Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO RW den Prüfbericht der gpaNRW sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes, und darüber hinaus über das Ergebnis seiner Beratung.
2. Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.
Begründung:
Die
überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die
Gemeinden ist gemäß § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das
Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Aufgabe der gpaNRW. Diese nimmt ihre Aufgabe
in regelmäßigen Abständen wahr. Eine umfassende überörtliche Prüfung für die
Stadt Rheine erfolgte zuletzt mit dem Bericht der gpaNRW im Jahr 2017.
Die gpaNRW
hat die überörtliche Prüfung in der Zeit von Mai 2021 – April 2022 in
Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Prüferinnen und Prüfern sowie mit den
betroffenen Fachbereichen in der Verwaltung durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte
waren die Handlungsfelder
Ø Finanzen,
Ø Informationstechnik,
Ø Hilfe zur Erziehung,
Ø Bauaufsicht und
Ø Verkehrsflächen
im Hinblick
auf die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des
Verwaltungshandelns.
Bei der
Auswahl der Prüfungs- und damit auch der Vergleichsschwerpunkte lässt sich die
gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung zu
leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf
Risiken hinzuweisen. So soll der verantwortliche Personenkreis in Rat und
Verwaltung unterstützt und ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der
Kommune geleistet werden.
Das
Prüfungsergebnis wurde in Form eines Prüfberichts mitgeteilt. Er besteht aus
einem Vorbericht, einem gpa-Kennzahlenset sowie den Teilberichten zu den
einzelnen Prüfgebieten. In diesem wird ausführlich über die Prüfungsergebnisse
für den Prüfungszeitraum berichtet und verschiedene Prüfungsaussagen werden
getroffen. Ergebnisse von Analysen werden dabei als Feststellungen, erkannte
Verbesserungspotenziale als Empfehlung bezeichnet.
Der
Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen
Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie
zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune und eine
Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen und
Empfehlungen.
Gemäß
§ 105 Abs. 6 GO NRW wird dem Rechnungsprüfungsausschuss
der Prüfbericht zur Beratung vorgelegt. Darüber hinaus ist zu den etwaigen
Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichts eine Stellungnahme der
Verwaltung erforderlich und entsprechend beigefügt. Abschließend berichtet der
Rechnungsprüfungsausschuss im Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.
Anlagen:
Anlage 1: gpaNRW Gesamtbericht 2021
Anlage 2: Übersicht der Prüfungsfeststellungen und Prüfungsempfehlungen
Anlage 3: Stellungnahmen der Verwaltung