Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Einzelmaßnahmen/Aktivitäten der EWG - Entwicklungs- und Wirtschaftsförderungsgesellschaft für Rheine mbH - des Sofortmaßnahmenprogramms „Klimaschutz 2023“ zur Kenntnis.

 

2.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt das Sofortmaßnahmenprogramm „Klimaschutz 2023“ und beauftragt die Verwaltung mit der Ausarbeitung der Einzelmaßnahmen/Aktivitäten und deren Umsetzung entsprechend der gewählten Priorisierung (mit Ausnahme der Einzelmaßnahmen/Aktivitäten die EWG betreffend).

 

3.      Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz beschließt, die für die Ausarbeitung und Umsetzung der unter Beschlussvorschlag 2 genannten Einzelmaßnahmen/Aktivitäten erforderlichen finanziellen und personellen Ressourcen bereitzustellen und im Haushaltsplan zu veranschlagen.

 

 


Begründung:

 

Zielsetzung des Masterplan 100% Klimaschutz aus 2013:

Die Stadt Rheine hat mit dem Masterplan 100% Klimaschutz im Jahr 2013 den Grundsatzbeschluss gefasst, bis zum Jahr 2050 den Ausstoß von Treibhausgasen um 95% und den Bedarf an Endenergie um 50% zu reduzieren. Das Bezugsjahr wurde seinerzeit auf 1990 festgelegt. In einem ersten Maßnahmenprogramm wurden Aktivitäten entwickelt und umgesetzt, mit denen die Stadt Rheine als Vorreiter des kommunalen Klimaschutzes galt. Um diesem Anspruch des Masterplans 100% Klimaschutz weiterhin gerecht zu werden, ist die Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz in 2022 begonnen worden.

 

Im ersten Teil der Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz wurden Ergebnisse der kommunalen Treibhausgas- und Endenergiebilanz sowie Aspekte der weltweiten Klimakonferenzen und kommunaler Zukunftsszenarien dargestellt.

 

Es wurden zwei Szenarien berechnet, welche sich mit dem 1,5°-Ziel (Treibhausgasneutralität 2030) und dem 1,75°-Ziel (Treibhausgasneutralität 2040) befassten. Die nachstehende Grafik zeigt einen möglichen Absenkungspfad für das Szenario 2040.

 

Bild 1: Jährliche Emissionen im Szenario 2040 [Quelle: Gertec GmbH]

 

Die Ergebnisse des 1. Teils der Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz Rheine zeigen, dass die Stadt Rheine ihre Maßnahmen zur Treibhausgasneutralität deutlich steigern muss, um die Zielsetzungen bis 2040 zu erreichen. Die Verwaltung sowie die Tochtergesellschaften der Stadt sollten Vorbild und Vorreiter sein. Beispielhaft wäre unter anderem die Sanierung der kommunalen Liegenschaften oder der Ausbau von Solarenergie zu nennen.

 

 

Aktuelle Zielsetzungen auf Bundes- und Kommunalebene

Entsprechend der wissenschaftlichen Betrachtung der globalen Zielparameter, den Anstieg der globalen Mitteltemperatur auf unter 2° zu begrenzen, ergibt sich für die Bundesrepublik Deutschland, und heruntergebrochen auf die kommunale Ebene, ein erhöhter Handlungsdruck. Die Bundesregierung hat ihrerseits die nationale Zielsetzung auf „Treibhausgasneutralität 2045“ festgelegt, der Kreis Steinfurt, ebenfalls mit einem Masterplan 100% Klimaschutz Konzept, hat im Kreistag das Zieljahr 2040 beschlossen. In den Szenarien zur Einhaltung des Pariser Klimaabkommens spricht sich die Stadt Rheine ebenfalls für das Zieljahr 2040 aus. Um die Zielsetzung des 1,5° Ziels zu erreichen, müsste die Stadt Rheine bereits bis 2030 treibhausgasneutral sein. Dies wird als nicht realistisch umsetzbar eingeschätzt.

