Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bauausschuss nimmt den unterjährigen Bericht für den Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 mit dem Stand der Daten vom 31.10.2022 zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Nach der vom Rat verabschiedeten Rahmenleitlinie „Controlling und Berichtswesen“ sind für die Stichtage 31.05. und 31.10. eines jeden Haushaltsjahres unterjährige Berichte der Fach- und Sonderbereiche in den Fachausschüssen zur Kenntnis zu nehmen. Darzustellen ist von den Fach- und Sonderbereichen insbesondere die voraussichtliche Entwicklung zum Jahresende bezogen auf die Kennzahlen und den Teil-Ergebnisplänen sowie die Abweichungen bei Investitionsmaßnahmen.

 

Zu berichten sind:

 

1. Ergebnisrechnung,

bezogen auf Ertrags- und Aufwandszeile:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 5 TEUR beträgt

-      Alle Abweichungen ab 50 TEUR

 

2. Finanzrechnung – Nachweis einzelner Investitionsmaßnahmen,

bezogen auf den Gesamtsaldo der Ein- und Auszahlungen:

-      Abweichungen von +/- 10 %, wenn der Abweichungsbetrag mindestens 50 TEUR beträgt

 

Über geringere Abweichungen kann berichtet werden.

 

Über folgende nachgeordnete Budgets wird nicht gesondert berichtet, da keine entsprechenden Abweichungen vorliegen:

 

- Produkt 5302

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag vom 31.05.2022 ergeben sich im Ergebnisplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 12.607.000 €.

 

Gegenüber dem Berichtsstichtag vom 31.05.2022 ergeben sich im Finanzplan für den Fachbereich 5 – Produktgruppe 52, 53, 56 und 57 voraussichtlich Verbesserungen in Höhe von 13.460.000 €.

 

 

Auswirkungen der Corona-Pandemie

Im Haushaltsplan 2022 sind im Fachbereich 5 – Planen und Bauen, Produktgruppen 52, 53, 56 und 57 folgende Belastungen auf die Corona-Pandemie zurückzuführen.

Produkt: 52 – Gebäudemanagement

 

Ergebnisplan

Berichts-zeile

Ertrags-u.
Aufwandsarten

Begründung

Verbesserung (+) /
Verschlechterung (-)

13

Aufw. für Gebäudereinigung 

Durch coronabedingte Sonderreinigungen entstehen erhöhte, aber bereits eingeplante Reinigungskosten.

-155.000 EUR 

 

 

 


Anlagen:

Anlage 1: 52 – Bericht zum Stichtag 31.10.2022

Anlage 2: 52 – Erläuterungen zum Bericht

Anlage 3: 5301 – Bericht zum Stichtag 31.10.2022

Anlage 4: 5301 – Erläuterungen zum Bericht

Anlage 5: 56 – Bericht zum Stichtag 31.10.2022

Anlage 6: 56 – Erläuterungen zum Bericht

Anlage 7: 57 – Bericht zum Stichtag 31.10.2022

Anlage 8: 57 – Erläuterungen zum Bericht