Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 5 – PG 51 und 55 in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 5 – PG 51 und 55
|
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate |
1 |
Stadtplanung/Bauleitplanung |
1,0 / EG 11 |
60 |
2 |
Radverkehrsmanagement |
1,0 / EG 11 |
24 |
|
Summe |
2,0 |
|
die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 5 vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22
vom 27.09.2022
Im Rahmen der Stellenplanberatungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz als zuständigem
Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022
erforderlich.
Stellenausweitungen
|
Begründung zu der Stellenausweitung:
zu 1: |
Die nationalen Zielsetzungen zum Schutz des Klimas erfordern von den Kommunen ein umfangreiches und grundlegendes Handeln. Ziel ist es, die Klimafolgen auf ein verträgliches Maß zu begrenzen. Die ersten Folgen des Klimawandels sind bereits auch in Rheine spürbar. Ziel ist es, Synergien zwischen Klimawandelanpassung und -vermeidung, zur Erhöhung der Klimaresilienz und zur Sicherstellung einer nachhaltigen gesellschaftlichen kommunalen Entwicklung aufzuzeigen. Entsprechend ist die Kommune gefordert Personal vorzuhalten, welches Prozesse entwickelt und etabliert. Zur Erreichung dieser Zielsetzung sind personellen Ressourcen erforderlich. |
4. Endgültige Version Produktgruppenstellenplan 51 und 55 2023
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
|
|||
Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der
Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Stadtplaner/in |
1,0 / EG 11 |
31.10.2027 |
2 |
Planer/in Radverkehrskonzept/Umsetzung Maßnahmen aus Radverkehrskonzept |
1,0 / EG 11 |
14.02.2023 |
|
Summe |
2,0 |
|
Anlage
Stellenplan 2023, Fachbereich 5, PG 51 und 55