Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023 – 2026
Sonderbereich 0 - Büro des Bürgermeisters,
Produktgruppe 06 - Kultur
Vorlage
422/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt, das Budget des Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur mit den Werten aus dem Haushaltsplanentwurf 2023 unter Berücksichtigung der in der Begründung aufgeführten Änderungen in den endgültigen Ergebnis- und Investitionsplan zu übernehmen.

 


Begründung:

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

 

Der Rat der Stadt hat die Vorlage des Entwurfes der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes 2023 zur Kenntnis genommen. Die Detailberatung des Entwurfes des Haushaltplanes (einschl. der Investitionsprojekte) und damit verbunden die Beratung der Ergebnis- und Finanzplanung für die Jahre 2023 - 2026 wurde den zuständigen Fachausschüssen übertragen.

 

Grundlage für die Beratung in den Fachausschüssen ist daher das im Entwurf des Haushaltsplanes ausgewiesene Budget im Ergebnis- und Finanzplan 2023 – 2026.

 

Diesem Ausschuss obliegt die Kompetenz und Verantwortung für die Detailberatung des in seine Zuständigkeit fallenden des Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur. Die Etatberatung hat anhand des Haushaltsplanentwurfes zu erfolgen.

 

Der vorgelegte Haushaltsentwurf 2023 weist einen Fehlbetrag von 9,104 Mio. EUR aus. In den Folgejahren 2024 – 2026 ist ebenfalls mit Fehlbeträgen zu rechnen.

 

Insgesamt wird jedoch seit der Umstellung des Rechnungswesens im Jahre 2006 mit einer Eigenkapitalreduzierung in Höhe von 94,637 Mio. EUR bis zum Ende 2023 gerechnet. Das sind 27,74 % des ursprünglichen Eigenkapitals.

 

Vor diesem Hintergrund muss daher im Rahmen der Beratung dieses Ausschusses folgendes sichergestellt werden:

 

·      Es dürfen keine weiteren Ergebnisverschlechterungen entstehen.

·      Mehraufwendungen/Minderträge sollten grundsätzlich nicht zugelassen werden.

·      Sind sie im Einzelfall unvermeidbar, müssen sie zwingend durch Verbesserungen an anderer Stelle ausgeglichen werden.

 

 

 


 

A) Änderungen gegenüber dem Haushaltsplanentwurf:

 

I. Ergebnisplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereiches 0, Büro des Bürgermeisters/Produktgruppe 06 - Kultur im Ergebnisplan eine Verbesserung in Höhe von 25.000 EUR in 2023. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

 

Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle

 

Erträge

 

Die Förderung des Kreises Steinfurt für das ARTanTECH.space von jährlich 70 TEUR für 5 Jahre begann in 2021 und endet somit in 2025. Der Ansatz in 2026 entfällt. Der korrespondierende Aufwandsansatz (Berichtszeile 13, s. u.) wird entsprechend verringert.

 

BZ 2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen

 

2023

2024

2025

2026

Kreisförderung

alt

70.000

70.000

70.000

70.000

 

neu

70.000

70.000

70.000

0

Verschlechterung

 

0

0

0

-70.000

 

 

Die Landesförderung Dritte Orte fließt letztmalig in 2023 und kann nicht wie ursprünglich vermutet nach 2024 übertragen werden. Der Ansatz in 2024 entfällt. Entsprechend wurden die Aufwendungen in Berichtszeile 13 (s. u.) verringert.

 

BZ 2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen

 

2023

2024

2025

2026

Landesförderung Dritte Orte

alt

226.000

58.000

0

0

 

neu

226.000

0

0

0

Verschlechterung

 

0

-58.000

0

0

 

 

Aufwendungen

 

Die Kreisförderung (s.o.) endet 2025. Die förderfähigen Aufwendungen “Sachmittel Erprobung Jugendkunstschule“ müssen in 2026 um 70 TEUR reduziert werden (s. auch Hinweis zu Berichtszeile 2).

Die Landesförderung „Dritte Orte“ (s.o.) endet 2023. Die förderfähigen Aufwendungen müssen ab 2024 reduziert und für 2023 unter „Sachmittel Förderung Dritte Orte“ veranschlagt werden (s.u.). 

 

BZ 13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist.

