Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,
1. den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.
2. die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84),
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung
der Stelle |
Stellenanteil /
Wert |
befristet in
Monaten/befristet bis |
1 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
60 Monate |
2 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
36 Monate |
3 |
Sozialarbeiter/innen Fachbereich Soziales
Migration und Integration |
3,0 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
4 |
Hausmanagement Mitte 51 |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
5 |
Hilfshausmeister in den sozialen
Einrichtungen |
1,0 / EG 2 TVöD |
60 Monate |
6 |
Sozialarbeiter/in im Rahmen des
Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
7 |
Verwaltungskraft im Rahmen des
Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
8 |
Koordinierung des kommunalen
Integrationsmanagement |
1,0 / A 11 LBesG NRW |
12 Monate |
9 |
Hausmeister im Team „Beratung und Begleitung
von Zuwanderern“ |
1,0 / EG 5 TVöD |
24 Monate |
10 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten,
Einbürgerungsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
12 Monate |
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Summe |
10,5 Stellen |
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die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.
Begründung:
1. Beratungsverfahren
Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.
Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.
2. Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022
Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.
Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.
Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:
Stellenreduzierungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Unterhaltsheranziehung SGB II |
3,07 |
EG 9c TVöD / A 9/A 10 LBesG NRW |
|
Summe |
3,07 Stellen |
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Begründungen zu den Stellenreduzierungen:
zu 1: |
Aufgrund der zunehmenden
Schwierigkeit der Personalgewinnung werden die Stellenanteile zum 01.01.2023
an den Kreis Steinfurt zurückgegeben. Diese Stellen wurden bisher durch den
Kreis refinanziert. |
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sozialarbeiter/innen des FB 8 im Team „Beratung und Begleitung von
Zuwanderern“ |
2,0 |
SuE 12 TVöD |
2 |
Leistungsgewährung nach dem AsylbLG |
1,0 |
EG 9a TVöD / A 9 m.D. LBesG NRW |
3 |
Leistungsgewährung nach dem SGB XII - Grundsicherung |
1,0 |
EG 9c TVöD / A9/A10 LBesG NRW |
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Summe |
4 Stellen |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Aufgrund des Zuzuges von 900
Ukrainer/innen nach Rheine in den vergangenen Wochen ist eine Ausweitung des
Personals um mindestens 2 Stellen im Team "Beratung und Begleitung von
Zuwanderern" erforderlich. (Stellenschlüssel 1:100 in städtischen Wohnunterkünften sowie 1:300 Beratung Stadtteilbüros zzgl. quantitative Steigerungen in den Bereichen Sprachkursberatung- und -organisation sowie Seiteneinsteigerberatung.) Eine quantitative Reduzierung der
Aufgaben ist nicht absehbar (siehe Wegfall zentrale Unterbringungseinrichtung). |
zu 2: |
Zum 31.12.2022 entfällt die
Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge, so dass die
Anrechnung von 50% der ZUE-Gesamtplätze auf die FlüAG-Quote der Stadt Rheine
entfällt. Ab dem kommenden Jahr werden der Stadt Rheine deswegen wieder
Asylbewerber/innen zugewiesen werden - angenommen wird eine Personenzahl von
160 - 170 Personen pro Jahr. Für die Personen fallen die Tätigkeitsvorgänge
Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG, die Krankenhilfe sowie die Abrechnung
der Unterkunftskosten städtische Wohnunterkünfte an. Eine Aufstockung des
Personals im Bereich der Leistungsgewährung ist deswegen zwingend
erforderlich. |
zu 3: |
Bei der Fallzahlbemessung im SGB
XII erfolgt eine Orientierung an der durch den Kreis vorgegebenen
Fallzahlbemessung für das SGB II zzgl. eines Zuschlages von 50 %. In den
letzten Jahren wurde aufgrund der immer komplexeren Sachbearbeitung die
maßgebliche VzÄ im SGB II gesenkt (derzeit 97 Fälle pro VzÄ lt. Satzung).
