arbeits- und Unterarbeitsgruppen haben bislang 5mal getagt.

 

Erste Ergebnisse aus den Arbeitsgruppen:

 

o   Arbeitsgruppe zum Case Management:

Ein Case Management ist dann angezeigt, wenn der Fall komplexere Merkmale aufweist, die nicht in 1-2 Beratungssituationen gelöst werden können oder wenn der Fall Problematiken in mehreren Lebensbereichen aufweist.

Die Arbeitsgruppe zur Implementierung des CM in die Beratungslandschaft der Stadt Rheine stellte fest, dass es drei (Migrations-) Beratungsstellen gibt, die ein Case Management anbieten. Die Fachstelle Migration und Integration des Caritasverbands, das Team Beratung und Begleitung von Zuwanderern der Stadt Rheine und der Träger Lernen fördern, mit den neuen Case Manager*innen, die im Rahmen des KIM dort tätig sind.

Die AG arbeitete an folgenden zentralen Gedanken:

Welche Beratungsstelle ist für welchen CM-Fall zuständig?

Wie kann eine Doppelbetreuung/-beratung ausgeschlossen werden?

Wie kann eine gezielte und nachvollziehbare Zusteuerung erreicht werden?

 

Es wurde ein einfaches und übersichtliches Handout (Wer ist für diesen Fall (-konstellation) der richtige Ansprechpartner?) erstellt, das die Zuständigkeit der jeweiligen Institution aufzeigt (Anlage 1). Eine Verteilung des Handouts an die potentiellen Zusteuerer (z.B. Beschäftigte jobcenter, Ausländerbehörde, Agentur für Arbeit, Flüchtlingsvereine, Ehrenamtliche) ist geplant.

 

Ferner wurde ein Leitfaden zur „Vermeidung einer Doppelbetreuung/-beratung“ erarbeitet, der als Grundlage jeder Beratungsaufnahme dienen soll (Anlagen 2). Der Leitfaden soll klären, wer das CM macht, ob bereits eine andere Stelle involviert ist und wie zukünftig verfahren werden soll = CM koordiniert die Unterstützungsangebote und „hat den Hut auf“.

Die Umsetzung der Schritte – Verteilung des Handouts und des Leitfadens, sowie ausführlichere Informationen für die einzubindenden Institutionen – sollte im März 2022 stattfinden. Im Anschluss sollte eine Erprobungsphase zeigen, ob eine solche Handhabung die Zusteuerung wirklich regeln kann.

 

Der Krieg in der Ukraine und die Aufgabenbewältigung die geflüchteten Menschen unterzu-bringen und unbürokratisch einer fundierten Beratung zuzuführen, setzten erst einmal neue Prioritäten.

Zurzeit sind alle Beratungsstellen hoch frequentiert, Case Manager*innen sind in die „normale“ Beratungsarbeit eingebunden, nach und nach werden die „ normalen“ Beratungsfälle an die entsprechenden Stellen weitervermittelt. Zunächst sollen alle Geflüchteten eine Beratungsmöglichkeit erhalten.

 

o   Arbeitsgruppe mit dem Schwerpunktthema „Arbeit und Sprache“:

Die Arbeitsgruppe, zum Schwerpunktthema „Arbeit und Sprache“ hatte als Zielsetzung die Optimierung der Arbeits- und Einstellungsbedingungen von Geflüchteten und Zuwanderern und stellte sich die Frage, inwieweit noch immer fehlende Sprachkenntnisse (aber auch andere Hemmnisse) bei Azubis und Arbeitnehmern im Arbeitsprozess eine Rolle spielen.

Es wurde eine „Expertengruppe“ gebildet, die einen Interview-Leitfaden für Arbeitgeber er-stellte und auch die Akquise und Befragung der Arbeitgeber übernahm. Ziel war und ist es, nicht nur Auskünfte über Hemmnisse im Arbeitsprozess zu bekommen, sondern auch Wünsche und Erwartungen von Arbeitgebern im Original-Ton auf- bzw. mitzunehmen. Die Befragungsgröße beträgt ca. 20 Unternehmen, Industrie-, wie auch Handwerksfirmen. Derzeit läuft die Befragungsphase noch, erste Aussagen stellen die Bedeutung von Praktika und Einstiegsqualifizierungen heraus, wie auch das Erlernen der berufsspezifischen Sprache.