 

2023

2024

2025

2026

„Sachmittel Erprobung Jugendkunstschule“

alt

363.000

237.000

87.000

87.000

 

neu

87.000

87.000

87.000

17.000

Verbesserung

 

+276.000

+150.000

0

+70.000

 

 

Für 2023 müssen die verbliebenen förderfähigen Aufwendungen zu „Dritte Orte“ veranschlagt werden.

 

BZ 13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist.

 

2023

2024

2025

2026

„Sachmittel Förderung Dritte Orte“

alt

90.000

0

0

0

 

neu

269.500

0

0

0

Verschlechterung

 

-179.500

0

0

0

 

Die Aufwendungen zu Dritte Orte / Jugendkunstschule im Haushaltsplanentwurf 2023 waren insgesamt höher veranschlagt worden, weil zum Planungszeitpunkt zum einen mit höheren anderen Erträgen zur Refinanzierung gerechnet wurde und zum anderen damit zu rechnen war, dass aktuelle Haushaltsmittel für 2022 nur in geringem Umfang für den Zweck ausgegeben werden. Aufgrund der neuen Rahmenleitlinie, dass eingesparte Mittel regelmäßig nicht übertragen, sondern neu zu veranschlagen sind, wurde somit die Neuveranschlagung durchgeführt.

Tatsächlich konnten seit Erstellung des Haushaltsplanentwurfes mehr Maßnahmen / Projekte zu Dritte Orte /Jugendkunstschule umgesetzt werden, so dass die Neuveranschlagung entsprechend wieder zu verringern ist.

 

2022 waren 40 TEUR für die Verlegung jüdischer Grabsteine veranschlagt. Für die Maßnahme wurde eine Förderung in Aussicht gestellt. Die Entscheidung steht noch aus. Die Vergabe der Sach- und Dienstleistungen kann erst nach Bewilligung der Förderung erfolgen, um einen förderschädlichen vorzeitigen Maßnahmenbeginn zu vermeiden. Mit einer Umsetzung der Maßnahme in 2022 ist nicht mehr zu rechnen. Die Mittel sollen in 2023 neu veranschlagt werden.

 

BZ 13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist.

 

2023

2024

2025

2026

„Verlegung jüdischer Grabsteine“

alt

0

0

0

0

 

neu

40.000

0

0

0

Verschlechterung

 

- 40.000

0

0

0

 

 

Für die energetische Sanierung der Bühnenbeleuchtung der Stadthalle Rheine war im Haushalt 2018 ein Betrag von 43.600 EUR veranschlagt und zurückgestellt worden. Die Maßnahme konnte aus verschiedenen Gründen und zuletzt in 2022 wegen des Brandes in der Stadthalle nicht umgesetzt werden. Die Rückstellungsfrist von 5 Jahren endet 2022. Der Betrag muss in 2023 neu veranschlagt werden, da die Maßnahme nun im Zuge der Renovierung der Stadthalle nach dem Brandschaden umgesetzt werden soll.

 

BZ 13 - Aufw. f. Sach- u. Dienstleist.

 

2023

2024

2025

2026

„energetische Sanierung Bühnenbeleuchtung Stadthalle“

alt

0.000

0

0

0

 

neu

44.000

0

0

0

Verschlechterung

 

- 44.000

0

0

0

 

 

Verbesserung 0602 Ergebnisplan

 

    + 12.500

 

   + 92.000

0

0

 

Produkt 0604 – Stadtarchiv

 

Erträge

Das Stadtarchiv Rheine erhält von der Beauftragten für Kultur und Medien (BKM) aus Sondermitteln eine Zuwendung für die Erhaltung des schriftlichen Kulturgutes zur Verwendung der Restauration

 

BZ 2 - Zuwendungen u. allg. Umlagen

 

2023

2024

2025

2026

 

alt

0

0

0

0

 

neu

12.500

15.000

0

0

Verbesserung

 

+12.500

+15.000

0

0

 

Verbesserung 0604 Ergebnisplan

 

+12.500

+15.000

0

0

 

 

Verbesserung PG 06 Erg.-Plan

 

+ 25.000

+107.000

0

0

 

 

II. Investitionsplan

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf ergibt sich für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur im Investitionsplan eine Verschlechterung in Höhe von 32.000 EUR in 2023. Folgende Änderungen sind vorgesehen:

 

Produkt 0602 – Kulturförderung und Stadthalle

 

Einzahlungen

Die Förderung Dritte Orte endet bereits in 2023 und kann nicht nach 2024 übertragen werden, weswegen der Ansatz in 2024 entfällt.

