Betreff
Einrichtung von Arbeitskreisen
Vorlage
399/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Integrationsrat beschließt zur Vorbereitung der Sitzungen der Ausschüsse und der Sitzungen des Integrationsrates sowie zur Diskussion und Beratung bestimmter Themen die Einrichtung von nachfolgend aufgeführten Arbeitskreisen:

 

Arbeitskreis Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz

 

Arbeitskreis Jugendhilfe, Soziales und Schule

 

Arbeitskreis Sport und Kultur, interkulturelle Angelegenheiten.

 

2.      Jeder Arbeitskreis besteht aus maximal 5 Mitgliedern und tagt regelmäßig bis zu achtmal im Jahr. Zur Diskussion und Mitarbeit in den jeweiligen Arbeitskreisen können Interessierte sowie Fachexperten eingeladen werden.

 

3.      Der Integrationsrat benennt folgende Mitglieder für die Mitwirkung in den Arbeitskreisen sowie jeweils eine/n Sprecher/-in und eine/n stellv. Sprecher/-in pro Arbeitskreis:

 

Arbeitskreis Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz

 

Mitglieder

1.

2.

3.

4.

5.

davon als Sprecher/-in:

als stellv. Sprecher/-in:

 

 

Arbeitskreis Jugendhilfe, Soziales und Schule/Bildung

 

Mitglieder

1.

2.

3.

4.

5.

davon als Sprecher/-in:

als stellv. Sprecher/-in:

 

Arbeitskreis Sport und Kultur, interkulturelle Angelegenheiten

 

Mitglieder

1.

2.

3.

4.

5.

davon als Sprecher/-in:

als stellv. Sprecher/-in:

 


Begründung:

 

Gemäß § 23 der geltenden Geschäftsordnung des Integrationsrates können Arbeitskreise gebildet werden. In der Geschäftsordnung heißt es dazu im Wortlaut:

 

§ 23

Arbeitskreise

 

(1)     Der Integrationsrat kann für die Beratung bestimmter Themen Arbeitskreise einrichten. Die Größe der Arbeitskreise und ihre Leitung werden vom Integrationsrat festgelegt.

 

(2)     Die Arbeitskreise sind berechtigt, zu einzelnen Punkten der Tagesordnung Berater(innen) ohne Stimmrecht hinzuziehen. Deren Zahl darf die Zahl der Mitglieder nicht übersteigen.

 

(3)     Die Arbeitsergebnisse der Arbeitskreise sind dem Integrationsrat schriftlich vorzulegen.

 

 

Der Integrationsrat schlägt vor, zu folgenden Themen einen Arbeitskreis einzurichten:

-          Planen, Bauen, Mobilität, Umwelt- und Klimaschutz

-          Arbeitskreis Jugendhilfe, Soziales und Schule/Bildung

-          Arbeitskreis Sport und Kultur, interkulturelle Angelegenheiten.

 

Es wird vorgeschlagen, zur Arbeitsfähigkeit die Anzahl der Mitglieder pro Arbeitskreis auf maximal 5 Personen zu beschränken.

 

Die Mitglieder der Arbeitskreise sind zu benennen, ebenso sollte eine Person als Sprecher/-in sowie ein/e stellv. Sprecher/-in benannt werden.

 

Aufwandsentschädigung:

Seitens der Verwaltung wird aktuell in Abstimmung mit dem Städte- und Gemeindebund NRW die Zulässigkeit der Zahlung einer Aufwandsentschädigung für die die Teilnahme an Arbeitskreisen des Integrationsrates geprüft. Aufgrund der noch laufenden Prüfung wird die Verwaltung dazu in der Sitzung mündlich berichten.

 

Die Sitzungen der Arbeitskreise sind öffentlich, Interessierte sind willkommen.