Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters,
Produktgruppe 06 - Kultur
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.
Begründung:
Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der
Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die
Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der
Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und
Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen
übertragen.
Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.
Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.
Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.
Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.
Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:
·
Es dürfen
keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.
·
Mehraufwendungen/Minderträge
sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.
·
Sind sie
im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer
Stelle ausgeglichen werden.
A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:
I. Ergebnisplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/Produktgruppe 06 - Kultur im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 25.000 EUR in 2023. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle
Erträge
Die Förderung des Kreises Steinfurt für das ARTanTECH.space von jährlich 70 TEUR für 5 Jahre begann in 2021 und endet somit in 2025. Der Ansatz in 2026 entfällt. Der korrespondierende Aufwandsansatz (Berichtszeile 13, s. u.) wird entsprechend verringert.
BZ
2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Kreisförderung |
alt |
70.000 |
70.000 |
70.000 |
70.000 |
|
neu |
70.000 |
70.000 |
70.000 |
0 |
Verschlechterung |
|
0 |
0 |
0 |
-70.000 |
Die Landesförderung Dritte Orte fließt letztmalig in 2023 und kann nicht wie ursprünglich vermutet nach 2024 übertragen werden. Der Ansatz in 2024 entfällt. Entsprechend wurden die Aufwendungen in Berichtszeile 13 (s. u.) verringert.
BZ
2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Landesförderung
Dritte Orte |
alt |
226.000 |
58.000 |
0 |
0 |
|
neu |
226.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung
|
|
0 |
-58.000 |
0 |
0 |
Aufwendungen
Die Kreisförderung (s.o.) endet 2025. Die förderfähigen Aufwendungen “Sachmittel Erprobung Jugendkunstschule“ müssen in 2026 um 70 TEUR reduziert werden (s. auch Hinweis zu Berichtszeile 2).
Die Landesförderung „Dritte Orte“ (s.o.) endet 2023. Die förderfähigen Aufwendungen müssen ab 2024 reduziert und für 2023 unter „Sachmittel Förderung Dritte Orte“ veranschlagt werden (s.u.).
BZ
13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„Sachmittel
Erprobung Jugendkunstschule“ |
alt |
363.000 |
237.000 |
87.000 |
87.000 |
|
neu |
87.000 |
87.000 |
87.000 |
17.000 |
Verbesserung |
|
+276.000 |
+150.000 |
0 |
+70.000 |
Für 2023 müssen die verbliebenen förderfähigen Aufwendungen zu „Dritte Orte“ veranschlagt werden.
BZ
13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„Sachmittel
Förderung Dritte Orte“ |
alt |
90.000 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
269.500 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
-179.500 |
0 |
0 |
0 |
Die Aufwendungen zu Dritte Orte /
Jugendkunstschule im Haushaltsplanentwurf 2023 waren insgesamt höher
veranschlagt worden, weil zum Planungszeitpunkt zum einen mit höheren anderen
Erträgen zur Refinanzierung gerechnet wurde und zum anderen damit zu rechnen
war, dass aktuelle Haushaltsmittel für 2022 nur in geringem Umfang für den
Zweck ausgegeben werden. Aufgrund der neuen Rahmenleitlinie, dass eingesparte
Mittel regelmäßig nicht übertragen, sondern neu zu veranschlagen sind, wurde somit
die Neuveranschlagung durchgeführt.
Tatsächlich konnten seit
Erstellung des Haushaltsplanentwurfes mehr Maßnahmen / Projekte zu Dritte Orte
/Jugendkunstschule umgesetzt werden, so dass die Neuveranschlagung entsprechend
wieder zu verringern ist.
2022 waren 40 TEUR für die Verlegung jüdischer Grabsteine
veranschlagt. Für die Maßnahme wurde eine Förderung in Aussicht gestellt. Die
Entscheidung steht noch aus. Die Vergabe der Sach- und Dienstleistungen kann
erst nach Bewilligung der Förderung erfolgen, um einen förderschädlichen
vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden. Mit einer Umsetzung der Maßnahme in
2022 ist nicht mehr zu rechnen. Die Mittel sollen in 2023 neu veranschlagt
werden.