 

BZ 18 - Einzahlung aus Zuwendungen für Investitionsmaßnahmen

 

2023

2024

2025

2026

„Zuwendungen Dritte Orte“

alt

110.000

18.000

0

0

 

neu

110.000

0

0

0

Verbesserung/Verschlechterung

 

0.000

-18.000

0

0

 

Auszahlungen

 

Die Auszahlungen zur obigen Förderung enden ebenfalls in 2023, weswegen der Ansatz in 2024 entfällt.

 

BZ – 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

2023

2024

2025

2026

„Umbau und Einrichtung Jugendkunstschule“                                                                                                                                                                                                                    

alt

150.000

25.000

0

0

 

neu

150.000

0

0

0

Verbesserung

 

0

+25.000

0

0

 

Verbesserung 0602 Investitionsplan

 

0

+7.000

0

0

 

 

Produkt 0603 – Städtische Museen

 

Auszahlungen

 

Zur Unterstützung des Temperiersystems im Museum Kloster Bentlage sollten in diesem Jahr mobile Klimageräte angeschafft werden. Derzeit wird auf Initiative des Hauptleihgebers, dem LWL-Museum, geprüft, ob die teuren, wartungs- und energieintensiven mobilen Geräte ggf. durch eine nachhaltigere bauliche Lösung ersetzt werden können. Die Prüfung dauert an, das Ergebnis bleibt abzuwarten.

 

 

 

BZ – 26 Auszahlungen für den Erwerb von beweglichem Anlagevermögen

 

2023

2024

2025

2026

„Luftbefeuchter“                                                                                                                                                                                                                    

alt

0

0

0

0

 

neu

32.000

0

0

0

Verschlechterung

 

-      32.000

0

0

0

 

Veränderung PG 06 Investitionsplan

 

-      32.000

+7.000

0

0

 

 

In den vorgenannten Änderungen sind auch Neuveranschlagungen aufgrund der geänderten Dienstanweisung zur Übertragung von Ermächtigungen gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO NRW) enthalten. Ein wesentliches Element der neuen Regelung ist die Prüfung der Notwendigkeit von Ermächtigungsübertragungen oder alternativ die Neuveranschlagung von Mitteln im Haushaltsplan des Folgejahres. Da die neuen Regelungen bereits ab dem Haushaltsjahr 2022 umgesetzt werden, ist die Neuveranschlagung von nicht bzw. nicht vollständig in Anspruch genommenen Haushaltsmitteln zu prüfen.

 

 

B) Coronabedingte Belastungen

 

Zur Entlastung der Kommunen hat der Landtag im September 2020 das Gesetz zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen in den kommunalen Haushalten und zur Sicherung der kommunalen Handlungsfähigkeit (NKF-CIG) beschlossen, wonach eine Isolierung der coronabedingten Belastungen für die Haushaltsjahre 2020 und 2021 möglich ist.

Zwischenzeitlich hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung (MHKBD) Anfang September 2022 für die Verlängerung des NKF-CIG einen entsprechenden Gesetzesentwurf eingebracht. Danach ist die Nebenrechnung der coronabedingten Belastungen mit der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 fortzuschreiben. Folglich sind auch in 2023 alle coronabedingten Belastungen zu ermitteln und darzustellen.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur keine Änderungen coronabedingten Belastungen festzustellen. 

 

 

C) Belastungen durch den Ukraine-Krieg

 

In dem vorgenannten Gesetzesentwurf zur Verlängerung des NKF-CIG hat das MHKBD gleichzeitig auch eine Isolierungsmöglichkeit für Belastungen durch den Ukraine-Krieg angeregt. Auf Grundlage dieser Ankündigung hat die Bezirksregierung Münster umgehend eine Rundverfügung erlassen, wonach die angekündigten Regelungen bei der Haushaltsplanung für das Jahr 2023 zu berücksichtigen sind.

 

Gegenüber dem Haushaltsplanentwurf 2023 sind für den Sonderbereich 0, Büro des Bürgermeisters/ Produktgruppe 06 - Kultur keine Änderungen von Belastungen aus dem Ukraine-Krieg festzustellen.