 

 

Sofortmaßnahmenprogramm „Klimaschutz 2023“

Die Fortschreibung des Masterplans 100% Klimaschutz, insbesondere die Aufstellung kurz-, mittel- und langfristiger Maßnahmen, erfordert einen umfangreichen Prozess mit möglichst vielen Akteuren. Vor dem Hintergrund der Dauer eines solchen Gesamtprozesses ist es sinnvoll, vorab ein Sofortmaßnahmenprogramm für die Verwaltung sowie deren Tochtergesellschaften der Stadt für das Jahr 2023 aufzulegen. In verschiedenen internen Workshops - mit Vertretern der Verwaltung, der Technischen Betriebe, der Entwicklungs- und Wirtschaftsförderung, der Stadtwerke sowie der Wohnungsgesellschaft - wurde über die Handlungsfelder Gebäude, Mobilität, Lebensstile (Verhalten), Erneuerbare Energien, Wirtschaft & Gewerbe sowie Transformation beraten. Die Ergebnisse dieser Arbeitsgespräche wurden durch Maßnahmen aus anderen Kommunen, welche auf Rheine gut übertragbar scheinen, ergänzt. Parallel zu den Workshops fanden drei Sitzungen des Politischen Arbeitskreises statt. Hier wurden die Ergebnisse der Workshops diskutiert. Zur besseren Übersicht entwickelte das Ingenieurbüro Gertec ein Portfolioplan. Dieser bildet die Handlungsfelder, Handlungsschwerpunkte, Maßnahmen und Aktivitäten wie folgt ab.

 

Bild 2: Aufbau Portfolio [Quelle: Gertec GmbH]

 

Aufgeteilt in die genannten 6 Handlungsfelder ergibt sich der Portfolioplan. Im weiteren Verlauf des Klimaschutzprozesses werden kurz, mittel- und langfristige Aktivitäten integriert sowie Aspekte aus der Öffentlichkeitsarbeit berücksichtigt. Die in der Anlage 1 beigefügte Aktivitäten-Tabelle „Klimaschutz Sofortmaßnahmenprogramm 2023“ wurde aus dem Portfolioplan abgeleitet.

 

Weitere Klimaschutzmaßnahmen im Haushalt 2023:

 

Im Haushaltplanentwurf/Wirtschaftsplan TBR  2023 finden sich neben denen des Sofortmaßnahmenprogrammes weitere Maßnahmen des Klimaschutzes die bereits finanziell und personell eingeplant waren. Exemplarisch seien genannt:

 

-          Holzanbau Michaelschule

-          Klimaschutzmaßnahmen bei Planung und Ausschreibung der Elsa-Brandström-Realschule

-          Sämtliche Maßnahmen der Radverkehrsförderung

-          Maßnahmen Fußverkehrscheck

-          Energetische Optimierungen der städtischen Gebäude (z.B. neue Fenster, Dachsanierungen, Umstellung der Beleuchtung auf LED usw.)

-          LED-Umstellung der Straßenbeleuchtung

-          PV-Anlage auf dem Begegnungszentrum

-          Energetische Verbesserungen + PV-Anlage Rathauszentrum

-          Klimaschutzmanager + Budget

-          Maßnahmen der TBR: z.B.: PV-Anlage Kläranlage, Sanierung Verwaltungsgebäude, Sanierung Gewächshaus, Diverse Effizienzmaßnahmen im Bereich Entwässerung, Umstellung kleine Arbeitsgeräte auf batterieelektrisch. 

 

 

 

 

Priorisierung von Maßnahmen des Sofortmaßnahmenprogramm

Die Verwaltung hat vor dem Hintergrund der Verfügbarkeit personeller und finanzieller Ressourcen eine Priorisierung der Sofortmaßnahmen in drei Kategorien (sehr hoch; hoch; mittel) vorgenommen.

 

Finanzielle und personelle Auswirkungen des Sofortmaßnahmenprogramm

Die Sofortmaßnahmen binden finanzielle wie personelle Ressourcen, welche in den jeweiligen Fachabteilungen durch eine inhaltliche Priorisierung oder durch zusätzliche Ressourcen sichergestellt werden müssen. Bei einer Priorisierung sind aktuelle bzw. vorgemerkte Aufgaben teilweise längerfristig zurückzustellen.

 

Im Folgenden werden die notwendigen Budgets für die Prioritäten 1, 2 und 3 dargestellt. Die erforderlichen Personalressourcen werden in Vollzeitäquivalenten (VZÄ) angegeben. Die finanziellen Auswirkungen dieser Vorlage beinhalten nur die Kosten „neu“ für die Sofortmaßnahmen der Priorität „sehr hoch“. In den Gesamtkosten sind hingegen auch Kosten enthalten, die in anderen Budgets bereits veranschlagt worden sind.