 

Weitere Interviews sollen mit Arbeitnehmern und Azubis erfolgen, hier müssen weitere Schritte noch ausgearbeitet werden.

 

 

Baustein 2 - individuelles und rechtskreisübergreifendes Case Management

 

Das Case Management soll alle Menschen mit Einwanderungsgeschichte und Unterstützungsbedarf in den Blick nehmen, unabhängig vom Alter und vom aufenthaltsrechtlichen Status.

Dem Kreis Steinfurt wurden fachbezogene Pauschalen für bis zu 9.0 Stellen (einschl. Rheine) ab dem 01.September 2021 bewilligt. Die Fördermittel werden vom KI Steinfurt vollständig an Dritte (Träger der freien Wohlfahrtpflege) weitergeleitet.

Von den 9,0 Stellen entfallen auf Rheine 1,9 Stellen. Aufgrund von personellen Wechseln sind diese 1,9 Stellen erst seit dem 15. Februar 2022 kontinuierlich besetzt.

 

Die Stellen des Case Managements für den gesamten Kreis erhöhen sich von 9.0 Stellen auf 16 Stellen. Das Interessenbekundungsverfahren für die freien Träger der Wohlfahrtspflege lief zum 06. Mai 2022 aus. Ein Ergebnis liegt zum Zeitpunkt der Erstellung der Vorlage noch nicht vor. Eine Besetzung der zusätzlichen 7 Stellen ist zum 01. Juli 2022 geplant. Auf die Stadt Rheine entfallen von den zusätzlichen 7 CM-Stellen 1,6 Stellen, so dass dann planmäßig ab 01. Juli 2022 3,5 Case Manager/innen für Rheine zuständig sein werden.

 

 

Baustein 3 - Stärkung der Ausländer- und Einbürgerungsbehörden zur rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen.

 

Die Stärkung der Ausländer – und Einbürgerungsbehörde der Stadt Rheine wurde bereits in 2020 initiiert. Bei der Stadt Rheine sind 1,5 Stellen (je 0,75 Stelle für Einbürgerung und Integration) eingerichtet. Die Einbürgerung ist organisatorisch an die ABH angegliedert.

 

 

Entwicklung der Einbürgerungszahlen:

 

2017 2018 2019 2020 2021

82     81     106   114   166

 

Entwicklung der Aufenthaltserlaubnisse „gute Integration“:

 

2017 2018 2019 2020 2021

31     33     34     48     59

 

 

Im Rahmen der strategischen Steuerung und der Arbeit mit der operativen Ebene ist die Ausländerbehörde der Stadt Rheine eng eingebunden. Ein regelmäßiger Austausch über stattfindende Integrationsleistungen der betreuten Migrantinnen und Migranten erfolgt zwischen den Koordinatorinnen KIM und der Ausländerbehörde kontinuierlich.


 

 

3.      Umsetzungsebenen Stadt Rheine und Kreis Steinfurt:

 

Städtische Ebene - KIM

Die Umsetzung des Kommunalen Integrationsmanagements in Rheine kann an die Erfahrungen und Rahmenbedingungen aus Einwanderung gestalten NRW anknüpfen. Die fachliche Zusammenarbeit mit den für Rheine tätigen Case Managerinnen und Case Managern wird von der Koordinierenden-Stelle, angedockt am Team Begleitung und Beratung von Zuwanderern, auf der Arbeitsebene abgestimmt. Es erfolgt eine enge Verzahnung mit dem Kreis Steinfurt durch monatliche gemeinsame Sitzungen aller Koordinierenden Stellen und den Case Manager*innen im Kreis Steinfurt

 

Kreisebene - KIM

Ebenfalls ist die Zusammenarbeit mit dem Kommunalen Integrationszentrum und der Len-kungsgruppe auf Kreisebene regelmäßig abzustimmen. Die Stadt Rheine sowie der Integrationsratsvorsitzende der Stadt Rheine gehören der Lenkungsgruppe des Kreises als stimmberechtigtes, ständiges Mitglieder an.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Handout – Zuständigkeiten der Migrationsberatungsstellen in Rheine

Anlage 2: Leitfaden zur „Vermeidung einer Doppelbetreuung/-beratung“