Diese komplexere Fallgestaltung ist auch im SGB XII zu beobachten, sodass
eine erneute Personalbemessung unter Zugrundelegung der aktuellen VzÄ im SGB
II erfolgte. Diese Berechnung ergibt einen zusätzlichen Personalbedarf im
Umfang einer Stelle. |
Stellenplanänderungen in
Bezug auf die Wertigkeit |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Wert alt |
Wert 2023 |
1 |
Asylangelegenheiten |
EG 9b TVöD |
EG 9c TVöD |
2 |
Leistungsgewährung - SGB II |
A 9/A 10 LBesG NRW |
EG 9c TVöD |
3 |
Leistungsgewährung - SGB II |
A 9/A 10 LBesG NRW |
EG 9c TVöD |
4 |
Leistungsgewährung - SGB II |
A 9/A 10 LBesG NRW |
EG 9c TVöD |
Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:
zu 1: |
Der Stelleninhaber hat einen
Antrag auf Höherbewertung gestellt. In der Bewertungskommission am 21.06.2022
wurde dem Antrag zugestimmt. |
zu 2-4: |
In den benannten
Aufgabengebieten kam es zu Stellenneubesetzungen in der Form, dass
wertgleiche Nachbesetzungen von Stellen mit einer Beamtin bzw. einem
Angestellten erfolgten. Insofern erfolgte lediglich eine Anpassung der Vergütung
bzw. Besoldung im Stellenplan. |
3. Notwendige
Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22
vom 27.09.2022
Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022 erforderlich:
Stellenausweitungen |
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil |
Wert |
1 |
Sachbearbeitung Ausländerbehörde |
1,0 |
A9/A10 LBesG NRW |
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Summe |
1,0 Stellen |
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Begründungen zu den Stellenausweitungen:
zu 1: |
Die Bundesregierung plant aktuell ein Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Das
Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mit dem Gesetz sollen
Personen, die eine Duldung haben und schon seit 5 Jahren in Deutschland sind,
unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, eine
Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Weiterhin sollen bereits bestehende
Aufenthaltsmöglichkeiten auf weitere Personenkreise ausgeweitet werden, um
langfristige Perspektiven für diese Personen zu ermöglichen. Darüber hinaus
werden verschiedene neue Fachverfahren im Bereich der Ausländerbehörden auf
EU Ebene eingeführt, welche bei der Einführung und Integration einen erhöhten
Arbeitsaufwand fordern. Im Einzelnen sind dies folgende Verfahren: -SIS (Schengener InformationsSystem), Ausschreibungen zu gesuchten/vermissten Personen -EES (Einreise-/Ausreisesystem), IT-Großsystem zur automatischen Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen -ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem -VIS (Visa Information System), System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten Weiterhin ist aufgrund der
Ukraine-Krise und der Schließung der ZUE (Damloup Kaserne) dauerhaft mit
erhöhtem Antragszahlen für Aufenthaltserlaubnisse sowie mit verstärkten
Neuzuweisungen zu rechnen. |
Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 366/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 - 84, verwiesen.
4. Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023/
Produktgruppenstellenplan 2023
Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.
5. befristete Stellen außerhalb des
Stellenplanes
5.1 bestehende befristete Stellen
Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet bis |
1 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
1,0 / A9 LBesG NRW |
60 Monate |
2 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
0,5 / A9 LBesG NRW |
36 Monate |
3 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Einbürgerungsangelegenheiten |
1,0 / A 9 LBesG NRW |
12 Monate |
4 |
Sozialarbeiter/innen Fachbereich Soziales Migration und Integration |
3,0 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
5 |
Hausmanagement Mitte 51 |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
6 |
Hilfshausmeister in den Sozialen Einrichtungen |
1,0 / EG 2 TVöD |
60 Monate |
7 |
Sozialarbeiter/in im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in
Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
8 |
Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in
Wohnungsnotfällen“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
24 Monate |
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Summe |
8 Stellen |
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5.2 zusätzliche befristete Stellen zum
HH-Jahr 2023
Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
befristet in Monate/befristet bis |
1 |
Koordinierung des kommunale Integrationsmanagement |
1,0 / EG 10 TVöD / A11 LBesG NRW |
12 Monate / 31.12.2023 |
2 |
Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten |
0,5 / A9 LBesG NRW |
offen |
3 |
Hausmeister im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“ |
1,0 / EG 5 TVöD |
24 Monate / 31.12.2024 |
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Summe |
2,5 Stellen |
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Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:
zu 1: |
Die Stelle wird
im Rahmen des Landesprogramms "Kommunales Integrationsmanagement"
entsprechend dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW i.H. 55 TEUR über die
Bezirksregierung refinanziert (fachbezogene Pauschalen gem. § 29
HaushaltsG.). Die Bewilligung erfolgt jahresbezogen. |
zu 2: |
Die Stelle wird ebenfalls im
Rahmen des Landesprogramms "Kommunales Integrationsmanagement"
entsprechend dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW i. H. v. 50 T€ über die
Bezirksregierung refinanziert (fachbezogene Pauschalen gem. § 29
HaushaltsG.). Auch hier erfolgt die Bewilligung jahresbezogen. Bisher wurden
1,5 Stellen gefördert, nun werden 2,0 Stellen gefördert. |
zu 3: |
Aufgrund des Zuzuges von 900
Ukrainer/innen nach Rheine in den vergangenen Wochen sowie der Wegfall der
ZUE ab 2023 (siehe VV-Vorlage 019/22) muss die Stadt Rheine zusätzliche
Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten aufbauen. Daher ist eine
zusätzliche Stelle für die Herrichtung und Betreuung der Unterkünfte
(Einrichtung, Reparaturen, Umzüge, Winterdienst etc.) notwendig. |
5.3 entfallende befristete Stellen zum
HH-Jahr 2023
Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2023:
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Lfd. Nr. |
Kurzbezeichnung der Stelle |
Stellenanteil / Wert |
|
1 |
Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im Rahmen der
Landesinitiative „Gemeinsam klappt‘s“ |
0,5 / SuE 12 TVöD |
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|
Summe |
|
|
Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:
zu 1: |
Das Projekt wurde in 2022 beendet. |
Anlage:
Anlage 1: Stellenplan 2023, Fachbereich 8, PG 81 - 84