Betreff
Stellenplan 2023, Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84
Vorlage
363/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss empfiehlt dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss, dem Rat der Stadt Rheine zu empfehlen,

 

1.       den als Anlage beigefügten Stellenplan des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84) in den endgültigen Gesamtstellenplan der Stadt Rheine für das Jahr 2023 zu übernehmen.

 

2.       die nachstehenden befristeten Stellen des Fachbereiches 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration (Produktgruppen 81 - 84),

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monaten/befristet bis

 

1

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

1,0 / A 9 LBesG NRW

60 Monate

2

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

1,0 / A 9 LBesG NRW

36 Monate

3

Sozialarbeiter/innen Fachbereich Soziales Migration und Integration

3,0 / SuE 12 TVöD

24 Monate

4

Hausmanagement Mitte 51

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

5

Hilfshausmeister in den sozialen Einrichtungen

1,0 / EG 2 TVöD

60 Monate

6

Sozialarbeiter/in im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

7

Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

8

Koordinierung des kommunalen Integrationsmanagement

1,0 / A 11 LBesG NRW

12 Monate

9

Hausmeister im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“

1,0 / EG 5 TVöD

24 Monate

10

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Einbürgerungsangelegenheiten

1,0 / A 9 LBesG NRW

12 Monate

 

Summe

10,5 Stellen

 

 

die nicht Bestandteil des Stellenplanes sind, zur Kenntnis zu nehmen.

 


Begründung:

 

1.         Beratungsverfahren

 

Der Entwurf des Gesamtstellenplans 2023 der Stadt Rheine wurde am 27.09.2022 mit der Vorlage 303/22 dem Rat der Stadt Rheine als Grundlage für die Beratungen in den Fachausschüssen zur Kenntnis gegeben.

 

Die Empfehlungsbeschlüsse der Fachausschussberatungen zu den Teilstellenplänen der Fach- und Sonderbereiche sollen dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss (HDF) in der Sitzung am 20.12.2022 zur Beratung vorgelegt werden. Der HDF richtet auf Grundlage seines Beratungsergebnisses einen Empfehlungsbeschluss an den Rat. Dieser wird im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltes 2023 in seiner Sitzung im Januar 2023 abschließend über den Gesamtstellenplan beschließen.

 

 

2.         Stellenplan-Entwurf gem. Rats-Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Der Stellenplanentwurf des Fachbereiches 8 vom 27.09.2022 enthält alle Stellenplanänderungen des Jahres 2022 sowie die aus Sicht der Verwaltung absehbaren notwendigen Änderungen im Jahr 2023.

 

Verschiebungen zwischen einzelnen Organisationseinheiten werden nachrichtlich dargestellt.

 

Im Einzelnen sind das folgende Änderungen:

 

Stellenreduzierungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Unterhaltsheranziehung SGB II

3,07

EG 9c TVöD / A 9/A 10 LBesG NRW

 

Summe

3,07 Stellen

 

 

Begründungen zu den Stellenreduzierungen:

 

zu 1:

Aufgrund der zunehmenden Schwierigkeit der Personalgewinnung werden die Stellenanteile zum 01.01.2023 an den Kreis Steinfurt zurückgegeben. Diese Stellen wurden bisher durch den Kreis refinanziert.

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Sozialarbeiter/innen des FB 8 im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“

2,0

SuE 12 TVöD

2

Leistungsgewährung nach dem AsylbLG

1,0

EG 9a TVöD / A 9 m.D. LBesG NRW

3

Leistungsgewährung nach dem SGB XII - Grundsicherung

1,0

EG 9c TVöD / A9/A10 LBesG NRW

 

Summe

4 Stellen

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Aufgrund des Zuzuges von 900 Ukrainer/innen nach Rheine in den vergangenen Wochen ist eine Ausweitung des Personals um mindestens 2 Stellen im Team "Beratung und Begleitung von Zuwanderern" erforderlich.

(Stellenschlüssel 1:100 in städtischen Wohnunterkünften sowie 1:300 Beratung Stadtteilbüros zzgl. quantitative Steigerungen in den Bereichen Sprachkursberatung- und -organisation sowie Seiteneinsteigerberatung.)