 

Budgets Priorität 1 (sehr hoch)

VZÄ

gesamt

VZÄ

neu

Kosten

gesamt

Kosten

neu

5.10 Stadtplanung

0,250

0,000

10.000 €

10.000 €

5.21 Hochbau

0,100

0,000

15.000 €

15.000 €

5.22 Zentrale Gebäudewirtschaft

0,300

0,000

250.000 €

0,00 €

5.30 Mobilitäts- und Verkehrsplanung

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.50 Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung

0,750

0,750

60.000 €

60.000 €

FB7 - Beschaffung

0,010

0,000

0 €

0 €

Summen

1,410

0,750

335.000 €

85.000 €

Budgets Priorität 2 (hoch)

VZÄ

gesamt

VZÄ

neu

Kosten

gesamt

Kosten

neu

5.10 Stadtplanung

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.21 Hochbau

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.22 Zentrale Gebäudewirtschaft

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.30 Mobilitäts- und Verkehrsplanung

0,125

0,000

100.000 €

100.000 €

5.50 Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung

0,500

0,000

20.000 €

20.000 €

FB7 - Beschaffung

0,000

0,000

0 €

0 €

Summen

0,625

0,000

120.000 €

120.000 €

Budgets Priorität 3 (mittel)

VZÄ

gesamt

VZÄ

neu

Kosten

gesamt

Kosten

neu

5.10 Stadtplanung

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.21 Hochbau

0,100

0,000

40.000 €

40.000 €

5.22 Zentrale Gebäudewirtschaft

0,000

0,000

0,00 €

0,00 €

5.30 Mobilitäts- und Verkehrsplanung

0,875

0,375

60.000 €

60.000 €

5.50 Umwelt, Klimaschutz und Grün-planung

1,150

1,150

140.000 €

140.000 €

FB7 - Beschaffung

0,000

0,000

0 €

0 €

Summen

2,125

1,525

240.000 €

240.000 €

 

Die finanziellen wie personellen Bedarfe der Tochtergesellschaften werden nicht aufgeführt. Hier bedarf es einer Beschlussfassung der zuständigen Gremien.

 

 

Politische Beschlussfassung von Einzelmaßnahmen

Die Maßnahmen der einzelnen Themenfelder liegen in den Zuständigkeitsbereichen verschiedener politischer Ausschüsse und Gremien. Mit dem Beschluss des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Umsetzung der Sofortmaßnahmen „Klimaschutz 2023“ wird diesen nicht die Beratungs- und Entscheidungskompetenz abgesprochen. Die Ausarbeitung der Aktivitäten wird durch die jeweiligen Fachabteilungen vorgenommen und in den zuständigen Gremien final beraten. Ziel ist es, gemeinschaftlich umfängliche Maßnahmen zur Erreichung der kommunalen Klimaschutzziele auf den Weg zu bringen.

 

 

Antrag der SPD-Fraktion zur Etablierung eines ProKlima-Fonds

Die Verwaltung verweist auf den Antrag vom 08.03.2022. Die Entwicklung eines Klima-Fonds wurde in das Maßnahmenprogramm 2023 aufgenommen. Als erster Schritt sollen mögliche Fördertatbestände durch die Verwaltung eruiert und ein Verfahrensschema hinsichtlich Ausschreibung, Antragsstellung, Antragsprüfung und Mittelvergabe erstellt werden. Dieses soll in 2023 dem Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zur Beschlussfassung vorgelegt werden. Dann wird erst deutlich wie viele Haushaltsmittel dafür bereitgestellt werden sollten. Bei der Erarbeitung des Klimafonds müssen die aktuellen Förderprogramme von Bund und Land berücksichtigt werden. Wichtig ist es mit dem Klimafonds die richtigen Anreize zu setzten und reine Mitnahmeeffekte zu vermeiden. Für Bereiche, für die keine nennenswerte Lenkungswirkung erzielt werden kann, sollen keine kommunalen Mittel eingesetzt werden.  Die im Antrag angestrebte Intensivierung der Öffentlichkeitsarbeit wird als Querschnittsaufgabe gesehen und in allen Bereichen Berücksichtigung finden.

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Sofortmaßnahmenprogramm 2023

Anlage 2: Antrag der SPD Fraktion vom 08.03.2022