Renovierung neue Vereinsräumlichkeit
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt, der DLRG Ortsgruppe Rheine e.
V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 50.301 € zur Renovierung der neuen
Vereinsräumlichkeit an der Overbergstraße zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Eine Antragstellung erfolgte bereits im April 2022.
In der Sitzung des Sportausschusses am 8. Juni wurde ein förderunschädlicher
vorzeitiger Maßnahmenbeginn genehmigt (Vorlage 185/22).
§ Der Verein hat mittlerweile mit den
Renovierungsarbeiten begonnen und einen aktualisierten Förderantrag
eingereicht. Der Antrag beinhaltete jeweils alternative Kostenvorschläge zu den
folgenden Gewerken: Schließanlage, Hallentore, Sanitäranlagen, Trockenbau- und
Elektroarbeiten.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ In der letzten Sitzung des Sportausschusses wurde um
Prüfung gebeten, inwieweit der DLRG Ortsverband Fördermittel über seinen
Dachverband generieren kann. Darüber hinaus wurde die Verwaltung um Prüfung
gebeten, ob außerhalb des Sportbudgets Fördermöglichkeiten gesehen werden:
Die DLRG Ortsgruppe konnte über seinen Bundes- und
Landesverband Fördermittel i. H. v. 21.450 Euro akquirieren. Weitere
Fördermittel konnten nicht aufgetan werden.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Modernisierung)
der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
Gesamtkosten (wirtschaftlichste Angebotssummen
aller Gewerke) 93.308 €
./. Drittmittel DLRG Bundes- u. Landesverband 21.450 €
Summe zur Förderberechnung 71.858 €
Maximalförderung
von 70 % (da Jugendquote über 40 % (60,9 %) 50.301 €
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Im regulären Investitionsbudget stehen keine Mittel
mehr zur Verfügung. Allerdings könnte die Zuwendungssumme aus Minderausgaben
der Positionen „Wiederherstellungskosten Kunstrasen Jahnstadion“ und
„Unterhaltung Sportanlagen“ getragen werden.
Anlage: Förderantrag DLRG Rheine Renovierung
Vereinsräumlichkeit