Eine quantitative Reduzierung der Aufgaben ist nicht absehbar (siehe Wegfall zentrale Unterbringungseinrichtung).

zu 2:

Zum 31.12.2022 entfällt die Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) für Flüchtlinge, so dass die Anrechnung von 50% der ZUE-Gesamtplätze auf die FlüAG-Quote der Stadt Rheine entfällt. Ab dem kommenden Jahr werden der Stadt Rheine deswegen wieder Asylbewerber/innen zugewiesen werden - angenommen wird eine Personenzahl von 160 - 170 Personen pro Jahr. Für die Personen fallen die Tätigkeitsvorgänge Gewährung von Leistungen nach dem AsylbLG, die Krankenhilfe sowie die Abrechnung der Unterkunftskosten städtische Wohnunterkünfte an. Eine Aufstockung des Personals im Bereich der Leistungsgewährung ist deswegen zwingend erforderlich.

zu 3:

Bei der Fallzahlbemessung im SGB XII erfolgt eine Orientierung an der durch den Kreis vorgegebenen Fallzahlbemessung für das SGB II zzgl. eines Zuschlages von 50 %. In den letzten Jahren wurde aufgrund der immer komplexeren Sachbearbeitung die maßgebliche VzÄ im SGB II gesenkt (derzeit 97 Fälle pro VzÄ lt. Satzung). Diese komplexere Fallgestaltung ist auch im SGB XII zu beobachten, sodass eine erneute Personalbemessung unter Zugrundelegung der aktuellen VzÄ im SGB II erfolgte. Diese Berechnung ergibt einen zusätzlichen Personalbedarf im Umfang einer Stelle.

 

Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Wert alt

Wert 2023

1

Asylangelegenheiten

EG 9b TVöD

EG 9c TVöD

2

Leistungsgewährung - SGB II

A 9/A 10 LBesG NRW

EG 9c TVöD

3

Leistungsgewährung - SGB II

A 9/A 10 LBesG NRW

EG 9c TVöD

4

Leistungsgewährung - SGB II

A 9/A 10 LBesG NRW

EG 9c TVöD

 

Begründungen zu den Stellenplanänderungen in Bezug auf die Wertigkeit:

 

zu 1:

Der Stelleninhaber hat einen Antrag auf Höherbewertung gestellt. In der Bewertungskommission am 21.06.2022 wurde dem Antrag zugestimmt.

zu 2-4:

In den benannten Aufgabengebieten kam es zu Stellenneubesetzungen in der Form, dass wertgleiche Nachbesetzungen von Stellen mit einer Beamtin bzw. einem Angestellten erfolgten. Insofern erfolgte lediglich eine Anpassung der Vergütung bzw. Besoldung im Stellenplan.

 

 

3.         Notwendige Stellenplanänderungen gegenüber dem Stellenplan-Entwurf gemäß Vorlage 303/22 vom 27.09.2022

 

Im Rahmen der Stellenplanberatungen des Sozialausschusses als zuständigem Fachausschuss sind folgende Änderungen gegenüber dem Stellenplanentwurf vom 27.09.2022 erforderlich:

 

Stellenausweitungen

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil

Wert

1

Sachbearbeitung Ausländerbehörde

1,0

A9/A10 LBesG NRW

 

Summe

1,0 Stellen

 

 

Begründungen zu den Stellenausweitungen:

 

zu 1:

Die Bundesregierung plant aktuell ein Gesetz zur Einführung eines Chancen-Aufenthaltsrechts. Das Gesetzgebungsverfahren steht kurz vor dem Abschluss. Mit dem Gesetz sollen Personen, die eine Duldung haben und schon seit 5 Jahren in Deutschland sind, unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit erhalten, eine Aufenthaltserlaubnis zu bekommen. Weiterhin sollen bereits bestehende Aufenthaltsmöglichkeiten auf weitere Personenkreise ausgeweitet werden, um langfristige Perspektiven für diese Personen zu ermöglichen. Darüber hinaus werden verschiedene neue Fachverfahren im Bereich der Ausländerbehörden auf EU Ebene eingeführt, welche bei der Einführung und Integration einen erhöhten Arbeitsaufwand fordern. Im Einzelnen sind dies folgende Verfahren:

-SIS (Schengener InformationsSystem), Ausschreibungen zu gesuchten/vermissten Personen

-EES (Einreise-/Ausreisesystem), IT-Großsystem zur automatischen Überwachung der Reisebewegungen von Drittstaatsangehörigen

-ETIAS (Europäisches Reiseinformations- und ‑genehmigungssystem

-VIS (Visa Information System), System für den Austausch von Visa-Daten zwischen den Schengen-Staaten

 

Weiterhin ist aufgrund der Ukraine-Krise und der Schließung der ZUE (Damloup Kaserne) dauerhaft mit erhöhtem Antragszahlen für Aufenthaltserlaubnisse sowie mit verstärkten Neuzuweisungen zu rechnen.

