Betreff
Berichtswesen 2022, Stichtag 31.10.2022, Fachbereich 8, Produktgruppen 81 - 84
Vorlage
364/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Sozialausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration, Produktgruppen 81 – 84 mit dem Stand der Daten zum 31.10.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zu beraten. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und die Teil-Ergebnispläne sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1.      Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2.      Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- 8102 Förderung der Integrationsarbeit

- 84 Soziale Einrichtungen

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im Ergebnisplan Verbesserungen in Höhe von 1.935 TEUR.

Gegenüber dem Berichtsstichtag 31.05.2022 ergeben sich im Finanzplan Verschlechterungen in Höhe von 40 TEUR.

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Zum Stichtag 31.10.2022 sind noch keine Abweichungen aufgrund der Corona-Pandemie feststellbar.

 

Beteiligung vom Bund an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung der Geflüchteten

Der Bund hat mit den Ländern eine Vereinbarung zur Beteiligung an den Kosten für Unterbringung, Verpflegung und Betreuung geschlossen. Auf das Land NRW entfallen insgesamt 430,8 Mio. €. Das zuständige Ministerium (MKFFI) hat bisher einen Gesamtbetrag in Höhe von 323,1 Mio. € an die NRW-Kommunen verteilt.

 

Das MKFFI hat inzwischen die kommunenscharfe Verteilung bekanntgegeben. Die Stadt Rheine hat ein Gesamtbetrag in Höhe von 1.182.700,16 € aus der ersten und zweiten Tranche erhalten. Beim Berichtswesen zum Stand 31.05.2022 war noch nicht bekannt, nach welchen Vorgaben diese Gelder intern verteilt werden dürfen. Daher erfolgte zu dem Zeitpunkt noch keine Zuordnung zu den einzelnen Produkten. In den Produktgruppen 81 bis 83 fallen die meisten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen an, so dass die Zuwendungen zum größten Teil in diesen Bereichen verbucht wurden. Daher schließt das Berichtswesen Stand 31.10.2022 mit einem hohen Mehrertrag in den Produktgruppen 81 - 84 ab. Dagegen sind allerdings auch die Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen aus dem Berichtswesen Mai 2022 (vgl. Vorlage 144/22) zu berücksichtigen, sowie die noch folgenden Aufwendungen und Auszahlungen in den nächsten Monaten. Insgesamt fallen verwaltungsintern auch in anderen Produkten Mehraufwendungen und Mehrauszahlungen aufgrund der Schutzsuchenden aus der Ukraine an, so dass im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 eventuell noch eine weitere interne Aufteilung der Zuwendungen erfolgt.

 


Anlage:

 

Bericht Fachbereich 8, Produktgruppe 81 -84 zum Stichtag 31.10.2022