Betreff
Prüfbericht der Gemeindeprüfungsanstalt Nordrhein-Westfalen (gpaNRW) über die überörtliche Prüfung der Stadt Rheine Jahr 2021
Vorlage
290/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1. Der Rechnungsprüfungsausschuss nimmt gem. § 105 Abs. 6 GO RW den Prüfbericht der gpaNRW sowie die Stellungnahme der Verwaltung zur Kenntnis und unterrichtet den Rat über die wesentlichen Inhalte des Prüfberichtes, und darüber hinaus über das Ergebnis seiner Beratung.

 

2. Der Rat beschließt nach § 105 Abs. 7 GO NRW die Verwaltung gemäß der Empfehlung des Rechnungsprüfungsausschusses nach Ziffer 1 zu verfahren und die beigefügte Stellungahme der Verwaltung zum Prüfbericht der gpaNRW sowie der Aufsichtsbehörde vorzulegen.

 


Begründung:

 

Die überörtliche Prüfung als Teil der allgemeinen Aufsicht des Landes über die Gemeinden ist gemäß § 105 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) Aufgabe der gpaNRW. Diese nimmt ihre Aufgabe in regelmäßigen Abständen wahr. Eine umfassende überörtliche Prüfung für die Stadt Rheine erfolgte zuletzt mit dem Bericht der gpaNRW im Jahr 2017.

 

Die gpaNRW hat die überörtliche Prüfung in der Zeit von Mai 2021 – April 2022 in Zusammenarbeit zwischen den einzelnen Prüferinnen und Prüfern sowie mit den betroffenen Fachbereichen in der Verwaltung durchgeführt. Prüfungsschwerpunkte waren die Handlungsfelder

Ø  Finanzen,

Ø  Informationstechnik,

Ø  Hilfe zur Erziehung,

Ø  Bauaufsicht und

Ø  Verkehrsflächen

 

im Hinblick auf die Rechtmäßigkeit, Sachgerechtigkeit und Wirtschaftlichkeit des Verwaltungshandelns.

 

Bei der Auswahl der Prüfungs- und damit auch der Vergleichsschwerpunkte lässt sich die gpaNRW von ihren Zielen leiten, einen Beitrag zu Haushaltskonsolidierung zu leisten, die strategische und operative Steuerung zu unterstützen und auf Risiken hinzuweisen. So soll der verantwortliche Personenkreis in Rat und Verwaltung unterstützt und ein Beitrag zur Sicherung der Zukunftsfähigkeit der Kommune geleistet werden.

 

Das Prüfungsergebnis wurde in Form eines Prüfberichts mitgeteilt. Er besteht aus einem Vorbericht, einem gpa-Kennzahlenset sowie den Teilberichten zu den einzelnen Prüfgebieten. In diesem wird ausführlich über die Prüfungsergebnisse für den Prüfungszeitraum berichtet und verschiedene Prüfungsaussagen werden getroffen. Ergebnisse von Analysen werden dabei als Feststellungen, erkannte Verbesserungspotenziale als Empfehlung bezeichnet.

 

Der Vorbericht informiert in der Managementübersicht über die wesentlichen Ergebnisse der Prüfung. Zudem enthält er Informationen zum Prüfungsablauf sowie zur Prüfungsmethodik, den strukturellen Rahmenbedingungen der Kommune und eine Übersicht über die in der überörtlichen Prüfung getroffenen Feststellungen und Empfehlungen.

 

Gemäß § 105 Abs. 6 GO NRW wird dem Rechnungsprüfungsausschuss der Prüfbericht zur Beratung vorgelegt. Darüber hinaus ist zu den etwaigen Feststellungen und Empfehlungen des Prüfberichts eine Stellungnahme der Verwaltung erforderlich und entsprechend beigefügt. Abschließend berichtet der Rechnungsprüfungsausschuss im Rat über das Ergebnis seiner Beratungen.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: gpaNRW Gesamtbericht 2021

Anlage 2: Übersicht der Prüfungsfeststellungen und Prüfungsempfehlungen

Anlage 3: Stellungnahmen der Verwaltung