 

Die finanziellen Auswirkungen durch die Veränderungen des Stellenplans sind in der Planung der Personalaufwendungen für Haushaltsjahr 2023 eingeflossen. Es wird auf die Vorlage 366/22, Beratung Ergebnis- und Investitionshaushalt 2023 – 2026 des Fachbereichs 8 – Produktgruppen 81 - 84, verwiesen.

 

 

4.         Endgültige Version Fachbereichsstellenplan 2023/
Produktgruppenstellenplan 2023

 

Unter Berücksichtigung aller Änderungen ergibt sich der als Anlage beigefügte Bereichs- bzw. Produktgruppenstellenplan 2023, der nach Zustimmung durch den Haupt-, Digital- und Finanzausschuss in seiner Sitzung am 20.12.2022 im Rahmen der Verabschiedung des Haushaltsplanes durch den Rat der Stadt Rheine im Januar 2023 in den Gesamtstellenplan übernommen werden soll.

 

 

5.                befristete Stellen außerhalb des Stellenplanes

 

5.1              bestehende befristete Stellen

 

Außerhalb des Stellenplanes bestehen die nachstehenden befristeten Stellen:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet bis

1

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

1,0 / A9 LBesG NRW

60 Monate

2

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

0,5 / A9 LBesG NRW

36 Monate

3

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten, Einbürgerungsangelegenheiten

1,0 / A 9 LBesG NRW

12 Monate

4

Sozialarbeiter/innen Fachbereich Soziales Migration und Integration

3,0 / SuE 12 TVöD

24 Monate

5

Hausmanagement Mitte 51

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

6

Hilfshausmeister in den Sozialen Einrichtungen

1,0 / EG 2 TVöD

60 Monate

7

Sozialarbeiter/in im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

8

Verwaltungskraft im Rahmen des Aktionsprogrammes „Hilfen in Wohnungsnotfällen“

0,5 / SuE 12 TVöD

24 Monate

 

Summe

8 Stellen

 

 

 

5.2              zusätzliche befristete Stellen zum HH-Jahr 2023

 

Außerhalb des Stellenplanes sollen die nachstehenden befristeten Stellen besetzt werden:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

befristet in Monate/befristet bis

 

1

Koordinierung des kommunale Integrationsmanagement

1,0 / EG 10 TVöD / A11 LBesG NRW

12 Monate / 31.12.2023

2

Asyl- und Aufenthaltsangelegenheiten

0,5 / A9 LBesG NRW

offen

3

Hausmeister im Team „Beratung und Begleitung von Zuwanderern“

1,0 / EG 5 TVöD

24 Monate / 31.12.2024

 

Summe

2,5 Stellen

 

 

Begründungen zu den zusätzlichen befristeten Stellen:

 

zu 1:

Die Stelle wird im Rahmen des Landesprogramms "Kommunales Integrationsmanagement" entsprechend dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW i.H. 55 TEUR über die Bezirksregierung refinanziert (fachbezogene Pauschalen gem. § 29 HaushaltsG.). Die Bewilligung erfolgt jahresbezogen.

zu 2:

Die Stelle wird ebenfalls im Rahmen des Landesprogramms "Kommunales Integrationsmanagement" entsprechend dem Teilhabe- und Integrationsgesetz NRW i. H. v. 50 T€ über die Bezirksregierung refinanziert (fachbezogene Pauschalen gem. § 29 HaushaltsG.). Auch hier erfolgt die Bewilligung jahresbezogen. Bisher wurden 1,5 Stellen gefördert, nun werden 2,0 Stellen gefördert.

zu 3:

Aufgrund des Zuzuges von 900 Ukrainer/innen nach Rheine in den vergangenen Wochen sowie der Wegfall der ZUE ab 2023 (siehe VV-Vorlage 019/22) muss die Stadt Rheine zusätzliche Unterkünfte für die Unterbringung von Geflüchteten aufbauen. Daher ist eine zusätzliche Stelle für die Herrichtung und Betreuung der Unterkünfte (Einrichtung, Reparaturen, Umzüge, Winterdienst etc.) notwendig.

 

 

5.3              entfallende befristete Stellen zum HH-Jahr 2023

 

Die nachstehenden befristeten Stellen entfallen zum HH-Jahr 2023:

 

Lfd. Nr.

Kurzbezeichnung der Stelle

Stellenanteil / Wert

 

 

1

Sozialarbeiter/in für Teilhabemanagement im Rahmen der Landesinitiative „Gemeinsam klappt‘s“

0,5 / SuE 12 TVöD

 

 

Summe

 

 

 

Begründungen zu den entfallenden befristeten Stellen:

 

zu 1:

Das Projekt wurde in 2022 beendet.

 

 


Anlage:

 

Anlage 1: Stellenplan 2023, Fachbereich 8, PG 81 - 84