BZ
13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„Verlegung
jüdischer Grabsteine“ |
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
40.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
- 40.000 |
0 |
0 |
0 |
Für die energetische Sanierung der Bühnenbeleuchtung der
Stadthalle Rheine war im Haushalt 2018 ein Betrag von 43.600 EUR veranschlagt
und zurückgestellt worden. Die Maßnahme konnte aus verschiedenen Gründen und
zuletzt in 2022 wegen des Brandes in der Stadthalle nicht umgesetzt werden. Die
Rückstellungsfrist von 5 Jahren endet 2022. Der Betrag muss in 2023 neu
veranschlagt werden, da die Maßnahme nun im Zuge der Renovierung der Stadthalle
nach dem Brandschaden umgesetzt werden soll.
BZ
13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist. |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„energetische
Sanierung Bühnenbeleuchtung Stadthalle“ |
alt |
0.000 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
44.000 |
0 |
0 |
0 |
Verschlechterung |
|
- 44.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung
0602 Ergebnisplan |
|
+ 12.500 |
+ 92.000 |
0 |
0 |
Produkt 0604 – Stadtarchiv
Erträge
Das Stadtarchiv Rheine erhält von
der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) aus Sondermitteln eine Zuwendung
für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes zur Verwendung der Restauration
BZ
2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|
neu |
12.500 |
15.000 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
+12.500 |
+15.000 |
0 |
0 |
Verbesserung
0604 Ergebnisplan |
|
+12.500 |
+15.000 |
0 |
0 |
Verbesserung
PG 06 Erg.-Plan |
|
+ 25.000 |
+107.000 |
0 |
0 |
II.
Investitionsplan
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 32.000 EUR in 2023. Folgende Änderungen sind vorgesehen:
Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle
Einzahlungen
Die Förderung Dritte Orte endet
bereits in 2023 und kann nicht nach 2024 übertragen werden, weswegen der Ansatz
in 2024 entfällt.
BZ
18 - Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„Zuwendungen
Dritte Orte“ |
alt |
110.000 |
18.000 |
0 |
0 |
|
neu |
110.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung/Verschlechterung |
|
0.000 |
-18.000 |
0 |
0 |
Auszahlungen
Die Auszahlungen zur obigen
Förderung enden ebenfalls in 2023, weswegen der Ansatz in 2024 entfällt.
BZ
– 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
„Umbau
und Einrichtung Jugendkunstschule“
|
alt |
150.000 |
25.000 |
0 |
0 |
|
neu |
150.000 |
0 |
0 |
0 |
Verbesserung |
|
0 |
+25.000 |
0 |
0 |
Verbesserung
0602 Investitionsplan |
|
0 |
+7.000 |
0 |
0 |
Produkt 0603 –
Städtische Museen
Auszahlungen
Zur Unterstützung des Temperiersystems im Museum Kloster Bentlage
sollten in diesem Jahr mobile Klimageräte angeschafft werden. Derzeit wird auf
Initiative des Hauptleihgebers, dem LWL-Museum, geprüft, ob die teuren,
wartungs- und energieintensiven mobilen Geräte ggf. durch eine nachhaltigere
bauliche Lösung ersetzt werden können. Die Prüfung dauert an, das Ergebnis
bleibt abzuwarten.
BZ
– 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen |
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
|||||
„Luftbefeuchter“
|
alt |
0 |
0 |
0 |
0 |
|||||
|
neu |
32.000 |
0 |
0 |
0 |
|||||
Verschlechterung |
|
-
32.000 |
0 |
0 |
0 |
|||||
Veränderung
PG 06 Investitionsplan |
|
-
32.000 |
+7.000 |
0 |
0 |
|||||
In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.
B) Coronabedingte Belastungen
Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das
Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in
den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit
(NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen
für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.
Zwischenzeitlich hat das
Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang
September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden
Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten
Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben.
Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und
darzustellen.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur keine Änderungen coronabedingten Belastungen festzustellen.
C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg
In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat
das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen
durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster
umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei
der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.
Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur keine Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen.